Vorlage - VO/2021/10005  

Betreff: Durchführung von Ausbildungslehrgängen für Feuerwehrbeamt:innen durch die Berufsfeuerwehr der HL
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lüdtke, Rüdiger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.11.2021 
60. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
16.11.2021 
22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.11.2021 
57. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.11.2021 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 12. März 2021

Beschlussvorschlag

  1. Die Ausbildungslehrgänge (einschließlich Prüfungen) der Laufbahngruppe 1.2 (B 1: Truppmannausbildung und B 2: Truppführer­ausbildung) werden ab 2023 bis 2033 für Angehörige der eigenen Berufsfeuerwehr und anderer Berufs- und Werkfeuerwehren von der Berufsfeuerwehr Lübeck durchgeführt.
  2. Die dazu erforderlichen Verträge sind von der Hansestadt Lübeck, Berufsfeuerwehr, zu schließen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt einen Mietvertrag für Flächen am Standort Am Flugplatz 4, 23560 Lübeck ab 01.01.2023 zu einer Jahresmiete in Höhe von 146.180,04 EUR mit einer Laufzeit von 5 Jahre und der Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr zu schließen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 Recht

Die Stellungnahme ist eingearbeitet.

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

5.651 Gebäudemanagement

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Spezielle Belange von Kindern und Jugend-lichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage s. Begründung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Nach § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren

(BrSchG) haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe u. a. den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten. Das beinhaltet auch die Sicherstellung der Ausbildung ihrer Berufsfeuerwehrbeamt:innen in den Laufbahngruppen 1, zweites Einstiegsamt (abgekürzt: LG 1.2; ehemals mittlerer Dienst) und 2, erstes Einstiegsamt (abgekürzt: LG 2.1; ehemals gehobener Dienst) nach der aktuellen Landesverordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung der Fachrichtung Feuerwehr im Lande Schleswig-Holstein (LAPVOFeu).

 

Aktuelle Ausbildungssituation

Aktuell werden die Ausbildungslehrgänge und -prüfungen der Brandmeisteranwärter:innen (LG 1.2) aller vier Berufsfeuerwehren (BF`en), somit auch für die BF Lübeck, kostenfrei zentral durch die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein in Harrislee (LFS-SH) durchgeführt. Die durchzuführende 18-monatige Ausbildung beinhaltet u.a. den Grundausbildungslehrgang (B 1) mit 800 Unterrichtsstunden und den Abschlusslehrgang (B 2) mit 80 Unterrichtsstunden (s. Anlagen 1, 3 und 4 zur LAPVOFeu).

 

Die Ausbildungslehrgänge und prüfungen der Oberbrandinspektor­anwärter:innen (LG 2.1) konnten dagegen aus Kapazitätsgründen von der LFS-SH bisher nicht angeboten werden. Für diese Ausbildungen werden derzeit freie Lehrgangsplätze an den Landesfeuerwehr­schulen anderer Bundesländer genutzt und deren Kosten von den entsendenden BF`en getragen.

 

Eine planbare Belegung freier Lehrgangsplätze für die Ausbildung der Oberbrandinspektor­anwärter:innen (LG 2.1) an den Landesfeuerwehrschulen anderer Bundesländer gestaltet sich jedoch zunehmend schwierig. Deshalb ist beabsichtigt, diese Ausbildung ab 2023 bis 2033 durch die LFS-SH anzubieten. Aufgrund begrenzter räumlicher Kapazitäten ist die LFS-SH hierzu jedoch nur in der Lage, wenn die Ausbildungslehrgänge und prüfungen für die LG 1.2 dort nicht mehr durchgeführt werden. Daher ist ab 2023 eine Verlagerung der Ausbildung für die LG 1.2 zunächst für die Dauer von 10 Jahren an die vier BF`en (Flensburg, Kiel, Neumünster und Lübeck) vorgesehen (vgl. Schreiben des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 12.03.2021, Anlage 1).

 

Ausbildungskonzept von 2023 bis 2033

Die Arbeitsgemeinschaft der BF`en in Schleswig-Holstein, hat folgendes Konzept vereinbart: Die BF Lübeck und die BF Kiel werden grundsätzlich ab 2023 bis 2033 die Ausbildung und Prüfung der eigenen Anwärter:innen der LG 1.2 übernehmen. Zusätzlich sollen für diesen Zeitraum von der BF Lübeck (freiwillig) die Ausbildung und Prüfung für die Brandmeisteranwärter:innen der BF Neumünster und der in Gründung befindlichen BF Norderstedt, sowie für Angehörige diverser Werkfeuerwehren gegen Kostenerstattung übernommen werden. Die BF Kiel verfährt ebenso (freiwillig) hinsichtlich anderer BF`en und Werkfeuerwehren.

Pro Jahr sollen von der BF Lübeck je ein B 1 und ein B 2 Lehrgang mit jeweils maximal 44 Lehrgangsteilnehmer:innen durchgeführt werden, wovon durchschnittlich jeweils 15 Lehr­gangsteilnehmer:innen von der BF HL gestellt werden. Die Anzahl von bis zu 29 externen Teilnehmer:innen ergibt sich einerseits aus der Planung künftiger Bedarfe bei den BF`en Neumünster und Norderstedt, sowie anderseits aus den aktuellen Bedarfen der Werkfeuerwehren, die sich in der Buchung entsprechender Lehrgangsplätze mit steigender Tendenz an der LFS widerspiegeln.

 

Eine Umfrage bei potenziellen Berufs- und Werkfeuerwehren ergab eine voraussichtliche jährliche Inanspruchnahme von mindestens 26 externen Lehrgangsplätzen. Entsprechende letters of intent liegen von den Städten Neumünster, Norderstedt und Fehmarn, von der Landesfeuerwehrschule Schl.-H., sowie von der Flughafen Hamburg GmbH vor. Eine große Werkfeuerwehr hat sich noch nicht geäert. Aufgrund eines deutschlandweit zu verzeichnenden Mangels an diesen Lehrgangsplätzen wird von einer hohen Nachfrage ausgegangen. Alleine seit September 2019 erreichten die BF HL mindestens 7 Anfragen nach diversen Lehrgangsplätzen in B 1 und B 2 Lehrgängen von Berufsfeuerwehren / Kommunen aus dem gesamten Bundesgebiet. Ergänzend zur o. a. Umfrage wäre dadurch selbst eine Vergabe eventueller Restlehrgangsplätze problemlos möglich.

 

Diese grundsätzliche Verlagerung der Ausbildung und Prüfung der LG 1.2 an die BF`en wurde von der Arbeitsgemeinschaft der BF`en in Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund der dort vorhandenen größten Kapazitätsdichte für die Ausbildung vereinbart.

r die BF HL stellt die Durchführung der Ausbildung und Prüfung in Lübeck die wirtschaftlichste Lösung dar, weil zusätzliche Kosten für Anreise und Unterbringung der Anwärter:innen bei einem anderen Ausbildungsort entfallen. Darüber hinaus bestünde bei Durchführung der Ausbildung außerhalb der HL für die BF HL das Risiko, auswärtige Ausbildungsplätze nicht in ausreichender Anzahl für Lübecker Anwärter:innen zu erhalten.

 

Das für die externen Teilnehmer:innen zu entrichtende Entgelt soll in einer Entgeltordnung festgelegt werden, die inhaltsgleich für die Städte Lübeck und Kiel beschlossen werden soll. In diesem Zusammenhang ist die Erarbeitung einer „Standardvereinbarung“ als Vertragsgrundlage für die Teilnahme an den Ausbildungs- und Prüfungslehrgängen für Externe geplant. Eine Kalkulation auf der Basis der tatsächlichen Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht umfassend möglich, weil noch nicht alle Kosten konkret feststehen. Die finanziellen Aufwendungen können daher in Teilen nur mit geschätzten Angaben dargestellt werden. Als Erträge für externe Teilnehmer:innen wurde das derzeit von der LFS festgelegte Entgelt für Teilnehmer:innen außerhalb von BF`en an den entsprechenden dortigen Ausbildungen und Prüfungen in Höhe von 12.200 EUR herangezogen. 

 

Die Durchführung der Ausbildung und Prüfung für Brandmeisteranwärter:innen anderer Feuerwehren bedeutet die Übernahme einer neuen Aufgabe, zu der die HL gesetzlich nicht verpflichtet ist. Es handelt sich daher um eine der Bürgerschaft vorbehaltene Entscheidung gem. § 28 S.1 Nr. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.

