Auszug - Anfrage von AM Bernhard Simon (CDU): Konzept zur Modernisierung des Wochenmarktwesens in der Hansestadt Lübeck (VO/2020/08956)  

27. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 3.5
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 08.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2021/09645 Anfrage von AM Bernhard Simon (CDU): Konzept zur Modernisierung des Wochenmarktwesens in der Hansestadt Lübeck (VO/2020/08956)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Es erfolgt eine gemeinsame Beratung unter TOP 5.1..

 

Antworten der Verwaltung im Wortlaut zu Protokoll:

 

Zur Kostenaufteilung (Kalkulation der Gebühr 2020) Seite 5 des Konzepts:

 

  • Aus welchem Grund werden generell 5% der einzelnen Kostenpositionen dem Stromverkauf zugeordnet?

 

Der Stromverkauf macht ca. 5 % des Arbeitsaufwandes für die MA des Sachgebietes Wirtschaft und Märkte aus. Zum Stromverkauf gehören die Beauftragung der Instandhaltung der Strompoller, das regelmäßige Ablesen der Zählerstände, das Zurverfügungstellung von Strom an die einzelnen Marktbeschicker:innen und das Verkaufen von Strommarken und Stromkarten.

 


  • ILA und Infrastrukturkosten (Teilbereich Wochenmarkt 95%):

 

-          wird neben dem Gebäudemanagement noch mit weiteren Bereichen der Stadt verrechnet? Wenn ja, mit welchen Bereichen und in welcher Höhe?

 

Nein die ILA wird nur durch das GMHL verrechnet, da beim GMHL die Kosten für die Flächen und Gebäude anfallen und an den Nutzer (Sachgebiet Wirtschaft und Märkte) weitergegeben.

 

-          wie verteilen sich die verrechneten Kosten auf die einzelnen Marktstandorte

 

Die Verteilung seitens GMHL liegt beim Bereich 2.280 vor. Die Verteilung auf die Einzelstandorte des Lübecker Wochenmarktes ist nicht entscheidend, da es eine Gebühr für alle Marktstandorte gibt und kein Standort für sich betrachtet werden darf. Rechtlich gesehen, ist es ein Wochenmarkt auf mehreren Flächen.

 

Die ILA GMHL verteilt sich wie folgt:

 

15.373,97 Euro für die Bauunterhaltung

auf den Marktflächen und den Gebäuden

 

80.527,16 Euro für die Nebenkosten

(Wasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Gas, Strom, Steuern etc.)

 

33.100,00 Euro für die Mieten der Plätze

sowie die anteiligen Büroflächen

 

-          auf welcher Basis erfolgt die Verrechnung

(bitte Angabe des Schlüsselkriteriums und der Werte je Marktstandort)

 

Die Verrechnung wird nach den tatsächlichen Leistungen auf den einzelnen Marktstandorten abgerechnet. Das GMHL erstellt am Ende des Jahres eine Übersicht für jede einzelne Marktfläche und das Bürogebäude des Bereiches. Beim Bürogebäude werden die Kosten nach der tatsächlichen Nutzung des Team Wochenmärkte aufgeteilt.

 

-          welche Leistungen werden über diese Kostenverrechnung abgedeckt und sind in 2020 konkret erbracht worden (je Standort). Gibt es hierzu ein Service-Level-Agreement (SLA) und wie werden die Erbringung der Leistungen und die Leistungsqualität nachgehalten?

 

Zum Leistungsumfang gehören neben den internen Mieten für Marktflächen, Markt- und Bürogebäude auch deren Nebenkosten wie Wasser, Heizung, Strom und Winterdienst. Außerdem fallen Instandhaltungsmaßnahmen des GMHL an. Eine konkrete Leistungsübersicht müsste beim GMHL nachgefragt werden.

 

  • Leitung/Interner Service/SG-Leitung Wirtschaft und Märkte (nur TB Wochenmarkt)

 

-          nach welchen Schlüsseln werden die Kosten dieser Bereiche jeweils verteilt?

 

Nach der tatsächlich für das Produkt Märkte geleisteten Arbeit, wobei diese in den letzten Jahren bei BL-Leitung und SG-Leitung real deutlichher waren. Es ist jedoch bei der Kalkulation von einem alltäglichen Wochenmarktgeschehen ausgegangen worden.

 

-          welcher Anteil der Gesamtkosten des jeweiligen Bereichs entfällt dabei auf die

Wochenmärkte? Bitte Angaben zu der Gesamtmenge der jeweiligen Verteilbasis (z. B. Mitarbeiteranzahl) je Bereich und wieviel davon auf die Wochenmärkte entfällt (absolut und in %)

 

Von der Vorkostenposition Leitung (1,65 Vollzeitäquivalente) entfallen nach BAB des Bereiches Wirtschaft und Liegenschaften 2,63 % der Kosten auf das Produkt Wochenmärkte. Von der Vorkostenposition Interner Service 3,36 % (4,50 Vollzeitäquivalente) und für die Leitung des Sachgebietes 10 % der Personalkosten.

 

  • Debitorenmanagement

 

-          Angabe der Arbeitszeitanteile, die den Wochenmärkten zugeordnet sind (z. B. 1,0 MAK Mitarbeiterkapazität)

 

Den Wochenmärkten ist eine Stelle im Innendienst mit 0,65 Vollzeitäquivalenten zugeordnet. Auf dieser Stelle ist jedoch nicht nur das Rechnungswesen angesiedelt. Die Stelle kümmert sich um die Kommunikation mitndlern, Interessenten, Handwerkerfirmen und anderen Bereichen der HL. Außerdem werden Statistiken geführt und die Ablage des gesamten Sachgebietes geführt.

 

  • Kalkulatorische Kosten

 

-          welche Kosten werden hier zusammengefasst?

 

Die jährlichen Abschreibungen des Anlagevermögens der Wochenmärkte werden unter dem Punkt kalkulatorische Kosten zusammengefasst.

 

Zu Digitalisierung:

 

  • Wann wird ein konkretes Konzept vorliegen?

 

Sobald das Konzept zur Modernisierung des Wochenmarktwesens durch die Bürgerschaft beschlossen wurde, kann mit der Planung begonnen und Haushaltsmittel für die Investitionen in den Haushalt eingestellt werden. Vorababfragen bezüglich Einführung einer App und Modernisierung der Stromversorgung finden parallel statt.

 

  • Welche Kostenreduzierungen sollen damit realisiert werden bei direkten Personal- und Sachkosten sowie den verrechneten Kosten?

 

Sobald die Abläufe beim Bereitstellen der Wochenmarktflächen als auch beim Stromverkauf digitalisiert worden sind, können Personalkosten eingespart werden. Diese Einsparung bezieht sich auf das gesamte Sachgebiet Wirtschaft und Märkte sowohl im Innen- und Außendienst.

 

Generelle Fragen zu den Wochenmärkten:

 

  • Welche Leistungen erbringen städtische Mitarbeiter an/für die Standorte Moisling und Buntekuh, die auf privaten Flächen betrieben werden? Ist geprüft worden ob und unter welchen Bedingungen der Betrieb diese Standorte auf die Grundstückseigentümer/-mieter übertragen werden kann (Rewe/Einkaufszentrum)?

 


Die städtischen Mitarbeiter:innen erbringen auf den Flächen in Buntekuh und Moisling die gleichen Aufgaben wie auf den anderen Wochenmarktflächen. Absperren der Wochenmarktfläche sowie Bereitstellen von Strom und Wasser. Feststellen der Anwesenheiten für die Erstellung der Gebührenbescheide und Schließen des Marktes und der Versorgungseinrichtungen.

 

Die Grundstückseigentümer wollen keine Übertragung von Pflichten. Eine Weiterführung mit der HL als Vertragspartner ist für die Eigentümer in Ordnung. Andere Vertragskonstellationen sind nicht gewünscht.

 

  • Wie kann sichergestellt werden, dass nach erfolgter Digitalisierung der Prozesse der direkte Personaleinsatz um mindestens 1,0 MAK reduziert wird (z. B. nur noch Stichprobenkontrollen, übertragen von Standardaufgaben auf „Stammhändler“ - einzelne Aufgaben werden von diesen bereits bisher regelmäßig und/oder vertretungsweise wahrgenommen)

 

Das kann nicht sichergestellt werden und ist wie bereits erwähnt nicht Ziel der Digitalisierung. Die Marktaufsicht muss mit zwei Personen, die sich gegenseitig vertreten, besetzt sein. Zwei halbe Stellen sind dabei zu wenig und erscheinen bei der Eingruppierung nach EG 4 TVÖD sehr unrealistisch.

 

Eine Aufgabenübertragung ist in der Vergangenheit bereits mehrfach diskutiert worden und gescheitert. Eine Aufgabe wie bspw. die Verkehrssicherungspflicht kann nicht vollständig auf Private übertragen werden. Außerdem müssen auf allen Plätzen die Anwesenheiten festgestellt und abgerechnet werden, sonst drohen Einnahmeverluste für die HL. Eine Abrechnung kann nur durch die HL erfolgen.

 

  • Wie und bis wann kann erreicht werden, dass die Stadt HL und die LTM bei ihren Internetauftritten im Rahmen der „normalen Produktpflege“ Hinweise auf die Wochenmärkte aufnimmt (keine Berechnung von Servicekosten, da minimaler Aufwand und im Interesse der Stadtgesellschaft Daseinsvorsorge)

 

Der Internetauftritt der HL enthält schon lange Hinweise auf den Wochenmarkt und die verschiedenen Veranstaltungen Außerdem sind die Wochenmärkte in der „Mein Lübeck-App“ gelistet. Auch in der LN sind die Wochenmärkte ständig vertreten.

 

  • Wie, bis wann und mit welchen Kosten/Investitionen können zusätzliche Deckungsbeiträge an einzelnen Marktstandorten generiert werden? Konkrete Frage: wie kann der Standort „Brink“ außerhalb der Marktzeiten zu einem kostenpflichtigen stadtnahen Parkplatz umgestaltet und genutzt werden?

 

Zusätzliche Einnahmen werden nur beim Brink und evtl. beim Hasenweg gesehen. Beim Brink wird die Umwandlung zu einer Parkplatzfläche geprüft. Allerdings würde bereits die Sanierung der Asphaltschicht auf dem Brink nach ersten Kostenschätzungen 1,5 Mio. Euro betragen. Der Hasenweg könnte ebenfalls außerhalb der Marktzeiten als Parkplatz vermietet werden.

 


Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

r den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt die Antworten zur Kenntnis.