Vorlage - VO/2020/08679  

Betreff: Fortführung Regionalmanagement im HanseBelt
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
09.03.2020 
15. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Bauausschuss zur Vorberatung
16.03.2020 
31. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.03.2020 
Achtung NEUER TAGUNGSORT ! 30. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.03.2020 
15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
28.05.2020 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


 

  1. Die Bürgerschaft nimmt die bisherigen Aktivitäten des Regionalmanagements im HanseBelt zur Kenntnis.

 

  1. Die Bürgerschaft befürwortet die Fortführung des Regionalmanagements im HanseBelt in einer zweiten Förderphase ab 2021.

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltplan 2021 ff. die finanzielle Beteiligung der Hansestadt Lübeck an der zweiten Förderphase des Regionalmanagements im HanseBelt für den Zeitraum 2021 bis 2023. Die jährliche finanzielle Beteiligung beträgt 2,8 % des Gesamtbudgets (ca. 8.000,00 € pro Jahr).

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

Wirtschaftsförderung Lübck GmbH

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

keine Betroffenheit durch die Vorlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (siehe Begründung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung


Das Regionalmanagement im HanseBelt koordiniert seit seiner Neuaufstellung 2018 die kreisübergreifende Zusammenarbeit in den Handlungsfeldern Raum für Wirtschaft, Mobilität, Tourismus und Marketing. Kooperationspartner des Regionalmanagements sind die IHK zu Lübeck als Federführende sowie die Kreise Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Segeberg, Ostholstein und die Hansestadt Lübeck. Weitere Partner:innen sind die jeweiligen Wirtschaftsförderungsgesellschaften und der HanseBelt e.V. Auf Arbeitsebene kommen weitere Partner:innen, wie bspw. regionale Tourismusagenturen, hinzu.

 

Die erste Förderphase des Regionalmanagements mit einer Förderquote von 75 % endet zum 31.12.2020. Aufbauend auf die bisherigen Ergebnisse und die erfolgreiche Zusammenarbeit über die Kreisgrenzen hinweg soll das Regionalmanagement auf Wunsch der Lenkungsgruppe in einer zweiten Förderphase ab dem 01.01.2021 fortgesetzt werden. Die Förderquote beträgt in der zweiten Förderphase 65 %. Der entsprechend steigende Eigenanteil von 35 % wird prozentual auf die Kooperationspartner:innen aufgeteilt, die IHK zu Lübeck übernimmt dabei 14 %, die Kreise und die Hansestadt Lübeck 2,8 % und die Wirtschaftsförderungen sowie der HanseBelt e.V. 1,4 %.

 

Ziel der zweiten Förderphase ist die weitere Zusammenarbeit zur Stärkung der regionalen Entwicklung. Es sollen Projekte entwickelt und umgesetzt werden, von denen alle Kooperationspartner profitieren. Eine geschlossene Positionierung verleiht dem HanseBelt u. a. gegenüber dem Land Schleswig-Holstein zusätzliches Gewicht. Somit bietet das Regionalmanagement eine ideale Chance, um gemeinsame Interessen und Ziele vereint bei der Landesregierung zu platzieren. Darüber hinaus bieten das Regionalmanagement der Region die Möglichkeit, sich gemeinsam auf die feste Fehmarnbeltquerung und die damit verbundenen Auswirkungen vorzubereiten.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt konnten bereits einige Projekt abgeschlossen werden:

 

Raum für Wirtschaft: Erstellung einer Gewerbeflächenbedarfsanalyse für den HanseBelt, welche als Grundlage für die Fortschreibung eines Gewerbeflächenleitfadens dient. Dieser soll der Landesplanung den Gewerbeflächenbedarf und die Verortung möglicher neuer Gewerbestandorte für die Aufstellung des neuen Regionalplans III aufzeigen.

 

Mobilität: Erarbeitet wurde eine Studie zu den Chancen der festen Fehmarnbeltquerung mit Fokus auf Arbeitsmarkt, Verkehr, Wirtschaft und Wohnen. Darüber hinaus wird derzeit eine Leistungsfähigkeitsanalyse der Autobahnen und Anschlussstellen sowie relevanter nachgelagerter Verkehrswege im HanseBelt durchgeführt.

 

Tourismus: Untersuchung des Potentials des Messe- und Tagungstourismus, sobald der HanseBelt durch die Fehmarnbeltquerung für Skandinavier schneller zu erreichen ist. Darüber hinaus wurde das Reiseverhalten des dänischen Gastes untersucht. Es wurde ausgearbeitet, über welche Kanäle man den dänischen Gast erreichen kann und welche Angebote sich dieser für eine Reise in den HanseBelt wünscht.

 

Marketing: In enger Zusammenarbeit mit dem seit über zehn Jahren aktiven HanseBelt e.V. (Unternehmerinitiative) wurden die Stärken und Positionierung dieser Region herausgearbeitet. Der HanseBelt soll nach innen und außen sichtbarer gemacht werden. Definierte Akteur:innen helfen in diesem Strategieprozess, die entsprechende Ansprache und Maßnahme für ein Regionalmarketing auf den Weg zu bringen. Fokus liegt dabei auf den Fachkräften und Unternehmen.

 

Darüber hinaus beantragt das Regionalmanagement derzeit ein sog. Regionalbudget beim Land Schleswig-Holstein. Über dieses Budget werden ab voraussichtlich Mitte 2020 über einen Zeitraum von zunächst drei Jahren zusätzliche 300.000,00 € p.a. für Projekte gemäß den Richtlinien der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung stehen. Die Förderquote liegt bei 80 %. Durch das Regionalbudget können weitere wichtige kreisübergreifende Projekte auf den Weg gebracht werden. Konkret sollen damit u. a. die konzeptionellen Ergebnisse aus den Handlungsfeldern der aktuellen und der kommenden Förderphase des Regionalmanagements durch gezielt umgesetzte Maßnahmen sichtbar gemacht werden.

Eine Förderung von entsprechenden Projekten kann bei der Geschäftsstelle des Regionalmanagements beantragt werden, diese prüft anhand formaler und inhaltlicher Kriterien die Förderfähigkeit. Gemeinsam mit den Arbeitsgruppen werden anschließend Empfehlungen erarbeitet, die finale Entscheidung über eine Förderung liegt bei der Lenkungsgruppe des Regionalmanagements.

Voraussetzung für die Beantragung eines Regionalbudgets beim Land Schleswig-Holstein ist ein funktionierendes Regionalmanagement und somit die Fortführung des Regionalmanagements im HanseBelt ab 2021.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Förderquote für das Regionalmanagement im HanseBelt sinkt ab 2021 um 10 % auf 65 %. Angestrebt wird die Beibehaltung des bisherigen Budgets der Geschäftsstelle von insgesamt rd. 860.000,00 € inkl. Personalkosten.

 

Als Eigenanteil fallen bei einer Beteiligung von 2,8 % für die Hansestadt Lübeck für die Jahre 2021, 2022 und 2023 insgesamt Kosten in Höhe von 24.074,00 € an (lt. Finanzierungskonzept in 2021: 8.025,00 €, in 2022: 8.025,00 € und in 2023: 8.025,00 €).

 

 


Anlagen

 

1 – Finanzielle Auswirkungen
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (70 KB)