Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & BM Antje Jansen (GAL) AT zu VO/2021/10357 Schottergärten in Lübeck   

58. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 18.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10357-01 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & BM Antje Jansen (GAL) AT zu VO/2021/10357 Schottergärten in Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Gemäß TOP 1 werden dieser TOP und TOP 4.1.1 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter diesem TOP dargestellt, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

Herr Ramcke erläutert den Antrag.

 

Herr Pluschkell sagt, dass das Thema auch die SPD beschäftige, aber aus Sicht der SPD keine Satzung gebraucht werde, sondern es mehr darum gehen solle, wie mit den Bürgern umgegangen werde. Die meisten Leute seien willens, ihren Garten angemessen zu gestalten, daher müsse nicht sofort mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen gedroht werden.

 

Frau Hagen führt aus, dass sich auch die Verwaltung mit dem Thema beschäftige, zunächst aber eher einen präventiven Umgang anstrebe. So habe es Beispiele gegeben, wo noch im Bau die Problematik mit den Eigentümern geklärt werden konnte. Die Verwaltung informiere über Flyer, die auch dem Eindruck, dass Schottergärten pflegeleicht seien, entgegenwirken würden. Es gebe auch weitere Ansätze, so wolle die Verwaltung ggf. mit Garten- und LAndschaftsbauunternehmen als Kooperationspartner arbeiten, sowie mit der Klimaleitstelle einen Wettbewerb zur Gartengestaltung oder ähnliches entwerfen. Die Verwaltung wolle das Thema vorerst angehen, ohne direkt ordnungsrechtliche Maßnahmen anzudrohen.

 

Herr Leber sagt, dass es neben Schottergärten noch Kies- und Steingärten gebe, welche nicht von dem Verbot erfasst seien. Weiterhin würden die einzelnen Bundesländer unterschiedlich mit der Thematik umgehen. Er fragt, ob es für Schottergärten einen Bestandsschutz geben könne, da das Anlegen eines solchen teilweise sehr teuer sein könne, und wie es sich mit Schottergräbern auf Friedhöfen verhalte. Er finde es gut, wenn das Problem über Anreize und Wettbewerb angegangen werden solle.

 

Frau Jansen sagt, dass es gut sei, dass das Thema von der Verwaltung bewegt werde, fragt aber, warum trotz der Regelung in der Landesbauordnung Schottergärten vorhanden seien. Wenn ein Haus zu groß gebaut werde, müsse dies auch zurückgebaut werden, aber bei Schottergärten passiere dies nicht. Außerdem sei es ein Problem, wenn Gartenflächen in Parkplätze umgewandelt werden würden. Sie wisse nicht ob dies erlaubt sei, und die Stadt müsse dagegen vorgehen.

 

Herr Neskovic sagt, dass er Aufklärung für gut halte und dass in Zukunft bei Ausstellung einer Baugenehmigung direkt auf das Verbot eines Schottergartens hingewiesen werden könne. Allerdings müsse geklärt sein, wie das Verbot rechtlich durchgesetzt werden solle. Bezüglich des Bestandsschutzes weise er darauf hin, dass dafür das Vorhaben in der Vergangenheit genehmigt oder genehmigungsfähig habe sein müssen.

 

Herr Matthies sagt, dass es keinen Bestandsschutz für etwas geben könne, was verboten sei. Er weise darauf hin, dass es einen Erlass des Innenministeriums aus dem November 2020 gebe, das nicht überbaute Fläche begrünt sein müssen. Er erläutert zudem seinen Änderungsantrag, der gestellt worden sei, nachdem der Antrag unter TOP 4.1 bereits im Ausschuss für Umwelt-, Sicherheit und Ordnung abgelehnt worden sei, der auch auf Aufklärung abziele. Er fragt, wie die bisherigen Aufklärungsmaßnahmen aufgenommen worden seien.

Frau Wulke-Eichenberg antwortet, dass es drei Flyer gebe, die das Thema betreffen würden, von denen die Verwaltung jeweils 1.500 Stück gedruckt habe, Die Resonanz sei positiv gewesen, auch weil in den Flyern nicht mit dem erhobenen Zeigefinger argumentiert worden sei.

 

Herr Leber sagt, dass seine Fragen bezüglich der Friedhöfe und des Bestandsschutzes noch nicht beantwortet seien.

 

Herr Ramcke sagt, dass die Fragen von Herrn Leber alle mittels einer Satzung, in der alles eindeutig definiert werde, geklärt werden könnten. Bestandsschutz sei davon unabhängig zu sehen, sofern dieser nachgewiesen werden könne. Dabei handle es sich um einen formalen Akt, keinen politischen.

 

Frau Wulke-Eichenberg sagt, dass bereits bekanntgegeben worden sei, dass die Friedhofssatzung überarbeitet werde, und das Thema Schottergräber in dem Zuge mitbehandelt werde. Schottergräber seien aber derzeit kein problematisches Thema auf becker Friedhöfen.

 

Herr Matthies sagt, dass in dem von ihm genannten Erlass stehe, dass Rasen genutzt werden solle, und Steine nur für schmale Abgrenzungen genutzt werden dürften. Das sei bereits klar geregelt.

 

Herr Lötsch sagt, dass das Land also eindeutige Regelungen getroffen habe, und die Stadt infolgedessen keine eigene Regelung machen müsse. Außerdem habe er Frau Hagen so verstanden, dass die Verwaltung ohnehin ein Konzept erarbeite.

 

Frau Hagen sagt, dass die Verwaltung derzeit das Vorgehen diskutiere. Dabei sei auch zu berücksichtigen, wie bei den Baukontrolleuren und bei dem kommunalen Ordnungsdienst die Schwerpunkte gesetzt seien. Es gebe weiterhin die Flyer und man gehe bei entstehenden Schottergärten auf die Eigentümer zu.

 

Herr Lötsch sagt, dass aus seiner Sicht, abseits von Hinweisen auf der städtischen Internetseite, alles was in den Anträgen aufgeführt sei, bereits umgesetzt werde.

Herr Neskovic erinnert an seinen Vorschlag, in Baugenehmigungen auf das Verbot hinzuweisen.

 

Frau Jansen sagt, dass dann auch dem Antrag zugestimmt werden könne. Ihr sei das zu wenig, das müsse auch beschlossen werden. Lübeck sei weiterhin nicht die einzige Gemeinde, in der so ein Vorgehen diskutiert werde.

Herr Lötsch weist darauf hin, dass das Land Schottergärten bereits verboten habe und die Stadt keine Satzung haben müsse, die etwas verbiete, was ohnehin verboten sei.

Frau Jansen antwortet, dass das Verbot aber auch umgesetzt werden müsse.

 

Herr Pluschkell schlägt vor, dass, bevor direkt mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen gedroht werde, geschaut werdensse, ob sich diese einfacher umsetzen lasse. Was ihm fehle, sei ein strukturierter Prozess. Was bisher verwaltungsseitig genannt worden sei, seien nur Einzelmaßnahmen. Er fragt, ob sich die Verwaltung vorstellen könne, ein Konzept zu erarbeiten.

Frau Hagen antwortet, dass schon Gespräche stattgefunden hätten, aber die Verwaltung habe bereits diverse Projekte und nur eine begrenzte Menge an Kapazitäten. Hierbei sei auch eine fachbereichsübergreifende Absprache notwendig, da es viele begleitenden Aspekte gebe. Frau Jansens Einwurf mit der Umwandlung von Gartenflächen in Stellplätze werde beispielsweise in dem Eckpunktepapier für den Parkverkehr mit aufgenommen.

 

Herr Pluschkell schlägt vor, dass klargestellt werden solle, dass keine Satzung gewünscht sei, aber die Punkte 2 und 3 des Antrages um ein halbes Jahr vertagt werden sollten, bis die interne Absprache der Verwaltung erledigt sei.

 

Herr Neskovic weist darauf hin, dass der Verwaltung auch die Kapazitäten für die Umsetzung gegeben werden müssten.

Herr Lötsch antwortet, dass dafür in der letzten Bürgerschaftssitzung bereits Stellen bereitgestellt worden seien.

Her Neskovic erwidert, dass die Bauordnung sehr defizitär aufgestellt sei und auch mit den zusätzlichen Stellen der Bedarf nicht gedeckt sei.

 

Herr Leber fragt, ob der Verwaltung bekannt sei, wie viele Schottergärten es in Lübeck gebe.

Frau Hagen antwortet, dass dazu keine Erhebung vorliege.

 

Herr Matthies sagt, dass daher der Änderungsantrag gestellt worden sei, dass Punkt 1 rausgenommen werde, aber Punkt 2 und 3 umgesetzt werden sollen.

Herr Lötsch antwortet, dass er Herrn Pluschkell so verstanden habe, dass nichts beantragt werden müsse, wenn die Verwaltung es ohnehin umsetze, der TOP aber vertagt werde, damit das Thema nicht untergehe.

 

Herr Ramcke sagt, dass Punkt 1 des Antrags auf eine Konkretisierung abziele, nicht auf eine Doppelung. Wenn er sich Herrn Lebers Ausführungen anhöre, seien die Vorgaben des Landes offenbar doch nicht so detailliert.

Herr Leber antwortet, dass er sich mit der Thematik beschäftigt habe, und rausgefunden habe, dass es Spielräume gebe. Aber er habe Frau Hagen so verstanden, das die Verwaltung die Anregungen des Bauausschusses mitnehme.

 

Herr Lötsch beantragt die punktweise Abstimmung des Antrags unter TOP 4.1 und stellt den Antrag, die Punkte 2 und 3 des Antrags zu vertagen.

 

 


 

Der Vorsitzende lässt über Punkt 1 des Antrags abstimmen.

r den Antrag: 5 Stimmen

Gegen den Antrag: 10 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt Punkt 1 des Antrags mehrheitlich ab.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung von Punkt 2 des Antrags abstimmen.

r den Antrag: 15 Stimmen

Der Bauausschuss vertagt den Punkt 2 des Antrags einstimmig.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung von Punkt 3 des Antrags abstimmen.

r den Antrag: 15 Stimmen

Der Bauausschuss vertagt den Punkt 3 des Antrags einstimmig