Vorlage - 2020/08963-01-03  

Betreff: Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/08963-01
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Kjer, Joanna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
29.07.2020 
Sondersitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (gemeinsame Sitzung mit dem Hauptausschuss) abgelehnt   
Hauptausschuss
29.07.2020 
Sondersitzung des Hauptausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege) abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2020-07-28 MI Unabhängige fordern Hilfe für Solokulturschaffende

Beschlussvorschlag

Es wird beantragt,

der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters zum Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur“ wird wie folgt ergänzt:

 Auch die in Lübeck tätigen Solokulturschaffenden werden in das Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur“ aufgenommen. Sie erhalten für ausgefallene Gagen einen prozentualen Anteil, der

1. dem entspricht, den die Gastkünstler am Lübecker Theater im Durchschnitt erhalten haben (Modell Lübecker Theater);

oder hilfsweise,

2.  60 % der ausgefallenen Honorare beträgt. Die Erstattungshonorare werden pro Monat auf 2500 Euro begrenzt (Modell Grütters);

oder weiter hilfsweise,

3. Es werden nach dem Vorbild der Stiftung Rheinland-Pfalz sogenannte Projektstipendien vergeben, die jeweils mit  der Zahlung von 2000 Euro verbunden sind (Modell Rheinland-Pfalz);

 

oder ganz hilfsweise,

 

4. Es werden nach dem Vorbild von Baden-Württemberg bzw. Bayern für Solokulturschaffende für laufende Lebenshaltungskosten monatlich 1.180 Euro (Baden-Württemberg) oder 1000 € (Bayern) gewährt (Modell Baden-Württemberg/Bayern).

 


Begründung

1. Zur Erweiterung des Personenkreises auf in Lübeck tätige Solokulturschaffende wird zur Begründung auf die beiliegende Presseerklärung verwiesen.

 

2. Die vorstehend aufgeführten Modellen werden in einem Stufenverhältnis zur Abstimmung gestellt, wobei die nachrangigen Modelle nur dann zur Abstimmung stehen, wenn das vorrangige Modell keine Mehrheit findet.

 

3. Zu den einzelnen Modellen:

 

a. Zum Modell Lübecker Theater: Die am Lübecker Theater tätigen Solokulturschaffenden (Gastkünstler) haben in zwei Tranchen für den Zeitraum März bis einschließlich Juni Unterstützungsleistungen erhalten. Dem Vernehmen nach haben sie sich zufrieden über die erhaltenen Zahlungen gezeigt.

 

Die Höhe der jeweils gewähren Zahlungen haben sich an unterschiedlichen Kriterien orientiert: Gastkünstler, die nachweislich andernorts fest angestellt sind oder lukrative Engagements in den ersten Monaten des Jahres hatten, sind finanziell geringer unterstützt worden, als diejenigen, bei denen das nicht der Fall ist. 

Zudem sind die jeweiligen Verträge und die dabei zu beachtenden sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Fragen Teil der Bewertung gewesen. Letztlich sind vielfältige individuelle Einzelfallentscheidungen ergangen.

 

 

b. Zum Modell Grütters: In einem Sozialschutzpakt soll Hilfen zur persönlichen Lebensführung zur Verfügung gestellt werden. Es sollen Ausfallhonorare gewährt werden, indem die Gagen je nach Höhe zu 40 oder 60 % für ausgefallene Auftritte bezahlt werden. Dabei ist eine Deckelung von 2500 € vorgesehen. Dieses Programm gilt jedoch nur für den Personenkreis, bei denen der Bund mitentscheidet.

 

Deswegen hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters auch die Kommunen aufgefordert, diesem Beispiel zu folgen.

 

c. Zum Modell Rheinland-Pfalz: Es werden sogenannte Projektstipendien vergeben, die jeweils mit einer Zahlung von 2000 € verbunden sind. Bislang sind 1,14 Million Euro ausgeschüttet worden. Der gesamte Etat umfasst bislang 7,5 Millionen €.

 

Vom 15. Juli an kann noch ein größerer Kreis als bisher ein Stipendium beantragen. Die Antragsteller müssen dann nicht mehr Mitglied der Künstlersozialkasse sein. Berechtigt sind dann auch Menschen, die eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung haben oder die mit einer Tätigkeit als freischaffender Künstler mindestens 3900 im Jahr einnehmen oder die eine Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit oder eine „qualifizierte künstlerische Praxis“ nachweisen können.

 

d.  Zum Modell Baden-Württemberg/Bayern: Es werden für laufende Lebenshaltungskosten monatlich 1.180 Euro (Baden-Württemberg) oder 1000 € (Bayern) gewährt.

 


Anlagen


 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2020-07-28 MI Unabhängige fordern Hilfe für Solokulturschaffende (214 KB)    
Stammbaum:
VO/2020/08963   Die Unabhängigen:Austauschantrag zur VO/2020/08923 Unterstützungskonzept für Kulturschaffende   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2020/08963-01   Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Beschlussvorlage öffentlich
2020/08963-01-01   AM Katjana Zunft Änderungsantrag zu Sonderhilfeprogramm - Strukturerhalt Kultur   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2020/08963-01-03   Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2020/08963-01-04   Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes