Vorlage - VO/2021/10252  

Betreff: Jahresabschluss des Betriebes Lübecker Schwimmbäder für das Wirtschaftsjahr 2020
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.525 - Lübecker Schwimmbäder Bearbeiter/-in: Hoppe, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
18.11.2021 
22. Sitzung des Schul- und Sportausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.08.2021 
53. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.08.2021 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Lübecker Schwimmbäder für das Wirtschaftsjahr 2020 wird wie folgt festgestellt:

 

mit einer Summe der Erträge von (vor Verlustausgleich durch HL)  1.036.866,87 €

mit einer Summe der Aufwendungen von   4.806.909,88 €

mit einem Verlust von      3.770.043,01 €

 

  1. Der Verlust wird wie folgt behandelt:

 

Verlust:        3.770.043,01 €

Geleistete Zahlungen der HL:     4.061.000,00 €

 

Verbindlichkeiten gegenüber der HL:

Ergebnis aus Überzahlung Verlustausgleich und

erwirtschafteter Verlust 2020:        290.956,99 €

 

  1. Die Differenz aus dem Jahresverlust 2020 und den in 2020 erfolgten

Verlustzuweisungen der Hansestadt Lübeck in Höhe von 290.956,99 €

bleibt bis zur Verrechnung im Wirtschaftsjahr 2021 stehen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.203 - Beteiligungscontrolling

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Interessen von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 24 Abs. 2 Eigenbetriebs-

verordnung (EigVO)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2020

 

Der Jahresabschluss 2020 der Lübecker Schwimmbäder wurde im Auftrage des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein von der BDO AG  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kohlmarkt 5-7, 23552 Lübeck geprüft. Am 17.05.2021  wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:

 

 

PRÜFUNGSURTEILE

 

Wir haben den Jahresabschluss der Lübecker Schwimmbäder, Lübeck bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31.Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lübecker Schwimmbäder für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

-          entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Betriebe geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Betriebs zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

-          vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

 

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“

unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

 

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

 

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER:INNENR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

 

Die gesetzlichen Vertreter:innen sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Eigenbetriebe geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes

Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs vermittelt. Ferner sind

die gesetzlichen Vertreter:innen verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.

 

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter:innen dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Betriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

 

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter:innen verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter:innen verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

 

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG

DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

 

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

 

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

 

hrend der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

 

-          identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

 

 

-          gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Betriebs abzugeben.

 

-          beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertreter:innen angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertreter:innen dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

-          ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertreter:innen angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Betriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Betrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

 

 

-          beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs vermittelt.

 

 

-          beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Betriebs.

 

 

-          hren wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertreter:innen dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertreter:innen zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

 

Wir erörtern mit den für die Überwachung verantwortlichen Personen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem,

die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

 

Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH]

 

Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

 

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs i. S. v. § 53 Abs. 1

Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 befasst. Gemäß § 14 Abs. 3 KPG SH haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

 

Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs Anlass geben.

 

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter:innen

 

Die gesetzlichen Vertreter:innen sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

 

Verantwortung der mit der Abschlussprüfung betrauten Person

 

Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.

 

Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht

Aufgabe der mit der Abschlussprüfung betrauten Person, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter:innen und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

 

 

 

 

 

 

Die Lübecker Schwimmbäder werden als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Hansestadt Lübeck geführt. Zum Betrieb gehören drei Hallenbäder, zwei beheizte Freibäder, vier Naturbäder und das zum 31.12.2014 stillgelegte Therapie-Zentrum, Am Behnckenhof. Die Bäder werden mit Ausnahme der Naturbäder selbst betrieben.

Weitere Geschäftsinhalte der Lübecker Schwimmbäder stellen die Instandhaltung der Grundstücke, Gebäude und technischen Anlagen sowie die gewerbliche Vermietung von Flächen im Rahmen des Betriebsvermögens dar.

 

Das Stammkapital beträgt 1.500.000 €. Die Bilanz 2020 weist positives Eigenkapital in Höhe von  2.467.391,12 € auf und erreicht damit eine Eigenkapitalquote in Höhe von 34,5% (Vorjahr 33,1%).

 

Steuerliche und wirtschaftliche Verhältnisse:

Die Lübecker Schwimmbäder sind ein Betrieb gewerblicher Art, dieser wird unter der Steuernummer 22/291/04094 beim Finanzamt Lübeck geführt und ist als gemeinnützig anerkannt. Als Zweck ist die Förderung des Sports und des öffentlichen Gesundheitswesens benannt.

 

Die Buchhaltung wird durch die Lübecker Firma BTR Sumus über das Buchhaltungsprogramm SIMBA per Geschäftsbesorgungsvertrag erledigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

becker Schwimmbäder

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

 

 

31.12.2020

31.12.2019

A. Anlagevermögen

 

 

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

0,00 €

0,00 €

II. Sachanlagen

 

 

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

4.581.296,05 €

4.922.989,05

2. Außenanlagen

14.916,00 €

18.910,00 €

3. Technische Anlage und Maschinen

374.973,00 €

387.337,00 €

4. Andere Anlagen, Betriebs- und                                                                    

    Geschäftsausstattung

 

194.702,00 €

173.075,00 €

5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau                                                     

 

5.603,60 €

0,00

 

5.171.490,65 €

5.502.311,05

 

5.171.490,65 €

5.502.311,05

B. Umlaufvermögen

 

 

I. Vorräte

 

 

1. Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe

2.667,95 €

2.100,27

2. Waren

13.699,07 €

12.239,06

 

16.367,02 €

14.339,33

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

 

 

1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen

8.796,61 €

26.229,47

2. Forderungen gegen die Hansestadt Lübeck

0,00 €

116.798,35 €

3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

 -davon Versorgungsbetriebe: 78.501,76 €

   (Vorjahr: 16.887,07 €)

 -davon übrige: 4.963,83 € (Vorjahr: 0,00 €)

83.465,59 €

16.887,07

4. sonstige Vermögensgegenstände

114.019,31 €

35.395,68

 

206.281,51 €

195.310,57

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

1.755.025,06 €

1.727.656,94 €

 

 

 

C. Rechnungsabgrenzungsposten

9.313,36 €

6.921,31 €

 

7.158.477,60 €

7.446.539,20

 

becker Schwimmbäder

 

Bilanz zum 31.12.2020

Passiva

 

31.12.2020

31.12.2019

A. Eigenkapital

 

 

I.   Stammkapital

1.500.000,00 €

1.500.000,00 €

II.  cklagen

     Allgemeine Rücklagen

967.391,12 € 

 967.391,12 €

III. Bilanzgewinn

1. Jahresverlust

2. Erträge aus Verlustübernahme durch die HL

3. Einstellung in die Allgemeine Rücklage

 

 -3.770.043,01 €

   3.770.043,01 €

   0,00 €

 

-3.738.492,90

 3.738.492,90 € 0,00 €

4. Forderungen/Verbindlichkeiten (-) / aus

    Verlustübernahmen und Ergebnisabführung

0,00 €

 

0,00

 

0,00 €

0,00 €

 

2.467.391,12 €

2.467.391,12

 

 

 

B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen

         38.124,00 €

       43.475,00 €

 

 

 

C. Rückstellungen

 

 

1. Pensionsrückstellungen

834.629,00 €

785.825,00 €

2. Steuerrückstellungen

0,00 €

0,00

3. Sonstige Rückstellungen

386.143,00 €

430.198,28

 

1.220.772,00 €

1.216.023,28

D. Verbindlichkeiten

 

 

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten                        

2.780.338,38 €

3.242.004,36

2. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen                     

46.159,57 €

44.259,42

3. Verbindlichkeiten gegenüber der Hansestadt Lübeck

 -davon aus Ergebnisübernahmen: 290.956,99 € 

   (Vorjahr: 73.507,10 €)

296.070,88 €

104.142,44 €

4. Verbindlichkeiten ggü. gesellschaftsnahen Unternehmen

 -davon Versorgungsbetriebe: 45.981,49 €

   (Vorjahr: 80.398,58 €

 -davon Entsorgungsbetriebe: 15.757,56 €

   (Vorjahr: 1.007,78 €)

         61.739,05 €

     81.406,36

5. Sonstige Verbindlichkeiten

 -davon aus Steuern: 31.880,88 € (Vorjahr: 32.691,41 €)

 -davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:

   14.691,05 € (Vorjahr: 15.497,38 €)

247.882,60

245.110,14

 

 3.432.190,48 €

 3.716.922,72

 E. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00 €

2.727,08 €

 

7.158.477,60 €

7.446.539,20

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsplan für den Betrieb der Lübecker Schwimmbäder (LSB)

- Lagebericht 2020 mit Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021 -

 

Gliederung:

  1. Vorbemerkung zu den Rahmenbedingungen und zur Branche allgemein
  2. Unternehmensgrundlagen Lübecker Schwimmbäder
  3. Geschäftsverlauf/Wesentliche Vorgänge
  4. Ertragslage
  5. Finanz- und Vermögenslage
  6. Prognosebericht
  7. Betriebsziele
  8. Markteinschätzung
  9. Risikobeurteilung
  10. Fazit
  11. Sanierungs- & Investitionsplan zur Bäderinstandhaltung

 

 

  1. Vorbemerkung zu den Rahmenbedingungen und zur Branche allgemein

 

Corona-Pandemie

Bevor in dieser Berichterstattung auf einzelne Tatbestände der Bäderentwicklung in der Hansestadt Lübeck eingegangen wird, ist voranzustellen, dass auch die Lübecker Schwimmbäder im Wirtschaftsjahr 2020 unter dem Eindruck und der Folgen des umfangreichen Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gestanden haben. Die daraus resultierenden Einschränkungen wirken sich auch auf das Wirtschaftsjahr 2021 aus. Deutlich abzulesen sind die Auswirkungen bei den Eintrittszahlen der verschiedenen Besucher:innengruppen und den daraus resultierenden Umsatzrückgängen. Auf Einzelheiten wird in der folgenden Berichterstattung eingegangen.

 

derbranche allgemein

derbetriebe stehen ganz allgemein und deutschlandweit, ständig, wegen einem dauerhaft, hohen Betriebs- und Erhaltungskostenzuschuss, im Fokus öffentlicher Haushaltsdiskussionen. Auf der einen Seite gewinnen sie an Bedeutung hinsichtlich der sportlich, gesundheitsorientierten und sozialen Aufgaben von Kommunen - die Nachfrage von Vereinen und Schulen zur Nutzung von Wasserflächen steigt - auf der anderen Seite stehen gerade öffentliche Betreiber unter großem Druck eine „gewisse Kostendeckung“ zu erwirtschaften und gleichzeitig wettbewerbsfähig - für die Kund:innen attraktiv zu sein. Je nach geographischer Lage (Nord/Süd- & Ost/Westgefälle) sprechen die Medien bereits vom Bädersterben und von Regionen, in denen die Zahl der Nichtschwimmer:innen stark zunimmt. Konkurrenzdruck entsteht besonders da, wo Privatbetreiber:innen mit attraktiven Freizeitoasen auf  Kommunalbetreiber:innen mit einfachen Hallenbädern treffen. Befeuert wird die Problematik auch noch durch Investitionsstau und einen fortschreitenden Fachkräftemangel in einer sehr personallastigen Dienstleistungsbranche.

 

Die Lösungen:

Gegen Fachkräftemangel wirken attraktive Arbeitsplätze, eine entsprechend, qualitative Personalausstattung mit zugehöriger Nachwuchsförderung sowie einer gründlichen Reform der Ausbildungsordnung. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels stellen sich bereits viele Badbetreiber:innen dem Fachkräftemangel im Bäderwesen. Gelingt es nicht, dem Fachkräftemangel nachhaltig zu begegnen, könnte hier ein möglicher, neuer und bisher weniger beachteter Grund für Badschließungen liegen.

Zur Verhinderung eines Investitionsstaus ist eine nachhaltige Bäderbedarfsplanung mit „entsprechender Finanzausstattung“ erforderlich. Dazu braucht es einen fortgeschriebenen Sanierungsplan, welcher konsequent abgearbeitet werden kann. Weiter bedarf es moderne, ausgewogene sowie kund:innenenorientierte Betriebskonzepte.

Die heutigen Besucher:innengruppen (Schulen, Vereinssport & Öffentlichkeit) sind deutlich vielschichtiger/ anspruchsvoller als die Badegäste vor 15 Jahren und es gilt erfolgreich Interessenkonflikten zu begegnen bzw. für zukünftige Veränderungen im Freizeitverhalten gewappnet zu sein. Parallel dazu legen die Gremien oft stark subventionierte Eintrittspreise und Mietkonditionen für Schulen & Vereine fest, sodass ein wirtschaftlich orientiertes Agieren am Freizeitmarkt praktisch unmöglich erscheint. Dennoch soll beispielsweise der Schwimmsport für jeden Gast, unabhängig von den Betriebskosten, bezahlbar bleiben und die Öffnungszeiten sollen attraktiv sein. Ergänzend ist für viele Schwimmbäder festzustellen, dass sie marode sind bzw. „schieben einige von ihnen mit veralteter Technik und sanierungsbedürftigen Anlagen, einen Investitions- und Sanierungsstau vor sich her“. Vor dem Hintergrund der Klima-Schutz-Diskussionen geraten auch Schwimmbadbetriebe zunehmend in den Fokus des allgemeinen Verbraucherbewusstseins. Schwimmbäder verbrauchen, unabhängig vom Alter der Betriebstechnik „per`se“ sehr viel Energie, um u.a. aus kühlem Wasser warmes Wasser oder um eine unterschiedliche Hallenlufttemperatur im Verhältnis zur Wassertemperatur zu erzeugen.

 

2. Unternehmensgrundlagen Lübecker Schwimmbäder

 

Die Lübecker Schwimmbäder (LSB) gehören, als eigenbetriebsähnliches Sondervermögen, zur Hansestadt Lübeck. Sie betreiben 5 Betriebsteile: 1 Sportbad, 2 Hallenbäder und zwei Freibäder.

Das Sportbad St. Lorenz, das Zentralbad Lübeck und das Hallenbad Kücknitz werden grundsätzlich ganzjährig betrieben. Die beheizten Freibäder in Moisling und Schlutup befanden sich dieses Jahr im verkürzten Saisonbetrieb - für 4 Monate von Juni bis September. Auf die Darstellungen zu den Auswirkungen hinsichtlich der Corona-Pandemie wird auf die Ziffer 3 dieses Berichtes verwiesen. Außerdem sind die LSB für das seit 1.1.2015 stillgelegte, aber bis 2027 fest angemietete Therapiezentrum Lübeck, Am Behnckenhof, finanziell in der Pflicht (Mietvertrag ohne Nutzung).

Zum Anlagevermögen gehören außerdem die Naturbäder Falkenwiese, Marli, Eichholz Kleiner See und Krähenteich. Die Naturbäder werden durch Vereine betrieben, unterstützt durch die unentgeltliche Gestellung von 5 beschäftigten Aufsichtsfachkräften der Lübecker Schwimmbäder für jeweils 6 Monate jährlich (inkl. Vor-/Nachbereitungszeit).

Diebecker Schwimmbäder wurden vorwiegend von den regionalen Schulen, Sportvereinen und der Öffentlichkeit im Verhältnis 30/30/40 genutzt. Sie stellenim Auftrag der Hansestadt Lübeck“, die erforderlichen „Wasserflächen, Räumlichkeiten und das Fachpersonal,“ entsprechend den anerkannten DIN Vorschriften für Wasseraufbereitung und Wasseraufsicht, zur Verfügung. Des Weiteren „unterrichten“ die LSB Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und Erwachsene vom Babyschwimmen über die Wassergewöhnung und die Schwimmschulung bis zu den Abzeichen-Kursen Bronze/Silber/Gold. Außerdem bieten die LSB altersunabhängig diverse Aqua-Kursangebote zur Förderung von Bewegung und in Form von Gesundheitssport kostenpflichtig an. 2020 hatten die LSB insgesamt 189.867 Badeintritte in allen 5 Einrichtungen zu verzeichnen. 2021 erwarten die LSB durch die Auswirkungen der Schließungen im Zuge der Corona-Pandemie ebenfalls Besucher:innenckgänge im Vergleich zum Referenzjahr 2019.

 

 2.1.  der nach Standorten

2.1.1.        Sportbad St. Lorenz

 

       Bj.      1974

       Laufzeit     47 Jahre

       Letzte Teilsanierung:    2015

       stezahl 2020   70.830

       Kostendeckungsgrad:   20,85 %

       Zuschuss/je Eintritt:   20,12  

       Anmerkung: Eine Kernsanierung vom Gesamtbetrieb ist seit 2017 in Vorbereitung. Das Beteiligungsverfahren zur Sportbadsanierung unter dem Arbeitstitel „Sportbad PLUS“ wurde im September 2018 abgeschlossen und im Werkausschuss präsentiert. Die für 2021 vorgesehene Vorbereitungsplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 ist noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung über den weiteren Sanierungsumfang samt Attraktivierungsmöglichkeiten durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck wird 2021 erwartet. Daran folgend sind die Finanzierung, die Ausschreibungen und die Zeitplanung zu klären.

 

 

2.1.2.        Zentralbad Schmiedestraße

 

       Bj.      1959

       Laufzeit     62 Jahre

       Letzte Sanierungen:    2005/2009

       stezahl 2020   53.257

       Kostendeckungsgrad:   18,84 %

       Zuschuss/je Eintritt:      23,29  

       Anmerkung: Bereits 2019 wurden nach der Revisionsinbetriebnahme mehrere Quadratmeter Beckenfliesen und die komplette Abdichtung vom Sprungturm bzw. Beckenübergangsabdichtung ersetzt und Betonverpressungsarbeiten für rd. 140 T€ durchgeführt. Innerhalb der kommenden 5 Jahren ist hier die Sanierung vom gesamten Becken überfällig. D.h. eine neue Überlaufrinne nebst Beckenkopf und Auskleidung in Edelstahl („Wanne in Wanne-System“) sollte realisiert werden. Eine Konzeptions-überprüfung mit zus. Attraktivierung stehen dann ebenfalls nach über 62 Jahren Betriebszeit an. 2020 wurde die abgängige Elektrolyseanlage zur Aufbereitung von Chlor ersetzt. 

 

 

 

 

 

 

2.1.3.        Hallenbad Kücknitz

 

       Bj.      1965

       Laufzeit     56 Jahre

       Letzte Sanierungen:    2007/2008

       stezahl 2020   26.634

       Kostendeckungsgrad:   18,42 %

       Zuschuss/je Eintritt:   24,22

       Anmerkung: Das Hallenbadgebäude befindet sich, samt intakter Technik in einem guten, gepflegten Zustand. 2019 wurde die Hermes-Leittechnik erneuert.

        

        

 

2.1.4.        Freibad Moisling

   

       Bj.      1971

       Laufzeit     50 Jahre

       Letzte Sanierungen:    2011 - 2014

       stezahl 2020   19.204

       Kostendeckungsgrad:   21,08 %

       Zuschuss/je Eintritt:   10,23

       Anmerkung: Im Jahre 2020 wurde ein Kinderspielplatz fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die Finanzierung dieses Spielplatzes wurde u.a. durch Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein im Zuge des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt Moisling“glich. Weiter wurde die Aufenthaltsqualität im Bad durch die Schaffung weiterer Liegeflächen in direkter Nähe zum Beckenbereich verbessert. Gebäude & Technik sind funktionsfähig, gepflegt. Die stezahlenschwankungen sind Wetter und Coronaauflagen begründet.

        

2.1.5.        Freibad Schlutup

 

       Bj.      1958

       Laufzeit     63 Jahre

       Letzte Sanierungen:    2002/2010/2018

       Besucherzahl 2020   19.942

       Kostendeckungsgrad:   28,26 %

       Zuschuss/je Eintritt:   6,74

       Anmerkung: Nach einigen Modernisierungs- und Attraktivierungsmaßnahmen 2019 am Umkleide-/Sanitärbereich und der Heizung befindet sich der Freibadbetrieb in gutem Zustand. Die Gästezahlenschwankungen sind Wetter und Coronaauflagen begründet.

        

 

2.2.              Aufgaben, Chancen der LSB.

Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge erbringen die Lübecker Schwimmbäder in öffentlicher Trägerschaft folgende wesentliche Aufgaben und erzielen damit zusätzlich eine sog. Sozialrendite:

       Die Bereitstellung von Wasserflächen für Schwimmer.innen/ Nichtschwimmer:innen indoor/outdoor entsprechend den DIN Vorgaben der Schwimmbadbetriebsnormen.

       Die „Ermöglichung zur Ausübung der gesunden Ganzkörpersportart Schwimmen“

r alle Menschen, unabhängig der finanziellen Möglichkeiten oder vom Alter.

       Die Vermittlung von Schwimmunterricht für Kinder & Erwachsene

       Die Vermittlung und das Erlebnis unserer sog. „Bade- & Schwimmkultur“.

       Die Vorhaltung attraktiver Präventionsleistungen im Wasser: Mit Hinblick auf die demo-grafische Entwicklung nutzen besonders ältere Menschen spezielle Kursangebote um die  allgem. Bewegungsfähigkeit lange zu erhalten und damit einer ggf. erforderlichen Pflege- bedürftigkeit vorzubeugen selbstbestimmte/r Lebensabend/Mobilität.

       Das Angebot einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung, vor allem Kindern und Jugendlichen, zu bezahlbaren Bedingungen, anzubieten.

       Einen Beitrag zur sozialen und kulturellen Integration von Einwohner:innen mit Migrationshintergrund und/oder soz., wirtschaftlich benachteiligten Menschen zu leisten.

       Die Förderung und Zusammenarbeit/Kooperation mit Schulen, Vereinen, gewerblichen bzw. touristischen Leistungsträgern der Region.

       Die aktive Wahrnehmung der Aufgabe als Ausbildungsbetrieb für Fachangestellte im Bäderbetrieb (FAB) zur Nachwuchsförderung und gegen Fachkräftemangel/Überalterung.

 

3. Geschäftsverlauf/Wesentliche Vorgänge

Corona-Pandemie:

Die weltweite Ausbreitung der Corona-Viren führte zu gesundheitspolitischen Gegen-steuerungsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Auf Bundes- und Landesebene haben sich Expert:innen darüber Gedanken gemacht, an welcher Stelle auch Einschränkungen auf den Betrieb von Schwimmbädern erforderlich sind. Durch Verordnungen des Landes Schleswig-Holstein kam es zu verschiedenen Regelungen, die auch, z.T. federführend, durch die Lübecker Schwimmbäder umgesetzt wurden. So wurden im Wirtschaftsjahr 2020 ab dem 16.03.2020 alle Bäder geschlossen. Nach einer sommerlichen Entspannung waren ab dem 12.06.2020 Wiedereröffnungen unter Auflagen möglich. Die dem Betrieb auferlegten Auflagen zielten im Wesentlichen darauf ab, Gästemengen nach oben hin zu begrenzen. Dabei sollten definierte Abstands-, Hygiene- sowie Verhaltensregeln und die Möglichkeit zur Personennachverfolgung zur Umsetzung kommen. Mit dem beginnenden Herbst kam es zu einer zweiten Pandemie-Welle. Zum Schutz des Gesundheitssystems war es erneut dringend geboten dieser zweiten Welle mit einem Maßnahmenpaket entgegenzuwirken. Die Lübecker Schwimmbäder folgten weiteren Landesverordnungen und haben alle Bäder ab dem 02.11.2020 bis zum Jahresende und  darüber hinaus - erneut geschlossen. Die Auswirkungen auf die Gästezahlen werden nachfolgend dargestellt:

stezahlen 2019/2020 Auswirkungen der Corona-Pandemie

     2019  2020  Differenz  

Sportbad St. Lorenz   200.602   70.830 -129.772

Zentralbad Schmiedestraße  123.096   53.257 -  69.839

Schwimmbad Kücknitz    73.532   26.634 -  46.898

Freibad Moisling     27.539   19.204 -    8.335

Freibad Schlutup     27.577   19.942 -    7.635

Summe    452.346 189.867 -262.479

 

