Vorlage - VO/2020/09154  

Betreff: Haushalt 2021
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2021.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
08.09.2020 
37. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
09.09.2020 
Sondersitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung (gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss
09.09.2020 
Sondersitzung des Bauausschusses - Haushaltsberatung (gemeinsame Sitzung mit dem Hauptausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2020 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage-1_Vorbericht 2021
Anlage-2_Produkthaushalt 2021
Anlage-3_Stellenplan 2021
Anlage-4_Beteiligungsbericht 2021
Anlage-5_Budgetübersichten
Anlage-6_Konsolidierungsliste
Anlage-7_Durchführungsbestimmungen_2021
Anlage-8_Gebühren und Entgelte

Beschlussvorschlag

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnis- und Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2021 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

3.         Ergänzend werden die Fortsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
            gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2019 aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein
            geschlossenen Konsolidierungsvertrag                                            Anlage 6   

 wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt 2021                      Anlage 7
            beschlossen.

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
 Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
begrenzen.

5. Der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2016, VO/2016/04224 Ziffer 11, wird
aufgehoben. Statt der seinerzeit beschlossenen Bereitstellung digitaler Haushalts-
daten im Format CSV wird der Interaktive Haushalt weiter genutzt und laufend aktualisiert.             

6. Gemäß § 79 Abs. 1 der Gemeindeordnung (gleichlautend nach § 79 Abs. 1 in der ab dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

902.383.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

927.860.000

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  25.477.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

867.110.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

881.006.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

119.211.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

259.005.200

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.  

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  69.860.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  55.483.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

395.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.861,236

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                 450 %
 

 

 

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 in der seit dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2021 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2020 (3.714,633 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2021
um die sich aus der                   Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
festgesetzt: 3.861,236 Planstellen.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Fachbereiche 1-5, Eigenbetriebe

lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen

und Eigengesellschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 95 GO

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Beschlusspunkt 6, Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Allgemeiner Überblick 

 

Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der Lübecker Bürgerschaft erchtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Vorschriften gemäß §§ 77 ff. in der ab 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung, die den Vorschriften für die Doppik nach der aktuell geltender Fassung der Gemeindeordnung – §§ 95 ff. - im Wesentlichen entsprechenden, sind zu beachten.

 

Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplanes, ebenso wie der Beteiligungsbericht und der Vorbericht.


Für die Planung 2021 liegt der Jahresabschluss 2019 als konkrete Planungsgrundlage vor. Das Jahr 2019 wurde mit einem Überschuss von 48,6 Mio. EUR abgeschlossen.

Im ersten Quartal 2020 erreicht die Corona-Pandemie auch Deutschland mit erheblichen Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben und hier relevant auch auf den kommunalen Haushalt.

 

Nachdem in 2020 die Wirtschaft auch im Bereich der Hansestadt Lübeck Einbußen erfahren hat, und viele kommunale Leistungen zeitweise nicht angeboten werden konnten, entspannt sich im zweiten Halbjahr 2020 die Lage und lässt eine realistische Planung für 2021 möglich werden. Bei Vorlage der Eckwerteverfügung VO/2020/08770 Anfang März 2020 konnte noch mit einem ausgeglichenen Haushalt für 2021 geplant werden, jedoch ließen die Auswertungen der Mai-Steuerschätzungen dieses nicht mehr möglich werden. Die nun vorliegende Planung 2021 geht im Ertragsteil von geminderten Einnahmen aus, sowohl bei den Gewerbesteuern, als auch beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und dem Kommunalen Finanzausgleich. Dem stehen gestiegene Aufwendungen für kommunale Leistungen gegenüber.

 

Hervorzuheben ist das erweiterte Serviceangebot in weiteren Bürgerservicebüros. Nachdem in 2020 für die Innenstadt neue Räumlichkeiten im Lichthof bezogen werden konnten, plant die Verwaltung für 2021 die Eröffnung eines neuen Bürgerservicebüros im Stadtteil St. Lorenz gemäß Vorlage VO/2018/05732.

 

Ausgehend von dem in der Sitzung der Bürgerschaft am 23.5.2019 ausgerufenen Klimanotstand hat die Verwaltung intensiv an erforderlichen Maßnahmen gearbeitet und aktuell einen Bericht VO/2020/08920 zu den Klimaschutzmaßnahmen in Lübeck für das Jahr 2021 vorgelegt. Der hier vorgelegte Haushaltsplan 2021 enthält zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ein Budget von 500.000 EUR. Darüber hinaus ist in den Budgets unterschiedlicher Bereiche Geld für Maßnahmen zum Klimaschutz vorhanden, meistens dienen diese Maßnahmen primär den jeweiligen Fachzielen und darüber hinaus auch dem Klimaschutz.

 

Entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses vom 29.3.2019 zu TOP Ö 911 zur VO/2019/07224 nimmt die Hansestadt Lübeck am weiteren Konsolidierungsfonds des Landes Schleswig-Holstein teil. Mit dem Haushaltsbegleitbeschluss 2019 ist bereits ein Paket an prozessbezogenen Konsolidierungsmaßnahmen im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung beschlossen worden, die bis 2023 umzusetzen sind. In 2021 sind die Arbeiten an diesen Maßnahmen konsequent fortzusetzen, um das Ziel einer finalen Gesamtumsetzung bis 2023 erreichen zu können.

Mit dem Haushalt 2021 sollen auch weitere notwendige Ressourcen bereitgestellt werden, um die grundlegende prozessuale Neuausrichtung der Verwaltung nachhaltig vorantreiben zu können. Hierzu ist der Bürgerschaft im August ein ergänzender Bericht unter VO/2020/09004 entgegengebracht worden.

Das Maßnahmenpaket – das auch Bestandteil des mit dem Land geschlossenen weiteren Kondivertrages ist - ist in der Anlage 6 nochmals nachrichtlich beigefügt. Der Vertrag mit dem Land Schleswig-Holstein läuft ebenfalls bis 2023.

 

Trotz positiver Jahresabschlüsse der Vorjahre trüben weiterhin hohe Verbindlichkeiten die städtische Bilanz. Zwar konnten die Kassenkredite weiter gesenkt werden. Zur Sicherstellung der Liquidität ist es jedoch nach wie vor erforderlich, Kassenkredite aufzunehmen.

Diese sind grundsätzlich kurzfristiger Natur. Es kann allerdings wirtschaftlich sein, den

Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten nicht kurzfristig, sondern mittelfristig zu finan-zieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn das allgemeine Zinsniveau im Haushaltsjahr

günstig ist. Auf diese Weise kann das günstige Zinsniveau für den Bodensatz über das Ende des Haushaltsjahres hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gesichert werden. Dieser Bodensatzbetrag wird wie im Vorjahr auf 180 Millionen EUR veranschlagt.

Investitionen werden auch in den nächsten Jahren nur mit erheblichen Krediten zu finan-zieren sein. Neben der laufenden Unterhaltung des großen städtischen Anlagevermögens sind auch notwendige Sanierungen in allen Teilen der städtischen Infrastruktur nötig.

Neu angegangen wird ab 2021 die Unterbringung der Berufsfeuerwehr. Der Vorlage VO/2020/08899 folgend wird eine gemeinsame kooperative Leitstelle für die städtischen  Aufgaben des Rettungsdienstes, des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes sowie die polizeilichen Aufgaben des Landes begründet. Mit einem Neubau der Feuerwache 2 können daneben räumliche Engpässe am Standort der Feuerwache 1 beseitigt werden,   indem dort die bislang extern angemietete Notfallsanitäterschule untergebracht sowie 8   befristet nutzbare Arbeitsplätze in Bürocontainern am Standort Feuerwache 1 aufgegeben werden. Die bis zu 40. Mio. EUR betragende Investitionssumme für den Neubau der Feuerwache 2 wird in großen Teilen refinanziert durch Mieteinnahmen des Landes für die Mitnutzung der Leitstellenbüros, sowie durch die Krankenkassen für die Investitionen in den Rettungsdienst an diesem Standort. Für erste Planungen sind 1,5 Mio. EUR in den Investitionsplan 2021 eingestellt, die weiteren Beträge verteilen sich bis in das Jahr 2026.      

 

In Summe bedarf es in 2021 Kreditaufnahmen von 69,9 Mio. EUR. Der Finanzierungsrahmen zu den Investitionen ist am Ende dieser Vorlage abgebildet. Da die Kreditermächtigung Teil der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht ist, haben entsprechende Gespräche auch mit Bezug auf das vorgenannte Projekt bereits stattgefunden.

 

Beratungsverfahren:
Wie im Vorjahr wurde verabredet, auf einzelne Fachausschussberatungen zu verzichten. Die Gremienbeteiligung erfolgt in den Sitzungen des Hauptausschusses am 8.9. zu den konsumtiven Teilen des Haushaltsplans, und am 9.9.2020 zu den Investitionen.

 

Neben den Unterlagen für die Beschlussfassung in ALLRIS im erforderlichen amtlichen Format stehen alle Haushaltsdaten einschl. der Investitionen im interaktiven Haushalt webbasiert zur Verfügung.


 

Finanzierungsrahmen zu den Investitionen:

Ein-/Auszahlungsart

2019

2020

2021

2022

2023

2024

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

EINZAHLUNGEN

 

 

 

 

 

 

Eigenmittel

 

 

 

 

 

 

Rückflüsse von Darlehen

477,2

531,1

534,3

539,6

540,7

541,3

Veräußerungserlöse

15.716,9

16.697,4

18.080,8

7.580,8

7.580,8

1.580,8

Beiträge, Sonstige

182,7

0,0

890,0

0,0

0,0

0,0

abzgl. Stellplatzablöse 1)

10,4

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Eigenmittel zusammen:

16.366,4

17.228,5

19.505,1

8.120,4

8.121,5

2.122,1

 

 

 

 

 

 

 

Fremdmittel:

 

 

 

 

 

 

Kreditmittel (ohne Umschuldungen) für:

 

 

 

 

 

 

rentierliche Bereiche

 

 

 

 

 

 

Rettungsdienst

3.213,2

3.377,5

3.473,0

2.721,2

2.267,2

2.523,7

Passat-Hafen / Bark Passat

88,0

532,2

572,5

555,0

470,0

20,0

Märkte

-600,0

0,0

250,0

1.750,0

0,0

0,0

Friedhöfe

319,1

1.546,0

959,0

214,0

164,0

164,0

Hafenbaumaßnahmen

33.367,9

7.595,5

9.283,8

29.123,9

17.835,4

14.361,4

Zwischensumme :

36.388,2

13.051,2

14.538,3

34.364,1

20.736,6

17.069,1

Kredite f. Sonderfinanzierungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

sonstiger Bereich

30.359,6

53.984,3

55.322,3

70.690,8

77.571,0

63.793,8

Kredite Kernhaushalt HLe

66.747,8

67.035,5

69.860,6

105.054,9

98.307,6

80.862,9

Kredite f. städt. Gesellschaften

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Kreditmittel zusammen:

66.747,8

67.035,5

69.860,6

105.054,9

98.307,6

80.862,9

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisung./Zusch. f. Investitionen

32.649,0

27.984,1

26.395,1

22.339,8

25.480,2

31.605,2

EINZAHLUNGEN  insgesamt:

115.763,2

112.248,1

115.760,8

135.515,1

131.909,3

114.590,2

 

 

 

 

 

 

 

AUSZAHLUNGEN

 

 

 

 

 

 

Investitionen

 

 

 

 

 

 

Rentierliche Bereiche

 

 

 

 

 

 

Rettungsdienst

3.233,2

3.397,5

3.493,0

2.741,2

2.287,2

2.543,7

Passat-Hafen / Bark Passat

88,0

532,2

572,5

555,0

470,0

20,0

Märkte

250,0

0,0

250,0

1.750,0

0,0

0,0

Friedhöfe

320,1

1.547,0

960,0

215,0

165,0

165,0

Hafenbaumaßnahmen

47.070,0

19.472,6

19.579,0

35.829,8

28.475,0

29.516,0

 

 

 

 

 

 

 

Zwischensumme:

50.961,3

24.949,3

24.854,5

41.091,0

31.397,2

32.244,7

sonstige Bereiche

64.801,9

87.298,8

90.906,3

94.424,1

100.512,1

82.345,5

 

 

 

 

 

 

 

Investitionen zusammen:

115.763,2

112.248,1

115.760,8

135.515,1

131.909,3

114.590,2

AUSZAHLUNGEN insgesamt:

115.763,2

112.248,1

115.760,8

135.515,1

131.909,3

114.590,2

 

Fehlbedarf (-) / Überschuss (+) :

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

 

 

Hinweise zum Haushaltsjahr 2021 :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1) Ablösebeträge für Stellplätze dürfen gem. Krediterlass bei der Ermittlung der Kreditobergrenze nicht berücksichtigt

werden, die rechn. Kreditobergrenze nach Ziffer 2.2 des Runderlasses zu § 95 g GO erhöht sich somit um diesen Anteil.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 


Anlagen

1  Vorbericht

2 Produkthaushaltsplan

3 Stellenplan                                                             

4 Beteiligungsbericht 

5 Budgetübersichten ohne Interne Leistungsabrechnung 

6 Konsolidierungsliste                                               

7 Durchführungsbestimmungen 2021

8     Überprüfung der von der Hansestadt Lübeck erhobenen Gebühren/Entgelte 
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Anlage-1_Vorbericht 2021 (7130 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage-2_Produkthaushalt 2021 (7999 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage-3_Stellenplan 2021 (1934 KB)    
Anlage 7 4 öffentlich Anlage-4_Beteiligungsbericht 2021 (2503 KB)    
Anlage 8 5 öffentlich Anlage-5_Budgetübersichten (686 KB)    
Anlage 2 6 öffentlich Anlage-6_Konsolidierungsliste (14 KB)    
Anlage 5 7 öffentlich Anlage-7_Durchführungsbestimmungen_2021 (137 KB)    
Anlage 6 8 öffentlich Anlage-8_Gebühren und Entgelte (491 KB)    
Stammbaum:
VO/2020/09154   Haushalt 2021   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/09154-03   Beirat für Senior:innen: Haushaltsbegleitbeschluss 2021 Trennung Rad- und Gehwege   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag des Seniorenbeirates
VO/2020/09154-07   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2020/09154-08   Antrag des Schul- und Sportausschusses zur Beschlussvorlage Haushalt 2021 (VO/2020/09154)   4.401 - Schule und Sport   Antrag eines Ausschusses/Beirates
VO/2020/09154-09   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Stadtverkehr Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-10   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Sitzungsgeld   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-11   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Lübecker Kulturtafel   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-12   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Inklusionsfonds   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-13   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: öffentliche Toiletten Marktplatz   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-14   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: barrierefreie Bürgerschaftssitzungen   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-15   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Umsetzung Aktionsplan Antisemitismus   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-16   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Lübecker Museen   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-17   AfD: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021   Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)   Antrag der AfD-Fraktion
VO/2020/09154-18   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Zusätzliche Förderung von Pampilio   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/09154-19   Freie Wähler & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 Haushalt 2021   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2020/09154-21   BM Antje Jansen (GAL): Haushaltbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 Haushalt 2021   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09154-22   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN u. DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021: Zuschusserhöhung Autonomes Frauenhaus   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   interfraktioneller Antrag
VO/2020/09154-23   Die Unabhängigen: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Haushalt 2021 zukunftsfähig gestalten   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2020/09154-24   Genehmigung des Haushalts 2021 der Hansestadt Lübeck | Umsetzung des Genehmigungserlasses   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
2020/09154-24-01   Beantwortung der Fragen des Bauausschusses zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Haushalts 2021 der Hansestadt Lübeck   1.201 - Haushalt und Steuerung   Antwort auf Anfrage öffentlich