Vorlage - VO/2021/10537  

Betreff: Freiwillige Restitution von Objekten aus der Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
13.12.2021 
F Ä L L T A U S ! ! ! Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
10.01.2022 
23. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
14.02.2022 
24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
14.03.2022 
25. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (hybrid) zurückgestellt   
09.05.2022 
26. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (hybrid) zurückgestellt   
13.06.2022 
27. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
09.01.2023    FÄLLT AUS !!! Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.01.2022 
59. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
22.02.2022 
61. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
15.03.2022 
62. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
17.05.2022 
65. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
14.06.2022 
66. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.01.2022 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
25.02.2022 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
31.03.2022 
31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
19.05.2022 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
30.06.2022 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Formular_Finanzielle_Auswirkungen_Restitution
Anlage 2_Katalog_Restitutionsobjekte_VKS_akt
Anlage 3_Inventurauszug_VKS_Restitution

Beschlussvorschlag

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Nationalmuseen der Länder Namibia und Äquatorialguinea die Restitution der 26 in der Anlage 2 näher bezeichneten Objekte aus kolonialen Kontexten, die durch fragwürdige Erwerbsumstände in die Völkerkundesammlung gelangt sind, freiwillig anzubieten.

 

2. Sofern die afrikanischen Museen das Angebot annehmen, wird die Restitution durch die Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck in Abstimmung mit dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, dem Auswärtigen Amt und den Botschaften der Länder umgesetzt.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind von dem Restitutionsangebot nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Zu den Beweggründen der Rückgabe

 

In den vergangenen Jahren hat der Leiter der Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck den kolonialen Kontext der Sammlungsbestände in den Fokus von Forschung und Vermittlung gerückt. Erste Durchsichten der rund 26.000 Objekte sowie biographische Recherchen zu den Sammler:innen von Objekten aus den ehemaligen deutschen Kolonialgebieten führten zur Identifikation zweier besonders prüfungsbedürftiger Bestände, die seit 2019 im Rahmen eines Provenienzforschungsprojektes näher untersucht werden. Es handelt sich dabei um die Sammlung der Lübecker Pangwe-Expedition nach Zentralafrika (1907-1909) und um Objekte aus dem heutigen Namibia, von denen zu vermuten ist, dass sie aus dem Umfeld des Völkermordes an den Herero und Nama stammen.

 

Vorab ist festzuhalten, dass für keines der beforschten Objekte ein eindeutiger Nachweis eines Raubes erbracht wurde und zudem alle Fälle verjährt sind, sodass nach aktueller Rechtslage keine der im Folgenden empfohlenen Rückgaben notwendig wäre.

Bisher liegt auch für keine der hier beschriebenen Sammlungen eine Rückgabeforderung aus den Herkunftsländern vor. Der Deutsche Museumsbund und die Bundesregierung empfehlen jedoch bei der Frage von Rückgaben immer auch gegenwärtige ethische Standards und Stimmen aus den Herkunftsländern mit einzubeziehen. Dies geschieht in dem aktuellen Provenienzforschungsprojekt durch die Gastwissenschaftlerin Drossilia Dikegue Igouwe aus Gabun, die vom Zentrum für Kulturwissenschaftliche Forschung Lübeck ein Promotionsstipendium erhält.

 

In Anbetracht der aktuellen Forschungsergebnisse und im Bewusstsein ihrer historischen Verantwortung hält die Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck eine Restitution von insgesamt 26 Objekten aus den genannten Beständenr geboten. Mit dem freiwilligen Rückgabeangebot an die Nationalmuseen der Länder Namibia und Äquatorialguinea brächte die Hansestadt Lübeck ihren Respekt gegenüber den Herkunftsgesellschaften sowie ihr Interesse an einem gleichberechtigten Dialog und einer produktiven Partnerschaft zum Ausdruck.

 

Ethnologische Museen haben sich in der Frage von Rückgaben lange unkooperativ gezeigt, während progressivere Häuser heute in Restitutionen eher eine Chance sehen, die eigene Geschichte aufzuarbeiten und neue Kontakte mit den Herkunftsländern zu knüpfen. Vor dem Hintergrund der aktuellen medialen Debatte um deutsche Kolonialgeschichte und Beutekunst würde eine Restitution aus der Völkerkundesammlung auch der aktuellen Neukonzeption des Hauses einen zeitgemäßen und glaubwürdigen Rahmen geben. Dies gilt insbesondere für Objekte aus Namibia. Die Frage des Umgangs mit der Erinnerung an den Völkermord an den Herero und Nama belastet bis heute das Verhältnis von Deutschland und Namibia. 2019 hat sich Ministerpräsident Daniel Günther bei einer Afrikareise vor dem Parlament des Landes für dieses historische Unrecht entschuldigt. Auch die amtierende Vizepräsidentin des Landtages Aminata Touré hat sich wiederholt für eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik stark gemacht. Restitutionen von Objekten der Herero oder Nama sind aber bisher aus keinem der schleswig-holsteinischen Museen erfolgt. Durch eine freiwillige Rückgabe würde die Hansestadt Lübeck eine landesweite Vorreiterrolle einnehmen und auch auf Bundesebene ein starkes Zeichen setzen.

 

Die bisherige Forschung der Völkerkundesammlung erfolgte proaktiv und hatte zum Ziel, als erstes deutsches Museum aus eigenem Antrieb Objekte zurückzuführen. Da in den kommenden Monaten vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste der Abschlussbericht zu dem Provenienzforschungsprojekt vorgelegt wird, muss jedoch damit gerechnet werden, dass entsprechende Rückgabeforderungen auch von außen an die Hansestadt herangetragen werden. Mit einem freiwilligen Rückgabeangebot an die Nationalmuseen der Länder Namibia und Äquatorialguinea könnte die Hansestadt Lübeck solchen Forderungen zuvorkommen.

 

Da die Hansestadt Lübeck Besitzerin der Völkerkundesammlung ist, steht es ihr frei, Objekte aus deren Bestand an afrikanische Museen abzugeben. Jedes Rückgabeangebot sollte aber stets gut begründet und mit der Bedingung eines Nachweises historischen Unrechts verknüpft bleiben, um nicht weitere unbegründete Forderungen zu provozieren. Dementsprechend gilt es, die rückzuführenden Objekte sorgsam auszuwählen und deren Auswahl eingehend zu begründen (siehe weiter unten: Fazit Rückgabeempfehlungen und Begründungen).

 

 

Ergebnisse des Forschungsprojektes

 

Im Rahmen des vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geförderten Projektes wurden zwei Bestände der Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck auf ihre Provenienz hin untersucht: Die Sammlung der Lübecker Pangwe-Expedition nach Zentralafrika (1907-1909) sowie Objekte aus dem heutigen Namibia.

 

Forschungsergebnisse Namibia:

 

Insgesamt 120 Objekte aus der ehemaligen Kolonie Deutsch Südwestafrika wurden untersucht, die von einer Krankenschwester sowie zwei Offizieren und zwei Medizinern der Deutschen Schutztruppe stammen. All diese Personen lebten in Lübeck oder hatten familiäre Verbindungen hierher. Zwei Offizieren sind bis heute erhaltene Gedenksteine auf dem Ehrenfriedhof gewidmet. Da für keines der Objekte die präzisen Erwerbsumstände rekonstruierbar sind, konzentrierte sich die Forschungsarbeit auf die Sammler:innen selbst und die Frage ihrer Verwicklung in den Völkermord.

 

Die Recherchen ergaben, dass die Sammlung von Dr. Ernst Berg (*1864) aus der Zeit vor dem Genozid stammt und die Objekte von Schwester Elisabeth Kulow (*1888) aus den Jahren nach diesen Ereignissen. Ihre und auch die anderen Sammlungen enthalten auffällig viele kunsthandwerkliche Objekte, die offenbar schon damals von den Einheimischen als Souvenirware für den Verkauf an Europäer:innen produziert wurden.

 

Hauptmann Wilhelm Drews (1881-1918) kam erst in der Endphase der Kampfhandlungen nach Afrika und könnte rein theoretisch bereits damals erste Sammelaktivitäten begonnen haben. Zum allergrößten Teil stammen seine Objekte aber nachweislich aus anderen Landesteilen, die er nach dem Konflikt kartographisch erfasste. Insgesamt zeugen seine sorgsam ausgewählten und in ihrer Bedeutung gut dokumentieren Stücke von Drews profundem Verständnis und Interesse an afrikanischen Kulturen, was eindeutig gegen eine Charakterisierung dieser Sammlung als Beutegut aus den Wirren eines militärischen Konfliktes spricht.

Eindeutig in der Zeit des Völkermordes erworben wurden hingegen zwei schon damals antike Vorderlader-Gewehre aus der Sammlung des Hauptmanns Wilhelm Thiel (1881-1915). Da es sich um europäische Erzeugnisse handelt, ist allerdings unklar, ob es Waffen der Herero waren, die von den deutschen Truppen konfisziert wurden, oder um Antiquitäten, die der passionierte Waffensammler Thiel von einem deutschen Siedler erwarb.

 

Am problematischsten erscheint die Sammlung von Dr. Gerald Jorns (1876-1937), der ausschließlich während der intensivsten Phase des Völkermords im Einsatz war. Zu der Sammlung, die Jorns dem Lübecker Museum schenkte, gehörten ursprünglich auch zwei Schädel von Herero, die heute nicht mehr erhalten sind. Solche Schädel wurden für rassenkundliche Studien gesammelt und stammten häufig aus Konzentrationslagern, in denen die überlebenden Herero interniert waren und infolge von Krankheit, Mangelernährung und Zwangsarbeit in großer Zahl verstarben. Allein der Verdacht, dass Jorns Verbindungen zu diesem Lagersystem stand, wirft einen Schatten auf seine Sammlung und lässt alle Objekte als rückgabebedürftig erscheinen.

 

Nicht unerwähnt bleiben sollten schließlich die sterblichen Überreste (Schädel und Unterkiefer) eines Jugendlichen und eines Mannes mittleren Alters aus der Sammlung der Krankenschwester Kulow. Diese wurden zwar erst nach dem Völkermord gesammelt und sind offenkundig keine Opfer der damaligen Gewaltexzesse, sondern stammen aus älteren Gräbern oder einer archäologischen Ausgrabung. Nichtsdestotrotz ist die Motivation hinter dieser Sammlung im Bereich der damaligen Pseudowissenschaft der Rassenkunde zu sehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Exhumierung in Einverständnis mit der ortsansässigen afrikanischen Bevölkerung erfolgte.

 

Forschungsergebnisse Zentralafrika:

 

Im Falle der Lübecker Pangwe-Expedition ist den historischen Aufzeichnungen zu entnehmen, dass zahlreiche Objekte legal als Geschenke oder Ankäufe ihren Besitzer wechselten. Es sind allerdings auch Fälle dokumentiert, in denen Objekte im Austausch gegen Geiseln, unter Androhung von Waffengewalt oder durch die Plünderung eines Dorfes den Besitzer wechselten. Die Sammlung umfasste ursprünglich 1200 Objekte, von denen aber nur 150 die Bombardierung Lübecks im Zweiten Weltkrieg überdauerten. Unter diesem bescheidenen Rest ist kein Raubgut mehr nachweisbar. Tatsächlich liegen für die allermeisten Objekte weder be- noch entlastende Fakten vor. Einen Sonderfall bilden zwei der wertvollsten Exponate, die zwar nicht geraubt, aber unter anderen fragwürdigen Umständen ihren Besitzer wechselten.

 

Hierbei handelt es sich um eine rnermaske und eine Statue (Reliquarfigur). Beide Objekte waren von religiöser Bedeutung und stammen von den Fang, einer ethnischen Gruppe, die im heutigen Kamerun, Äquatorialguinea und Gabun beheimatet ist. Diese zwei Objekte wurden dem Lübecker Expeditionsleiter Günter Tessmann von »uptlingen« der Fang geschenkt. Woher genau diese Personen stammten, geht aus den Quellen nicht hervor. Zumindest die Statue wird von Tessmann in seiner wissenschaftlichen Veröffentlichung »Die Pangwe« aber eindeutig als Objekt aus »Spanisch Guinea« bezeichnet, was dem heutigen Äquatorialguinea entspricht. Für die Hörnermaske ist eine solche regionale Zuordnung nicht möglich. Im Gegenzug für ihre Geschenke verlangten die Anführer der Fang so genannte »Books«, also schriftliche Bestätigungen ihrer Herrschaft durch die Kolonialregierung. Solche Bescheinigungen galten als sehr wertvoll, und einer der »uptlinge« nutzte diese Legitimation, um im Namen des Lübecker Forschers Krieg gegen seine Nachbarn zu führen. Tessmann gesteht in seinem Tagebuch, dass er die geforderten Papiere ausstellte, wohlwissend, dass er selbst nach dem damaligen deutschen Recht keinesfalls dazu befugt war, um an diese sonst unveräerlichen Objekte zu gelangen. Auch scheint er bei den Einheimischen bewusst den Eindruck erweckt zu haben, ein kolonialer Gouverneur zu sein, da er sich mit bewaffneten afrikanischen Begleitern umgab, diese militärisch drillte und mit Imitationen von Polizeiuniformen einkleidete. Erschwerend kommt hinzu, dass sich dieser Vorfall nicht im deutschen Kolonialgebiet ereignete, sondern in einer Region, die von Spanien beansprucht wurde. Es findet sich sogar ein Hinweis in den Quellen, dass spanische Truppen ausgesandt wurden, um Tessmanns eigenmächtiges Handeln zu unterbinden.
 

 

Fazit: Rückgabe-Empfehlungen und Begründung

 

Im Falle der Objekte aus Namibia wird eine Rückgabe der Sammlung Jorns empfohlen, weil
sich allein für diesen Bestand klare Bezüge zu dem Völkermord abzeichnen.

Die Sammlung Jorns umfasst 19 Objekte aus einem Namibia-Bestand, der insgesamt 432 Exponate umfasst. Im Einzelnen handelt es sich um einen Holzbecher, zwei Holzschalen, eine Kürbisflasche und ein Feuerzeug, eine Muschelkette sowie 13 Stücke von dem typischen Eisenschmuck der Hererofrauen. Entsprechende Objekte finden sich in mehrfacher Ausführung in der Völkerkundesammlung; z. T. sogar ältere oder besser erhaltene. In Namibia hingegen wären diese Objekte eine hochwillkommene Ergänzung der bescheidenen Museumsbestände.

 

Zudem wird die ckgabe der sterblichen Überreste aus der Sammlung der Krankenschwester Kulow empfohlen. Auch wenn es sich um keine unmittelbaren Opfer des Genozids handelt, steht ihre Provenienz doch klar im Kontext der damaligen Irrlehren der Rassenkunde. Zudem sind die Gebeine mit dem Verdacht belastet, aus einem Grabraub zu stammen. Ein Verbleib dieser Überreste im Bestand der Lübecker Museen würde von namibischer Seite als Missachtung der historischen Verantwortung Deutschlands und Beleg für einen nach wie vor virulenten Rassismus dargestellt werden. Als Exponate für eine Ausstellung nach zeitgemäßen ethischen Standards kommen diese Gebeine nicht mehr in Frage.

 

Im Falle der zwei Gewehre aus der Sammlung Thiel ist der Unrechtskontext weniger deutlich. Da es sich um zwei nahezu identische Waffen handelt, könnte eine zur Rückgabe angeboten und die andere in der Lübecker Sammlung verbleiben. Erwägenswert wäre auch, beide Gewehre formal dem namibischen Nationalmuseum zu übergeben, aber eines als Dauerleihgabe in der hiesigen Sammlung zu bewahren, um es in zukünftigen Ausstellungen als ein Zeichen unserer gemeinsamen Geschichte zu präsentieren und für ein besseres Miteinander zu werben.

 

Von den Objekten der Lübecker Pangwe-Expedition erscheinen lediglich die rnermaske und die Statue eindeutig belastet. Wie bereits erwähnt, lässt sich nur die Statue eindeutig dem Gebiet Äquatorialguineas zuordnen. Für die Maske ist eine Herkunft aus dem heutigen Gabun oder Kamerun nicht vollständig auszuschließen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist. Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang, dass die Fang in Äquatorialguinea bis heute die Bevölkerungsmehrheit (einschließlich der Familie des Staatsoberhauptes) stellen, während sie in Kamerun und Gabun nur eine von zahlreichen ethnischen Minderheiten sind. Zudem fand die fragwürdige Transaktion nachweislich im Gebiet Äquatorialguineas statt. So kann argumentiert werden, dass der heutige Staat als Rechtsnachfolger der spanischen Kolonie auch der einzig legitime Empfänger dieser zwei Objekte ist. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Kamerun oder Gabun die Maske beanspruchen, müssten diese Forderungen innerafrikanisch auf Rechtsgrundlage des Landes, in dem sich die Geschehnisse ereignet haben, geklärt werden.

 

Die häufig vorgebrachten Vorbehalte hinsichtlich der konservatorischen Bedingungen in afrikanischen Museen, der Korruption oder anderer Defizite dortiger demokratischer Strukturen sind zurückzuweisen, da allein die Frage des historischen Unrechts für eine Restitution ausschlaggebend ist. Eine Rückgabe unter Vorbehalten wäre mit der Anerkennung unserer historischen Verantwortung und dem allseits beschworenen »Dialog auf Augenhöhe« mit den afrikanischen Staaten unvereinbar.

 

Eine Übersicht über die Objekte, deren Rückführung empfohlen wird, ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Objekte sind insgesamt mit einem Wert von 2.330.025,53 Euro bilanziert (siehe Anlage 3). Als Schenkungen an die Hansestadt Lübeck stehen diesen Vermögenswerten Sonderposten bzw. Sonderrücklagen in gleicher Höhe gegenüber. Eine Rückgabe würde daher eine Reduzierung auf beiden Bilanzseiten zur Folge haben und im Endeffekt ergebnisneutral umgesetzt werden. Der Haushalt der Hansestadt Lübeck wird durch eine Rückgabe nicht belastet (siehe Anlage 1).

 

Sofern die afrikanischen Museen das Rückgabe-Angebot annehmen, wird die Völkerkundesammlung die Restitution in Abstimmung mit dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, dem Auswärtigen Amt und den Botschaften der Länder auf den Weg bringen. Bei der Abstimmung über die Modalitäten der Übergabe ist sicherzustellen, dass der Hansestadt Lübeck keine weiteren Kosten für den Transport nach Afrika für Einfuhrzölle o.Ä. entstehen. Möglich wäre dies z.B. durch eine Übergabe der Objekte an die Botschafter von Namibia und Äquatorialguinea aus Berlin im Rahmen einer festlichen Veranstaltung im Lübecker Rathaus, zu der auch Vertreter des Landes und des Bundes geladen werden könnten.


 


Anlagen

Anlage 1: Formular Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Katalog Restitutionsobjekte VKS

Anlage 3: Inventurauszug VKS Restitution

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Formular_Finanzielle_Auswirkungen_Restitution (81 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Katalog_Restitutionsobjekte_VKS_akt (1423 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Inventurauszug_VKS_Restitution (434 KB)    
Stammbaum:
VO/2021/10537   Freiwillige Restitution von Objekten aus der Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck   4.041.7 - Lübecker Museen   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2021/10537-01   Antrag des AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu VO/2021/10537 Freiwillige Restitution von Objekten aus der Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2021/10537-02   Anfrage des AM Ulf Hansen (FDP) zu VO/2021/10537: Freiwillige Restitution von Objekten aus der Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
2021/10537-02-01   Antwort auf die Anfrage des AM Ulf Hansen (FDP) zu VO/2021/10537: Freiwillige Restitution von Objekten aus der Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck   4.041.7 - Lübecker Museen   Antwort auf Anfrage öffentlich
VO/2021/10537-03   Antrag der AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen), AM Monika Schedel (Die Grünen), AM Ulf Hansen (FDP), AM Hans-Georg Rieckmann (Bfl), AM Wolfgang Neskovic (Fraktion 21) zur VO/2021/10537: Freiwillige Restitution von Objekten aus der Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes