Auszug - Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - Aufstellungsbeschluss  

59. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 01.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 19:13 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10493 Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 -
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: von Klonczynski, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Luetkens kritisiert, dass immer von den festgesteckten Zielen abgewichen werden würde, da in dem B-Plan mit insgesamt 65 Wohnungen bei nur 20 geförderten Wohnungen nicht mal ein Drittel geförderter Wohnungsbau verwirklicht werde.

Herr Schröder entgegnet, dass sich die Verwaltung an die Vorgabe des Bürgerschaftsbeschlusses mit 30% gefördertem Wohnungsbau gehalten habe, d.h., dass 20 von 65 Wohnungen den 30% gemäß des aktuellen Bürgerschaftsbeschlusses entsprechen würden.

 

Herr Lutzkat sagt, dass der Ausschuss sich in der Sitzung am 07.06.2021 ausgiebig über Stellplatzschlüssel unterhalten habe, und übereingekommen war, den Stellplatzschlüssel bei 1,0 anzusetzen. In der Vorlage sei aber nur ein Stellplatzschlüssel von 0,6 für geförderten und 0,8 für freifinanzierten Wohnraum enthalten. Außerdem wolle er wissen, was zeitlimitierte Stellplätze für Gäste seien.

Herr Schröder erklärt, dass in der Vergangenheit immer mit Stellplatzschlüsseln von 0,7-1,0 bei der Planung neuer Wohngebiete gearbeitet worden sei. Diese Werte seien praktikabel und bewusst aus Erfahrungswerten heraus gewählt worden. Die Verwaltung wolle im Zuge der Diskussion um die Verkehrswende den Stellplatzschlüssel auch nicht zu hoch ansetzen, zudem seien es Mindestwerte. Ein höherer Stellplatzschlüssel würde auch immer eine Diskussion um Tiefgaragen bringen, welche die Baukosten in die Höhe treiben würden. Die zeitlimitierten Stellplätze seien für Gäste vorgesehen, die nur am Tag zu Besuch vorbeikämen.

 

Herr Pluschkell fragt, was der Investor zu dem Stellplatzschlüssel sage.

Herr Schröder verweist auf die Anlage 3, die Vorgaben zum Gutachterverfahren, in welchem die Eckpunkte abgestimmt worden seien.

 

Herr Dr. Brock schlägt vor, den Beschluss zu fassen. Die Frage des Stellplatzschlüssels solle von der Verwaltung im weiteren Verfahren nochmal kritisch beleuchtet werden.

 

Herr Howe stellt den Antrag, dass in dem B-Plan ein gemeinsamer Stellplatzschlüssel festgelegt werde, der auf der Basis des Stellplatzschlüssels des sozialen Wohnbaus, also 0,6, fußt.

Er merkt an, dass keine Förderung des motorisierten Individualverkehrs passieren solle.

 

Herr Dr. Brock fragt, ob der Antrag wirklich gestellt werden solle, da es bei einem Aufstellungsbeschluss nicht sinnvoll erscheint.

 

Herr Ramcke bemerkt, dass in dem Gebiet vorher ein Altenheim gewesen sei und fragt, ob es daran keinen Bedarf gebe oder warum die Nutzung nicht fortgeführt werde. Weiterhin erkundigt er sich, ob die Bebauung von Stadthäusern mit zwei bis vier Geschossen gewollt sei, da aus seiner Sicht dann direkt Geschosswohnungsbau realisiert werden könne. Außerdem wolle er wissen, wie sich die Investoren aufteilen, ob die Trave GmbH nur den sozialen Wohnungsbau mache und der andere Investor den freifinanzierten.

Herr Schröder antwortet, dass er zur letzten Frage derzeit nichts sagen könne. Zu der Frage der Geschosse führt aus, dass dies das bestehende Wohnungsangebot ergänzen solle. So ließen sich Nachfragen nach Bauen auf eigenem Grundstück befriedigen, z.B. als gestapeltes als auch als klassisches Reihen- bzw. Stadthaus. Bezüglich des Altenheims habe der Bereich Stadtplanung und Bauordnung mitgeteilt bekommen, dass ein Standort an der Stelle nicht verfolgt werden solle, da die Rahmenbedingungen nicht geeignet seien. Stattdessen solle eine neue Wohnnutzung realisiert werden.

Herr Ramcke fragt, warum dort ein Altenpflegeheim ungeeignet sei.

Herr Schröder antwortet, dass er die genauen Beweggründe derzeit nicht wiedergeben könne, aber die Standortkriterienr solche Heime würden durch den Fachbereich 2 ermittelt und es würde die klare Aussage vorliegen, dass die Nutzung nicht mehr an diesem Standort stattfinden solle.

 

Herr Dr. Flasbarth fragt, warum die Trave GmbH das nicht komplett mache.

Herr Dr. Brock erwidert, dass es nicht Sache der Verwaltung sei, wenn die Trave mit einem Investor plane.

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass es sich um eine Tochter der Stadt handle, da könne man sowas wissen. In Wien könne beispielsweise betrachtet werden, wie genossenschaftlicher Wohnungsbau sinnvoll betrieben werden könne. Er finde es nicht gut, wenn die Trave nur den sozialen Wohnungsbau umsetze und der Investor den Rest. Weiterhin sei in dem Gebiet noch eine dritte große Fläche, die einem Dritten gehöre, und er wolle wissen wem die gehöre.

Herr Schröder weist darauf hin, dass die Diskussion noch im öffentlichen Teil stattfinde. Soweit er wisse sei die Trave federführend in dem Projekt, aber er wisse nicht genau wie die Aufteilung zwischen der Trave und dem Investor sei.

 

Herr Dr. Brock schlägt vor, dass ein Vertreter der Trave eingeladen werden könne, der die Strategie in dem Gebiet erläutere. Weiterhin kritisiert er, dass immer dieselben Diskussionen geführt werden würden, wenn übergeordnete Fragestellungen debattiert werden sollen,nne das speziell angemeldet werden.

 

Frau Wulf-Wichmann sagt, dass sie die Nutzungsänderung des Altenpflegeheims bedauerlich finde, denn es sei wichtig, dass in allen Stadtteilen Altenheime gebaut werden würden, und nicht nur an den Rändern der Stadt. Sie fände es schwierig, wenn der Fachbereich 2 sage, dass kein Interesse für diese Nutzung an diesem Standort bestehe.

 

Herr Vorkamp sagt, dass die gleiche Diskussion schon einmal geführt worden sei, er würde es auch schön finden, wenn ein Aufstellungsbeschluss eine Quote von sozial geförderten Wohnbau in Höhe von 50% enthalten würde, anstelle immer dieselbe Quote zu nutzen. Der Bauausschuss solle nicht nur ein Absegnungsgremium sein. Über die Fläche hätte schon vorher diskutiert werden können.

 

Herr Ramcke sagt, dass auch grundsätzliche Fragen betrachtet werden könnten, aber dann müsse sich die Frage des Stellplatzschlüssels nicht nur in diesem B-Plan angesehen werden. Er fragt, wann die geplante Stellplatzverordnung kommen solle, damit der Ausschuss nicht immer über die Stellplätze diskutieren würde.

Herr Schröder sagt, dass die Stellplatzverordnung voraussichtlich Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres komme. Der B-Plan spiegle aber auch wieder, was in Zukunft vermutlich kommen werde und womit die Verwaltung in der Vergangenheit auch gut gefahren sei. Es dürfe aber auch keine Verdrängungseffekte geben, dass Verkehre aus diesem Quartier in andere Quartiere kommen. Und wenn im Einzelfall mehr gemacht werden solle, sei das im einzelnen B-Plan auch nicht verboten.

 

Herr Dr. Brock ergänzt, dass sich die CDU daher auch zurückhalte, da die Stellplatzverordnung abgewartet werde.

 

Herr Matthies fragt, ob niemand den Einwand des Seniorenbeirates aufgreifen und einen Vertagungsantrag stellen wolle, und eine Aussage des Fachbereich 2 einzuholen, warum an der Stelle kein Altenheim gebaut werden könne. Er stellt den Antrag, die Vorlage zu vertagen.

 

Herr Dr. Brock sagt, dass der Aufstellungsbeschluss der Anfang der städteplanerischen Befassung mit dem Grundstück darstelle und auch den Startschuss gebe, sich politisch einzubringen. Der Aufstellungsbeschluss schließe nicht aus, diese Frage noch zu stellen und es gebe noch mehrere Möglichkeiten, sich politisch einzubringen, daher würde die CDU einer Vertagung nicht zustimmen. Er fragt, ob der Vertagungsantrag aufrechterhalten werden solle.

Herr Matthies entgegnet, dass er den Vertagungsantrag aufrechterhalte.

 

Herr Schröder weist darauf hin, dass die Frage des Altenheims auch für andere Fachausschüsse bestimmt sei, bei der Vorlage gehe es für die Verwaltung nur darum, ein neues Verfahren zu starten.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag von Herrn Matthies abstimmen.

r den Antrag: 6 Stimmen

Gegen den Antrag: 8 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Vertagungsantrag mehrheitlich ab.

 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag von Herrn Howe abstimmen.

r den Antrag: 6 Stimmen

Gegen den Antrag: 8 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich ab.

 

 


Beschluss:

 

1. r den im Stadtteil St. Lorenz Nord an der Schönböckener Straße 55 gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 04.12.00 Schönböckener Straße 55 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers auf einer innerstädtischen Brachfläche geschaffen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Zur Qualifizierung des städtebaulichen Konzeptes, welches als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes dienen wird, soll ein städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren mit vier Planungsbüros unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 aufgeführten Anforderungen durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges mit Zugrundelegung der Ergebnisse des Gutachterverfahrens durchgeführt werden.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.

 

 

 

 

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

6

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorlage.