Vorlage - VO/2020/09154-23  

Betreff: Die Unabhängigen: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Haushalt 2021 zukunftsfähig gestalten
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/09154
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Kjer, Joanna
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2020 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. Erhöhung der Parkgebühren 

1.1. Besucherparkplätze: Der Bürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Hansestadt Lübeck durch eine Erhöhung der Parkgebühren für Besucher im Innenstadtbereich Mehreinnahmen generieren könnte.

1.2. Anwohnerparkplätze: Dabei ist zu berücksichtigen, inwiefern sich eine Erhöhung der Anzahl an Dauerparkplätzen in den Parkhäusern analog zum Abbau der in der Innenstadt befindlichen Stellflächen für das Anwohnerparken auswirken würde. Über das Ergebnis ist in der März-Sitzung 2021 der Bürgerschaft zu berichten.

 

2. Hafenentwicklungsprojekte nicht in 2021 realisieren

2.1. Die Investitionen in den Flächenausbau am Skandinavienkai unter Produkt 552001511 werden gestreckt.

2.2. Folgende Projekte im Rahmen der neuen Hafenentwicklung werden bis zum Nachweis einer Auslastung vorhandener Kapazitäten im KV-Verkehr (Kombinierter Verkehr - Schiff/Bahn) ausgesetzt:

               2.2.1. Bahnhof Skandikai unter den Produkten 552001537 und 552001542

2.2.2.  Borndiekgate unter Produkt 552001551

2.3. Es werden keine Investitionen in aufzugebende Hafenstandorte getätigt. Dazu zählt das Produkt 552001319 Konstinkai.

2.4. Die Investitionen in das Multifunktionsgebäude im Fischereihafen werden ausgesetzt. Vor Beginn der Maßnahme ist zu prüfen, inwieweit andere Nutzer als Investoren in Frage kommen. Über das Prüfergebnis ist dem Hauptausschuss zu berichten.

 

 

3. ÖPNV-Leistungen sozialverträglich und nutzerorientiert weiterentwickeln

Dem Stadtverkehr werden weitere 5 Mio. € aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt, um Tarif- und Strukturverbesserungen im Busverkehr zu erreichen.

 

4. Glasfaserausbau fördern

Den Stadtwerken werden 2 Mio. € aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt, um den Ausbau der Glasfaserversorgung für die Haushalte zu beschleunigen.

 

5. Die Bürgerschaft möge weiterhin folgende Investitionen beschließen:

5.1.:   50.000 € für die Herstellung eines Fahrradweges an der K12 zwischen Kronsforde und Groß Schenkenberg. Der Planungsauftrag soll in 2021 erfolgen.

 

5.2.:  10.000 € für ein Buswartehäuschen an der Kronsforder Hauptstraße

 

5.3.:   25.000 € für die Herstellung eines Fuß- und Radweges als Schulweg (im Bereich der Grundschule Niederbüssau) zwischen der Einmündung L 92 und der Fußgängerampel

 

5.4.:  100.000 € Planungskosten eines Neubaus zur Verbesserung der Raumsituation in der betreuten Grundschule Niederbüssau

 

5.5. : Der Haushaltsansatz aus 2020 für die barrierefreie Querung des St. Jürgen-Ringes wird beibehalten

 

5.6.: Der Haushaltsansatz aus 2020 für die Errichtung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Kronsforde wird beibehalten.

 

5.7.: 50.000 € an Investitionen, um die Infrastruktur für Hundebesitzer verbessern:

  • Erweiterung der Auslaufflächen und
  • Bereitstellung weiterer Ständer für (umweltfreundliche) Hundekotbeutel

 

 

5.8.: 200.000 € zusätzliche Bereitstellung für Integrationsprojekte

z.B. für die Lübecker Stadtmütter, Projekte der Diakonie (z.B. Integrationsprojekte FLOW (für Flüchtlinge –Orientierung und Willkommenskultur), Respekt Coaches (Demokratiebildung an Schulen), Sonntagsdialoge e.V.

 

5.9.: 100.000 € für die Sanierung von Oberflächenbelägen der Radwege entlang der Kanaltrave und   des Elbe-Lübeck-Kanals

 

5.10.: 200.000 € als Budget für Springerstellen im Bereich der Schulbegleitung

Dem Bereich Eingliederungshilfe wird ab dem Haushaltsjahr 2021 ein Budget für Springerstellen im Rahmen der Schulbegleiter/Schulhelfer zur Verfügung gestellt.  Die Verträge der Eingliederungshilfe mit den Trägern sind daraufhin um eine verpflichtende Vertreterregelung zu erweitern.

 

6. Stellenplan:

Der Haushalt 2021 sieht eine Ausweitung des Stellenplans um 146 Stellen vor.

Der Bürgermeister wird gebeten, den Stellenplan entweder zu erweitern oder alternativ eine Umwidmung von den bereits vorgesehenen 146 neuen Stellen vorzunehmen. Dabei sollen folgende Positionen berücksichtigt werden:

 

1. Eine weitere Stelle im Fachbereich 5 für Planung Radwegebau/Fahrradplanung

2. Eine weitere Stelle im Fachbereich 5 für Stadtplanung (Anpassung/Umsetzung an die/der neuen Mobilitätsbedürfnisse)

3. Eine weitere Stelle im Fachbereich 4 im Bereich Denkmalpflege

4. Eine weitere Stelle im Fachbereich 4 zur Verstärkung des Kulturbüros

5. Eine Stelle im Fachbereich 2 für eine umweltmedizinische Beratungsstelle

6. Drei weitere Stellen im Fachbereich 2 zur Umsetzung der gesetzlich in § 47 f Gemeindeordnung geforderten Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen.

 


Begründung

Zu. 1.:

Gem. Rahmenplan Innenstadt sind die Parkflächen in der Innenstadt sukzessive zu reduzieren, um mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen.  Dies betrifft sowohl das Besucher-Parken als auch das Anwohner--Parken gleichermaßen. Das erstgenannte kann durch eine Erhöhung der Parkgebühren bei gleichzeitiger Reduzierung der Flächen erreicht werden.

Das Anwohnerparken sollte grundsätzlich kostenlos sein. Dies ergibt sich aus dem Gebot der Gleichbehandlung. In anderen Stadtteilen ist das Parken im Straßenraum kostenlos. Außerdem darf der Wohnstandort Innenstadt nicht geschwächt werden, denn das Überleben und die Entwicklung der Altstadt hängen von allen Funktionen ab: Einzelhandel, Wohnen, Kultur und Dienstleistung.

 

Zu 2.

Alle Maßnahmen zur Hafenentwicklung für das Haushaltsjahr 2021 werden solange zurückgestellt, bis die wirtschaftliche Notwendigkeit und Rentierlichkeit nachgewiesen wird.  Die auf der Haushaltsstelle verbleibende Summe wird überwiegend nur noch für Instandsetzungsmaßnahmen und Funktionsverbesserungen der vorhandenen Infrastruktur eingesetzt.

Im Jahre 2003 wurde ein weiterer KV-Terminal erstellt: mit einer Gesamtkapazität von nun 140.000 KV-Einheiten. Ein weiteres Terminal sollte kurzfristig dazu kommen, sodass - Realisierung vorausgesetzt - eine Gesamtkapazität von 210.000 KV-Einheiten erreicht worden wäre.              Der Umschlag betrug am Skandinavienkai 2018 – 103.800 KV-Einheiten. Die vorhandenen Kapazitäten sind bei Weitem nicht ausgelastet. Um an die Kapazität von 140.000 KV-Einheiten zu kommen, müsste der KV-Umschlag im letzten Jahr 2019 ff. oder den nächsten Jahren um 35% wachsen, was völlig unrealistisch ist.


Zu 3.:

Die Umsetzung der von der Bürgerschaft zu beschließenden Maßnahmen, die aus dem in Kürze vorliegenden Gutachten resultieren, wird das Defizit des Stadtverkehrs nochmals deutlich erhöhen. Zum Ausgleich dieses Defizits werden weitere 5 Mio. € bereitgestellt.

 

Zu 4.:

Die finanzielle Förderung des Breitbandausbaus durch das Land Schleswig-Holstein bezieht sich lediglich auf die ländlichen Regionen unseres Bundeslandes, da die „Aufgreifschwelle“ in Lübeck höher als 30 Megabit pro Sekunde im Download überschritten wird. Eine Förderung durch die Stadt soll das Ausbleiben dieser Fördermittel kompensieren. Ziel ist ein weitgehender und schneller Ausbau des Glasfasernetzes bis in die Gebäude hinein. Dadurch sollen die Anforderungen an die Intensität von Mobilfunkstrahlung minimiert und ein Ausbau des 5G-Netzes zur Indoorversorgung über Masten möglichst verhindert werden.

 

Zu 5.1.:

Hier handelt es sich um einen Radwege-Lückenschluss zwischen dem Radweg an der L92 und dem Radweg in der Gemeinde Groß Schenkenberg.

 

Zu 5.2.:

Die Bushaltestellen wurden von der Stadt in 2018 neu gebaut. Da dieser Außenbereich nicht im Vertragsgebiet mit der Wall AG liegt, wurde kein Buswartehäuschen gebaut. Dennoch besteht die dringende Erforderlichkeit, da hier vier Buslinien entlang laufen und Busnutzer auf folgende Buse teils länger warten müssen.

 

Zu 5.3.:

Der Schulweg zur Grundschule Niederbüssau weist zwischen Ende des Radweges an der L 92 und Beginn des Fußweges zur Fußgängerampel eine Lücke von ca. 80 m auf. Dadurch kommt es zu Querungen der Schulkinder, ohne die Ampel zu nutzen.

 

Zu 5.4.:

Die Raumkapazitäten der betreuten Grundschule Niederbüssau haben dazu geführt, dass einzelne Kinder nicht mehr in die Betreuung aufgenommen worden sind. Deshalb sind zusätzliche Raumkapazitäten zu schaffen. Eine Umnutzung der ehem. Schulwohnung wurde abgelehnt. Deshalb soll ein Neubau / Container auf dem Schulgelände geprüft werden.

 

Zu 5.5.:

Die barrierefreie Querung des St. Jürgen-Rings in Höhe des Mönkhofer Weges ist verkehrspolitisch dringend notwendig. Hierbei gibt es eine WinWin-Situation für alle Verkehrsteilnehmer: Den Fußgänger-, Fahrrad- und Autoverkehr. Die Maßnahme muss im Haushalt der Stadt weiterhin eingestellt bleiben.

 

Zu 5.6.:

Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Kronsforde soll bis Ende 2022 fertig gestellt werden. Dazu sind weiterhin Planungsmittel, wie 2020 auch bereits enthalten, in den Haushalt 2021 einzustellen.

 

Zu 5.7.:

Die durch Hundesteuern generierten Einnahmen sollen zu einem signifikanten Teil den Hundehaltern zugutekommen.

 

Zu 5.8.:

Diese Projekte verfolgen das Ziel, eine Willkommenskultur zu fördern, sprachliche Barrieren überwinden, Orientierung zu bieten, die gesellschaftliche Partizipation durch Selbstbestimmung und eine verantwortungsvolle Teilhabe in der Stadt Lübeck zu verbessern. Das Land Schleswig Holstein stellt den Kommunen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Pandemie Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen vorrangig zur Kofinanzierung des Bundesprogrammes eingesetzt werden. Zudem wurden im Rahmen der Kommunalverständigung die Integrationsmittel um zwei Millionen Euro aufgestockt.

 

Zu 5.9.:

Die Fuß- und Radwege entlang der Kanaltrave und des Elbe-Lübeck-Kanals haben eine große Bedeutung für den Radverkehr. Aus den Stadtteilen St. Lorenz-Süd, St. Jürgen, Buntekuh und Moisling kann über diese Wege die Innenstadt quasi KfZ-kreuzungsfrei erreicht werden. Allerdings sind die Oberflächenbeläge in sehr schlechtem Zustand. In einem Teilabschnitt zwischen Rehderbrücke und Charlottenstraße wurden die wassergebundenen Oberflächenbeläge bereits erfolgreich saniert. Eine Weiterführung dieser Maßnahme ist vonnöten.

 

Zu 5.10.:

Schulhelfer unterstützen die Lehrer und sonderpädagogischen Fachkräfte bei ihrer Arbeit. Wenn diese krankheitsbedingt ausfallen und keine Vertretung gestellt werden kann, müssen Kinder zu Hause bleiben. Die Schulpflicht wird im Notfall ausgesetzt. Die Finanzierung von Springerstellen ist derzeit ungeklärt. Der Bereich "Soziale Sicherung " ist grundsätzlich für die Finanzierung der Eingliederungshilfe  zuständig und müsste den Trägern für die zu schaffenden Springerstellen ein zusätzliches  Budget stellen. Derzeit fehlen diese finanziellen Mittel. Mit verlässlicher Bereitstellung von Springerstellen ist gesichert, dass die behinderten Kinder in den Förderzentren verlässlich jeden Tag der Schulpflicht nachkommen und gut betreut sind sowie, dass deren Eltern gleichberechtigt ihrer Arbeit nachgehen können.

 

Zu 6.:

Bei den neu zu schaffenden Stellen sind wesentliche Aufgabengebiete, die die Stadt zu erfüllen hat, vernachlässigt worden. Deshalb sind Korrekturen notwendig.

Gemäß § 47 f der Gemeindeordnung (GO) muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligt werden. Hierfür muss die Gemeinde, gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen geeignete Beteiligungsverfahren entwickeln. Um dies zu begleiten und zu unterstützen sind 3 Stellen im Fachbereich 2 zu schaffen. Kinder und Jugendliche sind engagiert und wollen sich einbringen. Wir müssen dieses Engagement fördern und weiter ausbauen. Unsere Demokratie braucht das Votum der Kinder –und Jugendlichen.

 


Anlagen


 

 

Stammbaum:
VO/2020/09154   Haushalt 2021   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/09154-03   Beirat für Senior:innen: Haushaltsbegleitbeschluss 2021 Trennung Rad- und Gehwege   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag des Seniorenbeirates
VO/2020/09154-07   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2020/09154-08   Antrag des Schul- und Sportausschusses zur Beschlussvorlage Haushalt 2021 (VO/2020/09154)   4.401 - Schule und Sport   Antrag eines Ausschusses/Beirates
VO/2020/09154-09   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Stadtverkehr Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-10   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Sitzungsgeld   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-11   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Lübecker Kulturtafel   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-12   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Inklusionsfonds   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-13   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: öffentliche Toiletten Marktplatz   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-14   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: barrierefreie Bürgerschaftssitzungen   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-15   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Umsetzung Aktionsplan Antisemitismus   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-16   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Lübecker Museen   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-17   AfD: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021   Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)   Antrag der AfD-Fraktion
VO/2020/09154-18   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Zusätzliche Förderung von Pampilio   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-19   Freie Wähler & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 Haushalt 2021   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2020/09154-21   BM Antje Jansen (GAL): Haushaltbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 Haushalt 2021   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09154-22   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN u. DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021: Zuschusserhöhung Autonomes Frauenhaus   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   interfraktioneller Antrag
VO/2020/09154-23   Die Unabhängigen: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Haushalt 2021 zukunftsfähig gestalten   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2020/09154-24   Genehmigung des Haushalts 2021 der Hansestadt Lübeck | Umsetzung des Genehmigungserlasses   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
2020/09154-24-01   Beantwortung der Fragen des Bauausschusses zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Haushalts 2021 der Hansestadt Lübeck   1.201 - Haushalt und Steuerung   Antwort auf Anfrage öffentlich