Vorlage - VO/2021/10493  

Betreff: Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 -
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: von Klonczynski, Stefanie
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
01.11.2021 
59. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Übersichtsplan
Anlage 2 - Begründung
Anlage 3 - Anforderungen Werkstattverfahren

Beschlussvorschlag

 

1. r den im Stadtteil St. Lorenz Nord an der Schönböckener Straße 55 gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 04.12.00 Schönböckener Straße 55 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers auf einer innerstädtischen Brachfläche geschaffen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Zur Qualifizierung des städtebaulichen Konzeptes, welches als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes dienen wird, soll ein städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren mit vier Planungsbüros unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 aufgeführten Anforderungen durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges mit Zugrundelegung der Ergebnisse des Gutachterverfahrens durchgeführt werden.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.

 

 

 

 

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

2.500 Soziale Sicherung

zustimmend

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

zustimmend

3.370 Feuerwehr

zustimmend

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

zustimmend, vorausgesetzt es wird eine Maßnahme zur Entlastung der Abwasserproblematik vor Satzungsbeschluss zugeordnet und durchgeführt

3.700 Entsorgungsbetriebe

zustimmend

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

zustimmend

4.401 Schule und Sport

zustimmend

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

zustimmend

5.660 Stadtgrün und Verkehr

zustimmend

5.691 Lübeck Port Authority

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

siehe Anlage 2
 


Anlagen

 

1 Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

2 Begründung zum Aufstellungsbeschluss

3 Anforderungen Werkstattverfahren


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Übersichtsplan (1475 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Begründung (111 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Anforderungen Werkstattverfahren (74 KB)