Vorlage - VO/2020/09143  

Betreff: Beteiligung am Projektaufruf zum Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus": Neugestaltung der Beckergrube
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lindfeld, Julia
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
17.08.2020 
37. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
07.09.2020 
38. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.08.2020 
36. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
08.09.2020 
37. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.08.2020 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
24.09.2020 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

1. Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich am Projektaufruf des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat zum Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ und reicht die Neugestaltung der Beckergrube als Projektvorschlag ein.

 

2. Bei einer Förderzusage wird der kommunale Eigenanteil für den Förderzeitraum 2021 bis 2025 in den Haushalt der Hansestadt Lübeck eingestellt.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch die Beteiligung am Projekt-aufruf nicht in besonderem Maße berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (siehe Begründung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja – Begründung:

 

 

Die Neugestaltung der Beckergrube ist grundsätzlich als Beitrag zur Verkehrswende auf der Altstadt zu begreifen und löst damit positive Auswirkungen auf den Klimaschutz aus. Bei der konkreten Planung und Gestaltung werden Aspekte und Belange von Umwelt- und Klimaschutz sowie der Klimafolgenanpassung berücksichtigt

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

 

Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“

 

Das Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus wird in 2021 fortgeführt. Mit diesem Programm fördert der Bund größere städtebauliche Projekte, die einen deutlichen Entwicklungsimpuls für die jeweilige Stadt auslösen und zugleich besondere Planungsansätze, baukulturelle bzw. stadtentwicklungspolitische Bezüge sowie Innovationspotenziale aufweisen. Die Hansestadt Lübeck konnte durch eine Förderung des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ bereits die Umgestaltung des Drehbrückenplatzes erfolgreich realisieren.

 

Eine grundsätzliche Anforderung an solche Projekte sind ein hoher fachlicher Qualitätsanspruch sowie eine besondere städtebauliche Bedeutung und Wahrnehmung. Der Bund stellt dazu ein überdurchschnittliches Fördervolumen bereit, zumal besondere städtebauliche Aufgaben i. d. R. einen hohen Investitionsbedarf auslösen. Dementsprechend beträgt der kommunale Eigenanteil im Rahmen dieses Bundesprogramms grundsätzlich 33 %, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der Eigenanteil auf 10% reduzieren.

 

Projektaufruf 2021

 

Kürzlich hat die Bundesregierung einen Projektaufruf gestartet. Kommunen sind aufgerufen, bis zum 22.10.2020 geeignete Projektvorschläge einzureichen. Die Bundesmittel werden 2021 bewilligt und den Kommunen in fünf Jahresraten (2021 bis 2025) kassenmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Das Auswahlverfahren zur Förderung von städtebaulichen Projekten ist in zwei Phasen untergliedert:

 

In der 1. Phase reichen die Kommunen sog. Projektskizzen ein. Ein entsprechender kommunalpolitischer Beschluss ist zwingender Bestandteil der Projektskizze. Nach Sichtung und Vorprüfung der Beiträge wird unter Einbindung einer unabhängigen Fachjury eine Auswahl der Förderprojekte getroffen. Diese Auswahl wird im Februar 2021 kommuniziert.

In der 2. Phase werden die zu fördernden Kommunen im März 2021 aufgefordert, entsprechende Zuwendungsanträge für die Förderung der städtebaulichen Projekte zu stellen. Diese Anträge beinhalten Ausgaben-, Finanzierungs-, Ablauf- und Zeitpläne. 

 

Förderkriterien

 

Für die Auswahl der städtebaulichen Förderprojekte definiert der Bund u. a. folgende Kriterien:

 

-       Nationale/internationale Wahrnehmung und Wirkung des Vorhabens

-       überdurchschnittliche städtebauliche Qualität

-       besonderer Beitrag zur Baukultur

-       Maßnahmen zur Einbeziehung von Bürger:innen

-       erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen

-       Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit

-       Innovationspotenzial

 

Projektvorschlag: Neugestaltung Beckergrube

 

Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich mit einem Projektvorschlag zur Neugestaltung der Beckergrube am o. g. Projektaufruf.

Die Neugestaltung der Beckergrube ist ein Schlüsselprojekt aus dem vorliegenden Rahmenplan Innenstadt, welcher 2019 – als zentraler Baustein von LÜBECK überMORGEN – in einem beispielhaften Beteiligungsprozess erarbeitet und am 29.08.2019 kommunalpolitisch beschlossen wurde (VO/2019/07798). Mit dem Rahmenplan ist eine Strategie für eine zukunftsfähige und integrierte Altstadtentwicklung definiert und es sind konkrete Maßnahmen und Projekte zu dessen Umsetzung benannt. Der Projektvorschlag „Neugestaltung Beckergrube“ ist damit eindeutig prioritärer Gegenstand einer städtebaulichen Gesamtstrategie und entspricht den Fördervoraussetzungen.

 

Die Beckergrube ist verbindendes Element zwischen den Stadteingängen Holstentor und Burgtor und befindet sich in zentraler Lage auf der Altstadtinsel. In ihrer städtebaulichen Gestaltung und verkehrlichen Funktion, die geprägt sind durch den Wiederaufbau der Nachkriegsjahre, stellt die Beckergrube einen gewissen Kontrast zu den historischen Altstadtbereichen dar und bietet – insb. vor den Herausforderungen zukünftiger Mobilitätbedürfnisse – großes Entwicklungspotenzial. Im Spannungsfeld von Innenstadtbelebung, Mobilitätswende und Klimaanpassung eröffnet sich an dieser Stelle die Chance zur Stadtreparatur, die – nicht zuletzt aufgrund ihrer Lage im UNESCO-Welterbe und unmittelbaren Nähe zu zahlreichen Denkmälern – eine übergeordnete Wahrnehmung und baukulturelle Bedeutung entfalten könnte.

 

Aktuell setzt die Hansestadt Lübeck im oberen Teilbereich der Beckergrube das Projekt „Lübeck geht los“ um. Im Rahmen eines Verkehrsversuchs werden eine veränderte Verkehrsführung und die temporäre „Bespielung“ von Freiflächen, die durch eine Reduzierung des Straßenraums auf zwei Fahrspuren ermöglicht wurden, erprobt. Mit den Maßnahmen erfolgen damit bereits gegenwärtig eine spürbare Verbesserung des ÖPNV, Fuß- und Radverkehrs sowie eine Stärkung der anliegenden Gastronomen und Einzelhändlern, denen größere Außenbereichsflächen zugesprochen sind. Ebenso ist erkennbar, dass die hinzugewonnenen Freiflächen bei Anliegenden, Verbänden und Initiativen auf Interesse stoßen. Auch Lieferverkehre, Taxis und sonstige Anliegende profitieren durch stau- und stressfreie Wege vom Ausschluss des Durchgangsverkehrs (Verkehre ohne Ziele in der Altstadt).

 

Eine abschließende Auswertung des Verkehrsversuchs in Form von Verkehrszählungen, Befragungen und erneuten Beteiligungsformaten ist für Mai 2021, zum Abschluss des Versuchs, vorgesehen. Die Ergebnisse stellen die Grundlage für einen anschließenden städtebaulichen-freiraumplanerischen Wettbewerb zur langfristigen Neugestaltung der Beckergrube, inkl. Mitwirkung von Bürger:innen und Stadtakteur:innen, dar.

 

In Anbetracht der o. g. Herausforderungen und formulierten Absichten, aber auch mit Blick auf die mit dem Verkehrsversuch entstandene gestiegene Erwartungshaltung an eine attraktive Neugestaltung, ist von einem hohen Investitionsbedarf auszugehen. Der Verkehrsversuch macht hierbei deutlich, dass mit einem geringen Mitteleinsatz diese Ziele nicht ausreichend zu erreichen sind. Die Potentiale des Öffentlichen Raums können nur sehr eingeschränkt herausgearbeitet werden und ebenso funktioniert eine (versuchsweise) Veränderung der Verkehrsführung ohne begleitende gestalterische Maßnahmen sowie lediglich abschnittsweise nicht zufriedenstellend.

 

Die Finanzierung über klassische Städtebauförderungsmittel scheidet, auf Grund einer fehlenden Förderkulisse, aus. Eine Neugestaltung ausschließlich über kommunale Mittel könnte annehmbar nur mit einem reduziertem Gestaltungsanspruch und begrenzten Flächenumgriff erfolgen.

 

Das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ mit einem kommunalen Eigenanteil i. H. v. bestenfalls 10 % offeriert somit eine einmalige Realisierungsmöglichkeit. Mit dem Rahmenplan Innenstadt und dem aktuellen Verkehrsversuch ist eine grundlegende Projekt-/Planungsvorbereitung bereits eingeleitet und durch eine umfassende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit flankiert. Eine Beteiligung am Bundesprogramm kann hierauf aufbauen. Das Förderprogramm bietet damit die große Chance, die für die gesamte Beckergrube formulierten Zielsetzungen mit einer überdurchschnittlichen städtebaulichen Qualität und innovativen Ansätzen weiter zu verfolgen und die Umsetzung des Rahmenplans nachhaltig anzugehen.

 

Eine Teilnahme am Projektaufruf steht dem politischen Wunsch, nach einer Durchführung des Verkehrsversuchs (05/2020 bis 05/2021) und der Integration der hierbei gewonnenen Erfahrungen in die Auslobung des geplanten städtebaulichen-freiraumplanerischen Wettbewerbs (Ende 2021), nicht entgegen. Eine Bewerbung unterstreicht den politischen Willen, die von der Stadtgesellschaft aktiv mitgestalteten Ziele des Rahmenplans Innenstadt mit dem Schlüsselprojekt Beckergrube inhaltlich und zeitnah umzusetzen und damit die bevorstehende Mobilitätswende einzuleiten sowie die Belebung der Altstadt aktiv zu fördern.

 

Kosten/Finanzielle Auswirkungen

 

Für den aufzustellenden Projektvorschlag wird mit einem Kostenansatz i. H. v. 7,7 Mio. € kalkuliert. Dieser Kostenansatz bezieht sich auf den gesamten – also erweiterten – Bereich der Beckergrube, von der Untertrave bis zur Breiten Straße und stellt zum aktuellen Zeitpunkt eine vorläufige Annahme dar.

 

Im Falle einer Auswahl als geeignetes Förderprojekt ist der Kostenansatz verbindlich im Zuwendungsantrag in der 2. Phase des Auswahlverfahrens darzustellen und gemäß der Förderbedingungen über einen weiteren kommunalpolitischen Beschluss zum Finanzierungsanteil nachzuweisen.

 

Der kommunale Eigenanteil beträgt grundsätzlich 33 %, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der Eigenanteil auf 10 % reduzieren. Die Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu bestätigen. Im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen der letzten Jahre hat die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein wiederholt festgestellt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Hansestadt Lübeck nicht gegeben ist. Es wird daher von einer Bestätigung ausgegangen.

 

Für 2021 ist eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Bewirtschaftung vorzunehmen. Im Falle einer Förderung ist eine Mittelordnung für die Jahre ab 2022 notwendig.

Es wird davon ausgegangen, dass der geplante Wettbewerb – bei erfolgreicher Bewerbung – gefördert werden kann.

 


 

Kostenansatz Neugestaltung Beckergrube
(im Falle einer Förderung, unter Berücksichtigung der kommunalen Haushaltsnotlage):

 

Gesamtkosten  100,0 % 7,70 Mio. €

Förderung durch Bund   90,0 % 6,93 Mio. €

Kommunaler Eigenanteil    10,0 %  0,77 Mio. €

 

Kostenansatz Neugestaltung Beckergrube
(im Falle einer Regel-Förderung):

 

Gesamtkosten  100,0 % 7,70 Mio. €

Förderung durch Bund    66,6 % 5,13 Mio. €

Kommunaler Eigenanteil    33,3 %  2,56 Mio. €

 

 


Anlagen