Vorlage - VO/2023/12191  

Betreff: Grundsätze für die Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Rehberg, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Werkausschuss EBL zur Vorberatung
13.07.2023 
1. Sitzung des Werkausschusses EBL (Wahlperiode 2023 - 2028) geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
29.08.2023 
1. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.08.2023 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2023 - 2028) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zu VO-2023-12191_MBS Lübeck_16.01.23

Beschlussvorschlag


r den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) gelten folgende Grundsätze:

 

  1. Bei jeder zukünftigen Fahrzeugbeschaffung bei den EBL muss geprüft werden, ob klimafreundliche Alternativen erhältlich sind.
  2. Die Entscheidung hat unter Berücksichtigung von Klimaauswirkungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erfolgen. Klimafolgekosten sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
  3. Im Zweifel ist der klimafreundlichen Alternative der Vorzug zu gewähren.
  4. Ziel ist, die Umstellung des Fuhrparks auf klimaneutrale Antriebe bis spätestens 2040 glichst abzuschließen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Anmerkungen eingearbeitet

3.390 UNV

zur Kenntnis genommen

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Weil deren Belange nicht betroffen sind (Fahrzeugbeschaffung).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Teilweise vorgeschrieben durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz“

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Mit der Umstellung des Fuhrparks können jährliche CO2-Emmissionen von ca. 2.000 Mg vermeiden werden.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Der Klimawandel zählt zu den zentralen Herausforderungen in der heutigen Zeit. Der Umgang mit der Klimakrise erfordert daher eine schnelle Umsetzung von Maßnahmen, um eine drastische Senkung der CO2-Emissionen zu erreichen. Mit der Ausrufung des Klimanotstandes am 23.05.2019 hat die Lübecker Bürgerschaft ein klares Bekenntnis der kommunalen Verantwortung abgegeben. Zur Intensivierung der Aktivitäten wurde aufbauend auf den zwei Maßnahmenpaketen (VO/2019/07727-01 und VO/2019/08920) der Masterplan Klimaschutz VO/2023/11957 vorgelegt, der noch in diesem Jahr beschlossen werden soll.

Er enthält unter den mittelfristigen Aktivitäten (MO_EMA_2) die Maßnahme „Kommunale Fahrzeugflotte treibhausgasneutral betreiben“. Die EBL haben Ende 2022 gemeinsam mit der Infa GmbH eine umfangreiche „Machbarkeitsstudie zu Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben sowie der erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur“ abgeschlossen. Die Studie stellt eine geeignete und in Branchenkreisen anerkannte Grundlage für eine sukzessive und erfolgreiche Transformation der Fahrzeugflotte der EBL dar. Die im MAKS geführte Maßnahme kann auf Grundlage der Machbarkeitsstudie für den städtischen Teilbereich EBL daher unmittelbar in die Umsetzung gehen. Die EBL gelten hier als Pilotbereich für die gesamte Verwaltung, um hieraus Erkenntnisse zu gewinnen für die weitere treibhausgasneutrale Umsetzung der Fahrzeugflotte im Konzern Stadt unter Beachtung der besonderen Rahmenbedingungen der EBL.

 

Ziel der Untersuchung war es herauszufinden, ob eine vollständige Umstellung des Fuhrparks der EBL auf klimaneutrale Antriebe bis 2040 möglich ist. Dazu wurde zunächst eine Bestandsaufnahme durchgeführt, die auch das jeweilige zukünftige Anforderungsprofil der verschiedenen Fahrzeugtypen und Einsatzgebiete berücksichtigt. In einem zweiten Schritt wurde geprüft, ob es dafür bereits Angebote mit alternativen Antrieben am Markt gibt. Anschließend wurde untersucht, ob die jeweiligen Standorte für den notwendigen Ausbau der Ladeinfrastruktur geeignet sind. Der mögliche Einsatz von E-Fuels wurde zwar untersucht, aber im weiteren Verlauf nicht weiterverfolgt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass bis auf wenige Fahrzeuge für den Winterdienst die vollständige Umstellung des Fuhrparks auf klimaneutrale Antriebe bereits heute möglich ist. Überwiegend sollen dafür Elektrofahrzeuge zum Einsatz kommen. Der rechnerischen Einsparung von ca. 2.000 Mg CO2 pro Jahr stehen erhebliche Mehrkosten von maximal 45 Mio. € entgegen. Bei maximaler Förderquote würden sich diese Zusatzkosten auf ca. 15 Mio. € reduzieren.

Dabei wurde unterstellt, dass die Fahrzeuge nach derselben Nutzungsdauer wie bislang ausgetauscht werden und die Anschaffungskosten dem heutigen Niveau entsprechen.

Davon ist aber nicht auszugehen, es ist vielmehr zu erwarten, dass die Anschaffungspreise r alternative Antriebe nach Markthochlauf zukünftig deutlich sinken werden, auch wenn sie tendenziell teurer als Verbrenner bleiben werden. Hinzu kommt, dass die zu erwartenden Einsparungen aus laufenden Betriebskosten noch nicht berücksichtigt wurden. Der vollständige Bericht vom 21. Dezember 2022 ist als Anlage 1 beigefügt. Die Erstellung der Studie wurde vom Bundesamt für den Güterverkehr gefördert.

 

Mit einer systematischen Überführung der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie in konkrete Maßnahmen, insbesondere mit der Beschaffung von Großfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken gegenüber Diesel-Kraftstoff, sollte unmittelbar begonnen werden. Als ein über Gebühren finanziertes Unternehmen benötigen die EBL politische Beschlüsse, die die aktuell noch gegebenen erheblichen Mehraufwendungen bei der Anschaffung alternativer Fahrzeuge absichern. Punkt 2 des Beschlusses enthält den Hinweis auf eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, in der Klimafolgekosten angemessen zu berücksichtigen sind. In Vorbereitung auf die zu fassenden Beschlüsse haben die EBL eine solche Wirtschaftlichkeitsberechnung vorbereitet, die sich in der Endabstimmung befindet. Im Kern werden hierbei nicht mehr reine Anschaffungskosten der Fahrzeuge betrachtet, sondern die Lebenszykluskosten einschließlich der Kosten für Kraftstoffe/Strom/H2 sowie der Klimafolgekosten in Form von CO2-Preisen und Emissionspreisen für Fahrzeug-typische Schadstoffe. Erste Vergleichsrechnungen belegen, dass bereits mit den heute noch hohen Anschaffungskosten beispielsweise für Batterie-elektrische Großfahrzeuge auch ohne oder mit nur geringer Förderung eine gute Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu Diesel-Fahrzeugen realistisch ist.

 

Die Ausgangslage bei den EBL ist besonders günstig, da der zusätzlich benötigte Strom für den Fuhrpark vollständig aus erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt werden kann. Mehr noch, dieser erneuerbare Strom wird sogar in eigenen Anlagen produziert. Aus Abwasser, Abfall und Sonnenenergie werden die Fahrzeuge betrieben, die zur Abwasser- und Abfallentsorgung sowie zur Stadtreinigung benötigt werden. Ein perfekter Kreislauf.

 

 


 

 


Anlagen

Ergebnisbericht Machbarkeitsstudie vom 21.12.2022
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zu VO-2023-12191_MBS Lübeck_16.01.23 (20294 KB)    
Stammbaum:
VO/2023/12191   Grundsätze für die Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck   3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2023/12191-01   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: ÄA zu VO/2023/12191 Grundsätze für die Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion