Vorlage - VO/2022/11299  

Betreff: Haushalt 2023
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2023.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
13.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
14.09.2022 
Sondersitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung (gemeinsam mit dem Bauausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Vorberatung
14.09.2022 
Sondersitzung des Bauausschusses - Haushaltsberatung (gemeinsam mit dem Hauptausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorbericht 2023
Produkthaushalt 2023
Stellenplan 2023
Beteiligungsbericht 2023
Budgetübersicht 2023
Maßnahmen Konsolidierungskonzept 2019-2023
Ergänzende Maßnahmen
Durchführungsbestimmungen_2023
Gebühren und Entgelte 2023

Beschlussvorschlag

1. Der Haushaltsplan 2023, bestehend aus

dem Vorbericht 

Anlage 1

den Ergebnis- und Finanzplänen gesamt und je Produkt

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus

    den sdtischen Budgetübersichten     Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in

dem Haushalt 2023 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen

Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen

Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3. Ergänzend werden der Abschluss der Maßnahmen zur Haushalts-

   konsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit

   dem Land Schleswig-Holstein geschlossenen Konsolidierungsvertrag   Anlage 6a

und weitere Konsolidierungsmaßnahmen     Anlage 6b

 

   wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt   Anlage 7

 

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 120 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit

dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

 

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach

Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsberde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

   

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf   1.034.539.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.032.716.400  EUR

 einen Jahresüberschuss von               1.823.400 EUR

 einen Jahresfehlbetrag von      

   

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     995.440.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     963.723.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.060.600 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf   189.481.200    EUR

   

 

festgesetzt.                                                                       (Stand: 15.08.2022)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen    68.000.300 EUR

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  59.535.000 EUR
  2. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf             295.000.000 EUR
  3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.077,208

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            

400 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      

500 %

2.

Gewerbesteuer

450 %

                                                                                             

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2023 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.           

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2022 (3.949,246 Planstellen) wird zu dem

Haushaltsjahr 2023 um die sich aus der       Anlage 3 

 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich

daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023

festgesetzt: 4.077,208 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Fachbereiche 1-5, Eigenbetriebe

und Eigengesellschaften

Lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Keine direkte Betroffenheit aus dem Haushaltsplan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 77 Gemeinde-ordnung SH

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja: Ergebnisplan + 1,8 Mio. EUR,
     Kreditbedarf Investitionen 68 Mio. EUR

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

Einzelne Maßnahmen werden gesondert erläutert

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Allgemeiner Überblick 

 

Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der Lübecker Bürgerschaft ermächtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze nach Genehmigung durch die    Kommunalaufsichtsbehörde zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben. Weiterhin werden mit dem Beschluss die jeweiligen Produktziele vereinbart.

 

Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplanes, ebenso wie der Beteiligungsbericht und der Vorbericht. Die für die einzelnen Produkte vereinbarten Ziele und Kennzahlen sowie Strukturdaten sind im interaktiven Haushalt 2023 hinterlegt.

 

r die Planung 2023 liegt der Jahresabschluss 2021 als konkrete Planungsgrundlage vor. Die Eckwerte als erste Grundlage der Haushaltsplanung wurden bereits auf vorläufige Ist-Werte 2021 aufgebaut, die weitere Haushaltsplanung dann darauf verfestigt. Die Szenarien für die Haushaltsplanung 2021 sind insoweit bestätigt, dass trotz erster Coronaauswirkungen am Ende ein kräftiger Überschuss von rd. 43,9 Mio. EUR erwirtschaftet werden konnte. Auf dieser Stabilität aufbauend konnten nach Bekanntwerden der Mai-Steuerschätzung die Budgets für die Fachbereiche großgiger ausgestaltet und mit weiterhin steigenden Gewerbesteuererträgen gerechnet werden: 135,3 Mio. EUR gegenüber 123,4 Mio. EUR für 2022.

 

Die vorliegende Planung 2023 führt im Ergebnis zu einem Überschuss von rd. 1,8 Mio. EUR.

 

Klimaschutzmaßnahmen - Rückblick Haushalt 2022

Ausgehend von dem in der Sitzung der Bürgerschaft am 23.5.2019 ausgerufenen Klimanotstand hat die Verwaltung intensiv an erforderlichen Maßnahmen zum Klimaschutz gearbeitet. In einer fachbereichsübergreifenden Steuerungsgruppe wird das Querschnittsthema koordiniert. Das Maßnahmenpaket zum Klimaschutz (VO/2020/09223), beschlossen durch die Bürgerschaft im September 2021, bündelt die in Umsetzung befindlichen Klimaschutzmaßnahmen der Stadtverwaltung. Im Haushaltsplan für 2022 wurde dafür ein Klimabudget von  600.000 EUR zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Klimaschutzmaßnahmen direkt aus dem Haushalt der verschiedenen Bereiche finanziert. In der Regel dienen letztere auch den jeweiligen Fachzielen. Da Klimaschutz als übergeordnetes Ziel bei allen Aufgaben mitgedacht wird, ist die Verminderung von Treibhausgasen mit den jeweiligen Fachzielen verknüpft.

Im Haushaltsbegleitbeschluss aus September 2021 (VO/2021/10329-01) wurden weitere 200.000 EUR für die Anpassung an den Klimawandel bereitgestellt, die auch im Klimabudget verwaltet werden. Das Klimaanpassungskonzept der Stadtverwaltung dient als fachliche Grundlage. Seit 2022 ist die Anpassung an den Klimawandel folgerichtig ein weiteres Ziel der fachbereichsübergreifenden Steuerungsgruppe Klimaschutz & Klimaanpassung. 

 

Im selben Begleitbeschluss wurde der Bürgermeister gebeten, einen Projektantrag bei Engagement Global gGmbH auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu stellen. Ziel ist eine 90 Prozent Förderung einer Personalstelle in Vollzeit für die Koordination der fachbereichsübergreifenden Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDG) auf lokaler Ebene. Diesen Antrag hat der Bereich UNV gestellt und wartet auf die Entscheidung des Fördermittelgebers. Bei positivem Förderbescheid benötigt diese Stelle ein Budget, um diese fachbereichsübergreifende Aufgabe umsetzen zu können. Da die neue Stelle der Klimaleitstelle zugeordnet werden soll, wird das Klimabudget um dieses Thema erweitert. Fachlich ist das sinnvoll, weil die Themen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Umsetzung der SDG viele Überschneidungen haben.

 

Klimaschutzmaßnahmen - Haushalt 2023

Der aktuelle Haushaltsplan für 2023 greift das Instrument des Klimabudgets auf. Wie dargelegt, findet eine fachliche Erweiterung statt: Neben Klimaschutz dient das Budget nun auch der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und der Umsetzung der SDG (Ziele der UN für nachhaltige Entwicklung). Insgesamt wird ein Betrag von 1,35 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Genauso wie im vergangenen Jahr finanzieren die Bereiche darüber hinaus die mit ihren jeweiligen Fachzielen verknüpften Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zur Umsetzung der SDG auf kommunaler Ebene im jeweiligen Bereichshaushalt.

 

Die folgenden inhaltlichen Vorgaben konkretisieren die Anforderungen an die Mittelvergabe aus dem Klimabudget:

  • Umsetzung des Masterplans Klimaschutz, der aller Voraussicht nach im laufenden Jahr fertiggestellt und der Bürgerschaft vorgestellt wird. Der Masterplan wird der
    gesamtstädtische Fahrplan zum Klimaschutz in der Hansestadt Lübeck für die
    Zukunft. Bei der Erstellung wird vom Ziel her gedacht: Treibhausgasneutralität für Lübeck in 2040.
  • Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes (siehe Beschluss der Bürgerschaft aus September 2020 (VO-2020-09071). Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Stadt     robuster gegenüber den unvermeidbaren Folgen des Klimawandels zu gestalten, Schäden zu minimieren und die hohe Lebensqualität in Lübeck zu erhalten.
  • Umsetzung der SDG mit entwicklungspolitischer Ausrichtung auf lokaler Ebene. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck hat sich mit der Unterzeichnung der Agenda 2030 zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele auf lokaler Ebene verpflichtet (VO/2019/08415).

