Vorlage - VO/2016/04454  

Betreff: Förderung der E-Mobilität
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. BodenBezüglich:
VO/2016/03480
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krause, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
06.02.2017 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
21.02.2017 
58. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
21.02.2017 
33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
23.02.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
28.09.2017 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
21.03.2017 
34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
03.04.2017 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
15.05.2017 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
19.06.2017 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
03.07.2017 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlagen zum Bericht Förderung E-Mobiltiät

Beschlussvorschlag

  1. Bürgerschaftsauftrag vom 26.06.2014, VO/2014/01248 (Anlage 1)

 

  1. Bürgerschaftsauftrag vom 09.02.2016, VO/2016/03410 (Anlage 2)

 

  1. Bürgerschaftsauftrag vom 25.02.2016, VO/2016/03480 (Anlage 3)

 


Begründung

I. Ausgangslage/Hintergrund

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung im Fachbereich 5 hat die Koordination der Berichterstattung zum Thema Förderung der Elektromobilität  übernommen. Die Prüfergebnisse zu den drei Bürgerschaftsaufträgen sind im nachfolgenden Bericht zusammengefasst. Zwischenberichte, die zuständigkeitshalber von den Stadtwerken Lübeck mit Datum vom 19.03.2016 und Stadtverkehr Lübeck mit Datum vom 07.03.2016 für den Aufsichtsrat erstellt wurden, sind der Vollständigkeit halber diesem Ergebnisbericht als Anlagen 4 und 5 beigefügt.

 

1. Ladestationen für E-Bikes und elektronische Rollstühle (VO/2014/1248, ergänzte Fassung, Anlage 1)

1.1E-Bikes

Projekt Fahrradboxen mit Ladeeinrichtung

Der Stadtverkehr Lübeck und die Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, haben in den Jahren 2014/15 gemeinsam ein Projekt zur Förderung der E-Mobilität und des Qualitätsanreizes für die Nutzung des ÖPNV bearbeitet. Im Rahmen des Bike & Ride-Konzeptes der Hansestadt Lübeck sollten an Linienbushaltestellen und einem Bahnhaltepunkt ca. 40 Fahrradboxen mit jeweils einem Stromanschluss pro Box für Pedelecs oder E-Bikes aufgestellt werden.

Die Standorte für die Fahrradboxen wurden danach ausgesucht, dass sie sich vorrangig am Stadtrand Lübecks in einer maximalen Entfernung von ca. 10 km zu den nächst gelegenen Ortschaften befinden. Von dort aus fahren Pendler mit dem Fahrrad zur Bushaltestelle, können ihre Fahrrad-Akkus aufladen und fahren per Bus in die Innenstadt. Zusätzlich sollte die Haltestelle Strandbahnhof mit Fahrradboxen ausgestattet werden. Die Fahrradboxen sollten an Interessierte vermietet werden.

Die Investitionskosten für das Projekt betrugen ca. 120.000 Euro.

Ergebnis: Trotz intensiver Gespräche konnte kein Fördergeber gefunden werden, so dass das Projekt nicht realisiert werden konnte.

 

Projekt Bike & Ride-Anlagen mit Ladeeinrichtungen an Bahnhaltepunkten

Das Land Schleswig-Holstein stellte 2015 1 Mio. Euro für die Förderung von Bike & Ride-Anlagen an Bahnhöfen zur Verfügung mit dem Ziel, einheitliche Abstellanlagen zu entwickeln.

In Lübeck übernahm das Land die Planungskosten für die Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten Lübeck Travemünde-Hafen und Lübeck Travemünde-Skandinavienkai.

Ergebnis: Es ist vorgesehen, beide Bike & Ride-Anlagen zu überdachen und mit einer Sammelschließanlage auszustatten, in der sich Schließfächer mit Ladeeinrichtungen für Fahrrad-Akkus (jeweils 6-8 Ladeschränke je Standort) befinden. Am Hafenbahnhof können insgesamt 60 Fahrräder geparkt werden, von denen 20 in der Sammelschließanlage untergebracht werden. Am Skandinavienkai sind 24 frei zugängliche Stellplätze geplant und 10 Stellplätze in der Sammelschließanlage. Wegen Vandalismusschäden werden die Ladeschränke nur in Sammelschließanlagen aufgestellt.

