Vorlage - VO/2019/07774-01  

Betreff: Antwort zur Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter und stellv. Mitglied Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Beteiligung der Datenschutzbehörden an der Smart City Strategie
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2019/07774
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in:Dr. Ivens, Stefan
Beratungsfolge:
Senat
Hauptausschuss
24.09.2019 
22. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage von AM Fürter und AM Flasbarth.

 


Begründung

In ihrer Sitzung am 23. Mai 2019 hat die Bürgerschaft eine Bewerbung als Modellprojekt "Smart City" beschlossen. Der Vorlage dazu (VO/2019/07484) lässt sich nicht entnehmen, dass Datenschutzbehörden an der Erstellung der Verwaltungsvorlage beteiligt wurden.

Vor diesem Hintergrund fragt AM Thorsten Fürter und stellv. Mitglied Dr. Axel Flasbarth den Bürgermeister:

 

1) Wurde die städtische Datenschutzbeauftragte im Verfahren zum Beschluss der Vorlage beteiligt?

Antwort: Ja, die städtische Datenschutzbeauftragte wurde am 18.04.2019 im Verfahren zum Beschluss der Vorlage beteiligt. Die Datenschutzbeauftragte hatte keine Einwände zur Vorlage, da es sich lediglich um eine Bewerbung um Fördermittel des Bundesministeriums des Innern handelte und sich deshalb kein Handlungsbedarf ergab. Im Verlauf des Strategieentwicklungsprozesses wird die städtische Datenschutzbeauftragte weiterhin stets eingebunden sein.

2) Ist das Landesdatenschutzzentrum im Rahmen des Entscheidungsprozesses, sich für das Modellprojekt "Smart City" zu bewerben, beteiligt worden?

Antwort: Im Rahmen der Bewerbung wurde das Landesdatenschutzzentrum (ULD) nicht eingebunden. Das ULD kontrolliert grundsätzlich die Datenverarbeitung in schleswig-holsteinischen Behörden und Unternehmen. Es beanstandet dabei Verstöße gegen das Datenschutzrecht und fordert Mängelbeseitigung[1]. Die Bewerbung als Smart City im eigentlichen Sinne stellt hingegen keinen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar. Im Rahmen der Strategieentwicklung obliegt die Einbindung des ULD der städtischen Datenschutzbeauftragten.

3) Die Anlage 1 zur vorgenannten Vorlage enthält in einer exemplarischen Aufzählung unter anderem folgende Maßnahmen:

Antwort: Die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen sind als beispielhafte Ideen zu verstehen. Im Zuge des Strategieentwicklungsprozesses werden zunächst strategische Ziele definiert. Anschließend sollen dann Maßnahmen identifiziert werden, um diese strategischen Ziele umzusetzen.

Urban Cockpit (Open-Data-Plattform)

Relevante, nicht-personalisierte Echtzeitdaten aus Verwaltung, Wirtschaft und Sensornetzwerken sollen gespeichert, aufbereitet, vernetzt und allen Bürger:innen kostenfrei zur Verfügung stehen.

Fälschungssichere e-Partizipation & Ausweise (Block-Chain)

Die Hansestadt Lübeck plant das Vertrauen in E-Partizipationsformate wie LÜBECK:überMORGEN zu steigern, denn sie bilden die Grundlage der Willensbildung in einer Smart City.

Digitalisierungsbus & Mobile Werkstatt

Ein Teil unserer Gesellschaft hat Schwierigkeiten damit, technische Abläufe zu verstehen, fühlt sich nicht mitgenommen oder fürchten gar um ihren Job durch die digitale Transformation. Die Mobile Werkstatt ist eine Möglichkeit Hürden, Distanz und Ängste bei Menschen mit Hilfe einer erklärenden, bürgernahen Informationskampagne sowie zahlreichen Weiterbildungsangeboten abzubauen.

Intelligentes Parken

Mit Hilfe von Sensoren wird die Belegung von Parkplätzen gemessen. Hier werden explizit keine personenbezogenen Daten erhoben, sondern lediglich der Zustand des Parkplatzes (0 = frei, 1 = belegt). Das ist die Grundvoraussetzung für ein intelligentes Parkleitsystem, das Suchverkehr reduziert und zur Verringerung der Geräuschbelastung beiträgt.

