Auszug - Haushalt 2023  

69. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 13.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Drägerforum
Ort: Drägerforum. Finkenberg 33, 23558 Lübeck
VO/2022/11299 Haushalt 2023
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2023.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

-          die Beratung zu diesem TOP erfolgt im Anschluss an TOP 2

 

 

Der Vorsitzende erläutert den Ablauf der Haushaltsberatung. In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses erfolge die Beratung zum konsumtiven Teil.

 

Herr Uhlig stellt die wesentlichen Aspekte des Haushaltentwurfes anhand einer ppt.-Präsentation wie folgt vor:

 

1. Vorstellung des Haushaltsentwurfes zum gesamtstädtischen Teil

 

Herr Uhlig gibt zunächst einen Überblick zum gesamtstädtischen teil und eröffnet anschließend die Fragerunde zum Gesamthaushalt.

 

2. Fragen zum Gesamthaushalt:

 

AM Rathcke spricht zur steigenden Entwicklung des Personalbestandes. Herr Bürgermeister Lindenau teilt hierzu mit, dass die zusätzlichen Stellen für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich seien.

AM Rathcke merkt an, dass die Stadt Rostock mit deutlich weniger Personal auskomme. Herr Bürgermeister Lindenau teilt hierzu mit, dass die u.a. auf die unterschiedlichen Strukturen und Anforderungen, wie zum Beispiel durch die Ausgliederung von Aufgaben zurückzuführen sei.

AM Dr. Flasbarth bittet um Prüfung und Darlegung, warum die Stadt Rostock mit deutlich weniger Personalstellen auskomme.

Auf Nachfrage von Herrn Schaafberg betreffend die Besetzung von Stellen führt Herr Uhlig erläuternd aus, dass davon ausgegangen werde, dass keine sofortige Besetzung von neuen Stelen erfolge und daher die Finanzen für diese nur für ein halbes Jahr geordnet werden.

Auf Nachfrage des AM Dr. Flasbarth betreffend flexibler Deskboards verweist Herr Bürgermeister Lindenau auf ein Pilotprojekt, weist jedoch auch auf vorhandene Grenzen, wie zum Beispiel durch Datenschutzanforderungen, erforderliche Personalratszustimmung, IT-technische Anforderungen und spezielle Möblierungen hin.

 

 

3. Fachbereichsweise Fortführung der Präsentation durch Herrn Uhlig

 

a) Finanzen des Fachbereichs Bürgermeister:

 

Fragen/Wortmeldungen der Anwesenden zu den Finanzen des Fachbereiches 1:

 

Auf Nachfrage des AM prieur betreffend die Budgeterhöhung für die Verwaltungsleitung führen Herr Uhlig und Herr Bürgermeister Lindenau erläuternd aus, dass diese vorrangig auf interne Umstrukturierungen zurückzuführen seien. AM Prieur bittet um Erhalt einer Aufstellung, aus welcher sich die Gründe für die Budgetsteigerung ergeben.

Auf Nachfrage führt Herr Bürgermeister Lindenau im Weiteren aus, dass eine Open-Source-Nutzung derzeit insbesondere aus datenschutzgründen nicht erfolge.

Auf Nachfrage des AM Dr. Flasbarth, wie viele der Stellen bei der Informationstechnik den Aufgabenbereich Smart City betreffen, führt Herr Uhlig erläuternd aus, dass sieben Stellen für Smart City vorgesehen seien, fünf weitere Stellen betreffen die Organisation der Technik im Bereich Informationstechnik. AM Dr. Flasbarth bittet zudem um eine transparente Darstellung der im Rahmen von „Smart City“ bereits getätigten Investitionen. Herr Bürgermeister Lindenau sagt die Erstellung einer Übersicht zu den bisher eingeworbenen und ausgegebenen Fördermitteln zu.

Auf Nachfrage des AM Rathcke zu den Entlastungen in den einzelnen Fachbereichen durch die vorgenommene Zentralisierung von Lizenzen von den jeweiligen Bereichen hin zum Bereich Informationstechnik, verweist Herr Bürgermeister Lindenau auf die Budgetübersicht.

AM Dr. Flasbarth nimmt Bezug auf Shared-Desk-Arbeitsmodelle in den Landesministerien. Herr Bürgermeister Lindenau führt daraufhin erläuternd aus, dass in der Stadtverwaltung tendenziell von Einzelbüros hin zu Büros mit mehreren Arbeitsplätzen umgesteuert werden. Darüber hinaus seien Multifunktionsflächen eingerichtet. Allerdings sein eine Umsetzung solcher Arbeitsplatzvarianten nicht in allen Bereichen möglich, unter anderem im Gesundheitsamt. Zudem finden Shared-Desk-Arbeitsplätze eine geringe Akzeptanz bei den Personalräten und setzen hohe Investitionen voraus. Daher werde derzeit verstärkt das Thema Homeoffice umgesetzt.

 

 

b) Fachbereich 2:

 

Fragen/Wortmeldungen der Anwesenden zu den Finanzen des Fachbereiches 2:

 

Auf Nachfrage des AM Dr. Flasbarth zum Hintergrund der in der Kernverwaltung abgebildeten zwei Stelen für die Senior:innenEinrichtugnen führt Herr Uhlig erläuternd aus, dass diese mit der Aufgabe der strategischen Steuerung betraut seien.

AM Dr. Flasbarth bittet zudem um Mitteilung, wo im Haushalt die Kosten für die Planung von neuen Gebäuden der Senior:innenEinrichtungen abgebildet seien. Die Nachlieferung einer Antwort wird zugesagt.

 

 

 

c) Fachbereich 3:

 

Fragen/Wortmeldungen der Anwesenden zu den Finanzen des Fachbereiches 3:

 

Auf Nachfrage des AM Simon betreffen die Rückstände bei den Abrechnungen des Rettungsdienstes erläutert Herr Senator Hinsen die Hintergründe hierfür, insbesondere weshalb derzeit noch eine manuelle Erfassung erfolge. Bis Ende des Jahres werde eine signifikante Verbesserung erwartet. Herr Uhlig führt zudem aus, dass die entsprechenden Erträge in dem jeweiligen Jahr veranschlagt wurden.

 

 

d) Fachbereich 4:

 

Fragen/Wortmeldungen der Anwesenden zu den Finanzen des Fachbereiches 4:

 

AM Prieur verweist darauf, dass die Grafik zu den Zuschussbudgets beim Controlling des Fachbereiches den größten Anteil aufweise und bittet um Erläuterung hierzu. Herr Bürgermeister Lindenau teilt mit, dass es sich hierbei vermutlich um den Zuschuss für die MUK handle. Eine genaue Klärung wird zugesagt.

Auf Nachfrage des AM Dr. Flasbarth betreffend den stark steigenden Aufwand bei der Kitafinanzierung teilt Frau Senatorin Frank mit, dass derzeit noch in der Ausbausituation erfolge. Die Anteile für die Ausbausituation seien vollständig durch die Kommune zu tragen.

 

 

e) Fachbereich 5:

 

Fragen/Wortmeldungen der Anwesenden zu den Finanzen des Fachbereiches 5:

 

AM Simon bittet um Mitteilung, welchen prozentualen Anteil die dargestellten 4,5 Millionen Euro Mehrkosten für Energie bezogen auf 2022 ausmachen. Herr Uhlig teilt zu einem späteren Zeitpunkt der Sitzung hierzu mit, dass dies Mehrkosten in Höhe von 57,8% seien.

 

 

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Uhlig für die Präsentation des Haushaltentwurfes 2023.

Der Vorsitzende unterbreitet den Vorschlag, die Vorlage ohne Votum passieren an die Bürgerschaft zu lassen.

 

 

Anmerkung zu Protokoll:

Eine Übersicht mit den zur Beantwortung offen gebliebenen Fragen und den zwischenzeitlich vorliegenden Antworten ist der Niederschrift zu diesem TOP als Anlage beigefügt.


 


Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2023, bestehend aus

dem Vorbericht 

Anlage 1

den Ergebnis- und Finanzplänen gesamt und je Produkt

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus

    den städtischen Budgetübersichten     Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in

dem Haushalt 2023 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen

Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen

Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3. Ergänzend werden der Abschluss der Maßnahmen zur Haushalts-

   konsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit

   dem Land Schleswig-Holstein geschlossenen Konsolidierungsvertrag   Anlage 6a

und weitere Konsolidierungsmaßnahmen     Anlage 6b

 

   wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt   Anlage 7

 

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 120 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit

dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

 

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach

Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

   

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf   1.034.539.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.032.716.400  EUR

 einen Jahresüberschuss von               1.823.400 EUR

 einen Jahresfehlbetrag von      

   

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     995.440.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     963.723.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.060.600 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf   189.481.200    EUR

   

 

festgesetzt.                                                                       (Stand: 15.08.2022)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen    68.000.300 EUR

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  59.535.000 EUR
  2. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf             295.000.000 EUR
  3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.077,208

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            

400 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      

500 %

2.

Gewerbesteuer

450 %

                                                                                             

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2023 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2022 (3.949,246 Planstellen) wird zu dem

Haushaltsjahr 2023 um die sich aus der       Anlage 3 

 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich

daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023

festgesetzt: 4.077,208 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fraktionsinfos_Haushalt2023 (691 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Haushalt-2023_Fragen-HA-13.09.2022_Antworten (239 KB)