Vorlage - VO/2022/11246  

Betreff: Anfrage von BM Lothar Möller (BfL) gemäß §16 GO: eingeschränkte Öffnungszeiten der Verwaltung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der BfL Fraktion Bearbeiter/-in: Ulrich, Lars
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
30.06.2022 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
25.08.2022 
34. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. An bislang wie vielen Tagen sind in diesem Jahr Öffnungszeiten städtischer Einrichtungen bzw. Dienststellen eingeschränkt gewesen oder komplett ausgefallen?

 

2. Welche Einrichtungen bzw. Dienststellen waren davon in welchem Umfang betroffen?

 

3. Was waren die Gründe?

 

4. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, damit derartige Ausfallzeiten zukünftig unterbleiben?

 

 

 


 


Begründung

Die Arbeit der Bauordnung, die Bearbeitung von Bauanträgen, ist Teil der Daseinsvorsorge einer Kommune. Hierauf hat der Bürger einen Anspruch! Jedenfalls bei einer gut arbeitenden Verwaltung sollte dies selbstverständlich sein.

 

Bauanträge sollen helfen, Wohnraum zu schaffen und die Wohnungsnot in Lübeck zu beheben.

 

Hierbei ist die Verwaltung ihren Dienstleistungsverpflichtungen gegenüber den Bürgern in erheblichem Maße nicht nachgekommen.

 

Es ist deshalb angebracht, dass die Lübecker Bürgerschaft sowie die Öffentlichkeit über den vollen Umfang von Einschränkungen innerhalb der städtischen Verwaltung ebenso informiert werden wie über die ergriffenen Maßnahmen, um solche inakzeptablen Zustände zukünftig zu vermeiden.
 


Anlagen