Smart Water

Das Projekt Smart Water hat das Ziel vor Leckagen und ungewollten Verbräuchen zu schützen und unterstützt so einen ressourcenschonenderen Umgang mit Wasser.

Besucherfrequenzmessung

Die Idee ist vergleichbar mit den im Einzelhandel bereits weitverbreiteten Lichtschranken, die keinerlei Rückschlüsse auf die Identität einer Person zu lassen und datenschutzrechtlich einwandfrei sind.

Elektronisches Ticketing (ÖPNV)

Für die Nutzer:innen der Busse des Stadtverkehrs wird die Möglichkeit geschaffen, elektronische Tickets per App zu buchen.

Spannung macht mobil

„Spannung macht mobil“ steht für die Eigenproduktion von Strom aus regenerativen Quellen und Speicherung regenerativ produzierten Stroms zur Weiternutzung in Brennstoffzellenantrieben[2].

4) Ist im Verfahren sichergestellt, dass trotz der Beteiligung privatrrechtlicher Organisationen am Smart City Modellprojekt in der Umsetzung Daten, die mit der Daseinsvorsorge zusammenhängen, ausschließlich durch kommunale Träger genutzt werden können? Wenn ja: Wie. Wenn nein: Warum nicht?

Antwort: Im Verfahren ist sichergestellt, dass sämtliche Daten nur im datenschutzrechtlich zulässigen Umfang den Partner:innen außerhalb der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Die Hansestadt Lübeck wird bei der Strategieentwicklung und –umsetzung nur mit Unternehmen zusammenarbeiten, die die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich der Auftragsverarbeitung und der Datensicherheit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nachweisen und der Hansestadt Lübeck im Sinne der DSGVO auch Prüfungen vor Ort ermöglichen. Die Grundsätze der DSGVO hinsichtlich Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht werden im vollen Umfang Beachtung finden.

5) Wird im Zuge der strategischen Zielplanung eine Datenschutzfolgeabschätzung stattfinden? Wenn ja: Ist beabsichtigt, diese einer Datenschutzbehörde zu übertragen? Wenn nein: Warum nicht?

Antwort: Die Hansestadt Lübeck prüft unter Hinzuziehung der Datenschutzbeauftragten mittels der Schwellwertanalyse (Kriterien des ULD) ob für das jeweilige Verfahren eine Datenschutzfolgeabschätzung (DS-FA) erstellt werden muss. Ist dies der Fall, so ergibt sich aus der DS-FA selbst, ob die Datenschutzaufsichtsbehörde hinzugezogen werden muss.

6) Die Anlage 1 zur vorgenannten Vorlage enthält in einer exemplarischen Aufzählung das Thema Breitbandausbau. In der Hauptausschusssitzung am 21.05.19 gab der Bürgermeister bekannt, dass im Juni 2019 ein strategisches Konzept der TraveKom zu diesem Thema vorgestellt wird. Warum ist dieses Thema dann erneut Teil eines zweijährigen Strategieprozesses im Rahmen des Smart City Modellprojektes? Wann erfolgt die Umsetzung des strategischen Konzeptes der TraveKom?

Antwort: Die Bewerbung basiert auf den drei infrastrukturellen Netzen: Breitband, LoRaWan und WLAN als Grundlage für eine intelligent vernetzten Hansestadt Lübeck. Dabei fiel der Breitbandausbau nicht unter die förderfähigen Maßnahmen, bleibt aber trotzdem Bestandteil der Digitalen Strategie. Es soll also zu dieser Maßnahme kein neuer Strategieprozess angestoßen, sondern die bisherigen Maßnahmen sinnvoll mit den förderfähigen Vorhaben verbunden werden. Der Breitbandausbau in Lübeck wird zukünftig von den Stadtwerken Lübeck übernommen. Dazu wird dem Aufsichtsrat im September 2019 die Strategie vorgestellt.

 


[1] Vgl. Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein https://www.datenschutzzentrum.de/ueber-uns/ Zuletzt abgerufen 09.06.2019

[2] 4. Regionalen Nahverkehrsplan


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2019/07774   Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter und stellv. Mitglied Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Beteiligung der Datenschutzbehörden an der Smart City Strategie   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2019/07774-01   Antwort zur Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter und stellv. Mitglied Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Beteiligung der Datenschutzbehörden an der Smart City Strategie   1.101 - Bürgermeisterkanzlei   Antwort auf Anfrage öffentlich