Die Mitarbeitenden  der Bäder wurden in der ersten Schließung mit vorgezogenen Revisions-arbeiten beauftragt. Darüber hinaus wurden Dienststellen der Kernverwaltung der Hansestadt Lübeck zeitweise personell unterstützt. Die Hallenbäder wurden, um Betriebskosten zu sparen, entleert.

In der zweiten Schließungszeit wurden die Mitarbeitenden sofort in zwei städtische Bereiche abgeordnet. Die Belegschaft des Sportbads St. Lorenz und des Bads in Kücknitz wurden in den Bereich 2.530 Gesundheitsamt und die Belegschaft des Zentralbads in den Bereich 3.327 Verkehrsangelegenheiten überstellt. Mit diesen Abordnungen leisteten die Mitarbeitenden der Lübecker Schwimmbäder einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im allgemeinen Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck sowie bei der InfektionskettenNachverfolgung im Gesundheitsamt. Der Personalaufwand, der für die Erledigung dieser gesamtstädtischen Aufgaben betrieben wurde, stellt sich wie folgt dar:

 

Personalaufwand zugunsten des Bereiches 2.350 Gesundheitsamt:

November 2020      92.503,23 €

Dezember 2020      75.704,91 €

Gesamt     168.208,13 €

 

Personalaufwand zugunsten des Bereiches 3.327 Verkehrsangelegenheiten

November 2020      58.385,40 €

Dezember 2020      58.385,40 €

Gesamt     116.770,79 €

 

Gesamtpersonalaufwand

zugunsten Kernverwaltung             284.978,92 €

 

Staatliche Corona-Hilfen

Die Lübecker Schwimmbäder haben vor dem Hintergrund der Umsatzeinbußen, bedingt durch die Schließung der Bäder, seitens des Bundes außerordentliche Wirtschaftshilfen für die Monate November und Dezember 2020 in folgender Höhe erhalten:

 

November-Hilfe“ in Höhe von     54.513,82 €

Dezember-Hilfe“ in Höhe von     44.699,27 €

Gesamt-Hilfen:      99.213,09 €

 

Weitere wesentliche Vorgänge:

Die wirtschaftliche Entwicklung der Schwimmbäder hängt im Wesentlichen von der Akzeptanz der Gäste, gebunden an die Attraktivität der Leistung und von der Zuverlässigkeit der Technik ab. Ergänzt wird die Auflistung bei den Freibädern noch vom unbeeinflussbaren, ext. Faktor „Wetter“ und ganz allgemein vom Freizeitverhalten der Gäste.

Mit den Betriebskosten für Energie, den Personalaufwandskosten (TD) und der Finanz-dienstleistung/Bank stehen am 01.01. eines jeden Jahres bereits fast 80% der Gesamtausgaben unbeeinflussbar fest. Des Weiteren ist die Einnahmensituation, „durch ein politisch motiviertes“ Preissystem für Eintrittskonditionen und Bahnmieten, zur Förderung des Schwimmsports, geprägt. Dieses Gesamtkonstrukt sorgt für einen stabilen aber eben auch sehr niedrigen Kostendeckungsbeitrag (wesentliche Leistungsindikator zur Unternehmenssteuerung). Im Jahr 2020 sinkt dieser Kostendeckungsgrad, bedingt durch die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, wie folgt gegenüber 2019 ab:

 

Kostendeckungsgrad (Gesamtbetrieb inkl. Verwaltung) 

2019  28,6% 

2020  21,62%

 

Durchschnittlicher Zuschussbedarf pro Schwimmbadbesuch

2019    8,26/Gast

2020  19,85/Gast

 

Auf der Basis des Wirtschaftsjahres 2019 ist dieser Deckungsbeitrag ist als branchentypisch normal und stabil zu bezeichnen. Gleiches gilt für diestezahlen und Kosten. Das Jahr 2020 weicht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ab.

Da die Corona-Pandemie auch zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2021 noch nicht überwunden wurde, ist der Ausblick auf das zu erwartende Ergebnis 2021 nicht möglich. Wahrscheinlich wird aber der geplante Verlustausgleich 2021 in Höhe von 4.061 Mio. € nicht überschritten.

Die Hansestadt Lübeck wird im Rahmen der Betriebssatzung der Lübecker Schwimmbäder den Verlustausgleich erstatten.

Unter den wesentlichen Vorgängen im Geschäftsjahr 2020 ist weiter zu vermerken, dass die Bürgerschaft im September 2020 beschlossen hat, konkrete Planungen für die Sanierung des Sportbads St. Lorenz beauftragen zu lassen.

Die Lübecker Schwimmbäder haben Planungsarbeiten bis zur Erstellung einer Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1-3 HOAI) für folgende Gewerke ausgeschrieben und mittlerweile vergeben:

-Architektur

-Technische Gebäudeplanung

-Tragwerksplanung

-Bauphysik

-Brandschutz

- Vermessung

Zur Bestandsaufnahme wurden die Rohr-Grundleitungen durch Kamera-Sichtung begutachtet. Kernbohrungen wurden gezogen um die Substanz des Betons zu beurteilen. Es wurde das Gesamtobjekt auf Schadstoffbelastung untersucht.

Weitere Leistungen wie Bodenuntersuchungen sowie Abbruch- und Entsorgungsplanungen sind  noch zu beauftragen.

Sobald die Planung abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse mit einer Sanierungsempfehlung über die Art und das Ausmaß der Sanierungsarbeiten den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

  1. Ertragslage

 

Die Gästezahlen der 5 Lübecker Schwimmbäder haben sich bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie um 262.479 auf 189.867 reduziert. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie kann jedoch festgestellt werden, dass die LSB in 2020 1.312 Menschen das Schwimmen beigebracht haben (Vorjahr: 2.420 Menschen).  

Die Entwicklung der Besucherzahlen:

       2013   437.106

       2014   437.404

       2015   375.422

       2016   414.543

       2017   407.903

       2018   444.055

       2019   452.364

       2020   189.867

 

Die mit den Rückgängen der Gästezahlen verbundenen Mindererträge wurden durch Einsparungen auf der Aufwandsseite kompensiert. Aufwendungen für Wasser, Strom und Heizenergie fielen schließungsbedingt geringer aus. Auch konnten Reduzierungen bei den Personalaufwendungen verzeichnet werden. Diese resultierten durch Fluktuationseffekten.

Die LSB. sind ein „akzeptiert“ dauerhaft defizitärer Betrieb in Sinne der Daseinsvorsorge und der Sportförderung für Schulen, Wassersportvereine sowie die Einwohner:innen. Der wirtschaftliche Erfolg hängt in „Normaljahren“ im Wesentlichen von der Attraktivität und der Akzeptanz der Badebetriebe bzw. von sog. Freizeittrends, die die Badbesucher:innen lenken, ab. Relevant ist außerdem, besonders bei den Freibädern das jeweilige Wetter. Im Wirtschaftsjahr 2020 und wurde die wirtschaftliche Entwicklung durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie überschattet und geprägt. Ein Ausblick in das Wirtschaftsjahr 2021, in dem die Corona-Pandemie das Alltagsleben prägt, lässt eine ähnliche Entwicklung befürchten.  

 

 

 

 

Grafik Haushaltskonsolidierung 2009 2020

 

 

Kennzahlen Ertragslage:

Jahre:                           2020       2019  

Kostendeckungsgrad:    21,6%  28,6% 

Personalaufwendungen:   57,1%  56,5% 

Jahresverlust:     3.770T€ 3.738T€

 

  1. Finanz- und Vermögenslage

 

Ziel des Finanzmanagements der LSB ist es nicht nur jederzeit den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, sondern auch nachhaltig und zukunftsorientiert zu wirtschaften (planen & agieren). D.h. auch die LSB rufen die Ausgleichszahlungen zeitnah und bedarfsgerecht bei der Hansestadt Lübeck ab und „schonen so die städtischen Ressourcen“. Es wurden keine, weiteren Fremdmittel aufgenommen und die Tilgung vom Fremdkapital verlief planmäßig. Die Rücklagen dienen dem nachweislichen Abbau vom Sanierungsstau und zur Planung der Kernsanierung im Sportbad.

 

 

  1. Vermögenslage

Die Bilanz der LSB ist branchentypisch durch eine überdurchschnittlich hohe Anlagenquote und einen hohen Fremdfinanzierungsanteil, verbunden mit einer langen Laufzeit und einem steigend, hohen Erhaltungsaufwand bei zunehmender Nutzungsdauer der Anlagen geprägt.

Der ausgewiesene, planmäßige Anspruch auf Verlustzuweisung der Hansestadt Lübeck in Höhe von 3,770 T€ gleicht das, sonst negative Jahresergebnis, wie in den Vorjahren aus.

 

Kennzahlen Vermögenslage:            2020       2019       

Anlagendenintensität       

Anlagenvermögen/Gesamtvermögen x 100  72,2%   73,9% 

 

Verschuldungsgrad

Fremdkapital/Eigenkapital x 100   190,1% 201,8%

 

Eigenkapitalquote

Eigenkapital/Gesamtkapital x 100   34,5%  33,1%

 

 

 

  1. Prognosebericht

Die durch die Corona-Pandemie erforderlich gewordenen Schließungen der Bäderstandorte haben auch dazu geführt, dass Kursangebote nicht stattfinden konnten. Insbesondere führt die Verknappung der Schwimmunterrichte zu einer hohen Nachfrage bei Eltern für deren Kinder. Sobald die Pandemie überwunden ist und die Bäder wieder geöffnet sein werden, werden die LSB. insbesondere in diesem Segment einen Schwerpunkt setzen. Gast in unseren Bädern zu sein, deren Annehmlichkeiten und Angebote zu nutzen, setzt die Fähigkeit voraus, sicher schwimmen zu können. Hier gilt es ein Maßnahmenbündel unter dem Motto „Lübeck geht schwimmen“ als Kampagne zum Re-Start auszurollen. Nur wer möglichst als Kind das Schwimmen erlernt hat, kann als künftiger Badegast die Produkte der LSB bestmöglichst und sicher nutzen.

 

Prognose-Ist-Vergleich zum Jahresverlust:

Gegenüber der Vorjahresprognose (4.061 T€) hat sich der tatsächliche Verlust aufgrund der weitgehenden Schließung der Bäder auf 3.770 T€ verringert.

 

Die im Wirtschaftsplan 2021 angekündigte Überarbeitung der Entgelte für Kurse befindet sich immer noch in der vorbereitenden Überarbeitung. Die letzte Preisanpassung der Eintritte erfolgte zum 01.02.2015.

 

 

 

  1. Betriebsziele

 

Da die LSB auf die Besucherzahlen aus den Vereinen und Schulen keinerlei Einfluss haben und auch die Bahnmieten/Zuschüssegedeckelt“ sind, wollen die LSB verstärkt die Öffentlichkeit in die Schwimmbäder holen. Steigende Gästezahlen aus der Öffentlichkeit bedeuten auch steigende Umsätze insgesamt, denn hier ist der Deckungsbeitrag höher. „Kund:innenzufriedenheit & Servicegedanke sollen weiter Einzug in die erfolgreiche Arbeit am Badegast halten“. Slogan und Maxime für die kommenden Jahre: „beck geht schwimmen!“ Dabei setzen die LSB vollkommen auf das Thema „Schwimmunterricht“ denn „jeder Mensch, der nicht schwimmen lernt, ist als potentielle Nichtschwimmer:in dauerhaft auch als Kund:in verloren“.

 

 

 

 

  1. Markteinschätzung

 

Die LSB stehen im permanenten, starken Wettbewerb mit anderen Badbetreiber:innen aus dem direkten Einzugsgebiet und eben auch mit Fitnessanbieter:innen im Allgemeinen. Ergänzend sinkt bei vielen Menschen die „freie Zeit/Freizeit“ bei gleichzeitig steigendem Freizeitangebot insgesamt und sinkendem Interesse am Schwimmsport im Besonderen. Das Freizeitverhalten über alle Altersgruppen hinweg verändert sich mit weiteren allgemeinen Veränderungen in der Gesellschaft. D.h. für uns, die LSB müssen auch zukünftig um jeden einzelnen Badegast kämpfen. Dennoch wird Schwimmen als „der gesunde, Ganzkörperschwimmsport“ vielseitig und auch von Ärzt:innen, für Menschen aller Altersgruppen, propagiert gerne genutzt und wahrgenommen.

 

 

  1. Risikobeurteilung

 

Auf Grund der gemischten, aber dennoch ausgewogenen üblichen ste-/Nutzerstruktur (56% Öffentlichkeit - 23% Schulnutzer - 21% Vereinsschwimmer) ist das Umsatzrisiko vergleichsweise gering. Das Unfallrisiko unserer Badegäste und ein damit verbundener „Imageverlust“ ist als normal (kalkulier-/vergleichbar) zu bewerten da sich die LSB bei der Schichtbesetzung der Aufsichtskräfte genau an das extern (DGfdB.) erstellte Betriebshandbuch halten. Bei Veranstaltungen oder in Sondersituationen verstärken die LSB den Aufsichtsbereich jeweils personell deutlich. Ein evtl. auch längerer Betriebsausfall rückt als Risiko immer deutlicher in den Fokus, je länger sich beispielsweise die Sanierungsmaßnahmen wie im Sportbad verschieben. Gesteigert wird das Ausfallrisiko durch die lange Laufzeit der Betriebe mit über 50 Jahren. Ein sog. Ampelplan mit Realisierungsspielraum für planbare, Technikinstandsetzungen und eine jährliche Revisionszeit mindern dieses Risiko.

 

 

  1. Fazit

 

Unerlässlich für den weiteren erfolgreichen Betrieb der LSB. ist stets dicht an den Ansprüchen/Wünschen der Kundschaft zu bleiben. Ferner müssen wir die Umsetzung unseres Sanierungsplans verfolgen, die Betriebssicherheit für Badegäste & Mitarbeitende im Auge behalten und mittelfristig ein neues Preissystem implementieren.

 

Zukünftig spielen ökologische Aspekte eine immer größer werden Rolle dass sollten wir bei Sanierungsplanungen berücksichtigen. Damit verbunden ist auch der „sparende Umgang“ mit der Verknappung der natürlichen Ressourcen und zwar eben nicht mehr nur um Geld zu sparen sondern auch, weil wir es besser wissen …

 

Ein engagiertes und motiviertes Mitarbeiter:innenteam ist genauso wie eine zukunftsorientierte Betriebsausrichtung unumgänglich für einen nachhaltigen Schwimmbadbetrieb.

 

Mit der Kernsanierung im Sportbad St. Lorenz gehen die LSB einen ersten Schritt und haben eine echte Chance für die nachhaltige Ausrichtung der ersten Lübecker „Schwimmhalle“. Das Zentralbad Schmiedestraße und das Hallenbad Kücknitz müssen absehbar folgen. Dabei wäre es ein Fehler, „alles einfach „nur optisch schick machen zu wollen und auch noch zu glauben, damit würden die LSB zukünftig auch nur einen einzigen, neuen Badegast in den Bädern begrüßen zu können“ modern SCHWIMMEN ist mehr und geht einfach anders.

 

Das Projekt SPORTBAD PLUS + ist eine echte Chance für die zukünftige Entwicklung der Lübecker Schwimmbäder. Hier kann „ein Vorzeigeprojekt“ über die Grenzen Lübecks heranwachsen. Ein Vorzeigeprojekt für die gesamte Lübecker Bevölkerung (Öffentlichkeit, Schulen, Vereine). Das ist ein Beispiel von Daseinsvorsorge in der Hansestadt Lübeck. Hier können die LSB, neben der technischen Sanierung, verbunden mit der Realisierung von Einsparpotentialen im Energiebereich, auch der ökologischen Verantwortung gerecht werden. Das Sportbad Plus, der Arbeitstitel, die berühmte Klammer für „beck geht schwimmen! Da stehen die politisch gesetzte Wettkampftauglichkeit direkt neben dem Thema Barrierefreiheit und dem Kursangebot, im neuen Hubbodenbecken und auch der Kleinkinderbereich auf einer Ebene und nicht im Widerspruch zueinander. Die LSB schaffen mit der Neu-Ausrichtung eine nachhaltige Schwimmbadkonzeption und den Spagat zwischen wettkampftauglichem Sportbad und erfolgreichem Angebot, für die Öffentlichkeit.

 

Ein einfaches rechteckiges Wasserbecken löst heutzutage keine Faszination oder schon gar Begeisterungsstürme beim Schwimmbadbesucher mehr aus und das ist damit weder nachhaltig noch zukunftsorientiert“ (Kannewischer  derfachmann“)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Sanierungs- & Investitionsplan zur Bäderinstandhaltung

 

der-Instandhaltungsplan: Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes

Hinweis: Alle Beträge sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer

Stand:  15.06.2021

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.

Beschreibung der Maßnahme:

Schwimmbad:

Kosten  Priorität 1

Kosten Priorität 2

Kosten Priorität 3

Begründung:

1

Trennung SW und RW Kiosk / Kasse /SM / Garderobe

Freibad Schlutup

 

60.000 €

 

Saubere Trennung zwischen Schmutzwasser und Regenwasser

2

Erneuerung Bollwerk

Naturbad Marli

400.000 €

 

 

Marode durch Zeitablauf

3

Einbau einer Abwasseranlage

Sportbad St. Lorenz

 

 

0 €

Vorgaben EBL Umsetzung mit der Sanierung des Bades (300.000 €).

4

Erneuerung d. Rohrleitungen f. d. Wasserversorgung d. Sportbeckens

Sportbad St. Lorenz

0 €

 

 

Rohrleitungen zeigen starke Materialermüdungen. Umsetzung mit der San-ierung des Bades (50.000 €).

5

Filter 1 - 4 neue Innenbeschichtung und Füllung

Sportbad St. Lorenz

0 €

 

 

Vorsorgliche Planungsposition.  Umsetzung mit der Sanierung des Bades (160.000 €).

6

Mehrzweckbecken Wärmetauscher erneuern.

Sportbad St. Lorenz

 

0 €

 

Vorsorgliche Planungsposition. Umsetzung mit der Sanierung (40.000 €).

7

Austausch einer Heizungspumpe

Sportbad St. Lorenz

 

0 €

 

Vorsorgliche Planungsposition. Um-setzung mit der Sanierung (15.000 €).

8

Gesamtsanierung Sportbad Baukosten

Sportbad St. Lorenz

 

17.300.000 €

 

11 Mio €  in 2022,                                      5,5 Mio in 2023

9

Gesamtsanierung Sportbad Beauftragte Planungs-Lstg. Sanier. Sportbad Lph. 1 - 3

Sportbad St. Lorenz

576.000 €

 

 

Architekt, TGA, Tragwerk, Brandschutz

10

Gesamtsanierung Sportbad Zu beauftrag. Planungs-Lstg. Sanier. Sportbad Lph. 1 - 3

Sportbad St. Lorenz

50.000 €

 

 

Bauphysik, Betonuntersuchung, Vermessung, Gründung

11

Gesamtsanierung Sportbad Zu beauftrag. Planungs-Lstg. Sanier. Sportbad Lph. 4 - 9

Sportbad St. Lorenz

 

2.700.000 €

 

Architekt, TGA, Tragwerk, Brandschutz, Bauphysik, Schadstoffsanier., Abbruch

12

Umstellen der Aussen-beleuchtung auf LED-Licht

Sportbad St. Lorenz

 

 

15.000 €

Beleuchtung defekt. Keine Ersatzteile.

13

Sanierung des Schwimmbecken

Zentralbad Lübeck

 

 

   950.000

Nach einer Betriebszeit von 60 Jahren treten Schäden an den Fliesen auf.

14

Erneuerung der EDV-Anlage

Alle Betriebsteile

0 €

 

 

Realisierung durch IT HL

 

 

 

 

 

 

 

Priorität 1 :    nicht mehr aufschiebbar

1.026.000 €

Priorität 2 :      Ausführung 2022 / 2023

20.060.000 €

Priorität 3 :              Ausführung ab 2024

965.000 €

 

Ohne Priorität:

 

 

Summe:  

22.051.000 €

 

 

1

 


becker Schwimmbäder

Gewinn- und Verlustrechnung

r die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

 

 

2020

2019

1.

Umsatzerlöse

915.700,76 €

1.486.281,64

2.

Sonstige Erlöse

121.166,11 €

12.785,83

 

Zwischensumme:

1.036.866,87

1.499.067,47

3.

Materialaufwand:

 

 

 

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe

-702.725,64 €

-837.203,62

 

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

-347.094,45

-451.685,59

 

Zwischensumme:

-1.049.820,09

-1.288.889,21

4.

Personalaufwand

 

 

 

a) Löhne und Gehälter

-2.147.031,96 €

-2.222.929,39

 

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgungen und Unterstützung                           (davon für Altersversorgung                                                        161.418,42; Vorjahr € 227.933,94)

-599.000,86 €

-682.122,29

 

Zwischensumme:

-2.746.032,82 €

-2.905.051,68

5.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

-449.007,89 €

-452.754,42

6.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-402.790,73

-398.833,76

7.

 

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

 

0,00 €

15,00

8.

 

Zinsen und ähnliche Aufwendungen                                  (davon Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 66.270,00; Vorjahr € 74.434,00)

-156.682,97 €

-180.423,92

9.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

-3.767.467,63 €

-3.726.870,52

 

 

 

 

10.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-1.111,33 €

-10.602,33

11.

sonstige Steuern

-1.464,05 €

-1.020,05

12.

Fehlbetrag vor Verlustübernahme

-3.770.043,01 €

-3.738.492,90

13.

Erträge aus Verlustübernahme HL

4.061.000,00

3.812.000,00 €

14. 

Einstellung in die Gewinnrücklagen

0,00 €

0,00

15.

Forderung/Verbindlichkeiten (-) aus Verlustübernahme und Ergebnisabführung

-290.956,99

-73.507,10

14.

Jahresüberschuss

0,00 €

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergleich Wirtschaftsplan                                                               mit Gewinn und Verlustrechnung 2020

IST-Zahlen gerundet

T €

Planansatz

T €

Abweichung

T €

Umsatzerlöse

916

1.406

-490

Sonstige Erlöse

121

36

85

Zwischensumme:

1.037

1.442

-405

Materialaufwand:

-1050

-1.417

465

 

 

 

 

Personalaufwand

-2.746

-3.100

354

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

-449

-420

-29

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-403

-399

-102

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

-157

-155

-2

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-1

-11

10

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

-3.769

-4.060

291

Außerordentlicher Aufwand

0

0

0

Sonstige Steuern

-1

-1

0

Jahresverlust

-3.770

-4.061

291

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 


Anlagen