Vorlage - 2023/12437-02-01  

Betreff: AT - CDU, Bü90/Grüne, FDP: Haushaltsbegleitbeschluss - Haushalt 2024
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne  Geschäftsstelle der FDP Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2023 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) in der Wahlperiode 2023 - 2028 geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Beteiligung der Fachausschüsse:

Ab dem Haushalt 2025 sind die Fachausschüsse wieder bei der Beratung zu beteiligen. Hierfür sind die notwendigen Unterlagen so zu Verfügung zu stellen, dass die Fachausschüsse jeweils im September über den Entwurf beraten können.

Berichtswesen:

Alle 3 Monate (beginnend ab Februar 2024) ist dem Hauptausschuss mit einer Übersicht über den Stand der Abarbeitung der Haushaltsbegleitbeschlüsse und der Investitionsmaßnahmen zu berichten.

 

Fachbereich 1

1.1   Änderung Stellenplan:

Die im Zuge des Masterplan Klimaschutz ausgewiesene Änderung des Stellenplans um 0,5 Personalstelle für die Aktivität Sanierungsstandard für kommunale Gebäude erarbeiten (EB_Sanierung_3) wird nicht geschaffen.

Stattdessen wird eine 0,5 Planstelle im Gebäudemanagement geschaffen, um konkrete Sanierungen von städtischen Gebäuden zu planen.

1.2   Allgemeine Finanzwirtschaft, Produkt 7821000 (Ankauf):

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Budgetansatz in Höhe von 3,6 Mio. Euro für den Ankauf des Gebäudes der Bundesbank nach 2024 zu übertragen. Der Posten ist mit einem Sperrvermerk zu versehen, der aufgehoben werden kann, falls Land und Musikhochschule kein Interesse am Erwerb des Gebäudes haben sollten. Zwischenzeitlich sind sämtliche Arbeiten am Projekt „Bundesbank als Verwaltungsstandort“ ruhend zu stellen.

Sofern der Erwerb des Bundesbank-Gebäudes nicht mehr zum Tragen kommt, ist der Betrag von 3,6 Mio. Euro alternativ der Grundstücks-Gesellschaft Trave mbH zur Verfügung zu stellen. Der Betrag soll das Eigenkapital erhöhen, um zusätzlichen Wohnraum in Lübeck zu schaffen (mit überwiegendem Anteil von Wohnungen in den Förderwegen 1 3) dienen.

Der Bürgermeister wird aufgefordert, in einem Konzept bis Q1 2024 gemeinsam mit der Trave aufzuzeigen, wie durch eine sukzessiv erhöhte Eigenkapitalausstattung in den kommenden Jahren der Wohnungsbau der Trave gesteigert werden kann. Dabei ist auch die Schaffung von Wohnraum für Student*innen und Auszubildende zu berücksichtigen.

 

Fachbereich 2
2.1   Einrichtung von Quartiers-Fördertöpfen:

Der Bürgermeister wird gebeten, bis zur Sitzung der Bürgerschaft im Februar 2024 ein Konzept vorzulegen, wie bürgerverwaltete Stadtteilbudgets in Lübeck eingeführt und umgesetzt werden können.

r die Umsetzung im Rahmen von zwei Modellvorhaben in den Stadtteilen Innenstadt und Schlutup werden 50.000 € in den Haushalt 2024 mit Sperrvermerk eingestellt (25.000 € pro Stadtteil).

Nach Vorlage des Konzeptes (Beratungen mit Bürgerinnen und Bürgern können durch die gemeinnützigen Vereine bzw. Kirchen organisiert werden) werden die Mittel für eine erste Runde der Vergaber Stadtteilprojekte auf Basis von Vorschlägen und nach Auswahl durchrgerinnen und Bürger durch den Hauptausschuss freigegeben.

Über die Ausweitung des Konzeptes auf die gesamte Stadt ist im kommenden Haushaltsjahr zu entscheiden.

2.2   Ausweitung Modellprojekt präventive Hausbesuche:

r die Ausweitung des Modellprojektes „präventive Hausbesuche“r Seniorinnen und Senioren werden Mittel für zwei sozialpädagogische Stellen (Sozialpädagogen) im Fachbereich Wirtschaft und Soziales zur Verfügung gestellt. Die Frage, ob die Aufgabe in kommunaler Trägerschaft oder durch freie Träger wahrgenommen werden soll, ist noch zu entscheiden.

Die entsprechenden Kosten sind im Haushalt 2024 zu ordnen.

2.3  Haustierhilfe:

Die Bürgerschaft möge beschließen, den Verein Haustierhilfe e. V. (über das Jahr 2023 hinaus) in den Jahren 2024 2026 jeweils mit einer Summe von T€ 25 p. a. zu unterstützen.

2.4   Migrationsberatung

Um Reduktionen in der Bundesförderung zu kompensieren, werden für die Träger der Migrationsberatung für Jugendliche und Erwachsene (Caritas und Gemeindediakonie) insgesamt 52.800 € zur Verfügung gestellt.

 

 

 

2.5   Begegnungsstätte Wallhalbinsel

Das Budget der Begegnungsstätte auf der Wallhalbinsel wird um 160.000 €r die Erweiterung der Öffnungszeiten (90.000 €) und Ausgabe von Gratisessen (70.000 €) erhöht.

 

2.6   Pilotprojekt Housing First

r den in Skandinavien verbreiteten, aber auch in Deutschland schon erprobten Ansatz Housing First zur Adressierung von Wohnungslosigkeit wird in 2024 ein Pilotprojekt durchgeführt. Hierfür werden 50.000 € Sachkosten und eine Stelle im Haushalt geordnet. Diese Posten werden mit einem Sperrvermerk versehen, der aufgehoben wird, sobald ein Konzept beschlossen wurde, mit dessen Vorlage der Bürgermeister bis Q1 2024 beauftragt wird.

 

2.7   Sprachmittler

Der Zuschuss für die Sprachmittler wird in 2024 von 30.000 € auf 60.000 € erhöht. Hiervon soll u.a. auch ermöglicht werden, Sprachmittler für therapeutische Behandlungen zur Verfügung zu stellen.

 

2.8   Duschbus

Der Verein Obdachlosenhilfe Lübeck e.V. erhält 100.000 €r einen Duschbus für wohnungslose Menschen.

 

2.9   Senior*innentreff St. Lorenz Süd

r einen Senior*innentreff in St. Lorenz Süd wird ein Budgetvertrag vergeben, der 130.000 € umfasst und eine Stelle sowie Sachkosten beinhaltet und an die gute Arbeit anknüpfen soll, die hier in den vergangenen Jahren geleistet wurde.

 

2.10   Sozialpsychatrischer Dienst 

Um den sozialpsychatrischen Dienst für psychisch beeinträchtigte Menschen auf eine 24/7-Erreichbarkeit aufzustocken, werden 2 zusätzliche Stellen geschaffen.

 


Fachbereich 3

3.1   Ordnungsamt: kommunaler Ordnungsdienst:

Um verkehrsberuhigte Bereiche und vorbeugend an besonderen Standorten oder bei bestimmten Events (z. B. Travemünder Woche, Weihnachtsmarkt etc.) verstärkte Präsenz zeigen und ggf. regulierend tätig werden zu können, sind für den kommunalen Ordnungsdienst 8 zusätzliche Sollstellen vorzusehen und im Haushalt 2024 zu ordnen. Im Gegenzug sind im Haushalt der Kurbetriebe die Plankosten für den Einsatz externer Ordnungskräfte entsprechend zu kürzen, sobald die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Ordnungskräfte im Bereich des Kurstrandes möglich ist. Zwei der zusätzlichen Stellen sind zunächst mit einem Sperrvermerk zu versehen, der durch Beschluss der Bürgerschaft aufgehoben werden kann.

 

3.2   Freiwillige Feuerwehren: Einführung von Aufwandsentschädigungen:

Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die Einführung von Aufwandsentschädigungen im Bereich der freiwilligen Feuerwehren zu entwickeln (z. B. „Stiefelgeld“). Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und ihr Engagement ein unverzichtbarer, wesentlicher Baustein in den Einsatzplänen der Berufsfeuerwehr sind und mit dem geleisteten gesellschaftlichen Engagement ein erheblicher Beitrag zur Sicherheit in Lübeck geleistet wird. Das Konzept ist der Bürgerschaft spätestens in der Sitzung im März 2024 zur Entscheidung vorzulegen. Für den erwarteten finanziellen Aufwand sind 200 TE im Haushalt 2024 zu ordnen.

 

3.3   Umsetzung MAKS

r die Umsetzung der Aktivitäten des MAKS werden insgesamt 7 Stellen zusätzlich geschaffen, die sich wie folgt aufteilen:

2 Stellen für Aktivitäten im Bereich Mobilität

1 Stelle für Aktivitäten im Bereich Beschaffung

1 Stelle für Aktivitäten im Bereich Kreislauf

1 Stelle für mehr Quartierskonzepte (MAKS EB_San_5). Quartierskonzepte sind ein essentielles und erprobtes Instrument der Wärmewende. Aufbauend auf den Erfahrungen in Marli wollen wir die Anzahl der parallel erarbeiteten und umgesetzten Quartierskonzepte erhöhen.

1 Stelle für ein beschleunigtes Bauantragsverfahren für energetische Sanierung (MAKS EB_San_11). Mit der Umsetzung dieser Aktivität ist unverzüglich zu beginnen.

1 Stelle für die Sicherstellung der Anforderungen des GEG (MAKS EB_San_12). Mit der Umsetzung dieser Aktivität ist unverzüglich zu beginnen.

 

Fachbereich 4


4.1   Produkt 424001 (Umrüstung Sportplätze LED-Flutlicht):

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Umrüstung von Flutlichtanlagen auf Sportplätzen auf energiesparende LED-Beleuchtung den Planansatz im investiven Haushalt 2024 von 160 T€ auf 250 T€ zu erhöhen. Über den Umsetzungsstand und den finanziellen Bedarf für die Folgejahre ist rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 zu berichten, damit ggf. auch hier und für die Folgejahre eine Anpassung der (mittelfristigen) Investitionsplanung erfolgen kann.

 

4.2   Pilotprojekte Ganztag - Offene Arbeit“:

In 2023 wurden zwei Pilotprojekte initiiert, in denen der Ganztag an Grundschulen um Inhalte der Offenen Arbeit ergänzt worden ist. Hierbei wird die jeweils bestehende Infrastruktur genutzt, die Öffnungszeiten wurden ausgeweitet. Somit wurde insbesondere für Sozialräume, die bislang keine Angebote im Bereich der Offenen Arbeit mit Kindern hatten, eine neue Angebotsform entwickelt.

Die zwei Projekte sollen nach den ersten positiven Erfahrungen verstätigt werden. Für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 sind dafür jeweils 100 TE einzustellen.

Über den weiteren Verlauf der Maßnahme ist jährlich zu berichten.

 

4.3   Jugendtreff Marli:

Für die neue Einrichtung eines Jugendtreffs auf Marli werden die Personalmittel (1 VZÄ), abweichend von der Verwaltungsvorlage VO/2022/11132, hier Punkt 2, nicht aus dem „Bestand Jugendarbeit“ bereitgestellt, sondern zusätzlich im Haushalt geordnet.

Bis zur Eröffnung des Jugendtreffs wird ein mobiles Angebot beispielsweise am Standort Meesenplatz vorgehalten. Hiermit wird ein sichtbares Zeichen gesetzt und der Prozess der Beteiligung kann hierüber begleitet werden. Für die Umsetzung sind Gespräche mit dem Projektbeteiligten von „Lübeck: Go“ zu führen (Lübecker Jugendring, Turn- und Sportbund, Kulturakademie der Vorwerker Diakonie).

Die in 2023 beschlossenen Mittel für dieses Projekt sind nach 2024 zu übertragen und in diesem Planungsjahr wie beschrieben einzusetzen.

 

 

 

4.4   Umsetzung Sportentwicklungsplanung:

Für die Umsetzung kleinerer Projekte wird ein Betrag in Höhe von 100 T€ bereitgestellt.

