Vorlage - VO/2022/10902  

Betreff: Jürgen-Wullenwever-Straße - Fahrradzone
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Dreilich, Dirk
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
21.03.2022 
66. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
29.03.2022 
63. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - JWS-Fahrradzone_Vorlage-BA

Beschlussvorschlag


Der rgermeister wird ermächtigt, die Jürgen-Wullenwever-Straße und die Hövelnstraße bis zur Rudolf-Groth-Straße grundhaft zu erneuern und zur Fahrradzone umzugestalten.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

- Verringerung der Emissionen durch Verbesserung der Radverkehrsführung zur Erhöhung des Radverkehrsanteils

- Baustellenbedingte Emissionen

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


Ausgangssituation:

Der bauliche Zustand der Jürgen-Wullenwever-Straße lässt nur noch einen grundhaften Ausbau zu. Die Fahrbahn ist mit 9 m deutlich zu breit für eine Wohnstraße und die beidseitig vorhandenen nicht benutzungspflichtigen - Radwege sind aus heutiger Sicht überflüssig. Eine Verkehrszählung im Sommer 2021 ergab, dass bereits heute der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart in der Jürgen-Wullenwever-Straße ist (durchschnittlicher werktäglicher Verkehr: 1.600 Radfahrer:innen, 1.150 Fußnger:innen und 1.000 Kfz). Die Jürgen-Wullenwever-Straße ist derzeit Teil einer Tempo-30-Zone.

Der Straßenzug Jürgen-Wullenwever-Straße / Hövelnstraße liegt im Eckbereich der Hauptverkehrsstraßen Walderseestraße und Roonstraße. Durch diese Lage wird - trotz der derzeit desolaten Fahrbahnoberfläche - bei Rückstau in der Walderseestraße die Jürgen-Wullenwever-Straße vermehrt als Ausweichstrecke genutzt und versucht, die Roonstraße schneller über die Lichtsignalanlage an der Hövelnstraße zu erreichen. Die alleinige Erneuerung der Fahrbahn in der bestehenden Geometrie würde daher einen noch höheren Durchgangsverkehrsanteil im Straßenzug Jürgen-Wullenwever-Straße / Hövelnstraße zur Folge haben. Ziel muss es also sein, die künftige Fahrbahn so zu gestalten, dass diese den Anforderungen der Anwohnenden und des Radverkehrs bestmöglich entspricht, ohne aber gleichzeitig dem überörtlichen motorisierten Verkehr durch Reisezeitvorteile einen Anreiz zu bieten, in diese Wohnstraßen auszuweichen.

Abbildung Übersichtskarte

 

Beschreibung der Maßnahme:

Historie:

Die Jürgen-Wullenwever-Straße wurde im Rahmen der Deutsch-Nordischen Handels- und Industrieausstellung 1895 angelegt und bildete die zentrale Achse des damaligen Ausstellungsgeländes. Die Bepflanzung mit den beidseitig der Fahrbahn stehenden jeweils doppelreihigen Linden wie auch die üppige Straßenraumbreite von 35 m stammen noch aus dieser Zeit. Für die Jürgen-Wullenwever-Straße gibt es als einzige Straße außerhalb der Altstadt eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, die die Nutzung der Grundstücke und Details zur Bebauung regeln. Dies zeigt den besonderen Wert dieser Straße und der angrenzenden Bebauung.

Bestand:

Die Fahrbahn ist derzeit 9 m breit und wird beidseitig von je einem 2 m breiten Radweg flankiert, die nicht benutzungspflichtig sind. Fahrbahn und Radwege sind asphaltiert mtliche asphaltierten Oberflächen sind abgängig. Beidseitig der Radwege schließt sich jeweils ein 9 m breiter Grünstreifen an. Entlang der Grundstücke verlaufen je 2 m breite, mit Klinker gepflasterte Gehwege. Insgesamt ergibt sich so eine Straßenraumbreite von 35 m.

Das Parken ist per Beschilderung in den beiden unbefestigten Baumstreifen zulässig. Durch die damit einhergehende Bodenverdichtung fehlt den etwa 125-jährigen Bäumen seit langem Wasser und Luft im Wurzelbereich.

Planung:

Die Jürgen-Wullenwever-Straße soll als Teil einer Fahrradzone vom Moltkeplatz bis zur Rudolf-Grothe-Straße mit einem sechs Meter breiten Fahrbahnquerschnitt ausgebaut werden. In diesem Zuge ist eine über 75 Jahre alte Trinkwasserleitung zu erneuern.

Auf der westlichen Fahrbahnseite schließt sich eine Versickerungsmulde für das Oberflächenwasser an (Stichwort BlueGreenStreets). Voruntersuchungen zusammen mit der Abteilung für Grün und Friedhöfe haben ergeben, dass dies trotz der Baumwurzeln auf der gesamten Länge der Jürgen-Wullenwever-Straße möglich ist. Auf der östlichen Seite wird es einen gepflasterten Längsparkstreifen in Verbindung mit einem schmalen sog. Trittstreifen geben, um die Fahrzeuge ohne Betreten des Grünstreifens erreichen und von befestigtem Grund aus auch als Beifahrer aus- bzw. einsteigen zu können.

Die stark unebenen, geklinkerten Gehwege werden aufgenommen und nach Erneuerung der Strom- und Telekomleitungen in annähernd ursprünglicher Bauweise neu hergestellt.

Die Beleuchtung soll ebenfalls erneuert und aufgrund der großen Straßenraumbreite dreireihig angelegt werden, d. h., es wird jeweils für die beiden Gehwege und für die Fahrbahn eine eigene Beleuchtungsreihe geben.

Abbildung geplanter Querschnitt der Jürgen-Wullenwever-Straße

 

Lageplan- Übersicht des geplanten Ausbaus

 

Die Lagepläne der Entwurfsplanung sind als Anlage 2 diesem Beschlussvorschlag beigefügt.

 

 

Zeitplan:

Der derzeitige Stand der Planung entspricht einer HU-Bau (zwischen Vorplanung und Entwurfsplanung). Erst seit wenigen Tagen ist bekannt, dass die Trinkwasser-, Strom- und Telekomleitungen nun doch ausgetauscht werden sollen. Als Forderung aus dem Förderantrag ‚Stadt und Land ist zudem noch ein sog. Sicherheitsaudit zu beauftragen. All die erforderlichen Arbeiten bis zur Fertigstellung der Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Vergabe dauern noch mindestens drei Monate, so dass von Seiten des Straßenbaus und unter Hinzurechnung der erforderlichen Frist für die Ausschreibung und Vergabe mit einem Baubeginn erst ab Anfang August 2022 gerechnet werden kann.

Nach Rücksprache mit TraveNetz gibt es derzeit noch keine planerischen Vorleistungen, so dass erst ab Oktober 2022 mit dem Auswechseln der Trinkwasserleitung begonnen werden könnte. Zu diesem späten Zeitpunkt im Jahresverlauf ist jedoch der Beginn einer Straßenbaumaßnahme nicht mehr sinnvoll.

Realistisch ist daher ein mit den Leitungsträgern koordinierter Baubeginn im April 2023 mit Fertigstellung der Gesamtmaßnahme etwa Oktober 2023.

Im Zuge eines Prüfauftrags des Bauausschusses vom 07.06.2021 wurde seitens der Verwaltung untersucht, ob der Querschnitt der Moltkestraße im Nachgang zur Brückensanierung der Moltkebrücke verändert werden könnte und diesen an die Bedürfnisse der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden anzupassen. Beide Maßnahmen, sowohl die Umgestaltung der Jürgen-Wullenwever-Straße als auch der Moltkestraße, würden eine durchgängige und sichere Verkehrsführung auf einer der höchstfrequentierten Radverkehrsachsen von der Innenstadt in die östlichen Stadtbereiche ermöglichen. Die Verwaltung beabsichtigt, den Bauausschuss in derselben Sitzung auch über die möglichen Maßnahmen in der Moltkestraße im Rahmen eines Berichtes zu informieren.

 

Kosten / Finanzierung:

Die Kostenberechnung beläuft sich auf 2.070.000 € Baukosten für den gesamten Straßenraum einschließlich der Planungskosten, der Sanierung der beiden Grünstreifen und dem Neubau einer dreistreifigen Beleuchtungsanlage. Eine solche Beleuchtung ist erforderlich, da die beiden Gehwege durch einen jeweils 9 m breiten Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt sind und daher nicht von der Fahrbahn aus mitbeleuchtet werden können.

Brutto-Gesamtkosten

2.070.000 €

 

davon Planungsleistungen extern (1)

127.000 €

 

 

davon zuwendungsfähig

127.000€

 

 

 

mit Förderquote

90 %

 

 

 

 

erwartete Fördermittel

114.300 €

 

davon Straßenbaukosten

1.467.000 €

 

 

davon zuwendungsfähig

745.000 €

 

 

 

mit Förderquote

90 %

 

 

 

 

erwartete Fördermittel

670.500 €

 

davon Sanierung der Grünstreifen (2)

119.000 €

 

 

davon zuwendungsfähig

0 €

 

davon Kosten für Straßenbeleuchtung

357.000 €

 

 

davon zuwendungsfähig

170.000 €

 

 

 

mit Förderquote

90 %

 

 

 

 

erwartete Fördermittel

153.000 €

Stand:16.02.2022

Summe der erwarteten Fördermittel

937.800 €

 

(1) einschließlich vorbereitender Arbeiten (Baugrunduntersuchungen, Suchschlitze im Rahmen der Baudenkmalpflege, Saugbaggereinsatz wegen der Wurzeln der Bestandsbäume, Sicherheitsaudit etc.)

 

(2) als Folge des jahrzehntelangen Befahrens und Beparkens des unbefestigten Bodens durch Auflockerung des verdichteten Bodens und Einbringen von Substrat

 

(3) aus dem Sonderprogramm des Bundes 'Stadt und Land' in Schleswig-Holstein

 

 

r die Jürgen-Wullenwever-Straße wurde bereits im Oktober 2021 ein Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundes gemäß der Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestellt. Die Jürgen-Wullenwever-Straße ist in diesem Programm als grundsätzlich förderfähig anerkannt und als Maßnahme Nr. 71 vorgemerkt.

Allerdings erfolgte die Antragstellung in 10/2021 auf der Grundlage einer Kostenschätzung, nach der sich die Fördermittelsumme auf 711.000 € berechnete (vorgemerkt, aber noch nicht bewilligt).

Mit der nun vorliegenden Kostenzusammenstellung und der Erhöhung der insgesamt erwarteten Fördermittelsumme auf nunmehr 937.800 € muss der Antrag beim Sonderprogramm „Stadt und Land“ neu gestellt werden.

 

 

 


Anlagen


Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Entwurf Fahrradzone

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (107 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - JWS-Fahrradzone_Vorlage-BA (2298 KB)