Vorlage - VO/2020/09154-17  

Betreff: AfD: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/09154
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2020 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Haushaltsplan 2021 wird wie folgt geändert:

 

1)      Fachbereich 1: Streichung einer Vollzeitstelle im Frauenbüro

Im Stellenplan des Produkts 111011 Frauenemanzipatorische Gleichstellungsarbeit wird eine Vollzeitstelle gestrichen.

 

2)      Fachbereich 2: Streichung Kostenlose Verhütungsmittel

Der Zuschuss an die Träger wird von 76.000 EUR auf 0 EUR gesenkt.

 

3)      Fachbereich 2: Streichung Ehrenamtskoordination

Der Zuschuss an den e-Punkt e.V. wird von 63.000 EUR auf 0 EUR gesenkt.

 

4)      Fachbereich 2: Ansatz Planungskosten Programm zur Förderung von Hauseigentum für junge Familien mit Kindern

An geeigneter Stelle des Fachbereich-Budgets werden hierzu 10.000 EUR angesetzt.

 

5)      Fachbereich 3: Streichung div. Positionen für sog. „Klimaschutz“

  1. Der Ansatz im Produkt 561001 Umweltschutzmaßnahmen wird von 776.200 EUR um 500.000 EUR auf 276.200 EUR gesenkt.
  2. Im Stellenplan des Produkts 561001 Umweltschutzmaßnahmen werden drei Vollzeitstellen gestrichen.
  3. Die Zahlung an den Verein Klimabündnis e.V. wird von 1.700 EUR auf 0 EUR gesenkt.

 

6)      Fachbereich 4: Streichung Unterstützung der AG Junge PolitikerInnen

Der Zuschuss an die Jugendorganisationen der in Lübeck agierenden politischen Parteien wird von 12.300 EUR auf 0 EUR gesenkt.

 

7)      Fachbereich 4: Streichung Betrieb der Alternative, Unterstützung der Mietzahlung

Der Zuschuss an die Alternative e.V. wird von 4.800 EUR auf 0 EUR gesenkt.

 

8)      Fachbereich 4: Schaffung einer Vollzeitstelle Qualitätskontrolle Nachmittagsbetreuung Schulkinder

Im Fachbereich wird dazu eine Vollzeitstelle eingerichtet.

 

9)      Fachbereich 4: Förderung Stadtschülerparlament

An geeigneter Stelle des Fachbereichs-Budgets werden hierzu 2.000 EUR neu angesetzt.

 

 


Begründung

Zu 1) Streichung einer Vollzeitstelle im Frauenbüro

Aufgabe und Recht der Gleichstellungsbeauftragten ist gemäß §§ 23 Abs. 1 Satz 1, 20 GStG bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten der Gemeinde auf die Gleichstellung von Frauen hinzuwirken. Die gesetzlichen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten beziehen sich dabei nur auf die Selbstverwaltung der Gemeinde, auf Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder einen spezifischen Bezug zur örtlichen Gemeinschaft aufweisen. 

Die tatsächlichen Aktivitäten des Frauenbüros laut Tätigkeitsbericht 2017/2018 gehen über diese Aufgabenstellung hinaus (z.B. Filmvorführungen, Lesungen, Ausstellungen, Besuch des Kieler Landtags) oder erscheinen als eine Doppelung vorhandener, Frauen berücksichtigender Infrastruktur wie z.B. eigene Beratungs- und Betreuungsstellen sowie Frauenhäuser.

Vor diesem Hintergrund können die Aktivitäten und damit der Stellenbestand des Frauenbüros reduziert werden. 

Zu 2) Streichung Kostenlose Verhütungsmittel

Eine medizinische Verordnung vorausgesetzt (6-Monatspackung), kostet eine Pille je nach Hersteller zwischen 19 Cent und 30 Cent am Tag. Das entspricht etwa dem Preis einer Zigarette. Auch unter wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen sollte es einer Frau möglich sein, diese Kosten aufzubringen. Außerdem darf auch von ihrem Sexualpartner erwartet werden, dass er sich an den Kosten beteiligt. Damit sinkt die individuelle finanzielle Belastung weiter. 

Zu 3) Streichung Ehrenamtskoordination

Der Verein ePunkt e.V. bietet nach eigenen Angaben Lübecker Vereinen, Trägern und Ehrenamtlichen Informationen, Beratung und Fortbildung sowie Hilfe bei der Gewinnung von Engagierten. ePunkt ist seit zehn Jahren aktiv. Nach zehn Jahren Tätigkeit findet sich kein einziger Verein oder Träger, der für das Angebot von ePunkt freiwillig zahlen will. Der Verein ist nicht in der Lage, auch nur einen kleinen Teil seiner Kosten durch eigene Einnahmen zu decken. Mangels auch nur anteiliger Finanzierung durch die angeblichen Nutznießer, ist von einer nicht wirklich benötigten Leistung auszugehen.

Zu 4) Ansatz Planungskosten Programm zur Förderung von Hauseigentum für junge Familien mit Kindern

In über 700 Städten und Gemeinden wird in Deutschland ein „Baugeld vom Bürgermeister für Familien“ zusätzlich zum Baukindergeld des Bundes zur Verfügung gestellt (so z.B. in Hamburg, Grevesmühlen, etc.). 

Bei dem geforderten Lübecker Programm sollen insbesondere folgende Zielsetzungen verfolgt werden:

a)      Jungen Familien mit Kindern soll ermöglicht werden, ein Einzel- oder Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte als Eigentum zu erwerben, für die dieses unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht möglich ist.

b)      Damit soll verhindert werden, dass Kinder in hochverdichteten Wohnkomplexen aufwachsen müssen, was für deren weitere Entwicklung nicht förderlich ist. Auch sollen diese schon sehr früh damit eine enge Beziehung zur Natur bekommen, in dem sie direkt selbst erleben (nicht nur aus Büchern/Internet etc.), wie im eigenen Garten gesät wird, Pflanzen wachsen und diese gepflegt werden. 

c)       Steigerung der Attraktivität der Hansestadt Lübeck gerade für junge Familien mit Kindern sowie Erhöhung deren Lebensqualität und damit verbunden die kurz-, mittel- und langfristige Gewinnung zusätzlicher qualifizierter Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt der Hansestadt.

d)      Erhöhung der Lübecker Wohneigentumsquote, welche aktuell bei ca. 29% liegt; zum Vergleich Schleswig-Holstein: 51% (2017), Deutschland: 45% (2019), womit wir in Europa den vorletzten Platz belegen. In Ländern wie Griechenland, Spanien, Italien, Portugal, etc. liegt diese jeweils zwischen 72% und 76%. 

Die anzusetzenden Mittel von 10.000 EUR dienen der Konzeptionierung eines solchen Programms, insbesondere zur Finanzierung dazu erforderlicher Dienstreisen sowie Beratungsleistungen Dritter.

Zu 5) Streichung div. Positionen für sog. „Klimaschutz“

Aufgabe der Hansestadt Lübeck ist es, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Der Schutz des Klimas im Sinne der umstrittenen Hypothese, dass der Mensch durch die von ihm verursachten Emissionen, insbesondere von CO, die Klimaschwankungen auf der Erde maßgeblich beeinflusst und dass es dadurch zu einer globalen Erwärmung kommt, gehört nicht zu den Aufgaben der Hansestadt.

Zu 6) Streichung Unterstützung der AG Junge PolitikerInnen

Die von Bund und Ländern gewährte Parteienfinanzierung ist auskömmlich.  Eine finanzielle Förderung von Jugendorganisationen politischer Parteien durch die hochverschuldete Hansestadt Lübeck ist unangemessen. Sie benachteiligt außerdem kommunale Wählervereinigungen ohne Parteienstatus oder sich noch in Gründung befindliche Parteien oder Wählervereinigungen.

Zu 7) Streichung Betrieb der Alternative, Unterstützung der Mietzahlung

Laut Verfassungsschutzbericht 2019 des Landes Schleswig-Holstein ist die Alternative e.V. ein Schwerpunkt der verfassungsfeindlichen autonomen Szene. Die kommunale Förderung der Alternative e.V. ist mithin eine mittelbare Förderung der verfassungsfeindlichen autonomen Szene. Sie ist daher zu beenden.

Zu 8) Schaffung einer Vollzeitstelle Qualitätskontrolle Nachmittagsbetreuung Schulkinder

Gegenstand der Tätigkeit soll die Kontrolle der von Trägern angebotenen Nachmittagsbetreuung für Schulkinder sein, insbesondere hinsichtlich der Qualität des Betreuungsprogramms und der Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitsentgelte der von den Trägern zur Nachmittagsbetreuung eingesetzten Beschäftigten.

Zu 9) Förderung Stadtschülerparlament

Das Lübecker Stadtschüler-Parlament (SSP) ist Kreisschülervertretung i.S.v. § 82 SchulG. Es setzt sich aus je zwei Delegierten der Schülerschaft der einzelnen Schulen zusammen. Die Kreisschülervertretung unterstützt die Arbeit der Schülervertretung der jeweiligen Schulart an den Schulen. Die anzusetzenden Mittel sollen der Unterstützung der Arbeit des SSP dienen, insbesondere der Durchführung von Veranstaltungen und Fortbildungen.

 

 


Anlagen


 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/09154   Haushalt 2021   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/09154-03   Beirat für Senior:innen: Haushaltsbegleitbeschluss 2021 Trennung Rad- und Gehwege   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag des Seniorenbeirates
VO/2020/09154-07   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2020/09154-08   Antrag des Schul- und Sportausschusses zur Beschlussvorlage Haushalt 2021 (VO/2020/09154)   4.401 - Schule und Sport   Antrag eines Ausschusses/Beirates
VO/2020/09154-09   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Stadtverkehr Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-10   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Sitzungsgeld   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-11   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Lübecker Kulturtafel   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-12   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Inklusionsfonds   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-13   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: öffentliche Toiletten Marktplatz   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-14   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: barrierefreie Bürgerschaftssitzungen   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-15   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Umsetzung Aktionsplan Antisemitismus   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-16   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Lübecker Museen   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-17   AfD: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021   Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)   Antrag der AfD-Fraktion
VO/2020/09154-18   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Zusätzliche Förderung von Pampilio   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-19   Freie Wähler & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 Haushalt 2021   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2020/09154-21   BM Antje Jansen (GAL): Haushaltbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 Haushalt 2021   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09154-22   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN u. DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021: Zuschusserhöhung Autonomes Frauenhaus   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   interfraktioneller Antrag
VO/2020/09154-23   Die Unabhängigen: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Haushalt 2021 zukunftsfähig gestalten   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2020/09154-24   Genehmigung des Haushalts 2021 der Hansestadt Lübeck | Umsetzung des Genehmigungserlasses   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
2020/09154-24-01   Beantwortung der Fragen des Bauausschusses zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Haushalts 2021 der Hansestadt Lübeck   1.201 - Haushalt und Steuerung   Antwort auf Anfrage öffentlich