Kommunalpolitische Beschlüsse / Beratungen: | Datum/ Ergebnis |
Der Bürgermeister wird gebeten, bis zur Sitzung der Bürgerschaft im April 2009 einen Überblick über bereits bestehende Initiativen (z.B. Freiwilligen Agentur) zur Koordinierung der ehrenamtlichen Arbeit in Lübeck zu geben. Gleichzeitig ist über die bisherige Förderung dieser Initiativen zu berichten. (Koordinierungsstelle Ehrenamt). Der Bürgermeister wird gebeten, eine Koordinationsstelle Ehrenamt im Hinblick auf die maximale Aktivierung von auch kleinteiliger ehrenamtlicher Tätigkeit einzurichten, ersatzweise gegebene Initiativen bei anderen Trägern systematisch zu unterstützen. Die Koordinationsstelle soll eine proaktive Vermittlung von Nachfragen und Angeboten betreiben. Das Ehrenamt soll jedoch nicht zum Abbau regulärer, bezahlter Arbeitsplätze führen. Über die unternommenen Aktivitäten möge der Bürgerschaft ein Bericht zum April 2009 vorgelegt werden. | Sitzung der Bürgerschaft am 27.11.2008, TOP 4.27, Drs.Nr. 467 und 347 |
Bericht des Bereiches Soziale Sicherung vom 17.08.2011 „Koordinierungsstelle Ehrenamt“ | Senat am 14.09.2011 |
Überarbeiteter Bericht des Bereiches Soziale Sicherung vom 20.02.2012 „Koordinierungsstelle Ehrenamt“ + Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Soziales am 06.03.2012 (Anlage 1). | Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales am 06.03.2012, TOP 6.2 |
Für die Stärkung des Ehrenamtes in der Hansestadt wird der Bürgermeister beauftragt, dem ePunkt einmalig 30.000 € an Projektmitteln (Sach- und Personalmittel) mit Sperrvermerk für das Jahr 2020 zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt, bis zur November-Sitzung des Sozialausschusses 2019 ein Konzept für die künftige Ehrenamtskoordination in der Hansestadt vorzulegen. | Beschluss der Bürgerschaft (Haushaltsbegleitbeschluss) am 26.09.2019, VO/2019/08082-27 |
1. Bürgerschaftliches Engagement – zukünftige Herausforderungen, Wissensgesellschaft und Gleichwertige Lebensverhältnisse
„Ehrenamt für Menschen in Lübeck“
»Civitatem melius tutator amor civium quam alta propugnacula.«
Bürgerliebe schützt die Stadt besser als hohe Schutzwehren.
(Inschrift auf der Ochsenbastei Görlitz, auf einem erhalten gebliebenen Schutzwall aus dem Mittelalter.)
1.1. Initiativen des Bundes
Über 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in unserer Gesellschaft bundesweit auf vielfältige Art. Bürgerschaftliches Engagement hat viele Gesichter. Sowohl in Sport-, Kultur- und Musikvereinen als auch in Schule und Kindertageseinrichtung sind Ehrenamtliche aktiv. Aber auch in Umweltprojekten, im Pflege- und Gesundheitsbereich, in Bürgervereinen und Stadtteilinitiativen. Vor allem die Feuerwehr und der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz sowie die Kirchengemeinden bauen auf freiwilliges Engagement.
In der sogenannten "Flüchtlingskrise" ab 2015 hat sich gezeigt, wie wichtig und nachhaltig dieses Engagement auch bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration der Flüchtlinge und Migrant:innen ist. Die Bundesregierung misst dem bürgerschaftlichen Engagement gerade auch bei diesen Herausforderungen sowie vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der digitalen Entwicklung deshalb stetig wachsende Bedeutung zu. Das ehrenamtliche Engagement hat eine große Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist unerlässlich für individuelle Teilhabe, gesellschaftliche Integration, Wohlstand, das kulturelle Leben, stabile demokratische Strukturen und soziale Bindungen.
Gemeinsam mit Ländern und Kommunen arbeitet die Bundesregierung mit Nachdruck daran, die Lebensqualität in den Städten und in den ländlichen Regionen weiter zu verbessern und zu stärken. Sie hat dazu die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingesetzt.
Hierfür haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits verschiedene Förderprojekte initiiert; z.B.:
- „Zusammenhalt durch Teilhabe“ - Programm für bürgerschaftliches Engagement und demokratisches Handeln 2020-2024
- Förderpreis „Helfende Hand“
- Gewinnung ehrenamtlicher Helfer:innen im Bevölkerungsschutz durch das THW
- Integration von Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund beim THW
- Integration durch Sport
- Schulung Ehrenamtlicher in der Integrationsarbeit
- Forschungsvorhaben zu digitalen Innovationen und Potenzialen der Zivilgesellschaft im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und der Integration
- Engagement für eine starke Demokratie
- Woche des bürgerschaftlichen Engagements
Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/buergerschaftliches-engagement/
Mit ihrer Engagementpolitik will die Bundesregierung zusammen mit den Ländern und Kommunen für das freiwillige bürgerschaftliche Engagement und für das Ehrenamt gute Rahmenbedingungen schaffen. Jeder, der sich in Deutschland freiwillig engagieren will, soll dazu auch die Möglichkeit bekommen. Die Bedeutung für das Gemeinwesen soll noch sichtbarer werden, z.B. durch eine gute Engagementpolitik, die überall eine Rolle spielt: Von der Bildung über den Städtebau bis zur ländlichen Entwicklung. Engagementpolitik ist Gesellschaftspolitik und Engagement stärkt die Demokratie.
Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/14--woche-des-buergerschaftlichen-engagements-gestartet/128158
1.2. Engagementstrategie des Landes Schleswig-Holstein
Die schleswig-holsteinischen Einwohner:innen tragen durch ihr ehrenamtliches Handeln zum Gemeinwohl bei und übernehmen im Rahmen ihres bürgerschaftlichen Engagements außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit und außerhalb des privaten Bereichs Verantwortung für die Gemeinschaft und stärken den sozialen Zusammenhalt in Kreisen, Städten und Gemeinden. Auch das bürgerschaftliche Engagement von aktiven Bürger:innen macht Gemeinden zu attraktiven Lebens- und Wohnräumen. 43 Prozent der Schleswig-Holsteiner:innen engagieren sich ehrenamtlich. Das sind rund eine Million Menschen, die ihre Zeit und ihre Kraft zum Wohl ihrer Mitmenschen einsetzen.
Quelle: Durchschnittswert für Schleswig-Holstein 1999 und 2019 - Angaben der Landesregierung
Schleswig-Holstein im Ehrenamtsportal, bezogen auf die Daten des Statistischen Bundesamtes.
www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/E/Ehrenamt/ehrenamt.html
Ziele der Engagementstrategie des Landes Schleswig-Holstein sind dabei:
Bürger:innen jeden Alters, mit und ohne Migrationshintergrund, mit und ohne Behinderungen, auf dem Land und in der Stadt finden lokale Unterstützung für ihre Fragen und Anliegen.
Schaffung von engagementfreundlichen Strukturen in Städten, Gemeinden und Kreisen.
Um das zu ermöglichen, hat das Sozialministerium die "Landesinitiative Bürgergesellschaft" ins Leben gerufen. Hauptaufgabe der Initiative ist es, die Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement zu verbessern, zum Beispiel durch Bildung von Netzwerken und die Entwicklung von Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten.
Die Bürgergesellschaft zu stärken ist eine andauernde Aufgabe, an der sich Bürger:innen, Politik Verwaltung, Organisation, Verbände, Fachkräfte und Wirtschaft freiwillig beteiligen sollen. Dabei ist nicht nur beabsichtigt, die Bereitschaft von Bürger:innen zum ehrenamtlichen Engagement zu wecken. Genauso wichtig ist es, die Rolle der Mitwirkung in Organisationen und öffentlichen Einrichtungen aufzuwerten und dort Möglichkeiten bürgerschaftlicher Mitgestaltung zu schaffen.
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/E/Ehrenamt/ehrenamt.html
1.2.1. Förderung kommunaler Strukturen
Um eine stärkere Einbindung der Kommunen in die bundes- und landesweite Ehrenamtsstrategie zu gewährleisten und dort den Auf- und Ausbau von engagementfreundlichen Strukturen zu schaffen, hat die Landesregierung Schleswig-Holstein am 25. 11. 2019 die Richtlinie über die Vergabe von Fördermitteln für die Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum nebst der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (W-K zu § 44 LHO) beschlossen. Mit dieser Förderrichtlinie gewährt das Land Zuwendungen von insgesamt 1 Mio. € pro Jahr für Projekte zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements für den Zeitraum 2020 bis Ende 2022.
Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben für die Entwicklung, den Ausbau sowie die Unterstützung kommunaler Strukturen sowie Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort.
Dazu gehören insbesondere:
- die Initiierung und Durchführung von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen vor Ort,
- die Gewinnung von Engagierten (insbesondere von unterrepräsentierten Gruppen),
- Koordinierungsaufgaben,
- Einbeziehung von Kommunalverwaltung und -politik sowie der örtlichen Wirtschaft (Sensibilisierung für das Thema „Ehrenamt“),
- der Auf- bzw. Ausbau und die Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den lokalen Akteuren der ehrenamtlichen Arbeit,
- die Bereitstellung von Material, Hilfsmitteln und Räumlichkeiten,
- Fortbildungen und Qualifizierungen der Ehrenamtlichen.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein. Die Zuwendungsempfänger:in kann die Zuwendung an einen Verein, Verband oder eine andere rechtsfähige Organisation ganz oder teilweise weiterleiten. Gefördert werden Initiativen, in denen „Bürgerinnen und Bürger öffentliche Belange freiwillig und selbstbestimmt diskutieren und durch eigenes Handeln zum Gemeinwohl beitragen“.
Aufgrund der begrenzten jährlichen Zuwendungsmittel geht das MfSGJFS aktuell davon aus, dass für die Hansestadt Lübeck eine Vollzeitstelle einschließlich angemessener Sachkosten gefördert werden können.
Als Konsolidierungskommune nach § 11 FAG hat die Hansestadt Lübeck Anspruch auf eine 100%-ige Förderung dieser Planstelle und Sachkosten durch das Land. Mit einer Entscheidung über die Förderanträge ist voraussichtlich Anfang April 2020 zu rechnen.
Ein Auftaktgespräch mit dem Referatsleiter und zuständigen Mitarbeiterinnen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein sowie der Fachbereichsleitung des Fachbereiches Wirtschaft und Soziales und Vertreter:innen von ePunkt e.V. hat am 15. Januar 2020 stattgefunden. Das in dieser Vorlage beschriebene Erstkonzept (Anlage 2) zur Einrichtung einer städtischen Koordinierungsstelle ‚Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt‘ in Kooperation mit ePunkt e.V. wurde seitens der Vertreter:innen des Ministeriums als eine sehr gute Umsetzung im Sinne der Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein gewertet. Es könnte nach Auffassung des Ministeriums bei einer gut gelingenden Umsetzung auch für andere Städte und Kreise in Schleswig-Holstein zu einem übertragbaren Modell werden. Der Konzeptentwurf für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt“ in der Hansestadt Lübeck (Anlage 2), ist Bestandteil des Antrages auf eine Landesförderung. Die Bewilligung des Förderantrages durch das Sozialministerium Schleswig-Holstein setzt auch einen positiven Beschluss der Bürgerschaft zum Gesamtkonzept in Kooperation mit ePunkt e.V. voraus.
2. Begründungen der Beschlussvorschläge:
2.1. Zu Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlages - Einrichtung einer städtischen Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt in der Hansestadt Lübeck in Kooperation mit der Freiwilligenagentur ePunkt e.V.
Die große Bedeutung für das kommunale Gemeinwesen und die Vielschichtigkeit des ehrenamtlichen Engagements in der Hansestadt Lübeck machen aus Sicht der Verwaltungsleitung eine trägerunabhängige, neutrale und hauptamtliche Ehrenamtskoordinierung dringend erforderlich. Dieses soll dauerhaft und somit nachhaltig sichergestellt werden durch eine städtische Koordinierungsstelle bei der Hansestadt Lübeck und mit dem bereits bestehenden Angebot der Freiwilligenagentur ePunkt e.V. auf Basis einer abzuschließenden Kooperationsvereinbarung.
Der Vorteil dieser Kooperation liegt in der seit 10 Jahren durchgeführten Aufbauarbeit und den daraus gewonnenen Erfahrungen der Freiwilligenagentur ePunkt e.V., die auch landesweit Anerkennung gefunden hat. Die Hansestadt Lübeck stärkt und professionalisiert diese Kooperation durch einen strukturierten, effektiven Organisationsaufbau, vernetzte Verwaltungsstrukturen auch zu den Landesministerien in Schleswig-Holstein, die direkte Einbindung des kommunalpolitischen Elementes, zu weiteren Bundes- und Landesbehörden in Lübeck, zur örtlichen Wirtschaft und deren Interessenverbänden, sowie zu den örtlichen Vereinen, Stiftungen, dem Stadtfeuerwehrverband und den Freien Wohlfahrtsverbänden.
Modell der Tandemstruktur ‚Bürgerschaftliches Engagement‘ in der Hansestadt Lübeck
Ehrenamt braucht Hauptamt und transparente, zentral angesiedelte Strukturen. Die Ansiedlung bei der Hansestadt Lübeck wertet das Bürgerschaftliche Engagement auf. Dazu soll die zentrale städtische Koordinierungsstelle mit zwei noch zu besetzenden Planstellen in der Hansestadt Lübeck (1,5 VZÄ: 1 * 0,75 VZÄ Soziolog:in oder gleichwertig und 1 * 0,75 VZÄ Verwaltungsfachkraft) ausgestattet werden, um als fachbereichs- und trägerübergreifende Informations- und Schnittstelle zu fungieren. Diese Qualifikationen sind für die Auf- und Ausbauarbeit der städtischen Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt in Anbetracht der komplexen und vielfältigen Themenstellungen erforderlich und unentbehrlich. In Anbetracht der Größenordnung von 43 % der Bevölkerung vermuteten Ehrenamtler:innen (siehe Abbildung auf Seite 5) in der Hansestadt Lübeck, der zu leistenden Aufbauarbeit unter Würdigung der Vielschichtigkeit dieser Aufgabe und zur Sicherstellung der Kontinuität auch im Vertretungsfall, wird die Stellenbemessung mit mindestens 1,5 VZÄ-Stellen für angemessen und sinnvoll erachtet. Darüber hinaus sind Sachmittel für die Aufgabenerfüllung (Arbeitsplatzkosten, Aufbau einer städtischen Internetpräsenz, Forumsveranstaltungen, Vorträge, Strategie- und Konzepterstellung, Fortbildungsmaßnahmen, etc,) zur Verfügung zu stellen. Der Anlage 6 sind die vorläufig ermittelbaren Gesamtkosten für die Ehrenamtskoordination in der Hansestadt Lübeck zu entnehmen.
Die städtische Koordinierungsstelle wird sich im Verwaltungszentrum Mühlentor befinden, das mit dem ÖPNV gut erreicht werden kann und einen barrierefreien Zugang hat. Ebenso stehen an diesem Standort Sitzungsräume zur Verfügung. Organisatorisch soll diese Aufgabe als Stabsstelle im Fachbereich Wirtschaft und Soziales angegliedert werden.
Wesentliche Kernaufgaben der städtischen Koordinierungsstelle sollen sein
(in Zusammenarbeit mit ePunkt e.V. und betroffenen Akteuren):
- Entwicklung einer Engagementstrategie für die Hansestadt Lübeck
- Repräsentation und Netzwerkarbeit;
- Einbindung der örtlichen Wirtschaft und anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung;
- Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung der Bürger:innen;
- Bündelung von Informationen und gemeinsame Entwicklung von Standards;
- Bedarfsermittlung und Bündelung von Qualifizierungsmaßnahmen für das Ehrenamt in Zusammenarbeit mit ePunkt e.V. und den betroffenen Akteuren sowie Vereinen des bürgerschaftlichen Engagements;
- Datenerfassung, -Analyse und Evaluation, sowie Bedarfsermittlung.
In der Koordinierungsstelle werden vorwiegend Informations-; Koordinierungs-, Schnittstellen- und auch Serviceleistungen angeboten, ohne hierdurch Pflichtaufgaben öffentlicher Körperschaften, aufgabenbezogene Zuständigkeiten anderer Bereiche und Fachbereiche zu ersetzen oder gar das Selbstverständnis der vielen Ehrenamtler:innen in unserer Stadt zu übergehen oder infrage stellen zu wollen.
2.2. Zu Ziffer 3., 4. und 5. des Beschlussvorschlages:
Kooperation mit ePunkt e.V. und Gewährung eines Zuschusses zur Fortführung und zum Ausbau von Ehrenamt bezogenen Aufgaben
Seit zehn Jahren ist ePunkt e.V. als trägerunabhängige Freiwilligenagentur und Verein, der für die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in Lübeck steht, aktiv. ePunkt e.V. ist auch auf Landesebene eine gut vernetzte Freiwilligenagentur und erfüllt somit die Voraussetzungen für das geplante Kooperationsmodell sehr gut. Seitens des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein wurde die Freiwilligenagentur ePunkt e.V. in den letzten 10 Jahren als wichtiger und unabhängiger Akteur in Lübeck auf diesem Gebiet wahrgenommen und anerkannt.
Während dieses Zeitraumes hat ePunkt e.V. überwiegend durch ehrenamtliche sowie projektbezogen geförderte hauptamtliche Mitarbeiter:innen folgende Kernaufgaben wahrgenommen:
- die Beratung und Vermittlung von Ehrenamtlichen und Unterstützung von Vereinen, Organisationen, Initiativen;
- den Aufbau und die Pflege einer Website, insbesondere einer digitalen Stellenbörse für Engagement-Möglichkeiten in Lübeck;
- die Vergabe des Lübecker Nachbarschaftspreises;
- die Initiierung von Vortragsreihen zu gesellschaftsrelevanten Themen;
- die Durchführung von Projekten mit verschiedenen thematischen Schwerpunkten
- Anerkennungskultur in Kooperation mit der Hansestadt Lübeck
Zur Vermeidung von Doppelstrukturen und Reibungsverlusten werden im weiteren Verfahren die Aufgaben, Schnittstellen und Zuständigkeiten zwischen ePunkt e.V., der Koordinierungsstelle und der Verwaltung der HL noch abgestimmt und festgelegt.
Bisher wurden die hauptamtlichen Mitarbeiter:innen bei ePunkt e.V. fast ausschließlich projektbezogen durch immer nur befristete Drittmittel aus Fördermaßnahmen des Bundes, des Landes sowie Spenden der Possehl-Stiftung finanziert. Diese Förderungen laufen in 2020 überwiegend aus.
Für die dauerhafte und nachhaltige Fortsetzung der wahrzunehmenden Aufgaben bei der Freiwilligenagentur ePunkt e.V. auf Basis des beigefügten Konzeptentwurfes sowie einer Ausweitung nach und nach auf alle ehrenamtlichen Betätigungsfelder werden 2 VZÄ-Stellen benötigt.
Davon wird eine Stelle für überwiegend administrative Aufgaben (sog. Sockelaufgaben: Beratung und Vermittlung von Ehrenamtlichen, Erweiterung der digitalen Stellenbörse, Gewinnung von ehrenamtlichen, Akquise von Engagementmöglichkeiten, allgemeine Tätigkeiten der Geschäftsführung) sein.
Der Vorstand der Lübecker Possehl-Stiftung hat sich im Dezember 2019 bereit erklärt, diese Stelle sowie Sachkosten vorläufig nur für 2020 in Höhe 75.000 EUR zu finanzieren.
Auf der zweiten Stelle werden die Kernaufgaben der Unterstützung von Vereinen, Initiativen, Helferkreisen, der Initiierung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, Organisation von Veranstaltungen etc. wahrgenommen werden. Diese Stelle soll von der Hansestadt Lübeck für Aufgaben auf Basis des beigefügten Erstkonzeptes finanziert werden. Für die Umsetzung der Ziele auf der Grundlage des Erstkonzeptentwurfs erscheint die Stellenbemessung mit 2 VZÄ-Stellen bei ePunkt e.V. als angemessen.
Die finanzielle Absicherung von ePunkt e.V. durch Zuschüsse der Hansestadt Lübeck, Fördermittel des Landes und der Possehl-Stiftung oder andere Förderer bleibt weiterhin erforderlich. Eine weitere Mitfinanzierung durch die Possehl-Stiftung für eine Stelle über 2020 hinaus soll auch davon abhängig sein, dass die Hansestadt Lübeck die Finanzierung der zweiten Stelle übernimmt.
Auf den von ePunkt e.V. erstellten Finanzplan wird verwiesen (Anlage 4). Danach soll der Zuschuss der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2020 ff. 63.000 EUR betragen.
Die Zuschussgewährung an ePunkt e.V. als freiwillige Leistung ist in entsprechender Höhe auf der Grundlage der Konsolidierungsvereinbarung zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Land Schleswig-Holstein zu kompensieren. Auf Vorschlag der Verwaltung soll die Kompensation des freiwilligen Zuschusses in Höhe von 63.000 € ab 2021 im Rahmen der Budgetverhandlungen für die neue Budgetvertragsperiode 2021 – 2024 durch eine strukturelle Kürzung des Basisverhandlungsbetrages (Zuschuss 2020) um 0,838 % für Zuschüsse an alle Freien Träger mit Budgetverträgen gemäß Anlage 4 erfolgen.
Das Land Schleswig-Holstein wird ab 2020 befristet nur noch 0,5 VZÄ-Stelle (vorher 2 VZÄ-Stellen) für die Beratung Ehrenamtlicher in der Flüchtlingshilfe durch ePunkt e.V. finanzieren. Diese Finanzierung ist auf weitere 2 maximal 3 Jahre befristet und ausschließlich auf die Beratung in der Flüchtlingshilfe bei ePunkt e.V. begrenzt. Insofern werden diese 0,5 VZÄ Stellenanteile nicht auf die Personalbemessung für die Kooperation Ehrenamtskoordination angerechnet.
2.3. Zu Ziffer 6. Fördermittelantrag
Die in Ziffer 2.2.1 beschriebenen Fördermittel des Landes sind durch die Hansestadt Lübeck bis spätestens 29. 2. 2020 fristgerecht beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein zu beantragen. Bei einer Bewilligung des Förderantrages kann die Hansestadt Lübeck nach aktuellem Kenntnisstand voraussichtlich Fördergelder in Höhe von ca. 70 T€ p.a. (Personal- und Sachkosten) erhalten, die als Teilfinanzierung der Gesamtkosten für den Förderzeitraum von 2020 bis 2022 dienen sollen.
Über die Verwendung der Fördermittel ist auf der Grundlage des Konzeptes und des Förderbescheides des Landes Schleswig-Holstein ein Zwischenverwendungsnachweis zum Zeitpunkt der Mitte der Projektdauer und zum Ende ein Schlussverwendungsnachweis zu erstellen. Die Verantwortung über die Verwendung der Landeszuwendung liegt bei der Hansestadt Lübeck.
2.4. Zu Ziffer 7.: Bericht über den Stand des Aufbaus einer Ehrenamtskoordination in der HL- Zielvereinbarungen, Quartalsnachweise zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
Auf der Basis interner Quartalsberichte, ist der Bürgerschaft bis Mitte 2021 ein Zwischenbericht über den Stand des Aufbaus der städtischen Koordinierungsstelle und die Kooperation mit ePunkt e.V. vorzulegen.