Vorlage - VO/2022/11497  

Betreff: CDU: Neue Regelungen für den Grünstrand
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
29.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
31.08.2023 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2023 - 2028) zurückgestellt   
28.09.2023 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) in der Wahlperiode 2023 - 2028 zurückgestellt   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
14.11.2022 
34. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
08.05.2023 
38. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" geändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
15.11.2022 
30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zurückgestellt   
17.01.2023 
31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zurückgestellt   
14.02.2023 
32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zurückgestellt   
21.03.2023 
33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat zurückgestellt   
16.05.2023 
34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen.

 

Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen,

 

-          dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden,

-          dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird,

-          Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden,

-          dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden.

 

Dem ist entgegenzuwirken.

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert,

 

  1. an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und  das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
  2.  zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
  3. zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
  4. die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.

 

Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass

 

a)      auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden;

b)      auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird;

c)      das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird;

d)      dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

e)      im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

f)        Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen;

g)      das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes.

 

Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung

Weitere Begründung erfolgt mündlich.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2022/11497   CDU: Neue Regelungen für den Grünstrand   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion
VO/2022/11497-01   Gemeinsame Empfehlung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" (federführend) und des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zum Überweisungsantrag der CDU: Neue Regelungen für den Grünstrand   2.830 - Kurbetrieb Travemünde   Empfehlung eines Ausschusses
VO/2022/11497-02   Ergänzungsantrag - CDU: Neue Regelungen für den Grünstrand   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion