Vorlage - VO/2014/01568  

Betreff: Fragen zum Flughafen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Anhörung
29.04.2014 
Sondersitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
06.05.2014 
14. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Fragenkatalog Flughafen:

Beschlussvorschlag

Fragenkatalog Flughafen:
Die CDU bittet die Verwaltung um eine Beantwortung der folgenden Fragen. Eine schriftliche Antwort wird bis zum nächsten regulären Sitzung des Hauptausschusses erwartet.

Fragen zur Pacht/Miete:
1. An welchem Tag und für welchen Monat/Monate ist die letzte Rate der Pacht bzw. Miete bei der Stadt eingetroffen?
2. Was wird nicht gezahlt? Die Pachtraten für die Flughafengrundstücke oder die Mietraten für die gebundenen Wirtschaftsgüter? Oder beides?
3. Was bedeutet es, dass die jeweilige Miete (der gebundenen Wirtschaftsgüter) auf die Pachtzahlungen angerechnet wird?
4. Wie hoch sind die monatlichen Pachtraten für die Flughafengrundstücke?
5. Wie hoch sind die monatlichen Mietzahlungen für die gebundenen Wirtschaftsgüter?
6. Sind die Pachten, bzw. Mieten immer pünktlich gezahlt worden, bzw. welche sind nicht bei Fälligkeit gezahlt worden?
 

Fragen zum Mahnverfahren:
7. An welchem Tag wurde das Mahnverfahren von wem eingeleitet?
8. Was wurde für jede weitere nicht gezahlte Pacht/Miete veranlasst? Wann und für welche Monate wurden erneute Mahnverfahren eingeleitet?
9. Was wurde vor und nach der Eröffnung des Mahnverfahrens unternommen, um an ausstehende Zahlungen zu gelangen?
10. Weshalb wurden keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, bzw. wann wurden diese eingeleitet?
11. Warum wurde nicht der direkte Kontakt zum Investor bezüglich der ausstehenden Pachtzahlungen gesucht?
12. Wann und wie oft wurde der direkte Kontakt zum damaligen bestellten Geschäftsführer des Flughafens hinsichtlich der offenen Pachtzahlungen gesucht?
13. Wie sehen die Handlungsstufen der Hansestadt Lübeck im zeitlichen Kontext aus, wenn ein Pächter mit den Zahlungen im Rückstand ist?
14. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, um noch an die ausstehenden Pachtraten zu kommen?
15. Wie ist der aktuelle Stand des Mahnverfahrens?
16. Konnte der Mahnbescheid zugestellt werden? An wen?
17. Gibt es bereits einen Vollstreckungsbescheid oder ist Widerspruch eingelegt worden (sofern Zustellung erfolgte?)
18. Ist das Klageverfahren - sofern Widerspruch eingelegt wurde - beabsichtigt?

Fragen zum Informationsstand des Bürgermeisters:
19. Wann und von wem wurde der Bürgermeister darüber informiert, dass der Flughafenbetreiber mit seinen Zahlungen im Rückstand ist?
20. Warum hat der Bürgermeister die kommunalpolitischen Entscheidungsträger bzw. Gremien (z.B. Hauptausschuss) erst Mitte April von dem eingeleiteten Mahnverfahren gegen die Betreibergesellschaft des Flughafens informiert?
21. Warum berichtete der Bürgermeister auch auf Nachfrage in der Runde der Fraktionsvorsitzenden, dass diese Außenstände sich auf 2-3 Monate beziehen?
 

Fragen zum Informationsstand der Verwaltung:
22. Wer wusste neben dem Bürgermeister seit wann von den Zahlungsrückständen der Betreibergesellschaft des Flughafens?
23. Wann wurden die betroffenen Senatoren (Bau und Wirtschaft) über die Zahlungsrückstände der Betreibergesellschaft unterrichtet?
24. Welche Handlungsvorschläge haben die informierten Personen wann dem Bürgermeister unterbreitet?
25. An welchem Tag und wie hat die Verwaltung der Stadt Lübeck erfahren, dass Prof. Amar seine Anteile an der Muttergesellschaft der Yasmina verkauft hat?
 

Fragen zu den Sonderkündigungsrechten der Stadt:
26. Wer entscheidet über die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts, dass sich aus Nichtzahlung der Pacht ergibt?
27. Warum wurde dieses Gremium nicht vor dem Eintrittsdatum des Sonderkündigungsrechtes informiert, dass sich aus Nichtzahlung der Pacht ergibt?
28. Wie will der Bürgermeister mit dem Sonderkündigungsrecht umgehen, dass sich aus der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ergibt?
 

Fragen zum Kontakt zu Prof. Amar:
29. Wann gab es seitens der Stadt den letzten Kontakt mit Prof. Amar?
30. Wer hatte diesen Kontakt?
31. Was wurde dabei erörtert?
 

Fragen zu den städtischen Grundstücken bei der Betreibergesellschaft:
32. Wie sind die städtischen Grundstücke für Lübeck gesichert?
33. Wie sind die KWL Grundstücke (Airport Business Park) gesichert?
34. Sind die Grundstücke, die die Stadt für 1 Euro an den Investor verkauft hat, jetzt Bestandteil der Insolvenzmasse? Und wenn ja, mit welchem Wert?
35. Besitzt die Stadt ein Vorkaufsrecht auf die noch Ende 2013 von der Flughafengesellschaft erworbene Grundstücke, das noch ausgeübt werden kann?
36. Wird die Stadt das Rückkaufsrecht für die seinerzeit übertragenen Grundstücke ausüben und wenn ja, welcher Preis ist zu zahlen?
37. Der Flughafen soll noch Ende 2013 Grundstückskäufe im Flughafenumfeld vorgenommen haben. Bestehen in diesem Zusammenhang Vorkaufsrechte der Stadt und welche Überlegungen gibt es, der Stadt Handlungsoptionen durch Ausübung von Vorkaufsrechten zu sichern?
 

Fragen zur geplanten Glasfaserfabrik:
38. Wie ist der Stand der Planungen für die Glasfaserfabrik?
39. Wurden im Zuge der Gespräche über das Investitionsvorhaben über eine Glasfaserfabrik auch die Pachtrückstände angesprochen?
40. Wer ist jetzt Eigentümer/Verantwortlicher für die Glasfaserfabrik und die entsprechenden Grundstücke?
41. An welchem Tag hätte die 3Y eine Vorschusszahlung auf die Baugenehmigungsgebühr in Höhe von ca. € 45.000 leisten müssen?
42. Wann wusste der Bausenator, bzw. Bürgermeister, dass der Vorschuss nicht gezahlt worden ist?
43. Wie hoch ist die Chance, dass die Ansiedlung Glasfaserfabrik noch erfolgt?
 

Fragen zum Insolvenzverfahren:
44. Wieso schloss der Bürgermeister in der Runde der Fraktionsvorsitzenden eine Insolvenz noch aus?
45. Welche Folgen ergeben sich durch eine Insolvenz für die Stadt?
46. Welche Folgen ergeben sich durch eine Insolvenz für die Mitarbeiter?
47. Welche Konsequenzen hat eine Insolvenz für den Flugbetrieb?
48. Wer hat im Falle einer Insolvenz die Betriebspflicht?
49. Welche Rechte und Kompetenzen besitzt der vorläufige Insolvenzverwalter?
50. Welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten hat die Stadt im Rahmen des Insolvenzverfahrens?
51. Sind die Forderungen der Hansestadt Lübeck bereits im Insolvenzverfahren angemeldet worden? Wann wird dies ggf. erfolgen?
 

Fragen zur Betriebsgenehmigung:
52. Was geschieht, wenn die Betriebsgenehmigung entzogen wird?
53. Welche Gegenstände der neue Eigentümer/Geschäftsführer in der Zeit vor der Insolvenz verkauft.
54. Wie ist sichergestellt, dass für den Flugbetrieb nicht benötigte Grundstücke an die Stadt Rückübertragen werden, wenn ein Investor die Durchsetzung des Planfeststellungsbeschlusses nicht weiter verfolgt bzw. im OLG-Verfahren unterliegt?
 

Fragen zu den möglichen Pflichten der Stadt:
55. Wie wird die Stadt ihre moralische Verantwortung für die Mitarbeiter wahrnehmen?
56. Entsteht eine Schadensersatzpflicht der Stadt (z.B. ggü. den Airlines, Pächtern, Kunden, etc.), wenn der Flugbetrieb (Der Bürgermeister sprach vom Sekunden-Tod) eingestellt wird?
57. Muss die Stadt im Fall eines Flughafenausbaus (lt. Planfeststellung) irgendwelche Kosten für Lärmschutz-/weitere Ausgleichsmaßnahmen tragen? Wenn ja, wie sehen die Vereinbarungen hierzu aus und wer hat diese getroffen?
 

Fragen zur Überprüfung des Investors 3Y:
58. Welche Stellen und / oder Prüfungsgesellschaften haben im Bieterverfahren die Bonität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft?
59. Anhand welcher wirtschaftlichen Kennzahlen und Unterlagen wurden die Ergebnisse erstellt?
60. Lagen bei der Überprüfung des Investors die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 vor? War der vorgelegte Jahresabschluss 2011 testiert?
(Der Jahresabschluss 2010 ist nach den Angaben im Unternehmensregister erst am 15.8.2012, also kurz vor den Verhandlungen mit dem Flughafen, erstellt worden. Der Jahresabschluss wurde aber erst ein Jahr später am 2.8.2013gebillgt. Da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S des HGB handeln soll, war kein Testat eines Wirtschaftsprüfers erforderlich. Der Jahresabschluss hätte nach 6 Monaten bereits bis 30.6.2011 aufgestellt sein müssen. Der Jahresabschluss 2011 ist lt. Unternehmensregister erst am 6.8.2013 erstellt worden. Außerdem war er zu dem Zeitpunkt immer noch nicht von einem Wirtschaftsprüfer testiert worden.)

Im veröffentlichen Jahresabschluss 2011 der 3Y sind im Anhang die folgenden Angaben zu Haftungsverhältnissen aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemacht worden, die das Aktivvermögen bei weitem übersteigen. Es ist daher nicht auszuschließen gewesen, dass die Firma für die Bürgschaften in Anspruch genommen werden könnte.
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Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Betrag

EUR
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln                                                         0,00
davon durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert                             0,00
davon gegenüber verbundenen Unternehmen                                                                       0,00
gesichert durch:
aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften                             52.974.071,50
aus Garantieerklärungen                                                                                                     5.000.000,00
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten                             0,00
Summe                                                                                                                               57.974.071,50

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61. Hat sich die Hansestadt Lübeck vor dem Verkauf des Flughafens, durch Vorlage einer "Bescheinigung in Steuersachen" (früher Unbedenklichkeitsbescheinigung) davon überzeugt, dass die 3 y Logistic und Projektbetreuung GmbH ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat?
(Diese Bescheinigung ist auch bei großen öffentlichen Ausschreibungen für die Teilnahme erforderlich. Die Frage drängt sich auf, dass vielleicht die steuerlichen Pflichten von der Firma nicht immer erfüllt worden sind. Der folgende Text ist im Jahresabschluss 2011 vermerkt war:
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"Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Ferner sind für folgende Jahre Steuerrückstellungen gebildet: Jahre 2007 bis 2010."
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Im Jahresabschluss 2012 sind immer noch Steuerrückstellungen für 2007-2011 gebildet worden.
Normalerweise sind die Steuererklärungen 2007, 2008 und 2009 bei Aufstellung des Jahresabschlusses 2011 längst abgeschlossen. Durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung hätte man sich von der steuerlichen Zuverlässigkeit ein Bild machen können.)
62. Hat der Investor am Vollzugstag des Vertrages mit der Stadt die Yasmina mit 2 Mio. Euro Kapital ausgestattet? Wurde das von der Stadt überprüft?
(Das Stammkapital wurde erst am 8.3.2013 auf 625.000 Euro und nicht auf 2 Millionen erhöht. Weitere Kapitalerhöhungen wurden lt. Handelsregister nicht vorgenommen.)
63. Hat die Stadt überprüft, ob die 3Y die Yasmina vertragsgemäß zum 1.1.2014 mit weiteren 2 Mio. Euro Eigenkapital ausgestattet wurde?
64. Hat die Yasmina bereits Teile des städtischen Investitionszuschusses von 5,5 Mio. Euro erhalten oder angefordert? Wenn ja, wann und wie viel?
65. Würde der Investitionszuschuss unter den gleichen Bedingungen auch an einen neuen Investor fließen? Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass der Betrag ausschließlich als Zuschuss für Investitionen bei der Umsetzung von Ausbaumaßnahmen laut Planfeststellungsbeschluss verwandt wird?

 

 

 

Erfolgt mündlich

Begründung

Erfolgt mündlich.

 

 


Anlagen