Vorlage - 2020/08963-01-01  

Betreff: AM Katjana Zunft Änderungsantrag zu Sonderhilfeprogramm - Strukturerhalt Kultur
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/08963-01
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Lüttke, Ragnar
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Entscheidung
29.07.2020 
Sondersitzung des Hauptausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege) abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

„Sonderhilfeprogramm – Strukturerhalt Kultur“

Sitzung des Hauptausschusses und des Kulturausschusses der Hansestadt Lübeck am 29. Juli 2020.

 

In Bezug auf die Beschlussvorlage VO/2020/08963-01 und die entsprechende Konzepterarbeitung des Kulturbüros beantragt DIE LINKE Herrn Gottschlich folgend (kursiv) diese Änderungen (fett):

 

  1. Zur Antragsstellung und Antragsfrist sei angemerkt, dass einerseits der Beginn der Antragsstellung (Mitte August) zu spät liegt, da einige Spielstätten bereits mit Beginn August 2020 in Zahlungsschwierigkeiten geraten, anderseits die Antragsfrist viel zu kurzfristig ist (30. August 2020), um ggf. alle geforderten Unterlagen zusammenzutragen. Hier gilt es eine „praktische Lösung“ zu finden, die haushaltsrechtlich tragfähig ist. Ich schlage vor: Antragsbeginn zum 01. August 2020, Antragsfrist bis zum 15. September 2020.“

 

-          Antragsbeginn 15.08. (um der Verwaltung Zeit zu Geben), Antragsfrist 15.09. (um den Kulturschaffenden Zeit zu Geben).

 

 

  1. „Der Berechnungszeitraum muss präzisiert werden. In der Vorlage ist lediglich ein Zeitraum von sechs Monaten genannt. Ich schlage vor: Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem 01. Juli 2020!“

 

-          Berechnungszeitraum beginnt am 01.07.2020 (Bis zum 31.12.2020 entspricht dies genau sechs Monaten).

-           

 

  1. „Der Verwendungsnachweis sollte mit verlängerter Frist möglich sein (z.B. bis 30.6.2021), da niemand im Augenblick einschätzen kann, wie die Pandemiesituation im Frühjahr 2021 aussieht (können Theater wieder „ganz normal“ öffnen?). Es geht letztlich um die Existenz der Einrichtungen und Bühnen, die in dieser Situation nicht durch zu enge Zeitfenster weiter belastet werden sollten. Nachweispflichtig ist sowieso jede*r Empfänger*in, daher geht finanziell auch nichts verloren.“

 

-          Frist der Verwendungsnachweise ist der 30.06.2021 (Begründung schlüssig).

 

  1. „Eine Präzisierung bedarf es auch bei der „Antragsberechtigung“ (Pkt. 6). Es heißt „im Rahmen einer Einzelfallentscheidung können auch Lübecker Kultureinrichtungen bezuschusst werden, die unternehmerisch tätig sind“. Was bedeutet das z.B. für das privat geführte Theater am Tremser Teich?“

 

-          Kriterien für die Einzelfallentscheidung müssen spezifiziert werden. Was genau bedeutet „Einrichtungen/Vereine, die nicht in die festgelegte Branche fallen“ für andere Kulturschaffende, wie z.B. Spielmannszüge?

 

 

 

  1. Der Fördergegenstand (Pkt. 5) bzw. der Begriff „auskömmlich“ sollte auch beinhalten, dass ein hinreichender Zuschussbetrag gewährt wird, um bereits erlittene und ggf. auch noch kommende Einnahmeausfälle aufgrund pandemiebedingter Vorstellungs- und Veranstaltungsabsagen zu kompensieren. Gem. Pkt. 5 ist leider nur von „eingeschlossenen Hilfeleistungen“ wie Miete, Pacht usw. die Rede! Für die festen Spielstätten aber entsteht massiv das Problem, dass erhebliche Einnahmeausfälle im Herbst / Winter entstehen, hier aber üblicherweise die meisten Einnahmen generiert werden, um den Betrieb bzw. die Produktion von Theaterprogrammen etc. im darauffolgenden Jahr überhaupt aufrechterhalten zu können! Ein „normaler fortlaufender Geschäftsbetrieb“ ist für Theaterspielstätten im Jahr 2020 voraussichtlich nicht zu erwarten!

 

-          Jeder den Vergabekriterien nach begründete Antragsteller erhält eine Mindestsumme in Höhe von 10.000€.

 

  1. Um die Arbeit der Theater im kommenden Herbst / Winter 2020 zu ermöglichen (die Spielstätten haben z.Z. max. 25-30%  ihrer tatsächlichen Platzkapazität zur Verfügung!) und das kulturelle Angebot wieder und weiterhin sichtbar zu machen und zu beleben, sollte eine Auftrittsförderung für die freien Theater im Hilfspaket Berücksichtigung finden. Hierzu müsste ein Zuschussfaktor ermittelt werden, der die coronabedingt nicht nutzbaren Zuschauerplätze berücksichtigt. Das betrifft alle festen Häuser bzw. Spielstätte ohne institutionelle Förderung.

 

-          Das Kulturbüro prüft die Möglichkeit einer faktoriell-bemessenen Auftrittsförderung oder die Möglichkeit ein Kontingent an Karten pro Aufführung aufzukaufen.

 

  1. Die Zuschusshöhe bzw. der anerkennungsfähige Förderbedarf (Pkt. 4) darf nicht dadurch geschmälert werden, dass z.B. Projektförderungen im Jahr 2020 (die i. d. R. sowieso keine Betriebskosten wie Mieten o.ä. beinhalten) den Förderbedarf verringern. Gleichermaßen dürfen mögliche „Soforthilfen“ o.ä. durch Bund und Land nicht zur Anrechnung kommen, wenn diese Hilfen nicht in den Förderzeitraum (s. Pkt. 2 oben) fallen bzw. längst verbraucht sind. Außerdem dürfen Spendenerlöse von privaten Spendern keinesfalls angerechnet werden, da diese ja i. d. R. zur „Selbstrettung in der Krise“ durch Eigeninitiative der Spielstätten eingeworben wurden. Für diese Eigeninitiative darf jetzt keine Bestrafung folgen!

 

-          Durch Eigeninitiative eingeworbene private Spenden (öffentliche Träger oder Stiftungen exkludiert) bleiben in den Vergabeberechnungen der Hansestadt Lübeck unberücksichtigt.

 

 

  1. Die Förderungshöhe von max. 50.000,-- € (unter Anrechnung evtl. Drittmittel!) sollte in Ausnahmefällen auch höher ausfallen können (so die Gesamtfördermittel nicht ausgeschöpft werden sollten!). Hierbei sind die kurze Antragsfrist zu bedenken und – wie angemerkt – mögliche Ausnahmefälle mit höherem Bedarf, die ja dann nach Ablauf der Antragsfrist und möglicherweise noch vorhandener Gelder in einem anschließenden Vorgang entschieden werden könnten. Dazu dürften die Mittel aber nicht verfallen.

-          In begründeten Einzelfällen darf die Förderungsgrenze von 50.000 € um bis zu 20 % (10.000 €) überschritten werden.

 

  1. Im Pkt. 10. des „Konzept des Kulturbüro“ wird gefordert, dass umgehend z.B. Fördermittel Dritter, Einnahmeänderungen oder Spenden mitzuteilen sind. Das kann entfallen, da sowieso ein Verwendungsnachweis zu erstellen und diese Posten aufzuführen wären.

 

-          Wenn im zu erstellenden Verwendungsnachweis tatsächlich pro forma Fördermittel Dritter aufzuführen sind, entfällt der zweite Absatz des Punkts 10 des Konzepts des Kulturbüros.

 

  1. Gänzlich fehlt ein Vermerk über „besonders unterstützungswürdige Einrichtungen“. Das zielt natürlich auf den Begriff „Ausnahmefälle“ ab, z.B. für Kinder- und Jugendtheater. Die Förderrichtlinien des Landes für freie Theater haben z.B. einen „Multiplikator“ (z.B. Faktor 2 für Kinder- und Jugendtheater) bei der Berechnung der Fördersumme. Dabei sollte bedacht werden, dass eben gerade in diesem Bereich die erzielbaren Einnahmen soz. „systemimmanent“ schon geringer sind aufgrund der üblicherweise deutlich niedrigeren Eintrittspreise.“

 

-          Das Kulturbüro prüft analog zu Punkt 6 dieses Dokuments die Möglichkeit einer faktoriell-bemessenen Förderung besonders unterstützungswürdiger Einrichtungen. 

 

  1. Die Theater wünschen sich schnelle Hilfe. Ein schnelles Auszahlungsverfahren ab August ohne Zweifel an der Integrität der Theater wäre hier wünschenswert. Nachweise können  bis zu einer festzulegenden Frist (vgl. oben Pkt. 3 Verwendungsnachweis) nachgereicht werden. Schnelle Abschlagszahlungen sollten möglich sein, um wirklich auch schnell Hilfe zu leisten.“

 

-          Die Hansestadt Lübeck gibt die Zahlungen nach Bearbeitung des jeweiligen Antrags und nicht erst nach Ende der Antragsfrist frei.

 

  1. Zur schnellen und effektiven Bearbeitung der eingehenden Anträge aus dem Bereich der freien Theater in der Hansestadt Lübeck, sollten Vertreter*innen aus der freien Theaterszene beratend für das Kulturbüro ein „Kompetenzgremium“ bilden. Detailkenntnis und Expertise würden alle Entscheidungen transparent und schnell kommunizierbar machen.

 

Wir widersprechen. Das Kompetenzgremium zur Beratung und Entscheidung der Anträge im Zweifelsfall bleibt der Arbeitskreis der kulturpolitischen Sprecher:innen der Fraktionen der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck.
 

 


Begründung


 

 


Anlagen


 

 

Stammbaum:
VO/2020/08963   Die Unabhängigen:Austauschantrag zur VO/2020/08923 Unterstützungskonzept für Kulturschaffende   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2020/08963-01   Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Beschlussvorlage öffentlich
2020/08963-01-01   AM Katjana Zunft Änderungsantrag zu Sonderhilfeprogramm - Strukturerhalt Kultur   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2020/08963-01-03   Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2020/08963-01-04   Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes