Vorlage - VO/2015/02259  

Betreff: Überlegungen zur Nutzung der Katharinenkirche ab 2015
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Kathrin Weiher
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
09.02.2015 
9. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.03.2015 
26. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.03.2015 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

1

Begründung

1.               Die Sanierung und Restaurierung der Katharinenkirche 2010-2015

Im Juli 2010 hat das zuständige Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung auf Antrag der Hansestadt Lübeck für die Sanierung und Restaurierung der Katharinenkirche eine Förder­summe in Höhe von 2,79 Mio. Euro im Rahmen des Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätte 2010-2014 bewilligt.

Die Hansestadt Lübeck wird nach Abschluss des Projektes ca. 720.000 Euro an Eigenmitteln (Bauunterhaltung) in die Maßnahmen investiert haben, so dass insgesamt rund 3,51 Mio. Euro in die Sanierung und Restaurierung der Kirche geflossen sein werden.

Das Projekt gliederte sich in zwei Teilmaßnahmen: 1. Die baulich konstruktive und statische Sicherung des Gebäudes und 2. die restauratorischen Sicherungsarbeiten im Kircheninnen­raum (Ausstattung, Wand- und Gewölbemalerei). Sämtliche Arbeiten müssen bis  2015 abge­schlossen werden.

Aufgrund einiger nicht vorherzusehender zusätzlich notwendiger Maßnahmen zur baulich-statischen Sicherung des Gebäudes sind die Kosten für die erste Teilmaßnahme höher ausge­fallen als kalkuliert. Zusätzlich zu der Erhöhung der Eigenmittel der Hansestadt (Bauunter­haltungsmittel) mussten auch Mittel aus dem Investitionsprogramm von den Restaurierungs­arbeiten auf die baulich-statischen Sicherungsmaßnahmen verschoben werden, so dass ers­tere nicht in dem ursprünglich geplanten Umfang durchgeführt werden können. Zurück­gestellt werden müssen die Restaurierung (einschließlich Gewölbesanierung) des Unter­chores und die Konservierung des gemalten Kreuzigungsretabels. Auch die Wartung und Reinigung der Terrakotta-Figuren von Gerhard Marcks und Ernst Barlach an der West­fassade der Kirche werden im Rahmen dieser Maßnahme voraussichtlich nicht mehr durchge­führt.

Dennoch konnten bzw. können im Kircheninneren große Bereiche restauriert und gesichert werden. So werden nach Abschluss des Projektes sämtliche Wand- und Gewölbeflächen der Crispin-Kapelle, die Joche und die Kapellennischen im nördlichen Seiten­schiff sowie die dort freiliegenden Wandmalereien ebenso wie die barocken Seitenschiff­kapellen mitsamt ihrer Ausstattungselemente (Stuckaturen, Metallgitter) konserviert und restauriert sein. Zudem werden sowohl die plastische, monumentale St. Jürgen-Darstellung als auch die gesamte hölzerne Ausstattung der Kirche, insbesondere des Lettner-Bereiches (Triumphkreuzgruppe und Lettneruhr), in den kommenden Monaten gewartet und konserva­torisch überarbeitet.

 

 

  1.    Die Kirche als musealer Raum –

Grundsätzliche Voraussetzungen und Besonderheiten

Die bisherige Nutzung der Kirche als Museum hat bereits wesentliche Schwachstellen bzw. Desiderate für einen reibungslosen musealen Betrieb sehr deutlich aufgezeigt. So haben die LÜBECKER MUSEEN bereits bei der Schließung der Kirche für die Sanierungs- und Restaurie­rungsarbeiten dargelegt, dass eine Fortsetzung des musealen Betriebs zukünftig nur unter der Voraussetzung verwirklicht werden kann, dass bestimmte Investitionen getätigt werden.

So müsste für eine reguläre (d.h. sechs- bzw. mehrtägige) Öffnung der Kirche für den Publi­kumsverkehr vor allem in einen kunden- und mitarbeiterfreundlichen Eingangsbereich (Tickets/Shop) so­wie in die Einrichtung sanitärer Anlagen für die Mitarbeiter/innen investiert werden. Der Verkauf der Eintrittskarten erfolgte bislang über einen provisorischen Tisch, der sich rechts vom Kircheneingang befand und von dem die Mitarbeiter/innen die Einlasssitua­tion über die breite Kirchentür nur sehr schwer kontrollieren konnten. Da Besucher/innen, z.B. wenn sie mit mehreren Personen gleichzeitig eintrafen, sich immer wieder Zutritt in die Kir­che verschafften, ohne ein Ticket zu lösen, wurde unmittelbar vor der Tür im Kircheninneren mithilfe eines großen Banners eine Barriere geschaffen, die die Sicht in den Kirchenraum ver­sperrte und zugleich als Preisinfor­mation und Wegeleitsystem zum Tickettisch fungierte. Zwar erwies sich diese Interims­lösung als praktikabel, unter dem Gesichtspunkt der Kunden­freundlichkeit sowie einer ästhe­tisch angemessenen Gestaltung bietet sich ein solches Banner jedoch nicht als dauerhafte, denkmalgerechte Lösung an. Notwendig wäre statt­dessen der Einbau einer professionellen Verkaufsstelle an einem geeigneten (zentralen) Standort, deren Gestaltung sowohl die Besu­cher/innen positiv und unaufdringlich, aber dennoch unmissverständlich anspricht als auch den Mitarbeiter/innen genügend Raum für die benötigten Arbeitsmaterialien bzw. die sichere Aufbewahrung persönlicher Gegenstände und vor allem Schutz vor der sehr starken Zugluft im Eingangsbereich der Kirche bietet.  

Darüber hinaus ist die Einrichtung sanitärer Anlagen notwendig. Mag das Fehlen von WC-An­lagen in Kirchen von den Besucher/innen durchaus akzeptiert werden, so ist die bisherige Lösung für die Mitarbeiter/innen – die Benutzung der Toiletten benachbarter Cafés oder des Günter Grass-Hauses – ebenfalls nicht auf Dauer tragbar.

Zusätzlich zu diesem schon frühzeitig definierten Investitionsbedarf haben sich in den letz­ten Jahren durch die bauliche Sanierung weitere Fragestellungen ergeben, die es vor einer Nutzung der Kirche zu klären gilt. Nach der letzten Baubegehung am 26. August 2014 mit der Baulei­tung, Bernhard Brüggemann, hat die Museumsleitung, Dr. Bettina Zöller-Stock, die Aus­führung weiterer baulicher Maßnahmen als unerlässlich für die generelle Nutzung der Kirche festge­stellt. So sind etwa die Elektroleitungen veraltet und müssen entweder erneuert oder – bis auf ein bis zwei Anschlüsse neueren Datums – stillgelegt und abgebaut werden. Die Er­neuerung der Leitungen ist nicht nur für den Einsatz von Technik, sondern auch für die eben­falls noch ausstehende (und schon für eine ausschließlich funktionale Ausleuchtung des Kir­chenraumes erforderliche) Lichtplanung bzw. Installation von Beleuchtungskörpern not­wendig. In diesem Zusam­menhang ist auch die wichtige Frage nach der Erfüllung der Brand­schutz-Standards und der hierfür eventuell zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen noch offen. Gemäß Abstimmung Frau Zöller-Stocks mit Herrn Brüggemann müssen zudem die drei Türen der Kirche (Glocken­gießerstraße, Königstraße, Kathari­neum) mit Panikschlössern aus­gestattet werden.

Über diese erforderlichen investiven Maßnahmen hinaus sind folgende, durch die Besonder­heiten des Kirchenraums und die Situation des Museumsverbundes bedingte grundsätzliche Sachverhalte bei den Überlegungen zu einer zukünftigen Nutzung der Katharinenkirche als musealen Raum zu berücksichtigen:

Öffnungszeitraum: Aus konservatorischen Gründen wird die Kirche auch in Zukunft nicht mit einer Heizung ausgestattet, d.h. eine Öffnung für Publikum wäre weiterhin grundsätzlich nur in den Sommermonaten möglich (1. Mai bis 30. September), da ein längerer Aufenthalt in der Kirche im Winter bei Temperaturen von 0-10°C für das Personal nicht zumutbar wäre.

Bespielung mit Sonderausstellungen: Unabhängig von der Grundsatzfrage, ob ein Kirchen­raum als auratischer Ort überhaupt mit Ausstellungen bespielt werden sollte, eignet sich der Raum der Katharinenkirche nur sehr eingeschränkt für die Durchführung von Sonderaus­stellungen. Aufgrund der schwierigen klimatischen Bedingungen – d.h. instabile, meist sehr hohe Luftfeuchtigkeit und stark schwankende Temperaturen – können empfindliche Expo­nate gar nicht oder nur mit größerem Kostenaufwand ausgestellt werden (Klimavitrinen). Angesichts der fehlenden bzw. unzureichenden Sicherheitsanlagen wäre das Ausstellen wertvoller Werke zudem fahrlässig.

Auch die Möglichkeiten der Präsentation sind beschränkt, da die Kirche über keine eigenen Vorrichtungen verfügt, die das Hängen oder Aufstellen von Ausstellungsstücken ermöglichen, und das Anbringen solcher Vorrichtungen an die Bausubstanz aus denkmalpflegerischen Gründen nicht wünschenswert ist. Als Präsentationsflächen sind folglich ausschließlich mo­bile, im Kirchenraum aufzustellende Einbauten / Module möglich (Vitrinen, Tafeln u. Ä.), die wiederum einen unerwünschten Eingriff in die sehr starke Eigenwirkung des Kirchenraumes bedeuten würden.

Aus den gleichen Gründen (fehlende Befestigungsvorrichtung) ist auch die angemessene Ausleuchtung von Exponaten schwierig. Hier müssten außerdem die konservatorischen Be­dingungen zum Schutz der eigentlichen Kirchenkunstwerke berücksichtigt werden. Eine zu­sätzliche Beleuchtung über einen längeren Zeitraum im Kircheninnern dürfte den gerade restaurierten, freiliegenden Malereien, dem Tintoretto-Gemälde etc. auf keinen Fall schaden. Neben der Frage der Befestigung gilt für das Thema »inszenatorische Beleuchtung« das glei­che wie für die rein funktionale Ausleuchtung des Kirchenraums: Die  Voraussetzung einer ausreichenden und sicheren Elektroversorgung muss geschaffen sein.

Aus den genannten Gründen scheint es folgerichtig, auf die Durchführung von Sonderaus­stellungen in der Kirche zu verzichten. Ein solcher Verzicht bedeutete jedoch ein Verzicht auf Mehreinnahmen, die wiederum zur Finanzierung des Museumsbetriebs notwendig wären.

Bespielung mit Veranstaltungen: Für Veranstaltungen eignet sich die Kirche aufgrund ihrer Größe und der vorhandenen Infrastruktur (mobile Kirchenbänke) dagegen sehr gut und wurde vor den Restaurierungsarbeiten hierfür auch regelmäßig genutzt. So haben insbesondere das Günter Grass-Haus und das Buddenbrookhaus hier einige ihrer Ausstellungen eröffnet bzw. Vortrags- oder Leseveranstaltungen durchgeführt und in der Museumsnacht wurde der Kir­chenraum wirkungsvoll als auratischer Ort inszeniert oder für künstlerische Darbietungen genutzt. Die Museen beabsichtigen, auch nach Abschluss der Arbeiten zukünftig solche Ein­zelveranstaltungen oder auch museumspädagogische Angebote in der Kirche durchzuführen. Insbesondere zur Museumsnacht soll die Kirche wirkungsvoll bespielt und für das Publikum geöffnet werden.

Auch das Katharineum möchte zukünftig wieder seine 8-10 Veranstal­tun­gen im Jahr (Weih­nachtskonzert, Weihnachtsandacht, Sextanervorstellung, Abiturandacht, Abiturentlassungs­feier, PROMS, Konzerte) in der Kirche stattfinden lassen. Dabei gilt jedoch ebenfalls die o.g. Voraussetzung, dass eine gefahrenfreie Nutzung ausreichender Elektrolei­tungen möglich und die funktionale Ausleuchtung der Kirche sicherge­stellt ist.

Personal für Aufsichts- und Kassendienst: Als »Keimzelle« des St. Annen-Museums und natürlich aus inhaltlichen, die Sammlung betreffenden Gründen ist die Kirche mit ihren sakra­len Kunstwerken innerhalb des Museumsverbundes dem St. Annen-Museum zugeordnet und wird von dessen Leitung, Dr. Bettina Zöller-Stock, mitverantwortet und betreut. Über weitere eigene Personalstellen verfügt die Katharinenkirche nicht.

Das Budget, das den LÜBECKER MUSEEN für Personal zur Verfügung steht, wird für den Per­sonaleinsatz in den anderen Museen nicht nur komplett ausgeschöpft, es mussten in den letzten Jahren darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um einen reibungs­losen Betrieb der Häuser sicherzustellen und die Öffnungszeiten beibehalten zu können (z.B. den Einsatz externen Personals im Besucherservice).

Eine ständige Bespielung der Katharinenkirche mit externem Personal würde folglich zusätz­liche, nicht unerhebliche Personalkosten verursachen (mind. 2 Personen, 6-Tage-Woche, 7-Stunden-Tag, 1. Mai bis 30. September: ca. 35.000 Euro).

Schon der vor den Restaurierungsarbeiten in den Sommermonaten realisierte Museums­betrieb wurde nicht mit museumseigenem Personal verwirklicht, sondern mithilfe eines öffentlich geförderten Beschäftigungsprogramms der ArGe (Agentur für Arbeit Lübeck), das inzwischen jedoch nicht mehr existiert.

 

 

3.               Möglichkeiten einer zukünftigen musealen Nutzung der Katharinenkirche

Ausdrücklich soll hier zunächst betont werden, dass die Geschäftsführung der LÜBECKER MUSEEN die Katharinenkirche trotz dieser nicht unkomplizierten Voraussetzungen nach Ab­schluss der Restaurierungsarbeiten wieder der Öffentlichkeit zugänglich machen möchte. Die Kirche ist sowohl als bauliches Denkmal mit einer außergewöhnlichen aurati­schen Ausstrah­lung als auch dank ihrer wertvollen Ausstattung und der Kunstwerke, die sie beherbergt, eine bedeutende Sehenswürdigkeit Lübecks. In der Entwicklung der Lübecker Museumslandschaft hat die Katharinenkirche zudem eine entscheidende Rolle gespielt – auch diese historische Bedeutung gilt es, gebührend zu beachten und wertzuschätzen. Die Ge­schäftsführung hat daher für mehrere Optionen einer musealen Nutzung der Kirche berech­net, unter welchen Bedingungen deren kostendeckende Realisierung möglich wäre.

Dabei wird für die Modelle A. bis C. eine Öffnungszeit vom 1. Mai bis zum 30. September an­genommen (22 Wochen). Der Investitionsbedarf kann in allen vier Modellen nur über Dritt­mittel finanziert werden. Da die Einnahmen zumindest die Kosten für den Personalaufwand sowie für die regelmäßige Reinigung der Kirche decken müssten, ergibt sich aus dem zu er­wartenden Besucheraufkommen der zu erhebende Eintrittspreis.

 

A.               Sechstägige Öffnung mit externen Servicekräften (Di-So, 10-17 Uhr)

Bei dieser Option fiele der o.g. Investitionsbedarf in vollem Umfang an. Da mindesten zwei Servicekräfte eingesetzt werden müssten, entstünden zusätzliche Personalkosten von etwa 35.000 Euro p.a.. Bei einem durchschnittlichen Besucheraufkommen von etwa 80 Personen pro Tag (10.560 Besucher gesamt), müsste ein Eintrittsentgelt in Höhe von über 3,50 Euro erhoben werden, um diese Kosten zu decken.

Investitionsbedarf

Kosten Betrieb

Besucherzahl

Eintrittspreis

- Eingang

- Sanitäre Anlagen

- Elektroleitungen

- Beleuchtung

- evt. Brandschutzmaßn.

- Panikschlösser

Personal: mind. 2 Personen = 35.000

Reinigung: 3.000 €

10.560

(80 pro Tag)

 

3,60 €

 

 

 

 

 

B.               Dreitägige Öffnung mit externen Servicekräften (Fr-So, 10-17 Uhr)

              Auch bei einer dreitägigen Öffnung wären die Investitionen in vollem Umfang zu tätigen. Die Personalkosten halbierten sich auf etwa 17.000 Euro. Da jedoch auch mit einem ge­ringeren Besucheraufkommen gerechnet werden muss, wäre noch immer ein Eintritts­ent­gelt in Höhe von über 3,00 Euro zu erheben (Annahme: 100 Besucher pro Tag). 

Investitionsbedarf

Kosten Betrieb

Besucherzahl

Eintrittspreis

- Eingang

- Sanitäre Anlagen

- Elektroleitungen

- Beleuchtung

- evt. Brandschutzmaßn.

- Panikschlösser

Personal: mind. 2 Personen = 17.000

Reinigung: 3.000 €

6.600

(100 pro Tag)

 

3,10 €

 

C.               3-tägige Öffnung mit ehrenamtlich Engagierten (Fr-So, 10-17 Uhr)

              Der Investitionsbedarf fiele in vollem Umfang an. Für eine dreitägige Öffnung müsste ein personeller Grundstock von mindestens 10 Freiwilligen rekrutiert werden. Für den Perso­naleinsatz in der Kirche entstünden folglich keine Kosten, allerdings müsste für die Rekru­tie­rung, Einweisung und vor allem für die Betreuung und Einsatzplanung der Freiwilligen eine zusätzliche Teilzeitkraft (halbe Stelle) beschäftigt werden.

Investitionsbedarf

Kosten Betrieb

Besucherzahl

Eintrittspreis

- Eingang

- Sanitäre Anlagen

- Elektroleitungen

- Beleuchtung

- evt. Brandschutzmaßn.

- Panikschlösser

Teilzeitkraft

= 14.400 €;

Reinigung: 3.000 €

6.600

(100 pro Tag)

 

2,60 €

 

D.               Öffnung für regelmäßige (wöchentliche) öffentliche Führungen sowie für gebuchte Führungen

              Bei dieser Option könnte auf die Investitionen in den Eingangsbereich und in die sanitären Anlagen verzichtet werden. Zu festen Terminen (zunächst wöchentlich) würden Führun­gen durch die Kirche angeboten, die von einer freiberuflichen Museumsbegleitung unab­hängig von der Teilnehmerzahl durchgeführt wird. Die Kosten beschränkten sich auf das Honorar der Museumsbegleitung, das bei angemeldeten Führungen durch ein pau­schales Entgelt gedeckt werden könnte / müsste. Bei den öffentlichen Führungen müsste durch entsprechende Auswertungen das Kosten-Nutzen-Verhältnis regelmäßig geprüft werden – auch, um ggf. Anpassungen vornehmen zu können (Erhöhung/Reduzierung der Frequenz des Angebotes, Anpassung des Führungsentgeltes).

Investitionsbedarf

Personal / Honorar

Teilnehmer

Eintrittspreis

- Elektroleitungen

- Beleuchtung

- evt. Brandschutzmaßn.

- Panikschlösser

75 € Honorar,

20 € Nebenkosten

= 95 € gesamt

pro Führung;

Reinigung nur nach Bedarf (max. 1.000 €)

12 pro Führung

 

8 € p. P. für öffentliche Führung;

95 € pauschal für Buchungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.               Fazit

Aus Sicht der Geschäftsführung sprechen vor allem der nicht unerhebliche Investitionsbedarf sowie die fehlenden personellen Ressourcen und das daraus resultierende hohe Risiko zu­sätzlicher finanzieller Belastungen gegen einen ständigen Museumsbetrieb in der Kathari­nenkirche, d.h. insbesondere gegen das Modell A. 

Die LÜBECKER MUSEEN haben in den kommenden Jahren einige größere Projekte umzuset­zen, darunter die Erweiterung des Buddenbrookhauses als das zeit- und kostenintensivste Vorhaben, die Weiterentwicklung des Museums für Natur und Umwelt in ein Umweltbildungs­zentrum, die mit der Eröffnung des Europäischen Hansemuseum Lübeck dringend durchzufüh­rende Neukonzeption des Holstentors und die Erneuerung bzw. Modernisierung der Klima­anlage und der sanitären Anlagen im Museum Behnhaus Drägerhaus. Diese Projekte werden sowohl die personellen als auch die finanziellen Ressourcen der LÜBECKER MUSEEN bis an die Grenzen und darüber hinaus beanspruchen.

Im Sinne einer effizienten und vor allem verantwortungsvollen Verwaltung der eigenen Res­sourcen und auch der für die unterschiedlichen Projekte einzuwerbenden Drittmittel müssen die LÜBECKER MUSEEN Prioritäten setzen. Die Investition in die Öffnung eines weiteren Museums scheint der Geschäftsführung vor dem Hintergrund, dass auch in den Häusern mit laufendem Museumsbetrieb zum Teil großer Investitionsbedarf besteht und dass be­reits für die Mindestanforderung an die Nutzung der Kirche – die Durchführung von Veran­staltungen – Investitionen von noch unbekannter Größe zu tätigen sind (s.o.: Elektroversor­gung etc…), un­gerechtfertigt – zumal die Katharinenkirche nicht über die für einen musealen Betrieb not­wendige Infrastruktur verfügt. Diese müsste folglich ebenfalls finanziert werden – und zwar durch die Eintrittseinnahmen, d.h. das Besucheraufkommen muss den zum Teil schon sehr optimistischen Schätzungen tatsächlich entsprechen – ein recht großes und aus Sicht der Geschäftsführung nicht tragbares Risiko.

Den Vorschlag, das Problem des fehlenden Personals durch die Beschäftigung ehrenamtlich Engagierter zu lösen, sehen die Museen als nicht realisierbar, da zum einen für eine sechs­tägige Öffnung eine sehr große Anzahl von Freiwilligen gefunden werden müsste, die bereit sind, sich sehr regelmäßig zu engagieren und langfristig in formelle Arbeitsstrukturen einbin­den zu lassen (mindestens 20 Personen bei einem ganztägigen Einsatz zweimal wöchentlich über einen Zeitraum von 5 Monaten), und zum anderen die Gegenleistungen von dem Muse­umsverbund nur mit erheblichem Mehraufwand zu erbringen wären.

Denn ehrenamtliches Engagement ist grundsätzlich immer ein Tauschgeschäft. In Anbetracht der Unentgeltlichkeit der Freiwilligenarbeit sind die Engagierten berechtigterweise an einem sozialen bzw. emotionalen Tausch interessiert, der ihnen immateriellen Nutzen stiftet, etwa das Gefühl von Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, zu der man einen aktiven Beitrag leis­tet, die Genugtuung, an einer »guten Sache« mitzuwirken, oder die Befriedigung, sich mit den eigenen Interessen sinnvoll und intensiv zu beschäftigen.

Die  bisherigen Erfahrungen der Museen mit Freiwilligen, die sich ehrenamtlich in den Häusern engagiert haben oder es noch immer tun, haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Museen als Nutznießer dieses Engagements diese »Gegenleistung« erbringen und den Motiven der Engagierten gerecht werden. Freiwilliges – und im besonderen Maße regelmäßiges, langfristi­ges und verlässliches – Engagement lebt davon, dass diese bewussten oder unbewussten Wünsche und Erwartungen erfüllt werden.

Für den Museumsverbund als eine größere Organisationseinheit mit komplexen Strukturen ist es äußerst schwierig, die Freiwilligen adäquat zu betreuen und deren Motivation so konti­nuierlich zu stützen, dass eine verlässliche Kalkulation der Intensität und der Langfristigkeit des Freiwilligenengagements gewährleistet ist. Freiwillige Arbeit in den LÜBECKER MUSEEN wird daher hauptsächlich – und am erfolgreichsten – von den Fördervereinen der einzelnen Häuser organisiert und koordiniert, da diese (ähnlich wie Sportvereine oder Kirchengemein­den) die wichtigsten Vorrausetzungen hierfür mitbringen: Sie bieten sowohl die Zugehörig­keit zu einer »übersichtlichen« Gemeinschaft, deren Strukturen zugleich eine angemessene Betreuung der Mitglieder gewährleisten, als auch die Möglichkeit, sich für das spezielle Thema zu engagieren, mit dem sich die/der Freiwillige identifiziert.

Die Katharinenkirche selbst verfügt jedoch weder über eine Gemeinde noch über einen eige­nen Förderverein. Sie gehört zu den insgesamt fünf Häusern, die von dem »Verein der Freunde der Museen für Kunst und Kulturgeschichte« unterstützt werden, der bislang keine Freiwilligenarbeit systematisch organisiert bzw. koordiniert.

Unter Berücksichtung all dieser Voraussetzungen und Bedingungen hält die Geschäftsfüh­rung der LÜBECKER MUSEEN einen mehrtägigen Museumsbetrieb in der Katharinenkirche im Sinne eines effizienten Einsatzes der personellen und finanziellen Ressourcen weder gegen­über den eigenen Mitarbeiter/innen noch gegenüber den anderen Museen des Verbundes  verantwortbar.

Eine sowohl mit größtmöglicher Effizienz als auch geringerem Risiko umzusetzende Option der Kirchennutzung sieht die Geschäftsführung folglich nur in dem letztgenannten Modell D, der Öffnung im Rahmen von Führungen. Dabei könnte und sollte die Frequenz eines solchen Angebotes von der Nachfrage abhängig gemacht werden – sowohl um eine Kosten­deckung zu gewährleisten als auch um dem Besucherinteresse gerecht zu werden. Da das Modell in dieser Hinsicht sehr flexibel ist, könnte auf entsprechende Auswertungen zügig reagiert und das Angebot eventuell ausgeweitet werden. Die Öffnung der Kirche für Führun­gen hätte außerdem den wesentlichen Vorteil, dass die Zugänglichkeit nicht notwendiger­weise auf Mai bis September beschränkt werden müsste, sondern auch im Winter möglich wäre.

Die Nutzung der Kirche für Veranstaltungen, insbesondere ihre Bespielung in der Museums­nacht, ist für die Geschäftsführung in jedem Falle selbstverständlich und unabding­bar.

 


Anlagen