Auszug - Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   

41. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 02.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09391 Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Schmedt erläutert die verschiedenen zur Verfügung stehenden Varianten anhand der Präsentation, die als Anlage beigefügt ist.

 

Frau Haltern möchte wissen, ob es Fördermittel im Zusammenhang mit dem Status des UNESCO-Weltkulturerbes gebe.

Herr Schmedt teilt mit, dass hierfür der Denkmalschutz zuständig sei.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob die Kosten für die erforderliche Straßenanbindung in den Varianten 1 und 2 in der Kostenermittlung enthalten seien.

Herr Schmedt teilt mit, dass diese Kosten noch nicht ermittelt wurden, sie seien bei diesen beiden Varianten noch dazuzurechnen.

 

Frau Hagen erläutert im Hinblick auf eine Kostendiskussion, dass es nicht das Ziel der Verwaltung gewesen sei, die günstigste Lösung vorzustellen, sondern die vielfältigen Belange zum Beispiel des Weltkulturerbes, des Denkmalschutzes oder der Verkehrsplanung angemessen zu berücksichtigen. Bei den Varianten 1 und 2 gehe zum Beispiel die historische Antriebstechnik verloren, da die Eisenbahnhubbrücke bewegt werden müsse. Bei der Variante 3 sei dies nicht der Fall. Frau Hagen führt weiter aus, dass die Verwaltung in einem schwierigen Abwägungsprozess, die Variante 3 als Vorzugsvariante definiert habe.

 

Herr Müller-Horn möchte wissen, ob die Sanierung und neue Nutzung der Eisenbahnhubbrücke förderfähig wäre.

Herr Schmedt führt aus, dass bei dem im Straßenbau üblichen Förderprogramm (GVFG) eine Anfrage gestellt worden sei. Es handele sich hier um die Sanierung einer bestehenden Brücke, die sei üblicherweise nicht förderfähig. Anderseits handele es sich um eine Umnutzung und Standzeitverlängerung, was eine investive Maßnahme darstelle und ggf. förderfähig sein könne. Eine Antwort hierzu liege noch nicht vor.

 

Herr Müller-Horn möchte weiter wissen, ob andere Fördermöglichkeiten, z.B. wegen Verbesserung des Radwegs, erkundet worden seien.

Herr Schmedt teilt mit, dass auch hier meist die gleichen Regularien bestünden: Keine Förderung der Sanierung von Bestandsbauwerken, es sei aber bisher noch keine anderweitige Möglichkeit erkundet worden.

 

Herr Müller-Horn möchte wissen, ob die Mehrkosten für die Ertüchtigung der Kaianlage für eine Herstellung eines Damms / einer Rampe für die Aktivierung der Eisenbahnhubbrücke erheblich seien, angesichts der ohnehin erforderlichen Ertüchtigung im Zuge der Sanierung.

Herr Schmedt erläutert, dass diese Abschätzung bisher noch nicht möglich gewesen sei.

 

Herr Müller-Horn möchte auch noch wissen, ob bei der Entwidmung der Eisenbahnstrecke seinerzeit eine Vereinbarung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung getroffen worden sei, die eine spätere Nutzung der Eisenbahnhubbrücke durch die Hansestadt Lübeck ermögliche.

Herr Schmedt erklärt, dass dies nicht geprüft worden sei, aber es werde nicht für wahrscheinlich gehalten, dass sich die WSV darauf überhaupt eingelassen hätte. Es werde eine Prüfung dieser Frage zugesagt.

Nachrichtlich zur Niederschrift:

Ende 2010 wurde durch die Bürgerschaft beschlossen, dass Freistellungsverfahren für die Hafenbahnstrecke einzuleiten. Mit Bescheid vom 07.05.2013 wurde die Strecke nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) freigestellt (entspricht einer Entwidmung). Dieses Verfahren sieht keine Auflagen oder Umnutzungsvorbehalte gegenüber Dritten vor, somit wäre eine mögliche Nutzungsänderung der Eisenbahnhubbrücke nicht Teil des Verfahrens. Das Verfahren zur Freistellung wurde durch die Lübeck Port Authority durchgeführt, es wurden von dort keine Verhandlungen mit der WSV vorgenommen.

 

Herr Pluschkell bittet darum, in der nächsten Sitzung auch die Vor- und Nachteile der Varianten 1 und 2 aufzuzeigen, und auch die rechtliche Verpflichtung des Bundes zu einer barrierefreien Überquerung dieser künstlichen Wasserstraße zu thematisieren.

 

Herr Dr. Brock äußert seine Meinung dahingehend, dass es seitens der Hansestadt Lübeck nicht akzeptiert werden solle, dass die WSV die Vorgabe mache, die denkmalgerechte Sanierung der Eisenbahnhubbrücke wäre nicht umsetzbar. Es wäre eine perfekte Situation für die Hansestadt Lübeck, wenn zum Beispiel die Nutzung der Eisenbahnhubbrücke für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen möglich wäre.

 

Herr Leber möchte wissen, ob der geplante Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals im Verkehrswegekonzept des Bundes mit dieser Maßnahme noch im Einklang stehe.

Herr Schmedt führt aus, dass er hierzu sich beim WSV erkundigen werde.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig um eine Sitzung.
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.3 - Hubbrückenensemble - Präsentation (2577 KB)