Vorlage - VO/2022/10903  

Betreff: Fußgängerzone Vorderreihe - Beschlossene verkehrliche Änderungen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Wenzel, Barbara
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
21.03.2022 
66. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Die saisonale Fußngerzone gilt zukünftig von Gründonnerstag bis einschließlich des letzten Sonntags im Oktober eines jeden Jahres.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

LTM GmbH

Zustimmung

Kurbetrieb Travemünde

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Es handelt sich um eine Weisungsaufgabe,

wo die Verfahrensweise gesetzlich vorge-geben ist.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

StVO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Verringerung des Verkehrsaufkommens

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Da die saisonale Fußngerzone bereits Gründonnerstag, am 14.04.2022, beginnen soll, besteht eine besondere Dringlichkeit bei dieser Vorlage.

 

Bis einschließlich des Sonntags nach dem 03.10.2021 war die Vorderreihe erstmalig im Rahmen eines Verkehrsversuchs eine saisonale Fußngerzone in Kombination als Einbahnstraße in folgenden Bereichen:

 

  • von der Straße Rose bis St.-Lorenz-Straße (= Richtung der Einbahnstraße)
  • von der Straße Rose bis Am Lotsenberg (= Richtung der Einbahnstraße)

 

Mit der Anordnung zur Fußngerzone (2 Fußngerzonen) war das Fahren mit dem Fahrrad in der Vorderreihe nicht mehr erlaubt und der Verkehrsraum war außerhalb der Lieferzeiten in gesamter Breite den Fußnger:innen vorbehalten. Der Radverkehr wurde über die Kurgartenstraße geführt. Der Lieferverkehr war von 05.00 bis 10.00 Uhr und 19.00 bis 22.00 Uhr zulässig. Lediglich die Taxen durften beide Zonen zeitlich uneingeschränkt befahren.

 

Diese neue Regelung wurde getroffen, um die in den letzten Jahren stark zugenommene Konfliktsituation zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden aufzulösen und auch rechtlich eine klarere Verkehrsregelung für die Verkehrsberuhigung der Vorderreihe zu treffen. Das ermöglichte zudem eine Ausweitung der Außengastronomie.

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat nun nach der Beendigung des Verkehrsversuchs folgende Institutionen um eine Bewertung der saisonalen Fußngerzone unter den vorgenannten verkehrlichen Bedingungen befragt:

 

LTM GmbH, Kurbetrieb Travemünde, Polizei, Ordnungsdienst, Feuerwehr, Straßenbaubehörde, Sondernutzung, Urbane Mobilitätsprojekte, Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

Grundsätzlich wurde die saisonale Fußngerzone sehr positiv bewertet, wie z. B. von der LTM GmbH und dem Kurbetrieb Travemünde: „Sehr gut. Insbesondere aufgrund der zunehmenden Frequenz ist es sowohl fürste als auch für Bürger:innen entspannter, sich in einer reinen Fußngerzone zu bewegen. Zudem ist die Ausdehnung der Außengastronomie ein wichtiges Serviceplus.“Hat sich bewährt, kam bei den Besucher:innen sehr gut an, vor allem das damit verbundene Radfahrverbot hat sehr zur Entspannung der Situation beigetragen. Es liegen keine Beschwerden oder Einwendungen von Anwohnenden oder Gewerbetreibenden vor.“

 

Die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde, keinen Radverkehr in der saisonalen Fußngerzone aus Sicherheitsgründen zuzulassen, um die in den vergangenen Jahren dort zugenommenen Konflikte und Gefährdungen zwischen Radfahrenden und Zufußgehenden zu vermeiden, war somit grundsätzlich richtig. Zudem konnte sich dadurch auch die Fläche für die Außengastronomie vergrößern, was zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung der Vorderreihe geführt hat.

 

Kurz vor dem Beginn der saisonalen Fußngerzone in 2021 gab es dann aber eine Änderung des politischen Willens in der Bauausschusssitzung am 07.06.2021 unter der Nr. 4 zum TOP 7.5 zur VO/2021/10167 „Mobilität Travemünde“:

 

 

Zu diesen Punkten wurde auch der vorgenannte Kreis an Institutionen um Stellungnahme gebeten, da sie fast alle in den Bereich der Weisungsaufgaben fallen, worüber die Straßenverkehrsberde nach Prüfung gem. § 45 StVO zu entscheiden hat. Dazu zählt auch die Entscheidung über Einbahnstraßenregelungen und deren Fahrtrichtungen. Politischen Gremien obliegt diese Entscheidung nur, wenn sie aus städteplanerischen Gründen erfolgt, die in einem Verkehrskonzept enthalten sind, wie eine Rückversicherung der Straßenverkehrsbehörde bei ihrer Fachaufsicht, dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr S.-H., ergab. Im beschlossenen Mobilitätskonzept für Travemünde sind aber keine Einbahnstraßenregelungenr die Vorderreihe, den Ostpreußenkai oder die St.-Lorenz-Straße enthalten. Die Straßenverkehrsbehörde hat daher die im vorgenannten Beschluss aufgeführten Einbahnstraßenregelungen als Prüfauftrag gewertet.

 

Die Ergebnisse zu den einzelnen Punkten des Beschlusses sehen im Einzelnen wie folgt aus:

 

Die Sommerbeschilderung (Fngerzone) soll zukünftig vom 15.05. bis 15.10. eines jeden Jahres gelten.

 

Das wurde von fast allen neutral bis negativ bewertet. Von Seiten der LTM GmbH und des Kurbetriebs erfolgte die Bewertung wie folgt: „Es ist davon auszugehen, dass sich die Saisonzeiten verlängern - insofern ist eine möglichst lange "Sommerbeschilderung" aus Gästesicht sinnvoll.“Der bisherige Zeitraum (Gründonnerstag bis einschließlich den Sonntag nach dem 3.10.) sollte aufgrund der jahrelangen Anwendungen und damit verbundenen Akzeptanz beibehalten werden. Zudem findet der jährlich erste Besucheransturm ab Ostern statt.“

 

Die Einschätzung der Sondernutzung geht sogar noch ein wenig weiter: „Unglücklich gewählt und entspricht aus Erfahrungen und Anfragen bei der Sondernutzung keinesfalls dem Wunsch der Gastronomie. Der bisherige Beginn ab Gründonnerstag hat sich bewährt und wird von den Gewerbetreibenden akzeptiert.“

 

Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit ist – in Bezug auf das hohe Aufkommen von Zufußgehenden spätestens ab Ostern – ein Beginn ab 15.05. zu spät. Zudem zeigt sich, dass auch noch im Oktober die Vorderreihe auch in der Woche stark von Zufußgehenden frequentiert wird. Die Zunahme der touristischen Nutzungen auf dem Priwall hat direkte Auswirkungen auf die Anzahl der Zufußgehenden und Nutzungen in der Vorderreihe.

 

Es wird daher gebeten, folgenden neuerlichen Zeitraum zu beschließen:

 

Gründonnerstag bis einschließlich des letzten Sonntags im Oktober eines jeden Jahres.

 

Dieser wurde mit der LTM GmbH, dem Kurbetrieb Travemünde und der Sondernutzung des Bereichs Stadtgrün und Verkehr abgestimmt und wird von allen befürwortet.

 

In der Zeit, in der die Vorderreihe keine Fußngerzone ist, wird sie durchgehend in eine Richtung befahrbar gemacht. Hier soll der Verkehr von der Sankt-Lorenz-Straße bis zur Straße Am Lotsenberg geführt werden.

 

Dieser Vorschlag wurde überwiegend negativ bzw. neutral bewertet. Von Seiten der Polizei, des Ordnungsdienstes und auch der Straßenbaubehörde wurde aber herausgestellt, dass eine durchgehende Einbahnstraßenregelung von der St.-Lorenz-Straße zur Straße Am Lotsenberg zu einer Erhöhung des Durchgangsverkehrs führen würde. Insbesondere Fahrzeuge aus Richtung Priwallfähre, die in das Gebiet nördlich der Straße „Godewind“ wollen, könnten diese Fahrbeziehung nutzen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde hält daher aus Sicherheitsgründen für die in der Vorderreihe schutzbedürftigen Zufußgehenden an der bisherigen Einbahnstraßenregelung fest. Das bedeutet hrend der Sommerregelung zwar Umwege für den Lieferverkehr, dient aber der Verkehrsberuhigung der Fußngerzone auch während ihrer Lieferverkehrszeiten. Denn aufgrund der Ausweisung als Fußngerzone gibt es dort keine Gehwege mehr, die Außengastronomie konnte sich zudem ausbreiten, sodass stärkerer Fahrzeugverkehr während den Lieferverkehrszeiten zum Sicherheitsproblem werden könnte. Personen mit Handicap, die einen Parkausweis für Schwerbehinderte besitzen, ist es aber grundsätzlich gestattet, dort während den Lieferverkehrszeiten zu fahren und auch zu parken.

hrend der Winterregelung wird ebenfalls an der angeordneten Einbahnstraßenregelung festgehalten. In allen Seebädern entwickelt sich der Tourismus derzeit zu einem Ganzjahrestourismus. Auch wenn das Vorhalten einer Fußngerzone in der Winterzeit nicht erforderlich erscheint, sind die Gehwege bei gutem Wetter in Travemünde insbesondere in der Vorderreihe stark frequentiert. Auch findet regelmäßig ein Wechseln zwischen den Gehwegseiten statt, sodass die Umsetzung einer Einbahnstraßenregelung vom Priwallfährenvorplatz bis zur Straße Am Lotsenberg, die dann wieder Durchgangsverkehr ermöglicht, aus Sicherheitsgründen abgelehnt wird.

 

 

Des Weiteren wird die Straße unterhalb des Kreuzfahrtterminal auch in die Richtung der Vorderreihe gedreht.

 

Gemeint ist die Fahrbahn am Ostpreußenkai, die über die Straße Rose erreicht werden kann und am Wasser bis zur Priwallfähre als Einbahnstraße geführt wird. Eine Umdrehung der Richtung der Einbahnstraße würde auch in diesem Fall zu einem erhöhten Durchgangsverkehr führen; zumal die Fahrbahn am Ostpreußenkai nicht Teil der Fußngerzone ist. Darüber hinaus wird sie stark von Zufgehenden frequentiert. Ein Gehweg ist dort aber nur zum Teil vorhanden. Die Straßenverkehrsbehörde hält daher auch hier an der bisherigen Richtung aus Sicherheitsgründen fest.

 

 

Die Sankt-Lorenz-Straße wird zur Einbahnstraße zwischenhrplatz und Vorderreihe, um den Verkehr in der Torstraße zu reduzieren. Diese Wegführung gilt sowohl in der Saison als auch in der regulären Zeit.

 

Diese Einbahnstraßenregelung würde dazu führen, dass der Linienverkehr dann nicht mehr vom Priwallfähren-Vorplatz über die St.-Lorenz-Straße in Richtung Kurgartenstraße fahren könnte. Die Straßenverkehrsbehörde wird aber dort zukünftig anstatt des Verbots für Fahrzeuge aller Art (Z. 250) das Verbot der Einfahrt (Z. 267) anordnen. Erfahrungsgemäß besteht bezüglich des Verkehrszeichens 267 („Spardose“ Verbot der Einfahrt) eine deutliche höhere Akzeptanz. Es rfen zukünftig nur noch der Linienverkehr, die Taxen und Radfahrenden entgegen des Verbots der Einfahrt dort fahren. Anliegende der St.-Lorenz-Straße, der Kirchen- und Torstraße können sie aber weiterhin über die Torstraße und die Kurgartenstraße (entweder über die Straße „Rose“ oder „Am Lotsenberg“) erreichen.

 

 

Die saisonale Fußngerzone wird von 11:00 bis 5:00 Uhr eingerichtet.

 

Bisher war die Fußngerzone nur jahreszeitlich angeordnet. Nun soll sie aber auch tageszeitlich auf den Zeitraum von 11.00 bis 05.00 Uhr eingerichtet werden, sodass sie im Zeitraum von 05.00 bis 11.00 Uhr von jedem verkehrsteilnehmenden Anliegenden befahren werden kann.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde widerspricht diese Regelung dem Sinn und Zweck einer Fußngerzone. Aufgrund dessen hat sie ihre Fachaufsicht um Überprüfung ihrer rechtlichen Auffassung gebeten. Die Fachaufsicht hat dazu Folgendes mitgeteilt:

 

Die stundenweise Freigabe der Straße für den motorisierten Durchgangsverkehr läuft dem zuwider. Sie steht auch nicht mit der Regelung des Verkehrszeichens, wonach anderer Verkehr als Fußngerverkehr nur ausnahmsweise zugelassen werden darf, im Einklang und hätte zudem eine Zunahme der potentiellen Gefahren für den Fußngerverkehr zur Folge. Innerhalb kürzester Zeit müssten die Fußnger von der gesamten Verkehrsfläche auf einen reduzierten Bereich (Gehwege) zurückgeführt werden. So sind Fallkonstellationen möglich, bei denen Fußnger die Fußngerzone betreten und noch während des Verweilens die Verkehrsregelung schlagartig wechselt und nunmehr (wieder) ein motorisierter Durchgangsverkehr auf der Fahrbahn erfolgt. Konflikte beim „umen“ der Fahrbahn sind vorhersehbar. Es sind konkrete Gefahren für die Fußnger anzunehmen, die seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht in Kauf genommen werden dürfen.“

 

Zu Bedenken ist dabei insbesondere, dass die Gehwege in der Fußngerzone größtenteils durch Außengastronomie belegt sind. Zufußgehende und der Fahrzeugverkehr würden sich daher dann in diesem Zeitraum die Fahrbahn teilen müssen, was aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zu vertreten ist. Die im Prüfauftrag gewünschte Verkehrsregelung ist somit rechtlich nicht umsetzbar.

 

Der bisherige Zeitraum für den Lieferverkehr von 05.00 bis 10.00 Uhr und 19.00 bis 22.00 Uhr hat sich im Übrigen lt. den eingeholten Stellungnahme bewährt. Von Seiten der Fahrradbeauftragten wurde aber im Rahmen der Anhörung auf den dort verlaufenden Ostseeküstenradwanderweg und das Zulassen des Radverkehrs bei den Fußngerzonen in der Innenstadt während den Lieferverkehrszeiten verwiesen. Aufgrund dessen wird der Radverkehr während der Lieferverkehrszeiten in beide Fahrtrichtungen in diesem Jahr zugelassen. Sollte es währenddessen wieder zu wiederholten Konfliktsituationen zwischen Radfahrenden und Zufußgehenden kommen, wird die Straßenverkehrsbehörde darüber erneut in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Fahrradbeauftragten und der Straßenbaubehörde entscheiden.

 

Ansonsten bleibt es aus Gründen der Verkehrssicherheit und auch zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs insbesondere während der Lieferverkehrszeiten bei den bisherigen verkehrlichen Regelungen in der Vorderreihe.


 


Anlagen