 

 

Finanzielle Auswirkungen des neuen Ausbildungskonzepts von 2023 bis 2033

Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes und der damit verbundenen Unübersichtlichkeit werden die finanziellen Auswirkungen nachfolgend dargestellt. Auf die Erstellung des Formblattes für finanzielle Auswirkungen wurde verzichtet.

Infolge begrenzter Kapazitäten der LFS SH ist dort die Ausbildung für die LG 1.2 nicht mehr möglich. Mit Übernahme der kostenfreien Ausbildung ab 2023 bis 2033 für die LG 2.1 an der LFS SH entfallen die Aufwendungen der HL hierfür. Gleichzeitig steigen die Aufwendungen der Ausbildung für die LG 1.2 bei der BF HL.

 

Nachstehend wird eine übergreifende Betrachtung der Aufwendungen für die Ausbildung in den LG 1.2 und LG 2.1 als Plan Ist Vergleich dargestellt.

 

 

Bisherige Ausbildungskostensituation

Bezüge der auszubildenden Beamt:innen werden hier nicht einbezogen.

 

1. Aufwendungen und Erträge LG 1.2


Aufwendungen und Erträge entstehen nicht, weil die Ausbildung von der LFS SH für die BF Lübeck entgeltfrei durchgeführt wird.

 

 

2. Aufwendungen und Erträge LG 2.1

 

a)      Laufbahnbewerber:innen pro Beamt:in:


Lehrgangsgebühren der LFS Nds in Celle:              16.000
Unterkunftskosten für die Lehrgangsdauern:              9.500
Summe              25.500

Bei 2 Laufbahnbewerber:innen pro Jahr =                             51.000

 

 

b) Aufstiegsbeamt:innen aus der LG 1.2 pro Beamt:in:

 (inkl. eines Vorbereitungslehrgangs)


Lehrgangsgebühren der LFS Nds in Celle:              25.000
Unterkunftskosten für die Lehrgangsdauern:              15.000
Summe              40.000


Bei 3 Aufstiegsbeamt:innen pro Jahr =                            120.000

 

 

 

Gesamtergebnis:

Es entstehen insgesamt jährliche Aufwendungen für LG 2.1              171.000

 

Erträge zu a) und b) entstehen nicht.

 

 

 

nftige Ausbildungskostensituation

Bezüge der auszubildenden Beamt:innen werden hier nicht einbezogen.

 

  1. Standort der Ausbildung
     

Langfristig ist die Durchführung der Ausbildungslehrgänge für die Berufsfeuerwehrbeamt:innen ab 2028 am Standort der Feuerwache 1 vorgesehen. Nach Inbetriebnahme der neuen Feuerwache 2 und Verlagerung diverser Organisationseinheiten von der Feuerwache 1 dahin, bietet die Feuerwache 1 die erforderlichen umlichen Kapazitäten zur Durchführung der Ausbildungslehrgänge. Um diese bis dahin gewährleisen zu können, ist die Anmietung eines externen Standortes für mindestens 5 Jahre erforderlich. Die im Bestand der Hansestadt Lübeck befindlichen Objekte sind für die geforderten Bedarfe und Nutzungszwecke nicht geeignet, sodass eine temporäre Anmietung der Flächen zwingend notwendig ist.

Eine anspruchsgerechte Mietfläche, die alle technischen und räumlichen Anforderungen erfüllt, um eine adäquate Ausbildung sicherstellen zu können, konnte im Ausbildungspark Blankensee gefunden werden. Die Mietfläche befindet sich im Eigentum der Innung des Baugewerbes Lübeck. Die Vermieterin wird die Mietfläche den Vorgaben der Berufsfeuerwehr folgend herrichten, ohne einen finanziellen Ausgleich zu fordern. Insgesamt erstreckt sich die Mietfläche über eine Sporthalle, eine Werkstatt, Büroräumen, Lehrsälen, Umkleidebereiche, Pausenräume sowie einem Fahrzeugunterstand für Feuerwehreinsatzfahrzeuge.

Folgende Mietkonditionen konnten ausgehandelt werden:

  

Neue Mietfläche

Standort

Am Flugplatz 4, 23560 Lübeck

Vermieter

Innung des Baugewerbes Lübeck

Nutzung

ro, Lehrsäle, Sporthalle, Umkleiden, Fahrzeugunterstand

Mietfläche

ca. 1.204,86 m²

Mietpreis

6,66 EUR/m² netto (gerundet)

 -> Monatlich: 8.024,37 EUR zzgl. entgangener Mwst.

7,93 EUR/m² brutto (gerundet)

 -> Monatlich: 9.549,04 EUR 

Betriebskosten

2.632,63 EUR/Monat

Bruttomonats-/jahresmiete

12.181,67 EUR / 146.180,04 EUR

Vertragslaufzeit/ Beginn

5 Jahre / voraussichtl. 01.01.2023

Verlängerungsoptionen

jeweils 1 Jahr

Miete der Gesamtlaufzeit

730.900,20 EUR

Mietsicherheit

entfällt

Courtage

entfällt

Schönheitsreparaturen

Aufgabe des Mieters

Instandhaltungsregelung

Instandhaltung der Mietsache in Dach und Fach ist Aufgabe des Vermieters

Mieterhöhungsregelung

entfällt

Baukostenzuschuss

entfällt

 

Die ausgehandelten Konditionen sind als marktgerecht und wirtschaftlich zu bezeichnen.  Darüber hinaus bietet der Immobilienmarkt aktuell keine Alternativen 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Aufwendungen und Erträge LG 1.2

 

Aufwendungen

Die zusätzlichen Aufwendungen für die Durchführung der Ausbildungslehrgänge und Prüfungen durch die BF Lübeck setzen sich hauptsächlich aus Personalaufwendungen, aus der Anmietung und Bewirtschaftung eines für die Ausbildung geeigneten Gebäudes und aus Abschreibungsbeträgen für die Anschaffung feuerwehrtechnischer Geräte / 2 Mannschafts­transportwagen zusammen.

 

 

Aufwandsermittlung für die Durchführung von Ausbildungslehrgängen LG 1.2

 

Aufwand

Details

Konto

p. a.

Summe

Personal

1 Lehrgangsleiter:in (A 12)

50xxxxx

81.850 €

 

PK-Durchschnitts-

3 Ausbilder:innen (A 11)

50xxxxx

220.230 €

 

wert 2022

1 Gerätewart:in (EG 5)

50xxxxx

52.290 €

 

 

Summe Personal

 

 

354.370 €

 

 

 

 

 

Gebäude

Miete

5811019

114.600 €

 

ILA GMHL

Nebenkosten

5811020

31.600 €

 

 

Summe Gebäude

 

 

146.200 €

 

 

 

 

 

Fahrzeuge

2 MTW - Abschreibung -

5711000

6.003 €

 

 

Kfz. Haltung - geschätzt -

5251000

2.000 €

 

 

Kfz. Versicherung - geschätzt -

5441000

300 €

 

 

Summe Fahrzeuge

 

 

8.303 €

 

 

 

 

 

Geräte und

Abschreibungen

5711000

18.990 €

 

Mobiliar

Summe Geräte und Mobiliar

 

 

18.990 €

 

 

 

 

 

Ausbildungs­-

Verbrauchsmaterial - geschätzt -

5271000

5.000 €

 

material

Unterrichts- u. Büromaterial / Kopierkosten / - geschätzt -

5341003

15.000 €

 

 

Summe Ausbildungsmaterial

 

 

20.000 €

 

 

Summe Aufwendungen (p.a.) gesamt

 

547.863 €

 

Beschaffungen von Löschgruppenfahrzeugen sind für Ausbildungszwecke derzeit nicht vorgesehen. Aufgrund einer schnellen Verfügbarkeit werden diese Fahrzeuge aus dem Bestand auszusondernder Einsatzfahrzeuge genommen. Es handelt sich um Fahrzeuge, die nur noch für Ausbildungs­zwecke verwendet werden können. Sonderfahrzeuge (z. B. Drehleiter) werden nur temporär für kurze Ausbildungseinheiten gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge

Die Erträge setzen sich aus den Lehrgangsentgelten externer Lehrgangsteilnehmer:innen und aus der Ausbildungsförderung des Landes Schleswig-Holstein zusammen.

Das Land Schleswig-Holstein hat eine Förderung der Ausbildung für die LG 1.2 in Höhe von 9.000 EUR pro Brandmeisteranwärter:in in Aussicht gestellt, die es in Abhängigkeit vom aktuellen Aufkommen der Feuerschutzsteuer leisten will (vgl. Schreiben des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 12.03.2021, Anlage 1). Diese beabsichtigte Landesförderung wirkt sich nur auf die Ausbildung eigener Brandmeisteran­rter:innen aus, da für externe Teilnehmer:innen ohnehin das volle Lehrgangsentgelt zu entrichten wäre. Auch für die Ausbildung der eigenen Brandmeisteranwärter:innen ist der Vorbehalt in der Landesförderung als nachrangig zu werten, weil die Ausbildung in der Verantwortung der HL liegt, sodass diese auch bei einer geringeren Landesförderung durchzuführen ist.

 

 

Ertragsermittlung für die Durchführung von Ausbildungslehrgängen LG 1.2

 

 

pro Teil-
nehmer:in

Teilneh-
mer:innen

Summe p. a.

Landeszuschuss für Lehrgangs-
teilnehmer:innen der HL

9.000 €

15

135.000 €

Lehrgangsentgelt für auswärtige Teilnehmer:innen

12.200 €

 

29

353.800 €

 

 

Summe Erträge

488.800 €

 

Das Lehrgangsentgelt und die Anzahl auswärtiger Teilnehmer:innen können derzeit nur geschätzt werden.

 

 

3. Aufwendungen und Erträge LG 2.1

 

Aufwendungen und Erträge entstehen nicht, weil die Ausbildung von der LFS SH finanziert wird. Das bedeutet eine „Ersparnis“ von ca. 171.000 EUR p.a.

 

 

Saldo aus Aufwand und Ertrag der bisherigen Ausbildungssituation

 

 

Laufbahngruppe 1.2

Laufbahngruppe 2.1

Ertrag

 0 €

 0 €

Aufwand

 0 €

 171.000 €

Saldo (Zuschuss)

 0 €

 171.000 €

 

 

Saldo aus Aufwand und Ertrag der künftigen Ausbildungssituation

 

 

Laufbahngruppe 1.2

Laufbahngruppe 2.1

Ertrag

              488.800 €

 0 €

Aufwand

              547.863 €

 0 €

Saldo (Zuschuss)

-              59.063 €

 0 €

 

Unter Berücksichtigung der „Aufwandsersparnis“r die Ausbildung in der LG 2.1 von 171.000 EUR tritt gegenüber der bisherigen Ausbildungskostensituation eine „Ersparnis“ von 111.937 EUR ein.

 

Die haushaltsmäßige Ordnung der Sach- und Personalaufwendungen, sowie der investiven Auszahlungen findet im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2022 statt.

Die für die Durchführung der Ausbildung in der LG 1.2 erforderlichen Haushaltsmittel werden bei den o. a. Produktsachkonten im Produkt 126001 „Gefahrenabwehr zum Haushalt 2022 angemeldet. Die Veranschlagung der Gegenfinanzierung erfolgt auf den Ertragskonten  126001.4461007 „Erträge aus zweckgebundenen Veranstaltungen“ und 126001.4481000 „Erträge aus Kostenerstattung Land“. Die Auszahlungen für die Anschaffung der erforderlichen feuerwehrtechnischen Geräte und zwei Mannschaftstransportwagen werden mit insgesamt ca. 240.000 € im Haushalt 2022 beim Produkt 126001 „Gefahrenabwehr“ in den Konten 7831000 „Erwerb bewegliches Anlagevermögen über 1.000 EUR“ und 7832000 „Erwerb bewegliches Anlagevermögen über 150 1.000 EUR“ geordnet.

 

Der erste Ausbildungslehrgang beginnt am 01.03.2023. Für das Haushaltsjahr 2022 sind folgende Aufwendungen zu veranschlagen, da für die Vorbereitung des 1. Ausbildungsjahrgangs eine entsprechende Vorlaufzeit angesetzt werden muss:

Personalaufwendungen für 3 Monate =               88.592 €
Gebäudekosten für 3 Monate =              36.550 €
Fahrzeugkosten für 1 Monat =              692 €
Gerätekosten für 1 Monat                        =              1.583 €

Summe                                     =              127.417 €

 

 


 


Anlagen

Anlage 1: Schreiben des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und   Gleichstellung vom 12. März 2021
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Schreiben des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 12. März 2021 (178 KB)