Tagesordnung - 38. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"  

Bezeichnung: 38. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Datum: Mo, 08.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:36 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
Niederschrift Nr. 37 vom 13.02.23 ÖFFENTLICH
Anlage I - Ergebnisse vitale Innenstädte

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der 37. Sitzung vom 13.03.2023
SI/2023/279  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Einzelhandelsentwicklung    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.3  
Enthält Anlagen
Die digitale ostseecard und der Lübecker Bucht Guide (mündlich durch Herrn Kirchhoff und Herrn Lukas)    
Ö 3.4  
Neue Anfragen    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Maßnahmenplan für den Umgang mit Tagesgästen an stark frequentierten Tagen im Seebad Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2023/12005  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz
Enthält Anlagen
VO/2023/11957-01  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
CDU: Neue Regelungen für den Grünstrand (Aus der Bürgerschaft überwiesen an den Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" (federführend) und den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft. Zurückgestellt in der 34. Sitzung des WiA & KBT-A am 14.11.2022)
VO/2022/11497  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen.

 

Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen,

 

-          dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden,

-          dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird,

-          Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden,

-          dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden.

 

Dem ist entgegenzuwirken.

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert,

 

  1. an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und  das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
  2.  zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
  3. zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
  4. die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.

 

Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass

 

a)      auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden;

b)      auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird;

c)      das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird;

d)      dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

e)      im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

f)        Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen;

g)      das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes.

 

Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

   
    29.09.2022 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.14 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
   

Der Vorsitzende schließt an dieser Stelle den öffentlichen Teil der Sitzung um

18.50 Uhr um in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung einzutreten und erklärt, dass Bürgermeister Lindenau die Teilnahme von Herrn Groth im nichtöffentlichen Teil der Sitzung angekündigt habe.

                                                               Es erfolgt kein Einwand seitens der Bürgerschaft.

 

   
    14.11.2022 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 6.2 - zurückgestellt
   

Der TOP wurde bei Eintritt in

die Tagesordnung vertagt.

   
    15.11.2022 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.4 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen.

 

Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen,

 

-          dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden,

-          dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird,

-          Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden,

-          dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden.

 

Dem ist entgegenzuwirken.

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert,

 

  1. an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und  das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
  2.  zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
  3. zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
  4. die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.

 

Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass

 

a)      auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden;

b)      auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird;

c)       das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird;

d)      dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

e)      im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

f)        Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen;

g)       das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes.

 

Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    17.01.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.3 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Die rgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen.

 

Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen,

 

-          dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden,

-          dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird,

-          Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden,

-          dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden.

 

Dem ist entgegenzuwirken.

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert,

 

  1. an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
  2.  zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
  3. zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
  4. die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.

 

Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass

 

a)      auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden;

b)      auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird;

c)       das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird;

d)      dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

e)      im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

f)        Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit srbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen;

g)       das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes.

 

Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    14.02.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.2 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen.

 

Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen,

 

-          dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden,

-          dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird,

-          Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden,

-          dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden.

 

Dem ist entgegenzuwirken.

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert,

 

  1. an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und  das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
  2.  zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
  3. zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
  4. die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.

 

Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass

 

a)      auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden;

b)      auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird;

c)      das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird;

d)      dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

e)      im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

f)        Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen;

g)      das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes.

 

Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    21.03.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.1 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen.

 

Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen,

 

  • dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden,
  • dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird,
  • Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden,
  • dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden.

 

Dem ist entgegenzuwirken.

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert,

 

  1. an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
  2.  zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
  3. zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
  4. die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.

 

Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass

 

a)      auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden;

b)      auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird;

c)      das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird;

d)      dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

e)      im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

f)        Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen;

g)      das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes.

 

Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 


 

   
    08.05.2023 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 6.1 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen.

 

Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen,

 

  1. dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden,
  2. dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird,
  3. Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden,
  4. dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden.

 

Dem ist entgegenzuwirken.

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert,

 

  • an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und  das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
  •  zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
  • zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
  • die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.

 

Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass

 

a)      auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden;

b)      auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird;

c)      das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird;

d)      dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

e)      im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

f)        Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen;

g)      das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes.

 

Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen

 

 

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

lehnt den Antrag auf Vertagung

mehrheitlich ab.

(5 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimme)

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Änderungsantrag

des AM Schumann mehrheitlich an.

(7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimme)

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich,

gemäß geändertem Beschlussvorschlag

zu entscheiden.

(7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimme)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

7

Nein-Stimmen

6

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

   
    16.05.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

   
    29.06.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 17.1 - zurückgestellt
   

 

 

   
    31.08.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.1 - zurückgestellt
   

 

 


 

   
    28.09.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.4 - zurückgestellt
   

 

 

Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der 37. Sitzung vom 13.03.2023      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 11.1     Einzelhandelsentwicklung      
N 11.2     Mitteilungen der Verwaltung      
N 11.3     Neue Anfragen      
N 12     Berichte (Es liegt nichts vor.)      
N 13     Beschlussvorlagen (Es liegt nichts vor.)      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 2 öffentlich Niederschrift Nr. 37 vom 13.02.23 ÖFFENTLICH (503 KB)    
Anlage 1 3 öffentlich Anlage I - Ergebnisse vitale Innenstädte (1973 KB)