 

r die Zukunft soll über das Klimabudget hinaus der gesamte Haushalt auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit ausgerichtet werden (VO/2021/10077). Dieser Beschluss wird stufenweise umgesetzt. Erster Schritt im vorliegenden Haushalt war es zu filtern, welche Haushaltsanmeldungen klimarelevant sind. Da Klimaschutz als Querschnittsthema viele Belange berührt, wurden die 25 Stellschrauben zu Klimaschutz & Klimaanpassung aus dem in Entwicklung befindlichen Masterplan Klimaschutz als Orientierungshilfe einbezogen: sie dienen der Identifizierung von Haushaltsanmeldungen mit Klimaschutzbezug. Die Verknüpfung der Haushaltsanmeldungen mit den Stellschrauben erhöht die Transparenz für die erfolgte Ausrichtung des Haushalts auf Klimaschutz so kann nach klimarelevanten Haushaltsanmeldungen gefiltert und evtl. nachgesteuert werden. Gleiches gilt für die Identifizierung von klimarele-vanten Zielen der Bereiche. Dabei wurden die Bereiche aufgefordert, für jedes städtische Produkt mindestens ein Ziel mit Bezug zum Klimaschutz, (inklusive einer geeigneten Kennzahl) zu definieren.

 

Entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses vom 29.3.2019 zu TOP Ö 911 zur

VO/2019/07224 nimmt die Hansestadt Lübeck am weiteren Konsolidierungsfonds des Landes Schleswig-Holstein teil. Mit dem Haushaltsbegleitbeschluss 2019 ist bereits ein Paket an

prozessbezogenen Konsolidierungsmaßnahmen im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung

beschlossen worden, die bis 2023 umzusetzen sind.

Das Maßnahmenpaket das auch Bestandteil des mit dem Land geschlossenen weiteren

Konsolidierungsvertrages ist - ist in der Anlage 6a nochmals nachrichtlich beigefügt. Der Vertrag mit dem Land Schleswig-Holstein läuft ebenfalls bis 2023. Seit 2012 hat die Hansestadt

beck durch eigene strukturelle Einsparerfolge i.H.v. 24,7 Mio. EUR ihren Beitrag zu der

vertraglichen Vereinbarung geleistet, und daraufhin Konsolidierungshilfen des Landes in   he von bislang 188 Mio. EUR erhalten. Die bis 2012 aufgelaufenen Fehlbeträge konnten dadurch zu zwei Dritteln reduziert werden. Ergänzend zu den mittelfristigen Maßnahmen gemäß Konsolidierungsvertrag (Anlage 6a) werden in der Anlage 6b weitere Konsolidierungsmaßnahmen vorgelegt.

 

Die Ausweitung gesetzlicher Aufgaben führt für die Gesamtverwaltung zu einem erforderlichen Stellenzuwachs von 128 Planstellen. Eine Besonderheit stellen 12 neue Poolstellen für den Rettungsdienst dar, die ausschließlich dazu dienen, bei Ausfall von Hilfsorganisationen zügig eigenes Personal zu rekrutieren und die Einsatzfähigkeit des stadtweiten Rettungsdienstes stets zu gehrleisten.

 

Seitens der Kommunalaufsicht werden die städtischen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung anerkannt einschl. der Tilgung von umgeschuldeten Kassenkrediten. Zur Sicherstellung der Liquidität wird es weiterhin erforderlich, Kassenkredite aufzunehmen. Diese sind grundsätzlich kurzfristiger Natur. Es kann allerdings wirtschaftlich sein, den Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten nicht kurzfristig, sondern mittelfristig zu finanzieren. Auf diese Weise kann das noch günstige Zinsniveau für den Bodensatz über das Ende des Haushaltsjahres hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gesichert werden. Dieser Bodensatzbetrag wird auf 120 Mio. EUR veranschlagt.

Von der Kommunalaufsicht wird aber auch auf die weiterhin bestehende Verschuldung hingewiesen, die durch die kräftigen Investitionstätigkeiten verstärkt werden könnte. Die für 2022 besonders hoch ausgefallene Kreditgenehmigung wird mit besonderen Investitionsvorhaben wie dem Neubau der Bahnhofsbrücke, dem Anleger 5PLUS Skandinavienkai und auch dem erforderlichen Grunderwerb begründet. Dem folgend hat die Verwaltung die Investitionen 2023 sehr sorgfältig geplant. Neben vielen Fortsetzungsmaßnahmen werden ab 2023 neu angegangen u.a. die Maßnahmen OZD Ausbau DG, Hubbrücke geh- und radgerechter Umbau, GGS St.Jürgen Kalkbrennerstre - Herrichtung als Interimsschule,
Marienbrücke Ersatzneubau, Burgtorbrücke, Hüxtertorbrücke.
Im Ergebnis ergibt sich ein Kreditbedarf von rd. 68 Mio. EUR.

 

 

Beratungsverfahren:

Wie in den Vorjahren erfolgt die Gremienbeteiligung in den Sitzungen des Hauptausschusses am 13.9.2022 zu den konsumtiven Teilen des Haushaltsplans, und am 14.9.2022 als gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss zu den Investitionen.

 

Neben den Unterlagen für die Beschlussfassung in ALLRIS im erforderlichen amtlichen Format stehen alle Haushaltsdaten einschl. der Investitionen im Interaktiven Haushalt webbasiert zur Verfügung.
 


Anlagen

1 Vorbericht   

 

2 Produkthaushaltsplan

 

3 Stellenplan

 

4 Beteiligungsbericht 

 

5 Budgetübersichten ohne Interne Leistungsabrechnung

  

6a Konsolidierungsliste gem. Konsolidierungsvertrag

 

6b Weitere Konsolidierungsmaßnahmen 

 

7      Durchführungsbestimmungen 2023

 

8      Überprüfung der von der Hansestadt Lübeck erhobenen Gebühren/Entgelte 
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 9 1 öffentlich Vorbericht 2023 (11739 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Produkthaushalt 2023 (6904 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Stellenplan 2023 (2014 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich Beteiligungsbericht 2023 (2667 KB)    
Anlage 4 5 öffentlich Budgetübersicht 2023 (773 KB)    
Anlage 5 6 öffentlich Maßnahmen Konsolidierungskonzept 2019-2023 (14 KB)    
Anlage 6 7 öffentlich Ergänzende Maßnahmen (499 KB)    
Anlage 7 8 öffentlich Durchführungsbestimmungen_2023 (330 KB)    
Anlage 8 9 öffentlich Gebühren und Entgelte 2023 (639 KB)    
Stammbaum:
VO/2022/11299   Haushalt 2023   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2022/11299-01   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Rettungsschirm zur Vermeidung von Energie-, Gas- und Wassersperren   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2022/11299-04   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Kindertagespflegepersonen erhalten auf Antrag erhöhte Kosten erstatten   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
2022/11299-04-01   Freie Wähler & GAL: Antrag zu VO/2022/11299-04 Haushalt 2023: Kindertagespflegepersonen erhalten auf Antrag erhöhte Kosten erstatten   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
2/11299-04-01-01   Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Überweisungsantrag von Freie Wähler & GAL: Antrag zu VO/2022/11299-04 Haushalt 2023: Kindertagespflegepersonen erhalten auf Antrag erhöhte Kosten erstatten   4.513 - Jugendarbeit   Empfehlung eines Ausschusses
VO/2022/11299-05   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: 9-Euro-Ticket für Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2022/11299-07   BM Antje Jansen (GAL) Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Stadtwald Lübeck   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Blanko
VO/2022/11299-08   Freie Wähler & GAL, Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Lübeck wird stillfreundliche Stadt   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2022/11299-09   BM Antje Jansen (GAL), Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Lübeck klimaneutral bis 2035   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Blanko
VO/2022/11299-10   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2022/11299-11   Fraktion VIELFALT!: Haushaltsbegleitbeschluss/Prüfantrag zu VO/2022/11299   Geschäftsstelle der Fraktion Vielfalt   Antrag der Fraktion Vielfalt
VO/2022/11299-12   Freie Wähler & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Sanierung Dom-Schule - Empfehlung des Schulausschusses folgen   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2022/11299-13   Freie Wähler & GAL, Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Radweg Travemünde - Brodten   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2022/11299-14   Freie Wähler & GAL, Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Personalstelle Frauenbüro   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2022/11299-15   Freie Wähler & GAL, Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Skatepark in Travemünde und Planung für eine weitere Anlage in einem der Lübecker Stadtteile   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2022/11299-16   Freie Wähler & GAL, Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Verzicht auf Ausschüttung durch die städtische Grundstücksgesellschaft Trave mbH   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2022/11299-17   AfD: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023   Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)   Antrag der AfD-Fraktion
VO/2022/11299-18   Die Unabhängigen: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2022/11299-19   Die Unabhängigen: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Umwidmung von Budgetmitteln vom Hafen zugunsten der Stadt   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2022/11299-21   Antrag Beirat für Senior:innen zum Haushalt 2023 - Nr. VO/2022/11299 TO 9.8   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag des Seniorenbeirates
VO/2022/11299-22   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Zuschüsse für Vertragspartner*innen der Hansestadt Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2022/11299-23   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Skateanlage in Travemünde   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion