Allgemeiner Überblick
Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der Lübecker Bürgerschaft ermächtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben. Weiterhin werden mit dem Beschluss die jeweiligen Produktziele vereinbart.
Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplanes, ebenso wie der Beteiligungsbericht und der Vorbericht. Die für die einzelnen Produkte vereinbarten Ziele und Kennzahlen sowie Strukturdaten sind im interaktiven Haushalt 2023 hinterlegt.
Für die Planung 2023 liegt der Jahresabschluss 2021 als konkrete Planungsgrundlage vor. Die Eckwerte als erste Grundlage der Haushaltsplanung wurden bereits auf vorläufige Ist-Werte 2021 aufgebaut, die weitere Haushaltsplanung dann darauf verfestigt. Die Szenarien für die Haushaltsplanung 2021 sind insoweit bestätigt, dass trotz erster Coronaauswirkungen am Ende ein kräftiger Überschuss von rd. 43,9 Mio. EUR erwirtschaftet werden konnte. Auf dieser Stabilität aufbauend konnten nach Bekanntwerden der Mai-Steuerschätzung die Budgets für die Fachbereiche großzügiger ausgestaltet und mit weiterhin steigenden Gewerbesteuererträgen gerechnet werden: 135,3 Mio. EUR gegenüber 123,4 Mio. EUR für 2022.
Die vorliegende Planung 2023 führt im Ergebnis zu einem Überschuss von rd. 1,8 Mio. EUR.
Klimaschutzmaßnahmen - Rückblick Haushalt 2022
Ausgehend von dem in der Sitzung der Bürgerschaft am 23.5.2019 ausgerufenen Klimanotstand hat die Verwaltung intensiv an erforderlichen Maßnahmen zum Klimaschutz gearbeitet. In einer fachbereichsübergreifenden Steuerungsgruppe wird das Querschnittsthema koordiniert. Das Maßnahmenpaket zum Klimaschutz (VO/2020/09223), beschlossen durch die Bürgerschaft im September 2021, bündelt die in Umsetzung befindlichen Klimaschutzmaßnahmen der Stadtverwaltung. Im Haushaltsplan für 2022 wurde dafür ein Klimabudget von 600.000 EUR zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Klimaschutzmaßnahmen direkt aus dem Haushalt der verschiedenen Bereiche finanziert. In der Regel dienen letztere auch den jeweiligen Fachzielen. Da Klimaschutz als übergeordnetes Ziel bei allen Aufgaben mitgedacht wird, ist die Verminderung von Treibhausgasen mit den jeweiligen Fachzielen verknüpft.
Im Haushaltsbegleitbeschluss aus September 2021 (VO/2021/10329-01) wurden weitere 200.000 EUR für die Anpassung an den Klimawandel bereitgestellt, die auch im Klimabudget verwaltet werden. Das Klimaanpassungskonzept der Stadtverwaltung dient als fachliche Grundlage. Seit 2022 ist die Anpassung an den Klimawandel folgerichtig ein weiteres Ziel der fachbereichsübergreifenden Steuerungsgruppe Klimaschutz & Klimaanpassung.
Im selben Begleitbeschluss wurde der Bürgermeister gebeten, einen Projektantrag bei Engagement Global gGmbH auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu stellen. Ziel ist eine 90 Prozent Förderung einer Personalstelle in Vollzeit für die Koordination der fachbereichsübergreifenden Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDG) auf lokaler Ebene. Diesen Antrag hat der Bereich UNV gestellt und wartet auf die Entscheidung des Fördermittelgebers. Bei positivem Förderbescheid benötigt diese Stelle ein Budget, um diese fachbereichsübergreifende Aufgabe umsetzen zu können. Da die neue Stelle der Klimaleitstelle zugeordnet werden soll, wird das Klimabudget um dieses Thema erweitert. Fachlich ist das sinnvoll, weil die Themen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Umsetzung der SDG viele Überschneidungen haben.
Klimaschutzmaßnahmen - Haushalt 2023
Der aktuelle Haushaltsplan für 2023 greift das Instrument des Klimabudgets auf. Wie dargelegt, findet eine fachliche Erweiterung statt: Neben Klimaschutz dient das Budget nun auch der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und der Umsetzung der SDG (Ziele der UN für nachhaltige Entwicklung). Insgesamt wird ein Betrag von 1,35 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Genauso wie im vergangenen Jahr finanzieren die Bereiche darüber hinaus die mit ihren jeweiligen Fachzielen verknüpften Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zur Umsetzung der SDG auf kommunaler Ebene im jeweiligen Bereichshaushalt.
Die folgenden inhaltlichen Vorgaben konkretisieren die Anforderungen an die Mittelvergabe aus dem Klimabudget:
- Umsetzung des Masterplans Klimaschutz, der aller Voraussicht nach im laufenden Jahr fertiggestellt und der Bürgerschaft vorgestellt wird. Der Masterplan wird der
gesamtstädtische Fahrplan zum Klimaschutz in der Hansestadt Lübeck für die
Zukunft. Bei der Erstellung wird vom Ziel her gedacht: Treibhausgasneutralität für Lübeck in 2040. - Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes (siehe Beschluss der Bürgerschaft aus September 2020 (VO-2020-09071). Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Stadt robuster gegenüber den unvermeidbaren Folgen des Klimawandels zu gestalten, Schäden zu minimieren und die hohe Lebensqualität in Lübeck zu erhalten.
- Umsetzung der SDG mit entwicklungspolitischer Ausrichtung auf lokaler Ebene. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck hat sich mit der Unterzeichnung der Agenda 2030 zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele auf lokaler Ebene verpflichtet (VO/2019/08415).
Für die Zukunft soll über das Klimabudget hinaus der gesamte Haushalt auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit ausgerichtet werden (VO/2021/10077). Dieser Beschluss wird stufenweise umgesetzt. Erster Schritt im vorliegenden Haushalt war es zu filtern, welche Haushaltsanmeldungen klimarelevant sind. Da Klimaschutz als Querschnittsthema viele Belange berührt, wurden die 25 Stellschrauben zu Klimaschutz & Klimaanpassung aus dem in Entwicklung befindlichen Masterplan Klimaschutz als Orientierungshilfe einbezogen: sie dienen der Identifizierung von Haushaltsanmeldungen mit Klimaschutzbezug. Die Verknüpfung der Haushaltsanmeldungen mit den Stellschrauben erhöht die Transparenz für die erfolgte Ausrichtung des Haushalts auf Klimaschutz – so kann nach klimarelevanten Haushaltsanmeldungen gefiltert und evtl. nachgesteuert werden. Gleiches gilt für die Identifizierung von klimarele-vanten Zielen der Bereiche. Dabei wurden die Bereiche aufgefordert, für jedes städtische Produkt mindestens ein Ziel mit Bezug zum Klimaschutz, (inklusive einer geeigneten Kennzahl) zu definieren.
Entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses vom 29.3.2019 zu TOP Ö 911 zur
VO/2019/07224 nimmt die Hansestadt Lübeck am weiteren Konsolidierungsfonds des Landes Schleswig-Holstein teil. Mit dem Haushaltsbegleitbeschluss 2019 ist bereits ein Paket an
prozessbezogenen Konsolidierungsmaßnahmen im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung
beschlossen worden, die bis 2023 umzusetzen sind.
Das Maßnahmenpaket – das auch Bestandteil des mit dem Land geschlossenen weiteren
Konsolidierungsvertrages ist - ist in der Anlage 6a nochmals nachrichtlich beigefügt. Der Vertrag mit dem Land Schleswig-Holstein läuft ebenfalls bis 2023. Seit 2012 hat die Hansestadt
Lübeck durch eigene strukturelle Einsparerfolge i.H.v. 24,7 Mio. EUR ihren Beitrag zu der
vertraglichen Vereinbarung geleistet, und daraufhin Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe von bislang 188 Mio. EUR erhalten. Die bis 2012 aufgelaufenen Fehlbeträge konnten dadurch zu zwei Dritteln reduziert werden. Ergänzend zu den mittelfristigen Maßnahmen gemäß Konsolidierungsvertrag (Anlage 6a) werden in der Anlage 6b weitere Konsolidierungsmaßnahmen vorgelegt.
Die Ausweitung gesetzlicher Aufgaben führt für die Gesamtverwaltung zu einem erforderlichen Stellenzuwachs von 128 Planstellen. Eine Besonderheit stellen 12 neue Poolstellen für den Rettungsdienst dar, die ausschließlich dazu dienen, bei Ausfall von Hilfsorganisationen zügig eigenes Personal zu rekrutieren und die Einsatzfähigkeit des stadtweiten Rettungsdienstes stets zu gewährleisten.
Seitens der Kommunalaufsicht werden die städtischen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung anerkannt einschl. der Tilgung von umgeschuldeten Kassenkrediten. Zur Sicherstellung der Liquidität wird es weiterhin erforderlich, Kassenkredite aufzunehmen. Diese sind grundsätzlich kurzfristiger Natur. Es kann allerdings wirtschaftlich sein, den Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten nicht kurzfristig, sondern mittelfristig zu finanzieren. Auf diese Weise kann das noch günstige Zinsniveau für den Bodensatz über das Ende des Haushaltsjahres hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gesichert werden. Dieser Bodensatzbetrag wird auf 120 Mio. EUR veranschlagt.
Von der Kommunalaufsicht wird aber auch auf die weiterhin bestehende Verschuldung hingewiesen, die durch die kräftigen Investitionstätigkeiten verstärkt werden könnte. Die für 2022 besonders hoch ausgefallene Kreditgenehmigung wird mit besonderen Investitionsvorhaben wie dem Neubau der Bahnhofsbrücke, dem Anleger 5PLUS Skandinavienkai und auch dem erforderlichen Grunderwerb begründet. Dem folgend hat die Verwaltung die Investitionen 2023 sehr sorgfältig geplant. Neben vielen Fortsetzungsmaßnahmen werden ab 2023 neu angegangen u.a. die Maßnahmen OZD – Ausbau DG, Hubbrücke – geh- und radgerechter Umbau, GGS St.Jürgen Kalkbrennerstraße - Herrichtung als Interimsschule,
Marienbrücke – Ersatzneubau, Burgtorbrücke, Hüxtertorbrücke.…
Im Ergebnis ergibt sich ein Kreditbedarf von rd. 68 Mio. EUR.
Beratungsverfahren:
Wie in den Vorjahren erfolgt die Gremienbeteiligung in den Sitzungen des Hauptausschusses am 13.9.2022 zu den konsumtiven Teilen des Haushaltsplans, und am 14.9.2022 als gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss zu den Investitionen.
Neben den Unterlagen für die Beschlussfassung in ALLRIS im erforderlichen amtlichen Format stehen alle Haushaltsdaten einschl. der Investitionen im Interaktiven Haushalt webbasiert zur Verfügung.