Allgemeines
Am 28. Mai 2020 hat die Bürgerschaft den Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP2030) beschlossen und damit den strategischen Entwicklungskorridor des Hafens sowie die Handlungsfelder zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des Port of Lübeck aus städtischer Sicht fortgeschrieben. Der HEP2030 bietet damit die Leitplanken für die Entwicklung der Logistikdrehscheibe Hafen. In dieser Funktion ist der HEP2030 verlässliche Basis für die unternehmerischen Entscheidungen der Seeverkehrs- und Logistikwirtschaft. So schaffen wir Kontinuität und Verlässlichkeit bei der Entwicklung derart komplexer Infrastrukturen, wie dem Port of Lübeck.
Ein Schwerpunkt in der Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des Hafens ist die Bereitstellung der notwendigen Fazilitäten für neue Schiffsgenerationen. Hierbei geht es nicht nur um die Sicherstellung der wasserseitigen Erreichbarkeit durch Schaffung der notwendigen Fahrwasserverhältnisse, sondern auch um die Bereitstellung der für den Schiffsbetrieb notwendigen Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Die Errichtung solcher Anlagen hat dabei zunehmend die Fragen der Nachhaltigkeit und Klimaneutralität als Entscheidungsgrundlage mit zu beachten.
Gemäß einer Luftschadstoffuntersuchung zum HEP2030 können durch die Verwendung von Landstrom in einem Best-Case Szenario während der Liegezeit der Schiffe etwa 50-60 Prozent (je nach Liegezeit, Ladetechnologie und Terminal) CO2 im Vergleich zur bisherigen Betriebsweise eingespart werden. Der Aufbau der Infrastruktur zur Landstromversorgung am Skandinavienkai leistet damit einen wichtigen Beitrag zum aktiven Klimaschutz. Gleichzeitig bietet der Port of Lübeck der Hafenwirtschaft mit der Landstromversorgung eine zukunftsfähige Technologie für einen wirtschaftlicheren Hafenumschlag.
Beschreibung der Baumaßnahme
In der beiliegenden Projektskizze werden folgende Inhalte näher beschrieben:
1 Allgemeine Beschreibung
1.1 Veranlassung
1.2 Geplante Baumaßnahmen
1.3 Aktueller Stand und Zeitplan
2 Finanzierung
2.1 Kostenberechnung
2.2 Haushaltmäßige Ordnung
Chancen und Risiken
Emissionseinsparungen
Der HEP2030 beinhaltet eine Luftschadstoffuntersuchung, in der geprüft wurde, welche Auswirkung die Nutzung von Landstromanlagen auf die CO2-Emissionen im Hafen haben. Für den Skandinavienkai wurden in der Untersuchung fünf Referenzschiffe mit Liegezeiten von 4 bis 13 Stunden pro Anlauf betrachtet, die das Terminal regelmäßig nutzen. Unter der Annahme, dass die Schiffe pro Anlauf ca. zwei Stunden zum An- und Ablegen inklusive Anschluss der Landstromanlage benötigen, ergibt sich im jährlichen Durchschnitt eine Reduktion der CO2-Emissionen von 55%. Dieser Wert setzt voraus, dass der Landstrom vollständig aus klimaneutraler Energieproduktion gewonnen wird, was als Ziel der aktuellen Klimapolitik betrachtet werden kann. Damit kann die Nutzung der Landstromanlagen einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Luftschadstoffe im Terminal Skandinavienkai leisten und auch allgemein zum Klimaschutz in der Region.
Nutzung der Landstromanlagen
Basierend auf dem gestiegenen Umweltbewusstsein der Reeder, aber auch aufgrund von wirtschaftlichen Überlegungen, werden die neuen, größeren Schiffe dazu ausgerüstet, mit Landstrom versorgt zu werden. Da die Schiffsneubauten, die in Lübeck erwartet werden, eine recht hohe Ähnlichkeit aufweisen, wird derzeit davon ausgegangen, dass die Übergabepunkte für Landstrom am Schiff eine möglichst ähnliche Lage am Schiff einnehmen können. Daher plant die Lübeck Port Authority (LPA) aktuell, dass die Position der Plug-In-Station nur eingeschränkt mobil sein muss. Eine komplett stationäre Anlage wäre perspektivisch zu unflexibel.
Der Erfolg der Landstromversorgung zur Reduktion der Luftschadstoffemissionen hängt entscheidend von der Akzeptanz und Nutzung der Anlagen durch die Reeder ab. Aus diesem Grund beabsichtigt die LPA, optimale Bedingungen zu schaffen, um möglichst vielen Schiffstypen die Nutzung der Landstromanlage zu ermöglichen, und steht dazu im engen Austausch mit den Reedern.
Terminplan und Zeitpunkt der Umsetzung
Der Zeitplan kann der beiliegenden Projektskizze entnommen werden.
Haushaltsmäßige Ordnung
Für die Planung der Landstromanlagen sowie die Ausführung der Versorgungsleitungen und Beschaffung der Trafostation sind im Haushalt der LPA bisher für 2021 insgesamt 800.000 Euro geordnet. Für die Lieferung der Plug-In-Stationen sowie die Ausführung der Anschlussleitungen werden im Rahmen der investiven Haushaltsplanung 2022 ff für das Jahr 2022 3.500.000 Euro und für 2023 500.000 Euro angemeldet. Die in der bisherigen Mittelfristplanung enthaltenen Beträge werden insofern an die aktuellen Erkenntnisse zum voraussichtlichen Mittelabfluss angepasst.
Für das Projekt konnte bereits eine EU-Förderung aus Mitteln des Programms CEF (Connecting Europe Facility) über das Förderprojekt „Hansalink 2“ gewonnen werden. Die Förderquote beträgt 30% und die Fördermittel in Höhe von 1.440.000 Euro sind bis Mitte 2023 abzurufen. Der Mittelabruf ist gemäß Grant Agreement wie folgt geplant:
2020 60.000 Euro
2021 60.000 Euro
2022 720.000 Euro
2023 600.000 Euro
Ende Mai 2021 wurde ein Förderantrag an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Referat Häfen & Schifffahrt gestellt, um zusätzliche Fördermittel für das Projekt zu gewinnen. Gemäß Förderrichtlinie zur Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen in Schleswig-Holstein beträgt die Förderquote grundsätzlich bis zu 70% der förderfähigen Kosten, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 85%. Eine Kumulierung der gewährten Förderung mit anderen staatlichen Förderungen ist gemäß Richtlinie zulässig, wenn die Höchstförderquote nicht überschritten wird. Folglich ist eine zusätzliche Förderung des Projekts aus Landesmitteln von 40% bis zu 55% der förderfähigen Kosten möglich. Bei einer voraussichtlichen Förderquote von 40% beträgt die Förderung des Landes Schleswig-Holstein 1.920.000 Euro. Beide Fördersummen gemeinsam ergeben einen Förderbetrag in Höhe von 3.360.000 Euro, was eine Gesamtförderquote von 70% entspricht. Falls eine Gesamtförderquote von 85% bewilligt wird, könnte ein Gesamtförderbetrag in Höhe von 4.080.000 Euro zugesichert werden. Ein Fördermittelbescheid vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Referat Häfen & Schifffahrt liegt noch nicht vor.
Die Refinanzierung der Maßnahme erfolgt auf der Basis des Nutzungsvertrages mit der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH.