Beschluss:
Bezug nehmend auf die Sitzung des Werkausschusses vom 11.06.2020 und der dort
gemachten Aussagen zu einer möglichen Deponieerweiterung der Deponie Niemark
bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Antwort:
1. Wie groß sind aktuell die zu deponierenden Abfallmengen aus der Hansestadt und
den Umlandgemeinden?
Die zu deponierende Abfallmenge aus der Hansestadt beträgt aktuell ca. 60.000 Mg/a;
davon entfallen ca. 36.000 Mg/a auf interne Abfälle der EBL, wie Reststoffe aus der MBA,
Straßenkehricht, Böden und Asphalt von EBL Baumaßnahmen und Reststoffe vom ZKW
und ca. 24.000 Mg/a an Böden und Asphalt aus verschiedenen Baumaßnahmen innerhalb
des Stadtgebietes. Von außerhalb des Lübecker Stadtgebietes werden derzeit ca. 12.000
Mg/a angenommen und Deponieersatzbaustoffe (DEBS) nach Bedarf.
2. Welches Volumen hat die aktuell noch zur Verfügung stehende Deponiefläche?
Mit Stand 31.12.2019 war noch ein Restvolumen von 599.000 m³ verfügbar.
3. Welche Restkapazität hat die Deponie Niemark bei den bisherigen Abfallmengen,
insbesondere Bauschutt?
Die Deponie Niemark darf seit 2005 nur noch inerte Abfälle ablagern, diese sind überwiegend mineralischen Ursprungs. Die Restkapazität ist der Antwort zu Frage 2
zu entnehmen.
4. Wann werden die Kapazitäten der Deponie Niemark rein rechnerisch erschöpft sein,
wenn die zu deponierenden Abfälle in Art, Güte und Menge auf dem aktuellen Niveau
verbeiben?
Die Kapazität ist auf der Basis des letzten Deponienachsorgegutachtens 2035 rein rechnerisch erschöpft. Die Annahmemengen werden, soweit möglich, entsprechend gesteuert.
5. Gibt es Abfallarten, die bislang noch nicht in Niemark eingelagert werden, für die aber
zukünftig Bedarf bestehen könnte und die zur Einlagerung zugelassen sind?
Darüber ist uns nichts bekannt.
6. Welche weiteren Geschäftsfelder können sich für die Deponie Niemark ergeben?
Es sind keine weiteren Geschäftsfelder geplant. Im Bereich des bereits verfüllten und
abgedeckten Deponiekörpers werden Photovoltaikanlagen errichtet.
7. Ist damit zu rechnen, dass der von der zuständigen Genehmigungsbehörde LLUR
genehmigte Annahmekatalog erweitert wird?
Nein, der Annahmekatalog ist für den Betrieb der Deponie ausreichend.
8. Welche Flächen kommen für eine Erweiterung der Deponie in Frage? Wie groß sind
diese Flächen jeweils?
Die Deponie könnte innerhalb der bereits planfestgestellten Deponiefläche in östlicher
Richtung (ca. 3,4 ha) und im Bereich des Betriebshofes (ca. 1,7 ha) erweitert werden.
Weitere Erweiterungsflächen befinden sich in nordöstlicher Richtung bis zur
A 20 (ca. 12,1 ha).
9. Welche Flächen stehen in welcher Größe bereits für eine Erweiterung zur Verfügung?
Die Erweiterung der Deponie muss genehmigt werden. Die v. g. Flächen stehen aber
grundsätzlich für eine Erweiterung zur Verfügung.
10. Welche Interessenkonflikte zeichnen sich bei den Erweiterungsflächen mit anderen
Nutzungen ab?
Die Erweiterungsflächen sind im Besitz der Entsorgungsbetriebe bzw. der Hansestadt Lübeck. Derzeit bestehen keine Interessenkonflikte.
11. Wann müsste ein Planfeststellungsverfahren für eine Erweiterungsfläche eingeleitet
werden?
Das Planfeststellungsverfahren müsste spätestens 2023 eingeleitet werden.
12. Ist neben dem Planfeststellungsverfahren mit weiteren Verfahren, zum Beispiel mit
einem Zielabweichungsverfahren zu rechnen?
Damit ist nicht zu rechnen, da auch der zukünftige neue Flächennutzungsplan die möglichen
Erweiterungen beinhalten wird.
13. Wieviel zeitlicher Vorlauf bis zur Nutzung von Erweiterungsflächen wird benötigt? Mit
welchen Planungszeiträumen ist bei langfristigen Erweiterungsplänen zu rechnen?
Es wird mit einem Realisierungszeitraum von 10 Jahren gerechnet. Davon entfallen ca. 2
Jahre auf die Planung.
14. Welche anderen Flächen auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck wären theoretisch
auch denkbar, um eine zentrale Deponie einrichten zu können? Oder sind die Flächen
der Deponie Niemark alternativlos?
Es ist uns keine andere Fläche bekannt, die für eine Deponie geeignet wäre. Das mit einer
Standortsuche und -auswahl verbundene Verfahren ist sehr aufwändig und kann sich ohne
Aussicht auf Erfolg über viele Jahre hinziehen. Insofern ist der Standort der Deponie
Niemark alternativlos.
15. Wie wird das Land auf entsprechende Erweiterungsbestreben reagieren? Ist mit
Zustimmung zu rechnen? Wird eine Erweiterung gar vom Land gewünscht oder
angestrebt?
Das Land würde die Erweiterung der Deponie Niemark als auch der übrigen Deponien im
Land begrüßen, da sich sonst ein Entsorgungsnotstand für das Land SH abzeichnen würde.
16. Die Hansestadt hat sich gegen die Aufnahme von freigemessenen Abfällen aus den
stillgelegten Atomkraftwerken des Landes auf der Deponie Niemark ausgesprochen.
Ein entsprechender Beschluss erfolgte am 18.11.2019. Der Verbleib der zukünftig
anfallenden AKW-Abfälle konnte bislang nicht abschließend geklärt werden. Deshalb
die folgenden Fragen:
16 a. Ist es richtig, dass das Land Schleswig-Holstein der Hansestadt eine Vorgabe/
eine Weisung erteilen könnte, die freigemessenen Abfälle aus dem AKW Brunsbüttel
sowie die der anderen stillgelegten AKWs auf der Deponie Niemark einzulagern?
Für die Abfälle aus dem AKW Brunsbüttel könnte eine Zuweisung des Landes zur Deponie
Niemark erfolgen. Von den anderen stillgelegten AKW gibt es bisher keine Anfrage.
16 b. Gab es oder gibt es diesbezüglich bereits in jüngerer Zeit entsprechende
Anfragen oder Sondierungsgespräche?
Es gab eine Anfrage der AWD Dithmarschen GmbH.
16 c. Wie würde die Hansestadt mit einer entsprechenden Weisung umgehen?
Hierzu gibt es noch keine Vorfestlegung. Eine konkrete Zuweisung wäre zunächst
abzuwarten und auszuwerten. Dabei wäre der Beschluss der Bürgerschaft vom 18.11.2019
zu berücksichtigen.
16 d. Welche Auswirkungen auf die Restbetriebszeit und Restkapazitäten hätten die
ursprünglich angedachten Einlagerungsmengen aus dem AKW Brunsbüttel?
Die Annahme der derzeit angefragten Menge von 250 Mg aus dem AKW Brunsbüttel hätte
keine nennenswerten Auswirkungen auf die Restbetriebszeit und -kapazität.