Vorlage - VO/2019/07774  

Betreff: Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter und stellv. Mitglied Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Beteiligung der Datenschutzbehörden an der Smart City Strategie
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
04.06.2019 
17. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
24.09.2019 
22. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In ihrer Sitzung am 23. Mai 2019 hat die Bürgerschaft eine Bewerbung als Modellprojekt "Smart City" beschlossen. Der Vorlage dazu (VO/2019/07484) lässt sich nicht entnehmen, dass Datenschutzbehörden an der Erstellung der Verwaltungsvorlage beteiligt wurden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bürgermeister:

 

1) Wurde die städtische Datenschutzbeauftragte im Verfahren zum Beschluss der Vorlage beteiligt?

 

Wenn ja: Wann genau geschah die Beteiligung? Welches Ergebnis hatte sie?

Wenn nein: Warum erfolgte keine Beteiligung?

 

2) Ist das Landesdatenschutzzentrum im Rahmen des Entscheidungsprozesses, sich für das Modellprojekt "Smart City" zu bewerben, beteiligt worden.

Wenn ja: Mit welchem Ergebnis. Wenn nein: Warum nicht?

 

3) Die Anlage 1 zur vorgenannten Vorlage enthält in einer exemplarischen Aufzählung unter anderem folgende Maßnahmen:

 

Urban Cockpit (Open-Data-Plattform)
Fälschungssichere e-Partizipation & Ausweise (Block-Chain)
Digitalisierungsbus & Mobile Werkstatt

Intelligentes Parken

Smart Water

Besucherfrequenzmessung

Elektronisches Ticketing (ÖPNV)

Spannung macht mobil

 

  • Was verbirgt sich im Einzelnen hinter den Begriffen?
  • Nach welchen Kriterien wurde der Maßnahmenkatalog ausgesucht?
  • Ist die datenschutzrechliche Unbedenklichkeit bereits überprüft worden, wenn ja mit welchem Ergebnis?
  • Waren Datenschutzstellen bei der exemplarischen Projektauswahl beteiligt?
  • Welchen Sinn hat eine Besucherfrequenzmessung, wenn die Besucher kommunaler Einrichtungen ohnehin statistisch erfasst werden (z.B. über den Verkauf von Eintrittskarten)?

 

4) Ist im Verfahren sichergestellt, dass trotz der Beteiligung privatrechtlicher Organisationen am Smart City Modellprojekt in der Umsetzung Daten, die mit der Daseinsvorsorge zusammenhängen, ausschließlich durch kommunale Träger genutzt werden können? Wenn ja: Wie. Wenn nein: Warum nicht?

 

5) Wird im Zuge der strategischen Zielplanung eine Datenschutzfolgeabschätzung stattfinden? Wenn ja: Ist beabsichtigt, diese einer Datenschutzbehörde zu übertragen? Wenn nein: Warum nicht?

 

6) Die Anlage 1 zur vorgenannten Vorlage enthält in einer exemplarischen Aufzählung das Thema Breitbandausbau. In der Hauptausschusssitzung am 21.05.19 gab der Bürgermeister bekannt, dass im Juni 2019 ein strategisches Konzept der TraveKom zu diesem Thema vorgestellt wird. Warum ist dieses Thema dann erneut Teil eines zweijährigen Strategieprozesses im Rahmen des Smart City Modellprojektes? Wann erfolgt die Umsetzung des strategischen Konzeptes der TraveKom?

 


Begründung

Erfolgt mündlich.

 


Anlagen

 

 

Stammbaum:
VO/2019/07774   Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter und stellv. Mitglied Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Beteiligung der Datenschutzbehörden an der Smart City Strategie   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2019/07774-01   Antwort zur Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter und stellv. Mitglied Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Beteiligung der Datenschutzbehörden an der Smart City Strategie   1.101 - Bürgermeisterkanzlei   Antwort auf Anfrage öffentlich