Vorlage - VO/2017/05114  

Betreff: SPD: Antrag zu - CDU zusätzliche Planstellen im Bereich Melde-/Zulassungswesen
TOP 5.16 VO/17/05072
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.06.2017 
31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert unverzüglich die Stadtteilbüros an den Standorten Kücknitz, Moisling und St. Lorenz wieder zu eröffnen. Die Standorte Innenstadt und Meesenring bleiben bestehen.

Im Rahmen  der Wiedereröffnung ist sicherzustellen, dass

-auch weiterhin eine Terminvergabe persönlich, telefonisch oder online im Rahmen der Servicezeiten möglich ist (max. Wartezeit 10 Tage) und kurzfristige Angelegenheiten aus wichtigem Grund auch mit Wartezeiten am gleichen Tag erledigt werden können.

-mindestens Dienstleistungen der Melde- und Verkehrsbehörde angeboten werden.

- die Personalbemessung ist entsprechend zu überarbeiten und ggf. anzupassen.

-der Mitarbeiterinnen und  Mitarbeite r- Personalschlüssel gem. Organisations- und Stellenplan der HL in diesen Bereichen immer zu 100% erfüllt wird.

- Der Bürgerkoffer kurzfristig für Dienstleistungen zu besonderen Spitzenzeiten dezentral, ergänzend eingesetzt wird (Studienbeginn o.ä.)

-Der OnlineService benutzerfreundlich optimiert wird (gilt auch für bestehenden OnlineService).

Weiterhin bitten wir um Prüfung,

 

-ab wann eine gegenseitige Vertretungsregelung zw. den einzelnen Servicebüros (Stadtteilbüros und Zulassungsstelle) möglich ist, um "Spitzenzeiten" gegenseitig abfedern zu können.

Um den Bürgerservice in der Zukunft grundlegend neu auszurichten, ist zu prüfen und zu berichten, wie bereits in den Stadtteilen vorhandene städtische Dienstleistungen fachbereichsübergreifend an zentralen Orten gemeinsam mit den ursprünglichen Dienstleistungen der Stadtteilbüros niedrigschwellig gebündelt werden können. Ein Umsetzungskonzept ist vorzulegen.

 


Begründung

 

 


Anlagen