Vorlage - VO/2019/08110  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des BM Wolfgang Neskovic (Die Unabhängigen) betr. Baumfällarbeiten auf dem Priwall an der Mecklenburger Straße ab Hausnummer 32 (VO/2019/07926)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Maurer, Michaela
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Plan 1 bis 5 Geoportal
Anlage 2 - Wasserproben
Anlage 3 - Wasserrechtliche Erlaubnis

Beschlussvorschlag

Schriftliche Anfrage des BM Wolfgang Neskovic (Die Unabhängigen) in der Bürgerschaftssitzung am 29.08.2019 (VO/2019/07926)

 

 


Begründung

In der Bürgerschaftssitzung am 29.08.2019 hat Herr Wolfgang Neskovic (Die Unabhängigen) folgende unten stehende Anfragen gestellt:

 

Existiert eine Kartierung der zur Fällung vorgesehenen Bäume?

Im Anhang befinden sich insgesamt fünf Lagepläne (Anlage 1), aus denen die Standorte der im Juni 2019 gefällten 13 Bäume ersichtlich sind. Diese sind mit einem Symbol gekennzeichnet. Generell sind alle Straßenbäume in einem Baumkataster erfasst. Die regelmäßigen Kontrollen sowie erforderliche baumpflegerische Maßnahmen werden dort dokumentiert.

 

Welche Behörde hat die Fällgenehmigung mit welchem Datum ausgestellt?

Bei der Fällung von Bäumen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist keine Fällgenehmigung des Bereiches Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz erforderlich. Dies kann der Bereich Stadtgrün und Verkehr in seiner Zuständigkeit entscheiden. Der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz wird im Vorfeld über geplante Baumfällungen informiert.

 

Wer hat die betroffenen Birken wann begutachtet und ist zu welchem Ergebnis gekommen?

Der Zustand der Birken wurde von den zertifizierten Baumkontrolleuren des Bereiches Stadtgrün und Verkehr im Rahmen der Baumkontrolle Anfang Mai 2019 festgestellt. Am 08.05.2019 wurde der Zustand der abgestorbenen Bäume per Foto dokumentiert. Da von den Bäumen aufgrund ihres Standortes direkt neben der stark befahrenen Straße eine Gefährdung der Verkehrssicherheit ausging, mussten die Bäume kurzfristig gefällt werden. Die Fällung erfolgte Mitte Juni 2019 durch eine beauftragte Firma. Die Entscheidung zur kurzfristigen Baumfällung wurde von dem Sachgebietsleiter Baum und Sport angeordnet.

Als Ursache des Absterbens wurde das ungünstige Klima der letzten Jahre vermutet. Betula pendula ist eine Pionierbaumart, reagiert aber recht empfindlich auf längere Nässe und Trockenheit. Beide Faktoren lagen seit 2017 vor. Hinzu kommt der extrem ungünstige Standort der Birken auf der nördlichen Straßenseite am Waldrand. Mit den Waldbäumen befinden sich die Birken in einem starken Konkurrenzkampf um Licht und Wasser.

Zum Zeitpunkt der Feststellung der abgestorbenen Bäume und deren Fällung war dem Bereich nicht bekannt, dass in deren Umgebung eine Grundwasserabsenkung stattgefunden hat. Es bestand somit kein zwingender Verdacht, dass das Absterben der Bäume durch menschliches Handeln verursacht sein könnte. Zumal die Bäume vor den Gebäuden nicht abgestorben sind und auch noch weitere Birken im Stadtgebiet abgestorben oder so stark geschwächt waren, dass kurzfristig mit einem Absterben zu rechnen war.

 

Wieso waren die Birken linksseitig von der Fähre kommend krank und nicht die Birken auf der anderen Straßenseite?

Wieso sind die näher an der ehemaligen Baugrube stehen Birken nicht geschädigt? (Absenkungstrichter).

Die Bäume waren zum Zeitpunkt der Feststellung vollkommen abgestorben, nicht krank. Bei einer Grundwasserabsenkung entsteht ein Grundwassertrichter. Die Bäume, die dichter an dem Gebäude stehen, bei dem eine Grundwasserabsenkung stattfindet, wären damit stärker betroffen als Bäume, die weiter weg stehen, wie in diesem Fall, die Bäume am Waldrand. Dies ist aber zurzeit nicht nachweisbar. Bei einer Begehung durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr im Mai 2019 wurde festgestellt, dass sich die Bäume vor den Gebäuden nicht in einem signifikant schlechteren Gesundheitszustand befinden, als vor der Grundwasserabsenkung. Eine fundierte Feststellung, ob und welchen Anteil der ungünstige Standort bzw. die Grundwasserabsenkung am Absterben der Birken haben könnten, ist nach Vorlage der zurzeit vorliegenden Informationen nicht möglich.

 

Die angesprochene Baumaßnahme hatte schon früh für Ärger durch den bestialischen Gestank gesorgt. Sowohl die Umweltpolizei als auch die Umweltbehörde waren vor Ort tätig. Dabei wurde u.a. das stark belastete abgepumpte Grundwasser als Verursacher der Geruchsbelästigungen festgestellt, entspricht dies den Tatsachen?

Generell ist zu sagen, dass im Bereich Travemünde / Priwall eine Belastung mit Schwefelwasserstoff (H2S) im oberen Grundwasserleiter häufig anzutreffen ist (Unter Mitwirkung von Mikroorganismen erfolgt unter sauerstofffreien und nitratarmen Bedingungen eine Reduktion von Sulfat zu Schwefelwasserstoff (Desulfurikation / bzw. bakterielle Sulfatreduktion). Sollte bei einer Grundwasserentnahme H2S (typischer Geruch nach faulen Eiern) auftreten, ist eine Wasserbehandlung vorzusehen. Hierzu kann zum Beispiel eine H2O2-Dosierung eingerichtet werden.

Am 04.12.2017 war eine Mitarbeiterin von der unteren Wasserbehörde (uWB) vor Ort. Die geforderte H2O2-Dosierung war noch nicht installiert.

 

Welche Wasseranalysen wurden mit welchem Ergebnis veranlasst?

Die Ergebnisse der Wasseranalyse kann der Anlagen 2 entnommen werden.

 

Welche Maßnahmen wurden verfügt, um die Geruchsbelästigungen abzustellen?

Die Baufirma bzw. Planer / Grundstückseigentümer wurde umgehend aufgefordert, das Grundwasser entsprechend zu behandeln (Oxidation mit Wasserstoffperoxid). Eine Grundwasserbehandlungsanlage wurde installiert und war bis Juni 2018 in Betrieb.

 

Gab es weitere Maßnahmen?

Nein

 

Wann wurde die Pumpgenehmigung ausgestellt und mit welchen Auflagen?

Der unteren Wasserbehörde wurde Ende Oktober 2017 durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck mitgeteilt, dass in der Mecklenburger Landstraße 36-38 eine Grundwasserabsenkung im Rahmen einer Baumaßnahme erfolgt. Für diese Absenkung lag zu diesem Zeitpunkt keine wasserrechtliche Erlaubnis vor.

Die Firma Langenbehn Bau GmbH wurde am 01.11.2017 sowohl telefonisch als auch per E-Mail informiert, dass umgehend ein Antrag bei der unteren Wasserbehörde zu stellen ist.

Am 23.11.2017 wurde erneut die Antragstellung angemahnt sowie die Forderung der Entsorgungsbetriebe unterstützt, dass eine Grundwasserbehandlungsanlage (H2O2 Dosierung) bis spätestens Ende KW 48, 01.12.2017, auf o. g. Baustelle in Betrieb zu nehmen ist.

Am 04.12.2017 war die untere Wasserbehörde (uWB) vor Ort.

Am 15.12.2017 wurde von der uWB für das Grundstück Mecklenburger Landstr 36-38 eine wasserrechtliche Erlaubnis erstellt (siehe Anlage 3).

 

Welche Auflagen waren zum Schutz der Bäume verfügt worden? Wer hat diese kontrolliert?

wasserrechtliche Erlaubnis 3.390.03.34.02.2_108/217 vom 15.12.2017

Begrenzung der Benutzung max. 1200 m³/Monat

Befristung bis 31.05.2018

Auflage 6.2.2 um die entnommene Wassermenge zur dokumentieren sind Wasseruhren zu installieren. Während der Absenkphasen ist die untere Wasserbehörde vierzehntätig über die entnommene Wassermenge zu informieren.

Auflage 6.2.8: Die Grundwasserabsenkung ist so zu betreiben, dass Schädigungen der umliegenden Gebäude sowie der Vegetation ausgeschlossen werden, ggf. sollte ein Beweissicherungsverfahren hierzu erstellt werden.

Kontrolle der Zeit und Mengen

Durch Bauverzögerungen kam es zu einer zeitlichen und mengenmäßigen Überschreitung.

21.09.201722.06.2018: Entnahme 11.420 m³

Aufgrund der Vielzahl von Bauvorhaben mit Grundwasserabsenkungen erfolgt die Kontrolle von Auflagen durch die untere Wasserbehörde nur stichprobenartig.

 

 


Anlagen

Anlage 1 – Plan 1 bis 5 aus dem Geoportal

Anlage 2 – Wasserproben

Anlage 3 – Wasserrechtliche Erlaubnis

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Plan 1 bis 5 Geoportal (1049 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Wasserproben (5719 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Wasserrechtliche Erlaubnis (234 KB)