Auszug - Heiligen-Geist-Hospital - Zukunftsperspektiven  

1. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028)
TOP: Ö 4.9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 29.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:04 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2023/12467 Heiligen-Geist-Hospital - Zukunftsperspektiven
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Babendererde, Arnd
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Böhm beklagt, dass der Bericht nicht mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf vorgelegen hätte.

 

Frau Senatorin Hagen erläutert die Vorlage, die einen Gesamtüberblick über den aktuellen Stand des Projekts unter ausführliche Beantwortung aller Fragen gibt.

 

Nachfragen von AM Dr. Flasbarth zur Vergabe der Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzepts und zu den Brandwachen beantwortet Frau Senatorin Hagen und erläutert, dass eine umfassende Sanierung nicht bei laufendem Betrieb möglich sei und die Brandwache in Abstimmung mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr entfallen könne, wenn die schwierig zu rettenden Bereiche geräumt seien.

 

Dazu sprechen AM Dr. Flasbarth und Herr Babendererde. AM Dr. Flasbarth bittet anschließend darum, seine Fragen und den Redebeitrag von Herrn Babendererde wörtlich zu Protokoll zu nehmen:

 

Wortprotokoll Redebeitrag AM Dr. Flasbarth:

 

Das beantwortet aber jetzt nicht die Frage. Also die Frage ist ja hier für die Gebäudeteile, die jetzt noch im Betrieb sind, wenn wir dort keine Brandwache mehr benötigen, was sagt das dann über das Gefährdungspotential für Leib und Leben aus?

 

Wortprotokoll Redebeitrag Herr Babendererde:

 

Sehr geehrter Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Dr. Flasbarth, es ist genau, wie Frau Hagen es eben erläutert hat. Es gab eine Vereinbarung, ich meine am dritten September 2022 nach vielen und harten Reden zwischen Feuerwehr und Bauordnung, Stiftungsverwaltung darüber, wie erzielt werden kann, dass das HGH nicht sofort geschlossen werden soll. Und ich habe es mehrfach erläutert, dass die große Sorge der Feuerwehr war, dass ein Vollbrand entsteht. Und deswegen war das Planungsziel, dass zu erreichen war, damit der Betrieb nicht sofort unterbrochen werden musste, sondern dass man über einen gewissen Interimszeitraum noch das HGH betreiben kann, war die Voraussetzung, dass wir gewisse Mindeststandards erzielen werden, die in ihrer Gesamtheit dann am Ende es für die Feuerwehr und für die Bauordnung ermöglichen, einen Weiterbetrieb über einen limitierten Zeitraum zu ermöglichen. Diese Verabredung setzte also voraus, u.a. auch eine Brandwache aber auch technische, also eine Vielzahl von technischen Maßnahmen, die umzusetzen waren. Und die Feuerwehr hatte dann gesagt, wenn in Summe diese technischen Maßnahmen umgesetzt sind, ich möchte noch darauf hinweisen, auch zu Ihrer anderen Frage, die alle direkt beauftragt worden ist. Es ging im Gefahr im Verzug, akute Gefährdung, direkte Beauftragung. Nachdem jetzt die Maßnahmen alle umgesetzt worden sind, dann hat die Feuerwehr gesagt, dann ist zum einen technisch die Voraussetzung gestellt und zum anderen auch erwartungsgemäß durch die Evaluation, dass die doch sehr eingeschränkt dort handelnden Personen, die dort leben, dann in ihrer Tätigkeit so reduziert sein werden leider, dass wir dann auf einen Bereich reduziert sein werden, dass organisatorisch ermöglicht der Feuerwehr dann über die Kompensation im Brandfall umgehen zu können. Nichts desto trotz war diese Limitierung auf diesen 30.09. von Bauordnung und Feuerwehr so vorgenommen worden, weil eben die örtliche Lage dennoch ob mit oder ohne Brandwache weiterhin diese Einschränkungen da sind und deswegen ist es nur eine akute Kompensation. Bei den Brandwachen ging es darum, dass wir einen geordneten Rückzug ermöglichen wollten durch diese Interimszeit und diese Maßnahmen, die dort umgesetzt worden sind. Und das alles nicht unter Missachtung des Vergaberechts sondern unter Würdigung des Vergaberechts und der akuten Gefährdung, dass wir hier tatsächlich ohne Wettbewerb direkt beauftragt haben und sofort gehandelt haben oder sofort handeln mussten.  

 

-          Ende Wortprotokoll -

 

Eine Nachfrage von AM Schulte-Ostermann zur aktuellen Gefährdungssituation beantwortet Herr Babenderdere.

 

AM Akyurt verweist auf den Bürgerschaftsbeschluss, eine Sanierung des HGH im Betrieb vorzunehmen und fordert die Verwaltung auf, den Beschluss und Folgeaufträge im Sinne dieses Beschlusses abzuarbeiten. Am Akyurt fragt, wie sich seitens der Verwaltung das weitere Vorgehen darstellt.  

 

Frau Senatorin Hagen informiert über den aktuellen Stand aus Sicht der Bauaufsicht und geht auf den in Abstimmung mit dem Land beauftragten unabhängigen Prüfingenieur für Brandschutz ein. Die Expertise des Prüfingenieurs sei für Mitte September 2023 angekündigt. Auf dieser Grundlage sei seitens der Bauaufsicht die abschließende Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen.

 

Frau Senatorin Steinrücke berichtet zur aktuellen Situation aus Sicht der Betreiberin der Einrichtung und teilt mit, dass derzeit keine Kündigungen ausgesprochen würden, die Einrichtung im engen Austausch mit den Bewohnenden stehe und sofern gewünscht, Umzüge in andere Einrichtungen ermöglicht würden.

 

Eine Nachfrage von AM Fürter zur Umsetzung des Brandschutzkonzepts beantworten Frau Senatorin Hagen und Herr Babendererde, der erläutert, dass der Fokus in der Umsetzung derzeit auf der Einrichtung liege, aber grundsätzlich das gesamte Gebäude betrachtet würde.

Im Weiteren erklärt Herr Babendererde, dass eine Direktvergabe der Umsetzung des Brandschutzkonzepts nicht in Frage käme.

Dazu spricht AM Akyurt. 

 

AM Dr. Flasbarth unterscheidet in Bezug auf die Kostenschätzung zwischen einer brandschutztechnischen Sanierung und der aus seiner Sicht ausreichenden Umsetzung des Brandschutzkonzepts. Er argumentiert, dass für den Brandschutz eine Erneuerung der Brandmeldeanlage, die Erneuerung von Türdichtungen und die Anschaffung einer Funkanlage auskömmlich seien. Im Weiteren vertritt AM Dr. Flasbarth die Auffassung, dass auch im Falle einer Nutzungsuntersagung der Betrieb der Einrichtung weitergehen könne und er kritisiert die Kommunikation der Verwaltung gegenüber den Bewohnenden. Weiterhin hinterfragt AM Dr. Flasbarth die Beauftragung des Prüfsachverständigen und kritisiert das Handeln des Bürgermeisters.

 

AM Petereit bittet den Vorsitzenden, derart lange Wortbeiträge zu unterbinden.

 

Herr Bürgermeister Lindenau geht mit Bezug auf die bereits erfolgte Information des Ausschusses zu dieser Thematik auf die Rollenverteilung zwischen ihm, Frau Senatorin Hagen und Frau Senatorin Steinrücke ein und weist auf seine Aufgaben als Vorsitzender der Stiftung hin, die durch gesetzliche Vorgaben und Richtlinien eindeutig bestimmt seien. 

 

Herr Babendererde informiert bezüglich der Ausführungen von AM Dr. Flasbarth zur Kostenschätzung der Umsetzung des Brandschutzkonzepts über die Entwicklungen in der Thematik und macht deutlich, dass die genannten grundhaften Maßnahmen unumgänglich seien.

 

Eine Nachfrage von Herrn Böhm zur Nutzungsuntersagung beantworten Herr Babendererde und Herr Ziemann, der zur Klarstellung darauf hinweist, dass die Entscheidung über die Nutzungsuntersagung von der Bauordnung zu treffen sei.

 

AM Zahn appelliert an die Ausschussmitglieder, das vorliegende Konzept der Verwaltung zur Umsetzung des Brandschutzgutachtens zur akzeptieren.

 

Auf Nachfrage von AM Ramcke geht Herr Babendererde auf die parallele Planung der Projekte der Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzepts und Herstellung der Verkehrssicherheit sowie der Ertüchtigung der Einrichtung für eine mindestens 40jährige Nutzungsdauer auf der Grundlage entsprechender Bürgerschaftsbeschlüsse ein.

 

An der weiteren Erörterung der Thematik beteiligen sich AM Petereit, der den Redebeitrag von AM Dr. Flasbarth kritisiert und sich dafür ausspricht, das Gutachten des Prüfingenieurs und die Entscheidung der Bauaufsicht abzuwarten und AM Fürter, der darum bittet, dem Protokoll die Stellungnahme des Rechtsanwalts der Stiftung im Rahmen des Anhörungsverfahrens beizufügen (siehe Anlage). Hinsichtlich des Umbaus zu einer Einrichtung mit einer 40jähriger Nutzungsdauer spricht sich AM Fürter für eine Gesamtbetrachtung der kommunalen Senior:inneneinrichtung aus.

 

Dazu spricht AM Voht und verweist auf die Vorlage der Verwaltung zur Zukunftsstrategie für Senior:inneneinrichtungen. AM Voht warnt mit Blick auf die aktuelle Beschlusslage zum HGH vor einer Gefährdung der Umsetzung der Zukunftsstrategie und damit des Fortbestand der kommunalen Senior:inneneinrichtungen. Im Weiteren hebt AM Voht den Umgang der Verwaltung mit den Bewohnenden positiv hervor und anerkennt die zeitnahe Umsetzungsplanung der Verwaltung. 

 

Frau Steinrücke führt erläuternd aus, dass die Stiftung einen Anwalt beauftragt habe, der rechtliche Schritte angekündigt habe, sollte eine Nutzungsankündigung ausgesprochen werden. Frau Steinrücke weist in Bezug auf die Ausführungen von AM Dr. Flasbarth darauf hin, dass eine außerordentliche Kündigung im Fall einer Nutzungsuntersagung durchaus möglich wäre. Sie teilt weiter mit, dass die Bewohnenden in allen Schritten informiert worden seien und berichtet über die Angebote, die Bewohnenden in anderen Einrichtungen unterzubringen, die gut angenommen würden. Frau Steinrücke gibt weiter zu bedenken, ob eine Sanierung im Betrieb im Interesse der Betroffenen sein könne und appelliert an die Politik, mit Blick auf den Pflegenotstand und die Wichtigkeit der kommunalen Daseinsvorsorge die Kosten des HGH nicht gegen die Zukunftsstrategie für die Senior:inneneinrichtungen abzuwägen.

 

AM Dr. Flasbarth gibt eine persönliche Erklärung ab.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zu TOP 4.9_Stellungnahme Rechtsanwalt (1371 KB)