Vorlage - VO/2020/08755  

Betreff: Förderbewerbung: "Modellprojekte Smart City"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2019/07484
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in:Dr. Ivens, Stefan
Beratungsfolge:
Senat
Hauptausschuss
26.03.2020 
Achtung NEUER TAGUNGSORT ! 30. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
26.03.2020 
15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Fördervolumen & Eigenanteil
Anlage 2 Karte_Smart_City_Region_Luebeck

Beschlussvorschlag

1)      Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Bewerbung auf die zweite Staffel der Förderausschreibung Modellprojekt Smart City des Bundesministerium des Innern abzugeben.

2)      Die Bürgerschaft beschließt im Einklang mit den Förderbedingungen, dass die Hansestadt Lübeck

a)      als Modellprojekt Smart Cities Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der örtlichen Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren diskutiert und gestaltet,

b)      hierfür einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities verfolgt,

c)       Smart City nicht bloß als sektorales Projekt versteht, sondern die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend betrachtet,

d)      sich in Kenntnis des maximal geforderten Eigenanteils (Anlage 1) bewirbt und diesen einbringt,

e)      sich mit der Bereitschaft zum modellhaften / beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen bewirbt und

f)        sich als Oberzentrum des interkommunalen Verbundes „Smart City Region Lübeck“ (Anlage 2) bewirbt und ihren Partnerinnen die Möglichkeit eröffnet, von den Ergebnisse, Maßnahmen und Projekten zu profitieren und auf Wunsch auch mitzuwirken.

3)      Die erforderlichen Mittel (Anlage 1) sind bei Zuschlagserteilung haushaltsmäßig zu ordnen und durch die Einwerbung von Drittmitteln zu reduzieren.

4)      Der Bürgermeister wird ermächtigt, auch auf zukünftige Staffeln dieser Förderausschreibung Bewerbungen der Hansestadt Lübeck mit einem Eigenanteil von bis zu 250.000 EURO pro Förderjahr vorzunehmen und diesen bei Zuschlagserteilung haushaltsmäßig zu ordnen, bereitzustellen sowie Drittmittel zur Reduzierung (max. 50%) des Eigenanteils einzuwerben.

5)      Die konkrete Finanzierung ist der Bürgerschaft nach Zuschlagserteilung zu berichten.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Haushalt und Steuerung, Stadtplanung:

zustimmend

Informationstechnik & Datenschutzbeauftragte:

zustimmend

Frauenbeauftragte:

Kenntnisnahme

Recht:

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja, der Eigenanteil ist in der entstehenden Höhe haushalterisch zu ordnen. (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja – Begründung:

 

 

Maßnahmen und Projekte werden positiv zum Klimaschutz beitragen.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Die Digitalisierung prägt mehr und mehr das Leben und die Struktur von Städten und Gemeinden. Deshalb fördert die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – seit 2019 erstmals „Modellprojekte Smart Cities“. Bereits in 2019 hat die Bürgerschaft einen ähnlichen Beschluss gefasst (VO/2019/07484) leider gehörte die Bewerbung der Hansestadt noch nicht zu den ausgewählten Projekten. Der Bundeshaushalt 2020 stellt Mittel für die zweite Staffel der Modellprojekte zur Verfügung.

Mit den Modellprojekten Smart Cities fördert das BMI gemeinsam mit der KfW einen strategischen Umgang mit den neuen Möglichkeiten und Herausforderungen für die Stadtentwicklung durch Digitalisierung. Grundlage dafür ist die Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities.

Vor der Definition von Projekten stehen eine integrierte räumliche Bestandsaufnahme, Bedarfsanalyse und Zieldefinition. Sie ermöglichen die Entwicklung von integrierten, lokal angepassten Handlungsoptionen entsprechend der örtlichen Ziele der Stadtentwicklung und bilden die notwendige Grundlage, um Maßnahmen, Projekte und Regelungen zu entwickeln.

Zu den Modellprojekten gehört als zentraler Bestandteil der Wissenstransfer: Ein intensiver Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen kann dabei helfen, dass möglichst viele von den Erfahrungen einzelner profitieren, gute Ansätze für andere nutzbar gemacht und gemeinsam schnell aus Erfolgen wie Misserfolgen gelernt wird. Dazu sind die geförderten Kommunen verpflichtet, am Erfahrungsaustausch innerhalb der Modellprojekte und darüber hinaus aktiv mitzuwirken und geförderte Software-Lösungen als Open-Source bzw. freie Software zur Verfügung zu stellen.

Motto der zweiten Staffel:

Die Digitalisierung in den Kommunen soll strategisch und zielgeleitet im Sinne der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung und des Gemeinwohls aktiv gestaltet werden. Gemeinsam mit den Akteuren und Netzwerken vor Ort sollen Ziele und Wege und dessen Erreichung koordiniert werden. Dabei werden Chancen und Risiken der digitalen Transformation erkannt, evaluiert und für eine zukunftsorientierte und verantwortungsvolle Stadtentwicklung frühzeitig genutzt, so können Fehlentwicklungen vermieden werden. Außerdem sollen die vielfältigen sozialen, ökonomischen und baulich-räumlichen Netzwerke innerhalb einer Kommune berücksichtigt werden. Man arbeitet im Netzwerk mehrerer Kommunen kooperativ zusammen und dient somit dem Netzwerk aller deutschen Kommunen.

Förderung:

Der Zuschuss beträgt in der Regel 65 Prozent der förderfähigen Kosten entsprechend den Komponenten A und B bei einem Eigenanteil in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Kommunen, die nach jeweiligem Landesrecht in Haushaltsnotlage sind, erhöht sich der Zuschuss auf 90 Prozent bei einem reduzierten Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Es steht den Kommunen frei, ihren Eigenanteil durch die Einbeziehung von Finanzmitteln Dritter (kommunale oder regionale Unternehmen oder Stiftungen, Länder, Europäische Union – soweit die dortigen Fördervorschriften dies freistellen) um bis zu 50 Prozent zu reduzieren (das heißt einen Eigenanteil von 17,5 Prozent, beziehungsweise im Fall von Kommunen in Haushaltsnotlage 5 Prozent der förderfähigen Kosten). Es gelten in der Regel folgende Höchstsätze für die förderfähigen Kosten:

A. Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen: 2,5 Million(en) Euro, davon 1 Million(en)Million(en) Euro für erste Umsetzungsmaßnahmen

B. Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen: 15 Million(en) Euro innerhalb des Förderzeitraums von maximal 5 Jahren.

Fristen und Voraussetzungen:

Die Bewerbung unterliegt einer Bewerbungsfrist, diese läuft am 20.04.2020 ab. Aus diesem Grund ist unsere Bewerbung nur vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft wirksam. Um im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden, ist ein Bürgerschaftsbeschluss der Punkte 2. a-f zwingend erforderlich.

Inhaltliche Richtung der Bewerbung:

Kern der Bewerbung ist die Entwicklung hin zu einer intelligent vernetzten Hansestadt Lübeck, die im Rahmenkonzept zur Digitalen Strategie (VO/2020/08509) bereits beschreiben ist und jetzt gemeinsam mit den Aktiven in der Hansestadt weiterentwickelt wird. Außerdem strebt die Hansestadt an sehr eng mit den ländlicher geprägten Umlandgemeinden und –kreisen (Anlage 2) im Rahmen des interkommunalen Verbund „Smart City Region Lübeck“ zusammenarbeitet und ihren Partnerinnen die Möglichkeit eröffnet, von den Ergebnisse, Maßnahmen und Projekten zu profitieren und auf Wunsch auch gerne mitzuwirken. Insbesondere vor dem Hintergrund des 30. Jahrestags der Wiedervereinigung ist dieses interkommunale und länderübergreifende Verbundprojekt ein starkes zukunftsorientiertes Signal des Zusammenwachsens von Ost und West. Zusätzlich wird durch die Heterogenität (Stadt- und Landbevölkerung) der Verbundpartner ein größtmöglicher Lerneffekt für ganz Deutschland geschaffen.

Partnerschaften:

Zum aktuellen Zeitpunkt (03.03.2020) haben sich folgende Gebietskörperschaften zur Smart Region Lübeck bekannt. Diese haben in Form einer Absichtserklärung ihre Unterstützung der Bewerbung als Smart City Modellregion Lübeck bekundet und verstehen sich als Teil dieser Smart Region. Zukünftig sind auch weitere Partner herzlich eingeladen Teil der Smart City Modellregion Lübeck zu werden. Eine aktuelle nichtabschließende Liste inkl. der Umsetzungspartner aus Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Kultur etc. ist auf der Webseite www.luebeck.de/digital im Bereich Community veröffentlicht.

Partner der Smart City Region Lübeck

Transferpartner

 

Bad Schwartau

Stadt

Bürgermeister

Uwe Brinkmann

 

Berkenthin

Amt

Amtsdirektor

Frank Hase

 

Lauenburgische Seen

Amt

Amtsvorsteher

Heinz Dohrendorff

 

Nordstormarn

Amt

Amtsdirektor

Stefan Wulf

 

Nordwestmecklenburg

Landkreis

Landrätin

Kerstin Weiss

 

Ratekau

Stadt

Bürgermeister

Thomas Keller

 

Reinfeld

Stadt

Bürgermeister

Heiko Gerstmann

 

Sandesneben-Nusse

Amt

Amtsvorsteher

Ulrich Hardtke

 

Stockelsdorf

Gemeinde

Bürgermeisterin

Julia Samtleben

 

Timmendorfer Strand

Gemeinde

Bürgermeister

Robert Wagner

 

Sondierungsgespräche geplant

 

Ratzeburg

Stadt

Bürgermeister

Gunnar Koech

 

 


Anlagen

Anlage 1. Fördervolumen & Eigenanteil

Anlage 2. Karte_Smart_City_Region_Luebeck
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Fördervolumen & Eigenanteil (231 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Karte_Smart_City_Region_Luebeck (8924 KB)    
Stammbaum:
VO/2019/07484   Hansestadt Lübeck als Smart Region Modellprojekt   1.101 - Bürgermeisterkanzlei   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/08755   Förderbewerbung: "Modellprojekte Smart City"   1.101 - Bürgermeisterkanzlei   Beschlussvorlage öffentlich