Die Stellplätze in den Sammelschließanlagen können von allen Interessierten gemietet werden. Die Gesamtkosten für die beiden Anlagen betragen 223.000 Euro. Gefördert werden die Investitionskosten vom Land Schleswig-Holstein und der Metropolregion Hamburg. Die Ladeeinrichtungen sind förderfähig. 2017 sollen beide Anlagen realisiert werden.

 

Förderung von Ladestationen für Pedelecs/E-Bikes durch die Stadtwerke

Die Stadtwerke Lübeck beteiligen sich 2016 an E-Ladestationen für Kfz, eine Beteiligung an Ladestationen für Pedelecs/E-Bikes wird derzeit  nicht vorgesehen.

Allgemeines

Ein Ladevorgang eines Fahrrad-Akkus kostet ca. 10 Cent und dauert je nach Modell und Kapazität des Akkus ca. 2 - 4 Stunden.

Das Laden von E-Bikes an Ladestationen für Elektro-Kfz kann ermöglicht werden, wenn an der Ladesäule ein entsprechender Anschluss vorhanden ist. Dieses ist zwar geplant, kann aber für E-Bikes nur bedingt genutzt werden, da für das Laden von E-Bikes überwiegend separate Netzteile benutzt werden müssen, an die der Akku angeschlossen wird. Während des Ladevorgangs wäre sicherheitshalber eine Beaufsichtigung angeraten, aber nicht seitens der Hansestadt Lübeck geleistet werden kann. 

 

1.2 Elektronische Rollstühle

Auch für die Nutzung von elektrischen/elektronischen Rollstühlen wird gemäß Stellungnahme der Behindertenbeauftragten ein Angebot von Ladestationen begrüßt. Für die Aufladung wird ein 230-Volt-Anschluss benötigt. Das Aufladen von diesen Fahrzeugen ist somit überwiegend auch an den Ladesäulen für Kfz möglich, wobei die Standorte dieser Ladesäulen allerdings als nicht attraktiv und sinnvoll einzustufen sind, da sie für die Erreichbarkeit von Kfz ausgelegt sind.

Wünschenswerter wäre für die E-Rollstühle die Lademöglichkeit in Cafés oder Restaurants, so dass während einer Essens-/Kaffeepause aufgeladen werden kann.

Ergebnis: In diesem Fall kann die Verwaltung nur Hilfestellungen leisten, das Angebot einer Lademöglichkeit wäre von privater Seite anzubieten, bzw. zu erfragen.

 

2.  Bevorrechtigungen von Elektro-Kfz (VO/2016/3410, Anlage 2) / Empfehlungen AkV

Der Arbeitskreis für Verkehrsfragen, dem neben der Polizeidirektion und dem Stadtverkehr auch der Bereich Stadtgrün und Verkehr als Straßenbaulastträger und die Straßenverkehrsbehörde sowie die Bereiche Verkehrsangelegenheiten und Stadtplanung und Bauordnung/Verkehrsplanung angehören, hat sich in einer Sondersitzung am 20. April 2016 mit den möglichen Maßnahmen der Förderung der Elektromobilität befasst und die nachfolgend aufgeführten Empfehlungen ausgesprochen.

 

2.1 Freigabe der Bussonderfahrstreifen für Elektro-Kfz

Die Bussonderstreifen in der Lübeck eignen sich nicht für die Freigabe von Elektro-Kfz.

Sie sind vielfach nur sehr kurz und beinhalten Bushaltestellen am Fahrbahnrand (z.B. Waldersee-,  Marli-, Schlutuper Straße). Ein Vorteil für die Elektro-Kfz kann wegen der nur geringen Länge nicht gesehen werden. Auch machen die innerhalb der Sonderstreifen befindlichen Bushaltestellen bei haltendem Bus Fahrstreifenwechseln für die nachfolgenden zugelassenen Kfz notwendig. Dies führt zu Gefährdungen des fließenden Verkehrs.

Andere Bussonderstreifen, wie z. B. Fackenburger Allee, Schwartauer Allee oder Holstentorplatz, besitzen an ihren Endpunkten für die Einfädelung in den Verkehr Bussondersignale, die eine Freigabe für den motorisierten Individualverkehr auf dem Sonderstreifen ausschließen.

Im Zusammenhang mit dem Neubau der Bahnhofsbrücke ist eine Verlängerung der Busspur bis zur Konrad-Adenauer-Straße vorgesehen. Einer Freigabe zur Nutzung der Busspur durch Elektro-Kfz konnte auch hier nicht zugestimmt werden, da diese Kfz die Busspur, die in die Rechtsabbiegespur zur Werner-Kock-Straße übergeht, in Richtung Lindenplatz durch einen Fahrstreifenwechsel auf die Geradeausspur verlassen müssten. Dieses kann zu Behinderungen des ÖPNV führen, da zu erwarten ist, dass diese Spurwechsel nicht immer flüssig ablaufen werden.

Die längeren Bussonderstreifen Ratzeburger und Kronsforder Allee enden im Kreisverkehr des Mühlentorplatzes. Bereits bei dem derzeitigen Verkehrsaufkommen auf diesen Spuren kommt es hier immer wieder zu Konflikten bzw. auch Unfällen bei der Zufahrt in den Kreisverkehr. Aus Sicherheitsgründen ist daher auch hier die Freigabe nicht empfohlen worden.

Darüber hinaus hat der Stadtverkehr Lübeck ausgeführt, dass mit einer Freigabe für  individuellen Kraftfahrzeugverkehr auf den Bussonderstreifen Nachteile in der Reisegeschwindigkeit des ÖPNV zu befürchten sind, was dem Ziel einer Beschleunigung des ÖPNV zuwider laufen würde.

Ergebnis: Eine Freigabe von Busspuren in Lübeck für Elektro-Kfz wird nicht empfohlen.

 

2.2 Freigabe von Zufahrtsbeschränkungen

Für die „Verkehrsberuhigte Altstadt“ besteht für die Zufahrtsbeschränkungen eine Teileinziehung nach dem Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein. Sollten hier Elektro-Kfz berücksichtigt werden, wäre ein neues Teileinziehungsverfahren notwendig, bzw. eine Änderung herbeizuführen. Da allerdings ein zusätzlicher Verkehr als motorisierter Durchgangsverkehr grundsätzlich den Zielen der Beruhigung widerspricht und die Zufahrtberechtigung für Bewohner mit Parkausweis geregelt ist, wird eine Freigabe nicht empfohlen.

In der Hansestadt Lübeck gibt es darüber hinaus noch eine Reihe von Gebieten mit unterschiedlichen Zufahrtsbeschränkungen und verschiedenen Ausnahmen. Zumeist sind sie eingeführt worden, um motorisierten Durchgangsverkehren in diesen Wohngebieten entgegenzuwirken. Es kann nach Auffassung des Arbeitskreises nicht Sinn der Förderung von Elektromobilität sein, den Durchgangsverkehr  mit Elektro-Kfz zuzulassen. Es werden zwar lokal keine Emissionen abgegeben, die Belastung durch Lärm besteht dennoch, da ab einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h die Abroll- und Windgeräusche überwiegen.

Ergebnis: Es wird bei dieser Sachlage eine Freigabe nicht empfohlen.

 

Die Zufahrt in den Hochschulstadtteil durch die Schrankenanlage zwischen Mönkhofer Weg und Maria-Goeppert-Straße könnte für Elektro-Kfz freigegeben werden, wenn eine Registrierung des Kennzeichens beim zuständigen Bereich Stadtgrün und Verkehr erfolgt ist. Die Widmung für den Streckenabschnitt muss jedoch im Vorwege geändert werden, da sie nur für den ÖPNV, Taxen und Notfall-Kfz ausgesprochen ist.

Die nördliche Zufahrt in den Hochschulstadtteil von der Berliner Allee in die Carl-Gauß-Straße, die derzeit für Linienverkehr und Taxen freigegeben ist, kann zusätzlich für Elektro-Kfz freigegeben werden, wenn die Abstimmung des zuständigen Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr erfolgt.

Ergebnis: Eine Befreiung von Zufahrtsbeschränkungen kann unter den genannten Bedingungen für die Zufahrten zum Hochschulstadtteil erfolgen.

 

2.3 Einrichten von zwei kostenfreien Parkplätzen auf dem MuK-Parkplatz mit Lademöglichkeit

Im Rahmen der Einrichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet durch die Stadtwerke Lübeck sind zusammen mit der Stadtverwaltung und KWL Standorte abgestimmt und festgelegt worden. Aufgestellt sind derzeit E-Ladesäulen auf dem MuK-Parkplatz und dem Parkplatz vor dem Parkhaus am Burgtor (Kanalstraße), sowie in der Musterbahn, Werner-Kock-Straße und Trelleborgallee. Weitere Standorte sind vorgesehen in der Mühlenstraße, Beckergrube und in der Straße Am Burgfeld. Die Parkzeit soll durch Auslegen der Parkscheibe begrenzt werden, um eine Fluktuation an der Ladesäule zu erreichen.

Ergebnis: Der Standort ist zwischenzeitlich mit einer E-Ladesäule ausgestattet.

 

2.4 Einrichten von 2%  der Parkplätze für Elektro-Kfz reservierte Parkplätzen bei Neubauten

Eine Verpflichtung zur Umsetzung des Vorschlages kann privaten Investoren mangels Ermächtigung nicht vorgeschrieben werden.

Ergebnis: Umsetzung ist mangels fehlender rechtlicher Grundlage, z.B. LBO, derzeit nicht möglich.

 

2.5 Alle bewirtschafteten Parkplätze der KWL kostenfrei für Elektro-Kfz zur Verfügung stellen

Es ist im Arbeitskreis für Verkehrsfragen unter Zurückstellung von erheblichen Bedenken seitens der Verkehrsplanung (keine Förderung des Umweltverbundes, s. Beschluss der Bürgerschaft, bis zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplans das Klimaszenario zur Grundlage zumachen) vereinbart worden, auf allen Parkplätzen, auf denen ein Tagesticket gelöst werden  kann, das Parken für Elektro-Kfz unentgeltlich zuzulassen. Diese Regelung soll befristet gelten und schließt Travemünde ein. Die erforderliche Änderung der Stadtverordnung über Parkgebühren befindet sich in Vorbereitung.

Ergebnis: Eine Umsetzung wird zumindest auf Großparkplätzen nach Beratung dieses Berichtes vorgenommen.

 

3. Umsetzung Zielerreichung Bundesregierung für Lübeck (VO/2016/03480, Anlage 3)

3.1 Zusammenarbeit mit Metropolregion Hamburg (HansE)

Angaben zu der Zusammenarbeit mit der Metropolregion sind der Anlage 4 zu entnehmen.

Ergänzend wird erklärt, dass am 21. Juni 2016 die ersten Ergebnisse der Modellgestützten Auswahl von Ladestandorten in der Metropolregion Hamburg, die von der TH Aachen durchgeführt worden ist, vorgestellt worden sind. Eine Umsetzung war bis Ende 2016 vorgesehen, verzögert sich allerdings.

Nähere Informationen zum Auswahlverfahren  und Umsetzung liegen aktuell noch nicht vor.

 

3.2 Aktueller Bestand an Elektro-Kfz in der Hansestadt Lübeck und Maßnahmen zum Lückenschluss

Die Zahl der Zulassungen von Elektro-Kfz steigt auch in Lübeck langsam an. Im Oktober 2015 waren 17 rein elektrisch betriebene Kfz in der Hansestadt Lübeck angemeldet. Im Mai 2016 betrug die Anzahl 61 Kfz und 77 im November 2016. Gleichzeitig sind 289 Hybrid-Kfz angemeldet, von denen 30 auch „extern aufladbar“ sind.

Der Lückenschluss zum Ziel, im Jahr 2020 im Bundesgebiet 1 Millionen angemeldete Elektro-Kfz zu haben, bedeutet übertragen auf die Hansestadt Lübeck bei ca. 90 000 gesamt zugelassenen Kfz eine Anzahl von ca. 2 500 Elektro-Kfz.

Die Prüfergebnisse von Maßnahmen zur Förderung durch die Verwaltung sind unter 2.1 bis 2.5 dieses Berichtes dargelegt.

 

3.3 Ausbau der E-Mobilität bei der Hansestadt Lübeck und Gesellschaften mit städtischer Beteiligung

In der Stadtverwaltung sind derzeit drei E-Kfz im Einsatz. Eine Ausdehnung auf 100 % wird sich absehbar nicht ergeben, da die aktuellen Reichweiten nicht für alle Einsatzzwecke ausreichen. Insbesondere für Lkw ist derzeit noch kein Ersatz absehbar. Die Entwicklung und Erprobung derartiger Fahrzeuge schreitet voran, aber auf dem Markt sind entsprechende Fahrzeuge noch nicht verfügbar. Die Erprobung verschiedener Typen wird vorangetrieben.

 

Die Aussagen des Stadtverkehrs Lübeck sind der Anlage 5 zu entnehmen.

 

Von den Entsorgungsbetrieben (EBL) ist mitgeteilt worden, dass  2 Elektro-Pkw und zwei kleine Elektrotransporter („Mega E-Worker“) vorhanden sind. Darüber hinaus wurde von den EBL erklärt:

„Die EBL haben sich das strategische Ziel gesetzt, Elektromobilität auszubauen. Dabei haben die EBL die Möglichkeit, die erforderliche elektrische Energie zu 100 % aus erneuerbaren Energieträgern selber zu erzeugen. Elektrofahrzeuge können damit vollständig klimaneutral betrieben werden. Unter den derzeitigen Bedingungen lassen sich Elektrofahrzeuge so wirtschaftlich einsetzen. Der Fuhrpark der EBL besteht im Wesentlichen aus LKWs. Die Fahrzeuge der EBL werden zum überwiegenden Anteil gekauft. Diese werden dann 8-12 Jahre im EBL eigenen Fuhrpark genutzt. D.h. bis 2020 steht max. ein Drittel der Fahrzeuge zur Neubeschaffung an. Bei jeder einzelnen Beschaffung/Ersatzbeschaffung wird geprüft, welches Fahrzeug ökonomisch und umweltpolitisch sinnvoll beschafft werden kann. Derzeit konzentriert sich die EBL im Bereich der E-Mobilität auf PKW und Kleintransporter innerhalb ihres Fuhrparks. Bereits seit Anfang 2014 haben die EBL in diesem Bereich des Fuhrparks E-Fahrzeuge im Einsatz, die von der Metropolregion Hamburg, Förderprojekt ePowered Fleets, gefördert werden. Zusätzlich betreiben die EBL zwei betriebsinterne Ladestationen. Das Nutzungsverhalten eines der E-Mobile wird aktuell wissenschaftlich ausgewertet. In der EBL internen Beschaffung sind derzeit fünf E-PKW und ein Kleintransporter. Die Verträge der seit 2014 betriebenen zwei PKW laufen in diesem Jahr aus und werden daher an die Hersteller zurückgegeben. Zur Intensivierung des E-betriebenen Fuhrparks wurde ein Mitarbeiter der Werkstatt für Hochvolttechnik ausgebildet.“

 

3.4 Ausbau von E-Ladestationen

Angaben zum Ausbau von E-Ladestationen sind unter 2.3 und in der Anlage 4 dieses Berichtes gemacht worden.

 

 

 


Anlagen

Anlage 1 – Bürgerschaftsauftrag vom 26.06.2014

Anlage 2 – Bürgerschaftsauftrag vom 09.02.2016

Anlage 3 – Bürgerschaftsauftrag vom 25.02.2016

Anlage 4 – Bericht Geschäftsführung Netz Lübeck

Anlage 5 – Bericht Geschäftsführung Stadtverkehr 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen zum Bericht Förderung E-Mobiltiät (2820 KB)    
Stammbaum:
VO/2016/03480   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ergänzungsantrag zu VO/2016/03410, CDU: Förderung der Elektromobilität in der Hansestadt Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2016/04454   Förderung der E-Mobilität   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Bericht öffentlich
VO/2017/04685   Antrag zu VO/2016/04454 (TOP 8.1): Förderung der E-Mobilität   Geschäftsstelle der Fraktion FREIE WÄHLER & DIE LINKE   Antrag der Frak FREIE WÄHLER & DIE LINKE