Vorlage - VO/2021/10434-02  

Betreff: Berichtsvorlage zur Ausgestaltung von Schulsozialarbeit gemäß Antrag VO/2021/10434 des AM Haltermann (SPD)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2021/10434
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Maas, Nicole
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
18.08.2022 
26. Sitzung des Schul- und Sportausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.08.2022 
68. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.08.2022 
34. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2022-04 Bericht Schulsozialarbeit

Beschlussvorschlag


Die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 sind in besonderem Maße durch die Corona-Pandemie geprägt.

Die pandemiebedingten Herausforderungen in Schule und Gesellschaft wirken sich auch auf

die Schulsozialarbeit aus und sind in den vorliegenden Bericht zur Bedarfsplanung von Schulsozialarbeit eingeflossen.


 


Begründung

 

  1. Einleitung

 

Das Schuljahr 2021/22 wurde wie das Vorjahr in besonderem Maße durch die Corona-Pandemie geprägt. Neben teils deutlichen Lernrückständen wurde in verschiedenen Studien eine erhöhte psychosoziale Belastung von Schüler:innen und Familien festgestellt. Laut Ergebnissen der zweiten Befragungsrunde der Copsy-Studie leidet fast jedes dritte Kind ein knappes Jahr nach Beginn der Pandemie unter psychischen Auffälligkeiten. „Sorgen und Ängste haben noch einmal zugenommen, auch depressive Symptome und psychosomatische Beschwerden sind verstärkt zu beobachten. Erneut sind vor allem Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Verhältnissen oder mit Migrationshintergrund betroffen“ (Copsy-Studie, Pressemitteilung UKE, 10.02.2021).[1]

Hierdurch entsteht für die Schulsozialarbeit ein Mehrbedarf sowohl in der Einzelberatung von Schüler:innen und Familien bei psychosozialer Belastung als auch in gruppenpädagogischen Angeboten.

Schulsozialarbeit fördert Schüler:innen in ihren persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie in ihrer Lern- und Leistungskompetenz mit dem Ziel, eine Schulkultur zu gestalten, die die Potenzialentfaltung von Schüler:innen durch Wertschätzung und gemeinsames Lernen ermöglicht sowie Bildungsbenachteiligung verhindert.

 

 

  1. Schulsozialarbeit in der Hansestadt Lübeck

 

Seit 2012 hat die Hansestadt Lübeck in mehreren Ausbaustufen die Schulsozialarbeit von 4 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) auf aktuell 30,5 VZÄ ausgebaut und nahezu alle Schulstandorte mit Schulsozialarbeit ausgestattet (Ausbau 2020-2022 vgl. Vorlage VO/2019/07234). Für das Schuljahr 2022/23 ist die Versorgung der Stadtschule Travemünde geplant.

Der Fokus des Ausbaus von Schulsozialarbeit lag zunächst auf Schulstandorten mit besonderen Problemlagen. Die Versorgung der 14 Gemeinschaftsschulen erfolgte sozialdatenbezogen. In der Folge lag der Schwerpunkt auf der frühzeitigen Förderung von Personalkompetenz und Sozialkompetenz bei Schüler:innen und erfolgte präventiv an den Grundschulen.

Die Gymnasien wurden 2012 erstmalig mit Schulsozialarbeit versorgt. Bereits 2012 teilten die Schulleitungen der Gymnasien einen höheren Bedarf mit, der aufgrund der vorrangigen Bedarfe an Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie Förderzentren nicht umgesetzt werden konnte.

 

 

  1. Personal- und Finanzausstattung

 

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit in Lübeck erfolgt derzeit aus Landesmitteln Schulsozialarbeit, die über § 28 Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Landes Schleswig-Holstein, zur Verfügung gestellt werden sowie aus kommunalen Mitteln.

2022 beträgt der Anteil der Landesmittel für Lübeck ca. 1,55 Mio. Euro.

 

Im August 2021 hat das Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein bekannt gegeben, dass durch das Aktionsprogramm des Bundesbildungs- und des Bundesfamilienministeriums „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ kurzfristig Mittel für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden. Hieraus werden vom 01.10.2021 bis zum 31.12.2022 zusätzliche Personalkosten im Umfang von ca. 3,5 VZÄ refinanziert. Für Lübeck stehen zusätzliche FAG-Mittel in Höhe von 59.364,65 Euror den Zeitraum vom 01.10.2021 bis 31.12.2021 sowie 237.456,75 Euror den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 für zusätzliche Schulsozialarbeit an allgemein bildenden Schulen zur Verfügung.

 

Gemäßrgerschaftsbeschluss vom 20.06.2019 (VO/2019/07234) erfolgt bis 2022 ein sukzessiver Ausbau um 5,7 VZÄr die adäquate Versorgung an Grundschulen, Förderzentren und Gemeinschaftsschulen sowie in der Fachberatung. In der Hansestadt Lübeck sind mit Stand zum 01.04.2022 insgesamt 49 Schulsozialarbeiter:innen auf 33,4 Vollzeitäquivalenten an 55 Schulen mit 19.838 Schüler:innen beschäftigt. Auf alle Lübecker Schulen betrachtet ist zum 01.04.2022 in der Hansestadt Lübeck ein/e Schulsozialarbeiter:in für 594 Schüler:innen zuständig.

An den Gymnasien sind aktuell 5 Schulsozialarbeiter:innen auf 3,5 VZÄ mit je einer halben Stelle je Gymnasium beschäftigt, hierunter 3 Männer und 2 Frauen.

 

Von 2019 bis 2024 werden Schulen mit besonderen Herausforderungen in Schleswig-Holstein im Rahmen des Programms „PerspektivSchule“ besonders unterstützt. Schulen in einem sozial belasteten Umfeld erhalten zusätzliche Unterstützung, um für sich und ihre Schülerinnen und Schüler eine neue Perspektive entwickeln zu können. Über die Perspektivschulmittel des Landes werden zum 01.04.2022 vier Schulsozialarbeiter:innen an der Julius-Leber-Schule, Heinrich-Mann-Schule, Trave GGemS und Gotthard-Kühl-Schule bis zum 31.07.2024 über ca. 2,5 VZÄ finanziert. Zusätzlich zur regulären Schulsozialarbeit werden an diesen Schulstandorten besondere Angebote wie z.B. eine pädagogische Insel oder Sozialkompetenztrainings für ganze Jahrgänge unterstützt. Schulleitungen berichten unter Einbeziehung von Rückmeldungen durch Lehrkräfte, Schüler:innen und Eltern, dass diese Angebote für die Schule als unverzichtbar betrachtet werden.

 

An den 7 Lübecker Gymnasien werden im Schuljahr 2021/22 5.380 Schüler:innen beschult, 3 Schüler:innen mehr als im Vorjahr. Der Anteil weiblicher Schüler:innen liegt bei 53 %. 247 Schüler:innen am Gymnasium sind ohne deutsche Staatsangehörigkeit, 11 Schüler:innen besuchen den Unterricht „DaZ-Deutsch als Zweitsprache“ am Gymnasium.

Bei 3,5 VZÄ Schulsozialarbeit für die Gymnasien ist derzeit 1 Schulsozialarbeiter:in für ca. 1.500 Schüler:innen zuständig, der Schlüssel Schulsozialarbeiter:in zu Schüler:in am Gymnasium liegt aktuell bei 1:1.538.

 

Vom Bundeskongress Schulsozialarbeit 2015, Kooperationsverbund Schulsozialarbeit, der GEW, Landesarbeitsgemeinschaften, der FH Dortmund und dem paritätischen Gesamtverband wird ein Schlüssel von 1:150 (Schulsozialarbeit zu Schüler:in) gefordert.[2]

 

Die Koordinator:innen Schulsozialarbeit der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein halten einen Schlüssel von 1:500 für hinreichend.

 

 

  1. Ziele und Aufgaben von Schulsozialarbeit an Gymnasien

 

Die Schulsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe auf der Grundlage des § 13a Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII). Sie wurde zum 10.01.2021 in das SGB VIII aufgenommen und stellt somit eine gesetzliche Aufgabe dar. Sie bildet eine Ergänzung zum schulischen Erziehungsauftrag der Lehrkräfte gemäß § 4 Schulgesetz Schleswig-Holstein.

 

Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind alle Schüler:innen in der Hansestadt Lübeck. Ziel ist die präventive Förderung der sozialen Kompetenzen und das Angebot von Hilfen für Kinder und Jugendliche mit ihren Familien und ihrem Umfeld.

 

Die Schulsozialarbeitrdert Schüler:innen in ihren persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie in ihrer Lern- und Leistungskompetenz mit dem Ziel, eine Schulkultur zu gestalten, die die Potenzialentfaltung von Schüler:innen durch Wertschätzung und gemeinsames Lernen ermöglicht sowie Bildungsbenachteiligung verhindert.

 

An den Gymnasien findet Schulsozialarbeit derzeit vorrangig als Einzelberatung von Schüler:innen mit ihren Familien statt. Weiterhin zählt die Beratung von Lehrkräften, die Organisation von Projekten zur Förderung von Sozialkompetenz sowie die Vernetzung zur Familienhilfe, Beratungsstellen und zur beruflichen Bildung zu den Aufgabenschwerpunkten.

Die Beratungsschwerpunkte der Schulsozialarbeit an den Gymnasien liegen bei Problemen im familiären Bereich, Leistungsdruck und psychische Belastung. In den letzten Jahren hat der Bedarf an Einzelberatung insbesondere mit den Beratungsanlässen psychische Gesundheit und Familie von Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften zugenommen.

 

Begründet ist diese Entwicklung u.a. sowohl durch die geänderte Schulübergangsempfehlung mit freier Schulwahl als auch durch die vermehrte inklusive Beschulung an Gymnasien.

Durch den Wechsel von einer verpflichtenden hin zu einer beratenden Schulübergangsempfehlung seit 2019 werden zunehmend Schüler:innen an Gymnasien eingeschult, die sich nach kurzer Zeit überfordert zeigen und vermehrt Begleitung benötigen. Zum Halbjahreswechsel 2020/21 gab es deutlich mehr Schrägversetzungen vom Gymnasium an die Gemeinschaftsschule als in den Vorjahren.

Die Erweiterung der Schulsozialarbeit soll zur Bildungsgerechtigkeit beitragen, indem alle Schüler:innen unabhängig von ihrer Herkunft und der Unterstützung im Elternhaus die Möglichkeit erhalten, ihr Leistungspotential auszuschöpfen. 

 

 

 

 

  1. Ausweitung Projektmittel Schulsozialarbeit

 

r die kommenden Kalenderjahre besteht ein Nachholbedarf an gruppenpädagogischen Angeboten zur Förderung der Sozialkompetenz. Aufgrund der pandemiebedingten Schulschließungen und der hygienebedingten Kohorten- und Gruppenbildungen konnten von Februar bis Dezember 2020 sowie im 1. Halbjahr 2021 nicht alle geplanten Projekte Schulsozialarbeit der freien Träger durchgeführt werden. Im Jahr 2020 konnten nur 68 Projekte über freie Träger umgesetzt werden. 2019 fanden noch 77 Projekte statt. Im Jahr 2021 konnten 88 Projekte (Vorjahr 68 Projekte) über freie Träger umgesetzt werden, es wurden ca. 7.400 Schüler:innen erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr mit ca. 5.900 Schüler:innen ist dies eine deutliche Zunahme, da coronabedingt Bedarfe an Projekten zur Förderung der Sozialkompetenz anstiegen.

 

Hinzu kommt, dass für die Schüler:innen nicht nur die Schule als Lernort für soziale Kompetenzen, sondern auch Sportvereine, Jugendzentren und Familientreffen pandemiebedingt nur reduziert zur Verfügung standen und weiterhin ein hoher Nachholbedarf in Bezug auf die Sozialkompetenzen der Kinder und Jugendlichen besteht.

 

Parallel entwickeln immer mehr Schulen Sozialcurricula, die die Grundlage für ein systematisches Konzept von jahrgangsspezifischen Angeboten Sozialen Lernens darstellen. In das Sozialcurriculum fließen interne schulische Angebote wie Klassenrat, Konfliktlots:innen/Streitschlichtung, Sozialkompetenztrainings etc. ein, die durch externe Angebote von freien Trägern der Jugendhilfe, Präventionsfachstellen oder Krankenkassen ergänzt werden ( www.luebeck.de/soziales-lernen ).

 

Ziel der Projekte Schulsozialarbeit über freie Träger ist ergänzend zur Schulsozialarbeit im Sozialraum die Stärkung von sozialen Kompetenzen. Seit dem 01.02.2012nnen Projektmittel Schulsozialarbeit in Höhe von jährlich ca. 100.000,- Euro an allgemein bildenden Schulen in einem gemeinsamen Antrag von Schule, Schulsozialarbeit und einem freien Träger aus dem Bereich der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden.

 

Projektschwerpunkt an den allgemein bildenden Schulen ist das Training sozialer Kompetenzen, u.a. mittels Methoden der Theaterpädagogik, Erlebnispädagogik, Bewegungspädagogik, Naturpädagogik, Gesundheitspädagogik sowie über geschlechtsspezifische und interkulturelle Angebote, Elternangebote wie Elternkurse und Elternberatung. Die Vielfalt der Träger und damit das breite Spektrum an inhaltlichen und methodischen Angeboten wurden in den vergangenen Jahren sehr positiv durch Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern, Schüler:innen und Schulsozialarbeit bewertet.

 

r das Jahr 2022 zeichnet sich ab, dass die Schulen entsprechend des höheren Bedarfs zur Förderung der Sozialkompetenz bei Schüler:innen mehr Projekttage beantragen und die Projektmittel Schulsozialarbeit nicht ausreichen werden. Die Schulleitungen planen in diesem Jahr vermehrt Projekte, da Rückmeldungen der Klassenlehrkräfte und Schulsozialarbeiter:innen auch im Jahr 2022 zeigen, dass mehr Maßnahmen für ein gutes Klassen- und Schulklima erforderlich sein werden.

In Kiel wurden 2021 gemäß Drucksache 0885/2020 ca. 850.000,- Euro Projektmittel für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.

 

 

  1. Umsetzungsplanung

 

Die Hansestadt Lübeck ist verpflichtet, „die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung“ zu stellen 79 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII). Die Schulsozialarbeit hat mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz seit dem 10.06.2021 als § 13a SGB VIII eine eigene Rechtsstellung erhalten. Die Angebote und finanziellen Mittel müssen in einem Umfang zur Verfügung stehen, der eine gesicherte Aufgabenwahrnehmung ermöglicht.

Der Bereich Schule und Sport sowie die Jugendhilfeplanung der Hansestadt Lübeck empfehlen nach Auswertung relevanter Daten, Berichte und Studien des Jahres 2021 eine Verbesserung des Personalschlüssels der Schulsozialarbeit an Gymnasien sowie eine Ausweitung der Projektmittel. Der Fachbereich Kultur und Bildunglt einen Ausbau der aktuell 3,5 VZÄ Schulsozialarbeit an den 7 Gymnasien auf nftig 1 VZÄ je Gymnasium ab 2023 für adäquat. Durch den dauerhaften Ausbau um 3,5 VZÄ Schulsozialarbeit wäre eine Schülerrelation von 1:769 an Gymnasien gewährleistet.

 

Nach der Besetzung der geplanten Stellen Schulsozialarbeit an den Gymnasien wäre 2023 eine Gesamtstellenzahl von 39,5 VZÄ Schulsozialarbeit an Schulen erreicht. Dies entspräche bei aktuell 19.839 Schüler:innen einer Schulsozialarbeit-Schülerrelation von 1:502.

 

Je nach Schulart ergeben sich unterschiedliche Schlüssel in der Verteilung je VZÄ Schulsozialarbeit:

 

Schulart

Schülerzahl inkl. DaZ

VZÄ

2022

Schlüssel
1:

Zusätzlich geplante VZÄ ab 2023

Schlüssel
1:

Grundschulen und Grundschulteil GemS

7.257

16,5

 

440

 

 

440

Gemeinschaftsschulen SEK I+II

6.607

15

 

440

 

 

440

Gymnasien

5.380

3,5

1537

3,5

769

rderzentren

527

1

527

 

527

gesamt

19.839

36

551

3,5

502

 

 

Leitend bei der Stellenbesetzung in der Schulsozialarbeit ist neben der Qualifikation und der Eignung ein ausgewogener Genderanteil und eine hohe Vielfalt an Sprachkenntnissen bzw. Migrationshintergründen.

 

Die Eingruppierung der Schulsozialarbeiter:innen erfolgt in TvÖD-SuE, EG S12. Gemäß den Personalkostendurchschnittswerten für 2022 sind für 1 Vollzeitstelle Mittel in Höhe von 70.980,- Euro jährlich einzuplanen.

Somit entfallen für die Erweiterung an den 7 Gymnasien auf je 1 Stelle je Gymnasium für insgesamt 3,5 neu einzurichtende VZÄ Personalkosten in Höhe von 248.430,- Euro jährlich ab 2023.

 

Nicht unberücksichtigt bleiben sollte bei der künftigen Bedarfsplanung Schulsozialarbeit die aktuelle Mehrbelastung durch die Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten.

Der Kriegsangriff von Russland auf die Ukraine hat dazu geführt, dass auch in Lübeck vermehrt ukrainische Geflüchtete ankommen. Mit Stand vom 14.06.2022 sind ca. 1.850 ukrainische Geflüchtete im Lübecker Melderegister erfasst, hierunter ca. 500 Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Darüber hinaus halten sich noch weitere, bislang nicht erfasste Geflüchtete in Lübeck auf. Mit Stand 16.06.2022 werden lt. Schulamt in der Hansestadt Lübeck ca. 500 ukrainische Kinder und Jugendliche beschult.

Zudem empfiehlt die Hansestadt Lübeck eine Aufstockung der Projektmittel Schulsozialarbeit für allgemein bildende Schulen ab 2023 von derzeit 100.000,- Euro auf 150.000,- Euro jährlich, da davon auszugehen ist, dass auch in den kommenden Jahren wegen der oben aufgeführten coronabedingten Verzögerungen für die Entwicklung eines altersgemäßen Sozialverhaltens von Schüler:innen, ein Aufholbedarf besteht.

 

Mit der Umsetzung der vorliegenden Bedarfsplanung bezüglich Schulsozialarbeit in der Hansestadt Lübeck ist nach jetzigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass alle Schulstandorte und Schulformen hinreichend mit Schulsozialarbeit ausgestattet sein werden.

Eine Anpassung an künftige Bedarfe durch Zuwanderung oder andere Faktoren ist durch eine regelmäßige Bedarfsplanung weiterhin notwendig. Insbesondere bleibt abzuwarten, ob die Landesmittel, die für die Perspektivschulen des Landes zur Verfügung gestellt werden, auch über den 01.08.2024 hinaus gewährt werden.

 


 



Anlagen

Bericht Schulsozialarbeit an Lübecker Schulen im Schuljahr 2021/22
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2022-04 Bericht Schulsozialarbeit (1704 KB)    
Stammbaum:
VO/2021/10434   AM Haltermann (SPD): Stellen für die Schulsozialarbeit   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2021/10434-01   Antwort auf VO/2021/10434, Anfrage von AM Haltermann (SPD): Stellen für die Schulsozialarbeit   4.401 - Schule und Sport   Antwort auf Anfrage öffentlich
VO/2021/10434-02   Berichtsvorlage zur Ausgestaltung von Schulsozialarbeit gemäß Antrag VO/2021/10434 des AM Haltermann (SPD)   4.401 - Schule und Sport   Bericht öffentlich