Auszug - Fußgängerzone Vorderreihe - Beschlossene verkehrliche Änderungen   

66. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 21.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 19:37 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/10903 Fußgängerzone Vorderreihe - Beschlossene verkehrliche Änderungen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Wenzel, Barbara
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Mauritz sagt, dass der Inhalt der Beschlussvorlage nicht das sei, was sich die Politik vorgestellt habe. Er stellt folgenden Änderungsantrag:

 

  1. St. Lorenzstraße wird von der Kurgartenstraße in Richtung Vorderreihe zur Einbahnstraße
  2. In der Sommerregelung wird die Vorderreihe in zwei Einbahnstraßen in eine Fußngerzone umgewandelt mit der Unterbrechung Rose. Beide Einbahnstraßen werden vom Fährplatz in Richtung Lotsenberg geführt werden.
  3. Lieferverkehr wird von 5:00-10:00 Uhr und 19:00-22:00 Uhr zugelassen
  4. Der Radverkehr ist zwischen 19:00 und 10:00 Uhr zugelassen
  5. hrend der Winterregelung ist die Einbahnstraßenregelung vom Fährplatz bis zur Straße Am Lotsenberg durchgehend.
  6. Die Sommerregelung beginnt am Gründonnerstag und endet am letzten Sonntag im Oktober

 

Herr Johannsen erklärt, dass die Umsetzung des Änderungsantrags straßenverkehrsrechtlich möglich sei. Er weist darauf hin, dass es nicht möglich sei, in einer Straße tagsüber eine Fußngerzone einzurichten und die Straße nachts befahrbar zu machen. Dies habe auch die Kommunalaufsicht verneint. Die Stadt habe bisher keine Widersprüche zur bisherigen Regelung erhalten. Es werde allerdings die Gefahr durch die Verwaltung gesehen, dass durch diese Neuregelung nachts eine nicht rechtmäßige Durchfahrt geschieht.

 

Herr Leber fragt, ob es möglich sei, eine bessere Flexibilität einzurichten. Am letzten Wochenende sei sehr gutes Wetter gewesen, aber die Gastronomen hätten die Winterregelung nutzen müssen.

Herr Johannsen antwortet, dass dann eine ganzjährige Fußngerzone eingerichtet werden müsse. Eine Flexibilität nach der jeweiligen Wetterlagenne nicht geschaffen werden.


Beschluss:

 

  1. St. Lorenzstraße wird von der Kurgartenstraße in Richtung Vorderreihe zur Einbahnstraße
  2. In der Sommerregelung wird die Vorderreihe in zwei Einbahnstraßen in eine Fußngerzone umgewandelt mit der Unterbrechung Rose. Beide Einbahnstraßen werden vom Fährplatz in Richtung Lotsenberg geführt werden.
  3. Lieferverkehr wird von 5:00-10:00 Uhr und 19:00-22:00 Uhr zugelassen
  4. Der Radverkehr ist zwischen 19:00 und 10:00 Uhr zugelassen
  5. hrend der Winterregelung ist die Einbahnstraßenregelung vom Fährplatz bis zur Straße Am Lotsenberg durchgehend.
  6. Die Sommerregelung beginnt am Gründonnerstag und endet am letzten Sonntag im Oktober

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß des geänderten Beschlussvorschlags.