TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Niederschrift (öffentlicher u. nichtöffentlicher Teil) vom 20.08.2019 |
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SI/2019/389 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden |
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Ö 4.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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Ö 4.2.1 |
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Grundwassermonitoring 2017 -
Deponie Ihlenberg IAG mbH |
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Ö 4.2.2 |
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Neustrukturierung des Ordnungsamtes |
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Ö 4.2.3 |
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Bürgerservice |
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Ö 4.2.4 |
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Klimanotstand - weiteres Vorgehen |
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Ö 4.2.5 |
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Feuerwehrgerätehäuser |
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Ö 4.2.6 |
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Walderlebnistag |
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Ö 4.2.7 |
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Lärmaktionsplan |
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Ö 4.2.8 |
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TraffiStar Geschwindigkeitsüberwachungsanlage |
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Ö 4.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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Ö 5 |
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Überweisungen aus der Bürgerschaft |
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Ö 5.1 |
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BM Möller - Dringlichkeitsantrag: Sofortmaßnahmen im Wohngebiet Aegidienviertel |
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VO/2019/07842 |
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Ö 5.2 |
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Antrag von CDU und SPD zu VO/2019/7842 Maßnahmenpaket Wohngebiet Aegidienviertel
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VO/2019/07867 |
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Ö 5.3 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Einrichtung eines Rates zur Kriminalprävention |
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VO/2019/07558 |
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Ö 5.4 |
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Freie Wähler & GAL: "Steingärten" reduzieren - Artenvielfalt fördern |
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VO/2019/07809 |
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Ö 6 |
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Anträge der Fraktionen |
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Ö 6.1 |
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Antrag AM Mauritz (CDU) und AM Zahn (SPD): Verwaltungsvereinbarung zwischen Polizei und Stadt zur Reduzierung der
Drogenproblematik in der Hansestadt Lübeck
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VO/2019/08140 |
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Ö 6.2 |
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Austauschantrag zu Antrag AM Mauritz (CDU), AM Mählenhoff (Bündnis90/Die Grünen) und AM Zahn (SPD): Verwaltungsvereinbarung zwischen Polizei und Stadt zur Reduzierung der Drogenproblematik in der Hansestadt Lübeck
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VO/2019/08140-01 |
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Ö 6.3 |
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Fraktion FREIE WÄHLER & GAL: Starker kommunaler Ordnungsdienst |
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VO/2019/07018 |
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Ö 7 |
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Vorlagen |
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Ö 7.1 |
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Bebauungsplan 22.04.00 - Buntekuh / Pinassenweg -
Satzungsbeschluss |
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VO/2019/08075 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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16.09.2019 - Bauausschuss |
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Ö 2.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen. Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 2 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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17.09.2019 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis | Einstimmig | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Ohne Votum | |
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24.09.2019 - Hauptausschuss |
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Ö 5.20 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit Mehrheit (bei 1 Gegenstimme),
gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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26.09.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.27 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis | Einstimmig | | Ja-Stimmen | 44 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 2 | Kenntnisnahme | | Ohne Votum | |
(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)
Die Genehmigung der Niederschrift zu TOP 11 wurde aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungs vertagt. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:17 Uhr.
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Ö 8 |
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Berichte und Antworten |
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Ö 8.1 |
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Verlagerung der Aufgabe Rattenbekämpfung vom Bereich 2.530 - Gesundheitsamt in den Bereich 3.322 - Melde- und Gewerbeangelegenheiten |
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VO/2019/07422 |
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Ö 9 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 9.1 |
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Anfrage des Ausschussmitglieds Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Altlasten in St. Lorenz Nord |
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VO/2019/08049 |
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Ö 9.2 |
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Anfrage des Ausschussmitglieds Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Planung einer Steighilfe mit Kunststoffborsten für die Fischtreppe zwischen Wakenitz und Kanal
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VO/2019/08129 |
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Ö 9.3 |
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Anfrage AM Tim Reclam (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Zustand lübscher Gewässer |
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VO/2019/08147 |
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Ö 10 |
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Polizeibeirat |
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Ö 10.1 |
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Mitteilungen der Polizeidirektion |
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Ö 10.2 |
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Beantwortungen von Anfragen an den Polizeibeirat |
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Ö 10.2.1 |
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Anfrage des AM Barbara Steffen (Die Unabhängigen): Fahren entgegen der Einbahnstraße |
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VO/2019/07847 |
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Ö 10.2.2 |
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Anfragen des AM Friedrichsen (SPD) |
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Ö 10.3 |
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Neue Anfragen an den Polizeibeirat |
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Ö 10.3.1 |
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Anfrage des Am Müller (FDP): Benutzung der Fahrradwege mit Fahrrad-Anhängern |
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N 11 |
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Mitteilungen |
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N 12 |
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Vorlagen |
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N 13 |
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Berichte und Antworten |
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N 14 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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