Allgemeiner Überblick
Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der Lübecker Bürgerschaft ermächtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Vorschriften gemäß §§ 77 ff. in der ab 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung, die den Vorschriften für die Doppik nach der aktuell geltender Fassung der Gemeindeordnung – §§ 95 ff. - im Wesentlichen entsprechenden, sind zu beachten.
Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplanes, ebenso wie der Beteiligungsbericht und der Vorbericht.
Für die Planung 2021 liegt der Jahresabschluss 2019 als konkrete Planungsgrundlage vor. Das Jahr 2019 wurde mit einem Überschuss von 48,6 Mio. EUR abgeschlossen.
Im ersten Quartal 2020 erreicht die Corona-Pandemie auch Deutschland mit erheblichen Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben und hier relevant auch auf den kommunalen Haushalt.
Nachdem in 2020 die Wirtschaft auch im Bereich der Hansestadt Lübeck Einbußen erfahren hat, und viele kommunale Leistungen zeitweise nicht angeboten werden konnten, entspannt sich im zweiten Halbjahr 2020 die Lage und lässt eine realistische Planung für 2021 möglich werden. Bei Vorlage der Eckwerteverfügung VO/2020/08770 Anfang März 2020 konnte noch mit einem ausgeglichenen Haushalt für 2021 geplant werden, jedoch ließen die Auswertungen der Mai-Steuerschätzungen dieses nicht mehr möglich werden. Die nun vorliegende Planung 2021 geht im Ertragsteil von geminderten Einnahmen aus, sowohl bei den Gewerbesteuern, als auch beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und dem Kommunalen Finanzausgleich. Dem stehen gestiegene Aufwendungen für kommunale Leistungen gegenüber.
Hervorzuheben ist das erweiterte Serviceangebot in weiteren Bürgerservicebüros. Nachdem in 2020 für die Innenstadt neue Räumlichkeiten im Lichthof bezogen werden konnten, plant die Verwaltung für 2021 die Eröffnung eines neuen Bürgerservicebüros im Stadtteil St. Lorenz gemäß Vorlage VO/2018/05732.
Ausgehend von dem in der Sitzung der Bürgerschaft am 23.5.2019 ausgerufenen Klimanotstand hat die Verwaltung intensiv an erforderlichen Maßnahmen gearbeitet und aktuell einen Bericht VO/2020/08920 zu den Klimaschutzmaßnahmen in Lübeck für das Jahr 2021 vorgelegt. Der hier vorgelegte Haushaltsplan 2021 enthält zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ein Budget von 500.000 EUR. Darüber hinaus ist in den Budgets unterschiedlicher Bereiche Geld für Maßnahmen zum Klimaschutz vorhanden, meistens dienen diese Maßnahmen primär den jeweiligen Fachzielen und darüber hinaus auch dem Klimaschutz.
Entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses vom 29.3.2019 zu TOP Ö 911 zur VO/2019/07224 nimmt die Hansestadt Lübeck am weiteren Konsolidierungsfonds des Landes Schleswig-Holstein teil. Mit dem Haushaltsbegleitbeschluss 2019 ist bereits ein Paket an prozessbezogenen Konsolidierungsmaßnahmen im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung beschlossen worden, die bis 2023 umzusetzen sind. In 2021 sind die Arbeiten an diesen Maßnahmen konsequent fortzusetzen, um das Ziel einer finalen Gesamtumsetzung bis 2023 erreichen zu können.
Mit dem Haushalt 2021 sollen auch weitere notwendige Ressourcen bereitgestellt werden, um die grundlegende prozessuale Neuausrichtung der Verwaltung nachhaltig vorantreiben zu können. Hierzu ist der Bürgerschaft im August ein ergänzender Bericht unter VO/2020/09004 entgegengebracht worden.
Das Maßnahmenpaket – das auch Bestandteil des mit dem Land geschlossenen weiteren Kondivertrages ist - ist in der Anlage 6 nochmals nachrichtlich beigefügt. Der Vertrag mit dem Land Schleswig-Holstein läuft ebenfalls bis 2023.
Trotz positiver Jahresabschlüsse der Vorjahre trüben weiterhin hohe Verbindlichkeiten die städtische Bilanz. Zwar konnten die Kassenkredite weiter gesenkt werden. Zur Sicherstellung der Liquidität ist es jedoch nach wie vor erforderlich, Kassenkredite aufzunehmen.
Diese sind grundsätzlich kurzfristiger Natur. Es kann allerdings wirtschaftlich sein, den
Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten nicht kurzfristig, sondern mittelfristig zu finan-zieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn das allgemeine Zinsniveau im Haushaltsjahr
günstig ist. Auf diese Weise kann das günstige Zinsniveau für den Bodensatz über das Ende des Haushaltsjahres hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gesichert werden. Dieser Bodensatzbetrag wird wie im Vorjahr auf 180 Millionen EUR veranschlagt.
Investitionen werden auch in den nächsten Jahren nur mit erheblichen Krediten zu finan-zieren sein. Neben der laufenden Unterhaltung des großen städtischen Anlagevermögens sind auch notwendige Sanierungen in allen Teilen der städtischen Infrastruktur nötig.
Neu angegangen wird ab 2021 die Unterbringung der Berufsfeuerwehr. Der Vorlage VO/2020/08899 folgend wird eine gemeinsame kooperative Leitstelle für die städtischen Aufgaben des Rettungsdienstes, des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes sowie die polizeilichen Aufgaben des Landes begründet. Mit einem Neubau der Feuerwache 2 können daneben räumliche Engpässe am Standort der Feuerwache 1 beseitigt werden, indem dort die bislang extern angemietete Notfallsanitäterschule untergebracht sowie 8 befristet nutzbare Arbeitsplätze in Bürocontainern am Standort Feuerwache 1 aufgegeben werden. Die bis zu 40. Mio. EUR betragende Investitionssumme für den Neubau der Feuerwache 2 wird in großen Teilen refinanziert durch Mieteinnahmen des Landes für die Mitnutzung der Leitstellenbüros, sowie durch die Krankenkassen für die Investitionen in den Rettungsdienst an diesem Standort. Für erste Planungen sind 1,5 Mio. EUR in den Investitionsplan 2021 eingestellt, die weiteren Beträge verteilen sich bis in das Jahr 2026.
In Summe bedarf es in 2021 Kreditaufnahmen von 69,9 Mio. EUR. Der Finanzierungsrahmen zu den Investitionen ist am Ende dieser Vorlage abgebildet. Da die Kreditermächtigung Teil der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht ist, haben entsprechende Gespräche auch mit Bezug auf das vorgenannte Projekt bereits stattgefunden.
Beratungsverfahren:
Wie im Vorjahr wurde verabredet, auf einzelne Fachausschussberatungen zu verzichten. Die Gremienbeteiligung erfolgt in den Sitzungen des Hauptausschusses am 8.9. zu den konsumtiven Teilen des Haushaltsplans, und am 9.9.2020 zu den Investitionen.
Neben den Unterlagen für die Beschlussfassung in ALLRIS im erforderlichen amtlichen Format stehen alle Haushaltsdaten einschl. der Investitionen im interaktiven Haushalt webbasiert zur Verfügung.
Finanzierungsrahmen zu den Investitionen:
Ein-/Auszahlungsart | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
EINZAHLUNGEN | | | | | | |
Eigenmittel | | | | | | |
Rückflüsse von Darlehen | 477,2 | 531,1 | 534,3 | 539,6 | 540,7 | 541,3 |
Veräußerungserlöse | 15.716,9 | 16.697,4 | 18.080,8 | 7.580,8 | 7.580,8 | 1.580,8 |
Beiträge, Sonstige | 182,7 | 0,0 | 890,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
abzgl. Stellplatzablöse 1) | 10,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Eigenmittel zusammen: | 16.366,4 | 17.228,5 | 19.505,1 | 8.120,4 | 8.121,5 | 2.122,1 |
| | | | | | |
Fremdmittel: | | | | | | |
Kreditmittel (ohne Umschuldungen) für: | | | | | | |
rentierliche Bereiche | | | | | | |
Rettungsdienst | 3.213,2 | 3.377,5 | 3.473,0 | 2.721,2 | 2.267,2 | 2.523,7 |
Passat-Hafen / Bark Passat | 88,0 | 532,2 | 572,5 | 555,0 | 470,0 | 20,0 |
Märkte | -600,0 | 0,0 | 250,0 | 1.750,0 | 0,0 | 0,0 |
Friedhöfe | 319,1 | 1.546,0 | 959,0 | 214,0 | 164,0 | 164,0 |
Hafenbaumaßnahmen | 33.367,9 | 7.595,5 | 9.283,8 | 29.123,9 | 17.835,4 | 14.361,4 |
Zwischensumme : | 36.388,2 | 13.051,2 | 14.538,3 | 34.364,1 | 20.736,6 | 17.069,1 |
Kredite f. Sonderfinanzierungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
sonstiger Bereich | 30.359,6 | 53.984,3 | 55.322,3 | 70.690,8 | 77.571,0 | 63.793,8 |
Kredite Kernhaushalt HLe | 66.747,8 | 67.035,5 | 69.860,6 | 105.054,9 | 98.307,6 | 80.862,9 |
Kredite f. städt. Gesellschaften | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Kreditmittel zusammen: | 66.747,8 | 67.035,5 | 69.860,6 | 105.054,9 | 98.307,6 | 80.862,9 |
| | | | | | |
Zuweisung./Zusch. f. Investitionen | 32.649,0 | 27.984,1 | 26.395,1 | 22.339,8 | 25.480,2 | 31.605,2 |
EINZAHLUNGEN insgesamt: | 115.763,2 | 112.248,1 | 115.760,8 | 135.515,1 | 131.909,3 | 114.590,2 |
| | | | | | |
AUSZAHLUNGEN | | | | | | |
Investitionen | | | | | | |
Rentierliche Bereiche | | | | | | |
Rettungsdienst | 3.233,2 | 3.397,5 | 3.493,0 | 2.741,2 | 2.287,2 | 2.543,7 |
Passat-Hafen / Bark Passat | 88,0 | 532,2 | 572,5 | 555,0 | 470,0 | 20,0 |
Märkte | 250,0 | 0,0 | 250,0 | 1.750,0 | 0,0 | 0,0 |
Friedhöfe | 320,1 | 1.547,0 | 960,0 | 215,0 | 165,0 | 165,0 |
Hafenbaumaßnahmen | 47.070,0 | 19.472,6 | 19.579,0 | 35.829,8 | 28.475,0 | 29.516,0 |
| | | | | | |
Zwischensumme: | 50.961,3 | 24.949,3 | 24.854,5 | 41.091,0 | 31.397,2 | 32.244,7 |
sonstige Bereiche | 64.801,9 | 87.298,8 | 90.906,3 | 94.424,1 | 100.512,1 | 82.345,5 |
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Investitionen zusammen: | 115.763,2 | 112.248,1 | 115.760,8 | 135.515,1 | 131.909,3 | 114.590,2 |
AUSZAHLUNGEN insgesamt: | 115.763,2 | 112.248,1 | 115.760,8 | 135.515,1 | 131.909,3 | 114.590,2 |
Fehlbedarf (-) / Überschuss (+) : |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
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Hinweise zum Haushaltsjahr 2021 : | | | | | | |
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1) Ablösebeträge für Stellplätze dürfen gem. Krediterlass bei der Ermittlung der Kreditobergrenze nicht berücksichtigt |
werden, die rechn. Kreditobergrenze nach Ziffer 2.2 des Runderlasses zu § 95 g GO erhöht sich somit um diesen Anteil. |