Die Stabsstelle Integration - Koordinierung Flüchtlingsarbeit ist Ansprechpartnerin für die Themen Integration, Teilhabe, Migration, Flucht und Asyl für alle Lübecker:innen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Zielgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund und gliedert sich in:
Die strategische Netzwerkarbeit und das zielgerichtete Schnittstellenmanagement beinhaltet die Identifizierung und Klärung gemeinsamer Themen, die Zusammensetzung der zu beteiligenden Netzwerkpartner und das Erarbeiten und Einfordern der zugesagten Beiträge.
Hierbei ist die -Steuerungsgruppe Integration- als Gremium hervorzuheben. Das Gremium setzt sich zusammen aus Vertreter:innen aller Fraktionen der Bürgerschaft, des ‚Forums für MigrantInnen‘, der Migrationsfachdienste, des AK Migration und der Verwaltung. Die Steuerungsgruppe Integration hat in Lübeck die Aufgabe den Integrationsprozess und die insbesondere Entwicklung des Kommunalen Integrationskonzeptes zu begleiten.
Weitere Gremien, die die Stabsstelle Integration - Koordinierung Flüchtlingsarbeit ausrichtet, bzw. in denen sie vertreten ist: Trägertreffen (Leitungsebene der Migrationsfachdienste und Verwaltung), Austauschforum zwischen den Fachbereichen Wirtschaft und Soziales und Bildung und Kultur, Arbeitskreis mit dem Jobcenter und den Migrationsfachdiensten, AK Migration (Mitarbeiter:innen der Kursträger, Migrationsfachdienste und Verwaltung auf operativer Ebene ), Quartalstreffen im Innenministerium ( Vertreter:innen der Ministerien, Koordinator:innen aus anderen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein, Kommunale Landesvertreter:innen, Landesbeauftragter für Flucht und Asyl) und AK Jugendbildung, Beruf und Migration.
Die Verwaltung der Hansestadt Lübeck stellt sich auf Ein- und Zuwanderung ein, indem Prozesse der ‚Interkulturellen Öffnung‘ weiter forciert, bzw. neu angestoßen werden. Die Bürgerschaft hat beschlossen, mit einem Kommunalen Integrationskonzept diesen Prozess aktiv zu steuern und ebenfalls die Themen der Teilhabe und der Integration in den Fokus zu nehmen. Das Integrationskonzept aus dem Jahr 2012 wird aktuell neu aufgelegt. Hierzu wir es im Jahr 2019 ein breites Bürger:innenbeteiligungsverfahren geben unter Beteiligung aller relevanter Gruppen.
Ein weiteres zentrales Steuerungselement sind die Integrationsprozesse, die für alle wichtigen Handlungsfelder den Prozess der Erstintegration in Lübeck in einem Fließdiagramm darstellen.
Die Lübecker Bürgerschaft beschloss in 2014 die Einrichtung des Lübecker Integrationsfonds. Hierbei geben die Mitglieder der Steuerungsgruppe Integration eine Förderempfehlung ab.
Die Mittel aus dem "Lübecker Integrationsfonds" sollen durch Projektförderung die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund an relevanten gesellschaftlichen Ressourcen in den Handlungsfeldern des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck unterstützen sowie interkulturelle Öffnungsprozesse unterstützen.
Das Forum für Migrantinnen und Migranten in der Hansestadt Lübeck vertritt die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Lübeck mit Migrationshintergrund. Seitens der Hansestadt Lübeck wird der Vorstand des Forums, gemäß Bürgerschaftsbeschluss, in seinen geschäftsführenden Aufgaben unterstützt.
Die Bürgerschaft hat dem Forum durch Beschluss von September 2009 Partizipationsrechte in Angelegenheiten, die Migrantinnen und Migranten in der Stadt betreffen in den Ausschüssen und in der Bürgerschaft eingeräumt.
Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle im Einzelnen gehören:
• Unterstützung der ‚Ausübung der Partizipationsrechte‘
• Unterstützung bei der Mitarbeit in der Landesarbeitsgemeinschaft der ‚Partizipationsgremien‘
• Organisation von Forumssitzungen, Vorstandssitzungen, Ratssitzungen sowie die Organisation von Vorstandswahlen
• Mitgliederverwaltung
• Öffentlichkeitsarbeit (Pflege des Internetauftritts, Veranstaltungen, etc.)
www.forum-hl.de
https://www.facebook.com/forum.migranten.luebeck/
Sie leisten Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe, unterstützen beim Erlernen der deutschen Sprache, geben Orientierungshilfen im neuen Wohnumfeld, fördern die Integration in Ausbildung Arbeit und Gesellschaft und vermitteln in Freizeit-, Kultur- und Sportangebote? Die Stabsstelle Integration hilft Ihnen hierbei gerne. Sie können „unbürokratisch“ Quittungen, Fahrkarten, Rechnungen, Kassenbons oder Kilometerabrechnungen in Zusammenhang mit der Flüchtlingsbegleitung bei der Stabsstelle Integration zur Erstattung einreichen.
Die Stabsstelle Integration – Koordinierung Flüchtlingsarbeit verfasst eigene Berichte und Analysen bzw. wird als fachlicher Bereich für Stellungnahmen zu kommunalen Berichten und Förderprogrammen, die das Thema Integration und Teilhabe betreffen, einbezogen.