Vorlage - VO/2020/09290  

Betreff: Anfrage des AM Thomas-Markus Leber, FDP, zur Thematik Deponieerweiterung Deponie Niemark
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Werkausschuss EBL zur Kenntnisnahme
10.09.2020 
20. Sitzung des Werkausschusses EBL zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Bezug nehmend auf die Sitzung des Werkausschusses vom 11.06.2020 und der dort gemachten Aussagen zu einer möglichen Deponieerweiterung der Deponie Niemark bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Wie groß sind aktuell die zu deponierenden Abfallmengen aus der Hansestadt und den Umlandgemeinden?

2. Welches Volumen hat die aktuell noch zur Verfügung stehende Deponiefläche?

3. Welche Restkapazitäten hat die Deponie Niemark bei den bisherigen Abfallmengen, insbesondere bei Bauschutt?

4. Wann werden die Kapazitäten der Deponie Niemark rein rechnerisch erschöpft sein, wenn die zu deponierenden Abfälle in Art, Güte und Menge auf dem aktuellen Niveau verbleiben?

5. Gibt es Abfallarten, die bislang noch nicht in Niemark eingelagert werden, für die aber zukünftig Bedarf bestehen könnte und die zur Einlagerung zugelassen sind?

6. Welche weiteren Geschäftsfelder könnten sich für die Deponie Niemark ergeben?

7. Ist damit zu rechnen, dass der von der zuständigen Genehmigungsbehörde LLUR genehmigte Annahmekatalog erweitert wird?

8. Welche Flächen kommen für eine Erweiterung der Deponie in Frage? Wie groß sind diese Flächen jeweils?

9. Welche Flächen stehen in welcher Größe bereits für eine Erweiterung zur Verfügung?

10. Welche Interessenkonflikte zeichnen sich bei den Erweiterungsflächen mit anderen Nutzungen ab?

11. Wann müsste ein Planfeststellungsverfahren für eine Erweiterungsfläche eingeleitet werden?

12. Ist neben dem Planfeststellungsverfahren mit weiteren Verfahren, zum Beispiel mit einem Zielabweichungsverfahren zu rechnen? 

13. Wieviel zeitlicher Vorlauf bis zur Nutzung von Erweiterungsflächen wird benötigt? Mit welchen Planungszeiträumen ist bei langfristigen Erweiterungsplänen zu rechnen?   

14. Welche anderen Flächen auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck wären theoretisch auch denkbar, um eine zentrale Deponie einrichten zu können? Oder sind die Flächen der Deponie Niemark alternativlos?

15. Wie wird das Land auf entsprechende Erweiterungsbestrebungen reagieren? Ist mit Zustimmung zu rechnen? Wird eine Erweiterung gar vom Land gewünscht oder angestrebt?

16. Die Hansestadt hat sich gegen die Aufnahme von freigemessenen Abfällen aus den stillgelegten Atomkraftwerken des Landes auf der Deponie Niemark ausgesprochen. Ein entsprechender Beschluss erfolgte am 18.11.2019. Der Verbleib der zukünftig anfallenden AKW-Abfälle konnte bislang nicht abschließend geklärt werden. Deshalb die folgenden Fragen: 

16 a. Ist es richtig, dass das Land Schleswig-Holstein der Hansestadt eine Vorgabe / eine Weisung erteilen könnte, die freigemessenen Abfälle aus dem AKW Brunsbüttel sowie die der anderen stillgelegten AKWs auf der Deponie Niemark einzulagern?

16 b. Gab es oder gibt es diesbezüglich bereits in jüngerer Zeit entsprechende Anfragen oder Sondierungsgespräche?

16 c. Wie würde die Hansestadt mit einer entsprechenden Weisung umgehen?

16 d. Welche Auswirkungen auf die Restbetriebszeit und Restkapazitäten hätten die ursprünglich angedachten Einlagerungsmengen aus dem AKW Brunsbüttel?   

 

Um eine schriftliche Beantwortung der Fragen wird gebeten!


 

 

 


Begründung


 

 

 


Anlagen


 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/09290   Anfrage des AM Thomas-Markus Leber, FDP, zur Thematik Deponieerweiterung Deponie Niemark   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
VO/2020/09290-01   Antwort auf die Anfrage des AM Thomas-Markus Leber, FDP, zur Thematik Deponieerweiterung Deponie Niemark   3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck   Antwort auf Anfrage öffentlich