Tagesordnung - 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2018 - 2023) - Gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Soziales  

Bezeichnung: 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2018 - 2023) - Gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Soziales
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Di, 17.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Feststellung der Niederschrift (öffentlicher u. nichtöffentlicher Teil) vom 20.08.2019
SI/2019/389  
Ö 4     Mitteilungen    
Ö 4.1  
Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden    
Ö 4.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 4.2.1  
Enthält Anlagen
Grundwassermonitoring 2017 - Deponie Ihlenberg IAG mbH    
Ö 4.2.2  
Neustrukturierung des Ordnungsamtes    
Ö 4.2.3  
Bürgerservice    
Ö 4.2.4  
Klimanotstand - weiteres Vorgehen    
Ö 4.2.5  
Feuerwehrgerätehäuser    
Ö 4.2.6  
Walderlebnistag    
Ö 4.2.7  
Lärmaktionsplan    
Ö 4.2.8  
TraffiStar Geschwindigkeitsüberwachungsanlage    
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
Beantwortung von Anfragen    
Ö 5     Überweisungen aus der Bürgerschaft    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
BM Möller - Dringlichkeitsantrag: Sofortmaßnahmen im Wohngebiet Aegidienviertel
VO/2019/07842  
Ö 5.2  
Antrag von CDU und SPD zu VO/2019/7842 Maßnahmenpaket Wohngebiet Aegidienviertel
VO/2019/07867  
Ö 5.3  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Einrichtung eines Rates zur Kriminalprävention
VO/2019/07558  
Ö 5.4  
Freie Wähler & GAL: "Steingärten" reduzieren - Artenvielfalt fördern
VO/2019/07809  
Ö 6     Anträge der Fraktionen    
Ö 6.1  
Antrag AM Mauritz (CDU) und AM Zahn (SPD): Verwaltungsvereinbarung zwischen Polizei und Stadt zur Reduzierung der Drogenproblematik in der Hansestadt Lübeck
VO/2019/08140  
Ö 6.2  
Austauschantrag zu Antrag AM Mauritz (CDU), AM Mählenhoff (Bündnis90/Die Grünen) und AM Zahn (SPD): Verwaltungsvereinbarung zwischen Polizei und Stadt zur Reduzierung der Drogenproblematik in der Hansestadt Lübeck
VO/2019/08140-01  
Ö 6.3  
Fraktion FREIE WÄHLER & GAL: Starker kommunaler Ordnungsdienst
VO/2019/07018  
Ö 7     Vorlagen    
Ö 7.1  
Bebauungsplan 22.04.00 - Buntekuh / Pinassenweg - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2019/08075  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

   
    16.09.2019 - Bauausschuss
    Ö 2.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

   
    17.09.2019 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Ohne Votum

 


 

   
    24.09.2019 - Hauptausschuss
    Ö 5.20 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
mit Mehrheit (bei 1 Gegenstimme),

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

   
    26.09.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.27 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig

 

Ja-Stimmen

44

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Ohne Votum

 


(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)

 

Die Genehmigung der Niederschrift zu TOP 11 wurde aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungs vertagt.

 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:17 Uhr.

 

Ö 8     Berichte und Antworten    
Ö 8.1  
Verlagerung der Aufgabe Rattenbekämpfung vom Bereich 2.530 - Gesundheitsamt in den Bereich 3.322 - Melde- und Gewerbeangelegenheiten
Enthält Anlagen
VO/2019/07422  
Ö 9     Neue Anfragen und Verschiedenes    
Ö 9.1  
Anfrage des Ausschussmitglieds Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Altlasten in St. Lorenz Nord
VO/2019/08049  
Ö 9.2  
Anfrage des Ausschussmitglieds Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Planung einer Steighilfe mit Kunststoffborsten für die Fischtreppe zwischen Wakenitz und Kanal
VO/2019/08129  
Ö 9.3  
Anfrage AM Tim Reclam (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Zustand lübscher Gewässer
Enthält Anlagen
VO/2019/08147  
Ö 10     Polizeibeirat    
Ö 10.1  
Mitteilungen der Polizeidirektion    
Ö 10.2     Beantwortungen von Anfragen an den Polizeibeirat    
Ö 10.2.1  
Anfrage des AM Barbara Steffen (Die Unabhängigen): Fahren entgegen der Einbahnstraße
Enthält Anlagen
VO/2019/07847  
Ö 10.2.2  
Anfragen des AM Friedrichsen (SPD)    
Ö 10.3     Neue Anfragen an den Polizeibeirat    
Ö 10.3.1  
Anfrage des Am Müller (FDP): Benutzung der Fahrradwege mit Fahrrad-Anhängern    
N 11     Mitteilungen      
N 12     Vorlagen      
N 13     Berichte und Antworten      
N 14     Neue Anfragen und Verschiedenes      
Ö 15     Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse