Vorlage - VO/2020/08963  

Betreff: Die Unabhängigen:Austauschantrag zur VO/2020/08923 Unterstützungskonzept für Kulturschaffende
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Burgdorf, Claudia
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.05.2020 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Entscheidung
08.06.2020 
14. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.06.2020 
34. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister 

 

1. wird aufgefordert, zeitnah im Zusammenwirken mit in Lübeck tätigen Kulturschaffenden ein auskömmliches Unterstützungskonzept zu entwickeln, das insbesondere die spezifischen Lebens- und Arbeitsrealitäten freier Künstler:innen angemessen berücksichtigt. Dabei geht es vorrangig darum, durch die Hansestadt Lübeck die „Schutzlücken“ zu schließen, die die Unterstützungsprogramme von Bund und Land bei dem vorstehend genannten Personenkreis hinterlassen;

 

2. wird verpflichtet, die entsprechenden finanziellen kommunalen Hilfeleistungen zur Schließung der ermittelten Schutzlücken aus den 10 Millionen Euro zu entnehmen, die die Bürgerschaft  am 26.03. 2020 (VO/2020/08831 Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie) für coronabedingte Hilfeleistungen bereit gestellt hat.

 


Begründung

Initiativen, Einrichtungen und Einzelkünstler, die durch die aktuelle Lage unverschuldet in existenzielle Nöte geraten, müssen unterstützt werden. Bund, Land und Kommune müssen ihnen unter die Arme greifen. Ohne sehr schnelle und unbürokratische staatliche Hilfe besteht die Gefahr, dass das für eine starke Demokratie unverzichtbare vielfältige kulturelle Leben in Deutschland nachhaltig Schaden erleidet.

Das Corona-Virus darf nicht zu einer Krise der Kultur führen. 

Gerade in einer Stadt wie Lübeck, die über ein besonders üppiges Angebot vielfältiger Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden verfügt, ist es unverzichtbar, diese herausragende Kulturlandschaft zu bewahren und zu unterschützen. So ginge zum Beispiel ohne die kleinen privaten Theater, wenn diese infolge der Corona-Krise insolvent werden würden, ein Stück kultureller Lebensqualität in Lübeck verloren.

 

Lübeck will zukünftig um Touristen mit der Kernmarke „Kulturstadt“ werben. Dieses angestrebte Image würde Schaden nehmen, wenn Lübeck die kleinen privaten Theater und Kulturschaffenden im Stich ließe und ihnen die erforderliche finanzielle Unterstützung verweigern würde.

 

Wenn Lübeck 10 Millionen € für den finanziellen Ausgleich der von der Corona-Krise wirtschaftlich betroffenen Personen und Unternehmen in die Hand nehmen will, dann dürfen die freien Kulturschaffenden nicht außen vor bleiben.

 

Auch sie können nach dem Inhalt des entsprechenden Bürgerschaftsbeschlusses zur Verwendung des Geldes aus diesen Mitteln unterstützt werden. Die Bürgerschaft hat in ihrem Beschluss, mit dem sie dem Bürgermeister 10 Million € zur Verfügung gestellt, keine konkreten Zwecke vorgegeben, für die das Geld verwandt werden soll. Vielmehr heißt es ganz allgemein, dass mit dem Geld „sämtliche Maßnahmen“ finanziert werden sollen, „welche im Zusammenhang mit COVID-19 getroffen werden müssen.“

 

Mit dem letzten Satz im Beschlusstenor des vorliegenden Antrages zu Ziffer 2 wird der Bürgermeister verpflichtet, Hilfeleistungen an die in Lübeck tätigen Kulturschaffenden aus  den 10 Millionen Euro zu entnehmen, die die Bürgerschaft  am 26.03.2020 (VO/2020/08831 Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie) für coronabedingte Hilfeleistungen bereit gestellt hat. Damit ist sichergestellt, dass der Bürgermeister sich nicht weigern kann, den Personenkreis der Kulturschaffenden bei finanziellen Unterstützungsleistungen der Kommune auszusparen.

 

Die diversen Stellungnahmen von in Lübeck tätigen Kulturschaffenden, die den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege in diesen Tagen erreicht haben und die am 11.05.2020 durchgeführte Telefonkonferenz mit diesem Personenkreis belegen, dass seitens der Hansestadt Lübeck dringender Handlungsbedarf besteht, wenn die reichhaltige Kulturlandschaft in Lübeck keinen substantiellen und bleibenden Schaden erleiden soll.

 

Insbesondere die freien Gastkünstler des Lübecker Theaters und die vielen freien Theater in Lübeck benötigen dringend Unterstützungsleistungen. Sie erhalten häufig keine oder keine ausreichenden Hilfen aus den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Land. Aufgrund ihrer spezifischen Lebens- und Arbeitsrealitäten (z.B. bei Soloselbstständigen keine Betriebskosten) werden sie von diesen Hilfsprogrammen nicht bzw. nicht ausreichend unterstützt.

 

Aufgabe des erstellenden Konzepts wird es daher sein, zunächst gemeinsam mit den betroffenen Kulturschaffenden diese Schutzlücken zu identifizieren, um darauf aufbauend ein gerechtes, solidarisches, effizientes und unbürokratisches kommunales Schutzkonzept zu schaffen.

 

Hierzu gibt es bereits in anderen Bundesländern Unterstützungsmodelle. So können zum Beispiel in Baden-Württemberg Kulturschaffende für drei Monate 1.180 Euro für laufende Lebenshaltungskosten beantragen. In Bayern gibt es ein vergleichbares Programm. Dort können Kulturschaffende bei Liquiditätsengpässen bis zu drei Monate jeweils 1.000 Euro beantragen.

 

Für Gastkünstler haben andere Theater in Bremen, Hof, Tübingen, Berlin, Hamburg, Oberhausen und Düsseldorf beschlossen, diese - trotz entgegenstehender Vertragslage -weiter zu bezahlen.

 

Weiterhin ist auf Bundesebene für Freischaffende wie Tänzer, Schauspieler, Musiker oder Autoren, die von einzelnen Honoraren leben, ein eigener Fördermechanismus entwickelt worden, weil diese durch unterschiedliche Förderprogramme fallen.

 

In einem Sozialschutzpaket sollen Hilfen zur persönlichen Lebensführung zur Verfügung gestellt werden.  Es sollen Ausfallhonorare gewährt werden, indem die Gagen je nach Höhe zu 40 oder 60% für ausgefallene Auftritte bezahlt werden. Dabei ist eine Deckelung von 2.500 Euro vorgesehen.  Dieses Programm gilt jedoch nur für den Personenkreis, bei denen der Bund mitentscheidet.

 

Deswegen hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters auch die Kommunen aufgefordert, diesem Beispiel zu folgen.

 


Anlagen


 

 

Stammbaum:
VO/2020/08963   Die Unabhängigen:Austauschantrag zur VO/2020/08923 Unterstützungskonzept für Kulturschaffende   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2020/08963-01   Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Beschlussvorlage öffentlich
2020/08963-01-01   AM Katjana Zunft Änderungsantrag zu Sonderhilfeprogramm - Strukturerhalt Kultur   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2020/08963-01-03   Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2020/08963-01-04   Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes