Vorlage - VO/2020/08854  

Betreff: Antwort auf die Anfrage der AM Birte Duggen und Dr. Axel Flasbarth - Förderung für Investitionen in Elektromobilität - VO/2020/08697
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.203 - Beteiligungscontrolling Bearbeiter/-in: Leu, Beate
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
12.05.2020 
31. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage der AM Birte Duggen und Dr. Axel Flasbarth -
Förderung für Investitionen in Elektromobilität VO/2020/08697

In der Sitzung des Hauptausschusses am 25.02.2020 wurden die Fragen 1 bis 5 bereits mündlich beantwortet. Es wurde noch um Beantwortung der Fragen 6 bis 9 gebeten.

 


Begründung

Der vorliegende Berichts- bzw. Anfragewunsch betrifft den Zuständigkeitsbereich der städtischen Gesellschaften. Die Anfrage bzw. der Berichtsauftrag ist deshalb zuständigkeitshalber an alle städtischen Gesellschaften und Betriebe weitergeleitet worden und die Beantwortung der gestellten Fragen ist durch die Gesellschaften bzw. die Betriebe dem Fachbereich übersandt worden.

Aufgrund der Tatsache, dass städtische Eigengesellschaften keine eigenen Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen können und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, geschieht dieses mit dem Deckblatt des Fachbereiches Bürgermeister.

Der Fachbereich Bürgermeister weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Antworten ausschließlich die Gesellschaften selbst verantwortlich sind. Der Fachbereich Bürgermeister wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur dann eigene Anmerkungen machen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen der Gesellschaften entsprechende Ergänzungen notwendig sind.

„Das Bundesverkehrsministerium teilte am 11.2.2020 mit, dass es im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 5.12.2017 den Kauf von bundesweit 3.800 E-Fahrzeugen und 2.000 Lademöglichkeiten mit insgesamt 90 Mio. € fördern würde.

Die Landeshauptstadt Kiel erhält davon 10,7 Mio. €, die für die Anschaffung von 29 Elektrobussen der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG), zwei Plug-In-Hybrid-Fähren für den Liniendienst auf der Kieler Förde sowie elf elektrische Fahrzeuge für Vermessungsaufgaben und Abfallwirtschaft genutzt werden.

In diesem Zusammenhang möge der Bürgermeister bitte die folgenden Fragen beantworten:

1)      bis 5) bereits mündlich beantwortet

6) In welcher Höhe liegen sonstige Förderungszusagen für Investitionen in E-Mobilität in der Hansestadt und den städtischen Gesellschaften in 2020 vor?

7) Von wem stammen die sonstigen Förderungszusagen (bitte einzeln ausweisen)?

8) Wofür werden sie verwendet?

9) Welche sonstige Förderung für E-Mobilität haben die Hansestadt Lübeck und die städtischen Gesellschaften seit 2018 beantragt?

Die SeniorInneneinrichtungen, der Kurbetrieb Travemünde und die Lübecker Schwimmbäder sowie die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH verfügen über keinen eigenen Fuhrpark und haben insoweit auch keine Förderungen beantragt.

Für die BQL Berufsausbildungs- und Qualifizierungsagentur Lübeck GmbH liegen keine Förderzusagen für Investitionen in E-Mobilität vor; aktuell wurden auch noch keine Anträge für Investitionen in E-Mobilität gestellt.

Auch die Theater Lübeck gGmbH plant aktuell keine Investitionen in E-Mobilität.

Antworten der Entsorgungsbetriebe Lübeck

6) In welcher Höhe liegen sonstige Förderungszusagen für Investitionen in E-Mobilität in der Hansestadt und den städtischen Gesellschaften in 2020 vor?

Folgende Förderungen bzw. Preisnachlässe werden für den Einsatz der E- Mobilität genutzt:   

6.1) Für den Einsatz von Elektromobilität werden Förderungen in Höhe von 5.800 Euro bis 6.300 Euro pro Fahrzeug in Anspruch genommen.

6.2) Von Renault Deutschland werden Fahrzeugnachlässe von ca. 27% auf den Listenpreis der Elektrofahrzeuge (Renault Zoe) gewährt.  

Damit werden Fahrzeugförderungen in Höhe von ca. 42 % der Fahrzeugpreise erzielt. 

7) Von wem stammen die sonstigen Förderungszusagen (bitte einzeln ausweisen)?

7.1) Hamburg – Wirtschaft am Strom aus der Modellregion Elektromobilität Hamburg  (Punkt 6.1)

      Förderer: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

 7.2) RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland  (Renault Bank) Jagenstraße 1, 41468   Neuss  (Punkt 6.2)

8) Wofür werden sie verwendet?

8.1) Die Förderungen wurden für den Ausbau der Pkw - Elektromobilität in der Hansestadt Lübeck eingesetzt

9) Welche sonstige Förderung für E-Mobilität haben die Hansestadt und die städtischen Gesellschaften seit 2018 beantragt?

Wir haben am 17.09.2019 von der Bundeskasse Halle/Saale eine Fördersumme in Höhe von 125.694,00 EUR für die Kehrmaschine erhalten. Aktiviert haben wir die Kehrmaschine mit einem Wert in Höhe von 370.357,81 EUR.

Antwort der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH

Fragen 6 bis 8)

Weitere Fördermittel wurden bisher nicht beantragt.

Eine Beantragung ist aber für neue E-Lade-Stationen im Wohnungsbestand geplant, sobald das Land ein bereits angekündigtes Förderprogramm tatsächlich startet.

9) Welche sonstige Förderung für E-Mobilität haben die Hansestadt und die städtischen Gesellschaften seit 2018 beantragt?

Wir haben 2018 zwei Elektrofahrzeuge vom Typ Renault Zoe angeschafft und dafür jeweils eine Förderung in Höhe von 13.315,63 Euro netto (zusammen 26.631,26 Euro netto) aus dem Programm E-Drive-Hamburg (Saubere Luft Hamburg) in Anspruch nehmen können. Die Förderung wurde vom Händler direkt vom Neupreis abgezogen und nicht direkt an uns ausgezahlt.).

Antworten der KWL GmbH.

6) In welcher Höhe liegen sonstige Förderungszusagen für Investitionen in E-Mobilität in der Hansestadt und den städtischen Gesellschaften in 2020 vor?

 0€

7) Von wem stammen die sonstigen Förderungszusagen (bitte einzeln ausweisen)?

 - keine sonstigen Förderungszusagen in E-Mobilität -

8) Wofür werden sie verwendet?

entfällt

9) Welche sonstige Förderung für E-Mobilität haben die Hansestadt und die städtischen Gesellschaften seit 2018 beantragt?

Elektro Leasingfahrzeug über die Fördermaßnahme der Metropolregion Hamburg, bezogen über die Entsorgungsbetriebe Lübeck als zentrale Beschaffungsstelle für die Hansestadt Lübeck und die Lübecker Tochtergesellschaften im März des Jahres 2019. Dabei Verzicht auf zwei kraftstoffbetriebene PKW

Antwort der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH

 6) In welcher Höhe liegen sonstige Förderungszusagen für Investitionen in E-Mobilität in der Hansestadt und den städtischen Gesellschaften in 2020 vor?

Bisher keine Zusagen, aber beantragt in 2020:

 In Beantragung: Förderung E- IT Service Fahrzeug (Nissan Transporter) Höhe etwa: 3.000€

 In Beantragung: EU CEF-T Hansalink II Landstromanlagen für RoRo Fähren durch die LPA Höhe etwa: 1,5 Mio

Geplante Förderungen

 Es sollen 2 weitere E-Ladesäulen auf Mitarbeiterparkplatz am Hafenhaus errichtet und ggf. Förderungen dafür beantragt werden.

 1-2 E-Ladesäulen am Seelandterminal für Kunden und Mitarbeiter. Förderung soll beantragt werden.

7) Von wem stammen die sonstigen Förderungszusagen (bitte einzeln ausweisen)?

 Förderung IT-Fahrzeug: Umweltbonus des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick.html)

 Förderung Hansalink II: EU-Mittel im Programm CEF-T (https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility)

8) Wofür werden sie verwendet?

Umweltbonus erhält der Käufer eines E-Autos

Förderantrag Hansalink II: Landstromanlage am Terminal Skandinavienkai für RoRo-Schiffe,

9) Welche sonstige Förderung für E-Mobilität haben die Hansestadt und die städtischen Gesellschaften seit 2018 beantragt?

Förderung einer Schnellladesäule am Hafenhaus (60T€) durch EU CEF Fast E Förderprogramm (Inbetriebnahme 2018)

Förderung E- IT Service Fahrzeug ( 2.000€, Renault Transporter)

Antworten der Lübecker Musik- und Kongreßhallen GmbH

6) In welcher Höhe liegen sonstige Förderungszusagen für Investitionen in E-Mobilität in der Hansestadt und den städtischen Gesellschaften in 2020 vor?

keine

7) Von wem stammen die sonstigen Förderungszusagen (bitte einzeln ausweisen)?

 entfällt

8) Wofür werden sie verwendet?

 entfällt

9) Welche sonstige Förderung für E-Mobilität haben die Hansestadt und die städtischen Gesellschaften seit 2018 beantragt?

Das E-Auto der Geschäftsführung wird über ein Förderprogramm unterstützt. Die Leasing-Rate ist daher entsprechen geringer.

Antworten der Stadtwerke Lübeck GmbH für den Teilkonzern

6) In welcher Höhe liegen sonstige Förderungszusagen für Investitionen in E-Mobilität in der Hansestadt und den städtischen Gesellschaften in 2020 vor?

Förderzusage über bis zu 11.040 Euro (max. 40% der anrechnungsfähigen Ausgaben) vom 30.07.2019 des BMWI im Rahmen des dritten Förderaufrufs gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vom 13.02.2017.

7) Von wem stammen die sonstigen Förderungszusagen (bitte einzeln ausweisen)?

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

8) Wofür werden sie verwendet?

Es geht um die Errichtung von 6 öffentlich zugänglichen Ladepunkten auf der Wallhalbinsel. Umsetzung bis 30.09.2021

9) Welche sonstige Förderung für E-Mobilität haben die Hansestadt und die städtischen Gesellschaften seit 2018 beantragt?

Wir haben im vierten Aufruf (Frist 31.10.2019) Zuschüsse in Höhe von 190.338,72 Euro für den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur beantragt. Davon würden 92.172,74 Euro in Lübecker Standorte gehen. Wir warten aktuell auf Zu-, bzw. Absage durch das BMVI.

Antworten der Stadtverkehr Lübeck GmbH für den Teilkonzern (TK)

6) In welcher Höhe liegen sonstige Förderungszusagen für Investitionen in E-Mobilität in der Hansestadt und den städtischen Gesellschaften in 2020 vor?

Am 24.01.2020 wurde durch SL ein Förderantrag für die Anschaffung von Elektrobussen inklusive Ladeinfrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eingereicht. Das Gesamtprojekt hat eine Laufzeit von 2020 – 2023 und ein Gesamtvolumen von rund EUR 35 Mio. Die beantragte Förderung beläuft sich auf etwa 16 Mio. €.

Aktuell liegt im SL-Teilkonzern kein verbindlicher Zuwendungsbescheid zur E-Mobilität vor. Die Aussichten auf Erfolg standen vor der Corona-Krise gut. Aktuell muss aufgrund der drohenden Liquiditätsengpässe abgewartet werden, in wie weit die Bundesministerien Förderzusagen erteilen.

7) Von wem stammen die sonstigen Förderungszusagen (bitte einzeln ausweisen)?

Es liegen beim TK SL aktuell keine Förderzusagen vor.

8) Wofür werden sie verwendet?

Es liegen beim TK SL aktuell keine Förderzusagen vor.

9) Welche sonstige Förderung für E-Mobilität haben die Hansestadt und die städtischen Gesellschaften seit 2018 beantragt?

Alle von SL und LVG in 2018 eingereichten Projektskizzen zur Fahrzeugförderung Elektromobilität wurden von Bund und Land abgelehnt. Gefördert wurden Kommunen/Städte, die aufgrund der schlechten Luftqualität in einer Liste des Bundesumweltamtes genannt waren. Die dieser Liste zugrunde liegenden Grenzwerte wurden in der Hansestadt Lübeck nicht erreicht. Im Jahr 2019 wurde eine Projektskizze durch den TK SL für die Anschaffung von Elektrobussen und den Aufbau der dazugehörigen Ladeinfrastruktur beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eingereicht. Hierfür hat der SL-Teilkonzern lange keine Antwort erhalten und wurde dann später aufgefordert einen Antrag zu stellen. Dieser ist unter 6. abgebildet.

 


Anlagen