 

4.5   Grenzmuseum Schlutup:

Für die räumliche und inhaltliche Weiterentwicklung des Museums sind die erforderlichen konzeptionellen Maßnahmen einzuleiten. Ein Konzept ist der Bürgerschaft spätestens bis zur Haushaltssitzung im September 2024 zur Entscheidung vorzulegen. Für den Einstieg in die Planungen sind erste Mittel in Höhe von 10 TE bereitzustellen und im Haushalt zu ordnen.

 

4.6.   FC Phönix Lübeck e. V.:

Für die Sanierung der Umkleide- und Sanitärräume des o. g. Vereins an der Sportstätte „Flugplatz“/Travemünder Allee ist eine Förderung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 100 TE zu gewähren und im Haushalt 2024 zu ordnen. Dieser Betrag ist mit einem Sperrvermerk zu versehen, bis geklärt ist, ob es einen neuen Erbpachtvertrag gibt oder das Gelände an den Verein verkauft wird.

 

4.7   Liegeplatzmanagement:

Der vorgesehene Etatposten von 180 TE ist mit einem Sperrvermerk zu versehen. Es ist zu prüfen, ob das Gesamtmanagement für alle Sportboot- und sonstige Liegeplätze sinnvoll in einer Hand, z. B. der LPA, gebündelt werden kann. Des Weiteren ist die Einführung eines einheitlichen digitalen Liegeplatzmanagements für alle genannten Liegeplätze zu prüfen. Nach Vorlage eines entsprechenden Berichts entscheidet die Bürgerschaft über die Aufhebung des o. g. Sperrvermerks.

 

4.8   Förderung der Schwimmausbildung für Kinder:

Die (frühzeitige) Schwimmausbildung von Kindern ist für die eingebundenen Vereine und Institutionen mit erheblichem Aufwand verbunden. Um dieses Engagement im gesamtgesellschaftlichen Interesse abzusichern, ist eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt vorzusehen. Hierfür sind für 2024 im Haushalt 30 TE bereit zu stellen und zu ordnen.

 


4.9   Projekt “Kochen / vollwertige Ernährung"

Für den Bereich der Kitas und Ganztag an Schule wird ein Projekt gestartet, das Kindern die Bedeutung einer vielseitigen und vollwertigen Ernährung sowie elementare Fähigkeiten bei der Zubereitung von Lebensmitteln vermittelt. Hierfür werden 100.000 Euro zusätzlich im Haushalt eingestellt.

 

4.10   Kulturbüro

Um mehr Veranstaltungen der Soziokultur und Kleinkunst, insb. auch in den Quartieren außerhalb der Altstadt durchführen zu können, wird das Budget des Kulturbüros um 130.000 € auf insgesamt 200.000 € aufgestockt. Zusätzlich werden 0,5 Stellen im Stellenplan für das Kulturbüro geordnet.

 

4.11   Museumspädagogik:

Zur Durchführung museumspädagogischer Projekte wird das Budget der Kulturstiftung um 70.000 € erhöht und zusätzlich eine Stelle im Stellenplan geordnet.

 

4.12   Kulturvermittlung:

Für die Begleitung von Schulen bei Projekten der kulturellen Bildung wird im Stellenplan zusätzlich eine Stelle geschaffen.

 

4.13   Bücherpiraten

Für die Durchführung von Projekten zur Vermittlung von Lesekompetenz und -freude an Kinder (z.B. Ferienprogramm “Sommer der Worte”) bekommt der Verein Bücherpiraten e.V. einen einmaligen Zuschuss von 60.000 €. Ab 2025 ist eine Verstetigung der Unterstützung im Rahmen des Kulturentwicklungsplanes avisiert.

 

4.14   Denkmalpflege

Für die Inventarisierung von Baudenkmälern wird für die Denkmalpflege eine Stelle im Stellenplan hinzugefügt.

 


4.15   Sanierung Naturbad Marli

Für die Sanierung des Naturbades Marli werden 370.000 € zur Verfügung gestellt. Dieser Posten ist mit einem Sperrvermerk versehen, der aufgehoben wird, sobald die Verwaltung und der Gemeinnützige Verein Naturbäder e.V. über Umfang und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen Einvernehmen erzielt haben. Dem Ausschuss für Schule und Sport ist entsprechend zu berichten.

 

4.16   Queere Aufklärungsarbeit

Für „Queere Aufklärungsarbeit“ an Lübecker Schulen ist ein Budgetvertrag an einen Träger zu vergeben, der 40.000 € für eine Bildungsreferent*in (0,5 Stellen) umfasst.

 

Fachbereich 5

5.1   Beseitigung von Graffitti:

Für die zeitnahe Beseitigung illegaler Graffiti ist der organisatorische Rahmen zu schaffen. Im laufenden Haushalt ist für erforderliche Maßnahmen ein Betrag von 50 TE zu ordnen. Der Betrag wird mit einem Sperrvermerk belegt, der durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann, nachdem durch die Verwaltung ein Handlungskonzept vorgelegt worden ist.

5.2   Barrierefreie Gestaltung der Straße Meesenring:

r Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind die städtischen Einrichtungen in der Straße Meesenring (Stadtteilbüro, Kfz-Zulassungsstelle etc.) nur schwer zu erreichen da der Straßenbelag aus Kopfsteinpflaster sehr uneben ist. Für die Sanierung der Straße und der Fußwege ist im investiven Haushalt ein Betrag von 500 TE zu ordnen.

5.3   Überplanung Lindenteller, Puppenbrücke und Gustav-Radbruch-Platz

r die fahrrad- und fußngerfreundliche Überplanung der Unfallschwerpunkte Lindenteller, Puppenbrücke und Gustav-Radbruch-Platz werden 400.000 € bereitgestellt. Bei der Überplanung ist sicherzustellen, dass Aspekte des Verkehrsflusses aller Verkehrsmittel verträglich sind. 

5.4   Sporthallen:

Für die Planung und ggf. Ausschreibung der „Sporthalle Falkenwiese“ wird ein Betrag in Höhe von 500 T€ im Haushalt geordnet. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist entsprechend der Zeitschiene aus der Investitionsplanung 2023 und unter Einsatz der genannten zusätzlichen Mittel zu realisieren. Zeitplan und Verteilung des Investitionsvolumens sind entsprechend im Plan 2024 ff. neu zu ordnen.

 

5.5  Planung eines Verwaltungszentrums:

r die Erstellung einer Machbarkeitsstudie werden Mittel in Höhe von 100 TE eingestellt.

 

5.6   Domschule: Neubau am Standort Marienkrankenhaus:

Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Einbindung der betreffenden Akteure (z. B. Erzbistum) zu prüfen, ob die Flurstücke 63 – 67 und 19/26 im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten zur künftigen Nutzung des Marienkrankenhauses entbehrlich sind.

Weiterhin ist zu prüfen ob auf den Flurstücken 63 – 67 und 19/26 ein Neubau für die Domschule technisch realisiert werden kann. Die Errichtung einer Modulschule nach dem Vorbild der Kaland-Schule ist als eine mögliche Variante (unter den Gesichtspunkten Raumbedarf, Flächenbedarf Pausenhof, Umsetzungsdauer, Kosten) in die Prüfung einzubeziehen.

Es ist zu klären, ob und unter welchen Bedingungen die Grundstückseigentümerin bereit ist, die genannten Flächen inkl. des auf einer Teilfläche vorhandenen Gebäudes (ehemaliger Bunker) an die Stadt zu verkaufen oder ein Erbbaurecht zu vergeben.

r den Einstieg in die Planungen sind erste Mittel in Höhe von 50 TE bereitzustellen und im Haushalt zu ordnen. Der Bürgerschaft ist zur Sitzung im Februar 2024 zu berichten.

 

5.7   Radweg Hochschulstadtteil Flughafen parallel zur B 207:

Der Bürgermeister wird beauftragt, mittels einer Machbarkeitsstudie aufzuzeigen, ob und ggf. wie ein parallel zur B 207 verlaufender Radweg vom Hochschulstadtteil zum Flughafen realisiert werden kann. Für die Erstellung der Studie sind erste Mittel in Höhe von 50 TE bereit zu stellen und im Haushalt 2024 zu ordnen.

 

5.8   Farbige Fahrradwege:

Fahrradwegen werden in potenziellen Gefahrenbereichen (speziell in Kreuzungsbereichen bzw. bei kreuzenden Verkehren) um eine Signalwirkung zu erzeugen farbig markiert. beck hat bereits viele Knotenpunkte im Bestand farblich markiert. Dieses Maßnahmenprogramm wird 2024 fortgesetzt. Hierfür werden 100.000 Euro zusätzlich im Haushalt eingestellt.

 

5.9   Velorouten:

Es wird die Errichtung eines umfassenden Netzes von Velorouten angestrebt. In einem ersten Schritt werden für Konzepterstellung und erste Umsetzungsschritte (z.B. Einrichtung neuer Fahrradstraßen) von mindestens drei Velorouten 100.000 € zur Verfügung gestellt.

 

5.10   Fahrradstraße Altstadt:

Im Rahmenplan Innenstadt (VO/2019/07798) wurde die Sanierung der Fahrradstraße in der Altstadt bereits 2019 als kurzfristige Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des Fahrradverkehrs beschlossen. Für Planung und Beginn der Umsetzung der fahrradfreundlichen Sanierung der Fahrradstraße in der Altstadt werden 100.000 € bereitgestellt.

 

5.11   Neupositionierung von Laternen:

Auf Rad- und Gehwegen befinden sich an zahlreichen Stellen Laternenmasten, die eine gute Ausnutzung der für Rad- und Fußverkehr vorhandenen Wege erschweren. Es wird ein Programm aufgelegt, diese Masten nach und nach besser im Straßenraum zu positionieren. Hierfür werden 250.000 Euro zusätzlich im Haushalt eingestellt.

 

5.12   ÖPNV: Einführung eines ermäßigten Schüler-Tickets:

In Absprache zwischen Land und den kommunalen Spitzenverbänden ist vereinbart worden, das Schüler-Monatsfahrkarten in ganz Schleswig-Holstein einheitlich auf Basis des 49-Euro-Tickets (Deutschlandticket) bereitgestellt und zusätzlich auf einen Betrag von 29 Euro/Monat subventioniert werden sollen. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und zu welchen Bedingungen eine vollständige Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung in Lübeck eingeführt werden kann. Eine Einführung sollte zum 1. April 2024 zeitgleich mit der o. g. Ermäßigungsregelung angestrebt werden. Hierfür ist im laufenden Haushalt ein Betrag von 1.500 TE vorzusehen und zu ordnen.

 

5.13   Sozialticket ÖPNV:

Um die Mobilitätsbedürfnisse bedürftiger Menschen besser erfüllen zu können, wird ein Sozialticket in Form eines rabattierten 49 €-Tickets eingeführt. Der Bürgermeister wird aufgefordert, aufbauend auf dem Berichtsantrag (VO/2023/11903-01) bis Q1 2024 ein Konzept vorzulegen, wie durch verschiedene Varianten von Berechtigtenkreis und Rabatthöhe in einem ersten Schritt ein Sozialticket mit einem jährlichen Budget von 1 Mio. € ausgestaltet werden kann. Für eine geplante Einführung zum 01.07.2024 sind entsprechend 0,5 Mio. € im Haushalt zu ordnen.

 

 

 

5.14   Projekt Büroraum-Management: Minus 20%:

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Beratungsgesellschaft mit der Überprüfung der Büroraumkapazitäten der Stadt zu betrauen. Zielsetzung ist, durch neue Konzepte der Zusammenarbeit (Co-Working) und Ausnutzung der Bereitschaft zur Heimarbeit, den Flächenbedarf der städtischen Verwaltung bis zum Jahr 2028 im Vergleich zum heutigen Stand um 20% zu reduzieren. Hierfür werden 50.000 Euro zusätzlich im Haushalt eingestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen