Vorlage - VO/2022/11398  

Betreff: Jahresabschluss des Betriebes Lübecker Schwimmbäder für das
Wirtschaftsjahr 2021
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankAktenzeichen:31.20.01.04
Federführend:4.525 - Lübecker Schwimmbäder Bearbeiter/-in: Hoppe, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
22.09.2022 
27. Sitzung des Schul- und Sportausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Jahresabschluss 2021

Beschlussvorschlag

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Lübecker Schwimmbäder für das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie folgt festgestellt:

 

mit einer Summe der Ertge von (vor Verlustausgleich durch HL)

1.266.458,88 €

mit einer Summe der Aufwendungen von

4.313.833,07 €

mit einem Verlust von

3.047.374,19 €

    

  1. Der Verlust wird wie folgt behandelt:

 

Verlust: 

3.047.374,19 €

Geleistete Zahlungen der HL :

4.061.000,00 €


Verbindlichkeiten gegenüber der HL:

Ergebnis aus Überzahlung Verlustausgleich und

erwirtschafteter Verlust 2021

 

 

 

1.013.625,81 €

 

  1. Die Differenz aus dem Jahresverlust 2021 und den in 2021 erfolgten Verlustzuweisungen der Hansestadt Lübeck in Höhe von 1.013.625,81 Euro verbleibt, zum
    Liquiditätsausgleich für die 2022 anstehenden Planungsleistungen vom Projekt Sportbadsanierung Plus bis ins Wirtschaftsjahr 2023. Der Betrag wird als Verbindlichkeiten gegenüber der Hansestadt ausgewiesen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung / Beteiligungscontrolling

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 24, Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EigVO SH)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021

 

Der Jahresabschluss 2021 der Lübecker Schwimmbäder wurde im Auftrag des Landesrech-nungshofes Schleswig-Holstein von der BDO AG  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kohlmarkt 5-7, 23552 Lübeck geprüft. Am 28.07.2022 wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:

 

 

PRÜFUNGSURTEILE

 

Wir haben den Jahresabschluss der Lübecker Schwimmbäder, Lübeck bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31.Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lübecker Schwimmbäder für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Betriebe geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Betriebs zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

 

 

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

 

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“

unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

 

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

 

 

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER:INNEN FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

 

Die gesetzlichen Vertreter:innen sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Eigenbetriebe geltenden handels-rechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes

Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter:innen verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.

 

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter:innen dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Betriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten dem entgegenstehen.

 

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter:innen verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter:innen verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

 

 

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

 

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

 

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

 

hrend der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

 

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

 

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Betriebs abzugeben.

 

  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertreter:innen angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertreter:innen dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

 

  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertreter:innen angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Betriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, darauf im Bestätigungsvermerk die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Betrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

 

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs vermittelt.

 

  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Betriebs.

 

  • hren wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertreter:innen dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertreter:innen zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunfts-orientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

 

Wir erörtern mit den für die Überwachung verantwortlichen Personen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

 

Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH]

 

Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

 

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs i. S. v. § 53 Abs. 1

Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 befasst. Gemäß § 14 Abs. 3 KPG SH haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

 

Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs Anlass geben.

 

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter:innen

 

Die gesetzlichen Vertreter:innen sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

 

Verantwortung der mit der Abschlussprüfung betrauten Person

 

Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.

 

Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht

Aufgabe der mit der Abschlussprüfung betrauten Person, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter:innen und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

 

Die Lübecker Schwimmbäder werden als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Hansestadt Lübeck geführt. Zum Betrieb gehören drei Hallenbäder, zwei beheizte Freibäder, vier Naturbäder und das zum 31.12.2014 stillgelegte Therapie-Zentrum, Am Behnckenhof. Die Bäder werden mit Ausnahme der Naturbäder selbst betrieben.

Weitere Geschäftsinhalte der Lübecker Schwimmbäder stellen die Instandhaltung der Grundstücke, Gebäude und technischen Anlagen sowie die gewerbliche Vermietung von Flächen im Rahmen des Betriebsvermögens dar.

 

Das Stammkapital beträgt 1.500.000 €. Die Bilanz 2021 weist positives Eigenkapital in Höhe von 2.467.391,12 € auf und erreicht damit eine Eigenkapitalquote in Höhe von 32,3% (Vorjahr 34,5%).

 

Steuerliche und wirtschaftliche Verhältnisse:

Die Lübecker Schwimmbäder sind ein Betrieb gewerblicher Art, dieser wird unter der Steuernummer 22/291/04094 beim Finanzamt Lübeck geführt und ist als gemeinnützig anerkannt. Als Zweck ist die Förderung des Sport`s und der allgemeinen, öffentlichen Gesundheit für Schüler:innen, Öffentlichkeitsnutzer:innen und Vereinsmitglieder benannt.

 

Die Buchhaltung wird durch die Lübecker Firma BTR Sumus über das Buchhaltungsprogramm SIMBA per Geschäftsbesorgungsvertrag erledigt.

 

 


 


Anlagen

Anlage 1: Dokumentation  Jahresabschlussunterlagen 2021
einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Anlagennachweis, Geschäftsplan, Sanierungs- und Investitionsplan
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Jahresabschluss 2021 (442 KB)