Vorlage - VO/2020/09391  

Betreff: Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
09.11.2020 
17. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
30.11.2020 
Sondersitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
11.01.2021 
F Ä L L T A U S ! ! ! Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
08.02.2021    F Ä L L T A U S ! ! ! Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
08.03.2021    F Ä L L T A U S ! ! ! Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
Bauausschuss zur Entscheidung
02.11.2020 
41. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
16.11.2020 
42. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
15.03.2021 
48. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Bewertungsmatrix

Beschlussvorschlag


Die Verwaltung wird gebeten, gegenüber der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung die von dort empfohlene Instandsetzungsvariante 3 mit der reinen Wiederherstellungsmaßnahme der Hubbrücken im vorhandenen Zustand, ohne eine Aktivierung der Eisenbahnhubbrücke, zu fordern.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmend

5.610 Stadtplanung und Bauordnung

Zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Für Kinder und Jugendliche ist der derzeitige Verfahrensstand nicht von Relevanz.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein, die vorgeschlagene Lösung hat keine finanziellen Auswirkungen für die HL.

Die nachträgliche Installation einer Aufzuganlage wird in einem späteren Projekt dargestellt.

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung


Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) plant, das Hubbrückenensemble in Lübeck, bestehend aus der Eisenbahnhubbrücke (EHB), der Straßenhubbrücke (SHB) und der hochliegenden Gehwegbrücke (GB), zu modernisieren.

 

Am 16.09.2019 wurde durch das Wasserstraßenneubauamt Magdeburg (WNA) im Auftrag der WSV eine Machbarkeitsstudie vorgestellt, in der fünf Vorzugsvarianten zur Modernisierung beschrieben werden. Drei der Varianten enthalten Instandsetzungslösungen, zwei Varianten stellen Neubaulösungen dar.

 

Die Hansestadt Lübeck ist aufgefordert, sich in einer abgestimmten und einheitlichen Stellungnahme dazu zu äußern, und ihre bevorzugte Lösung mitzuteilen, damit das WNA die Planung aufnehmen kann.

 

In der Machbarkeitsstudie werden zu verschiedenen Teilbereichen mögliche Varianten untersucht und in der Machbarkeit, Sinnhaftigkeit und preislich bewertet. Untersucht werden die Themen:

  • Verkehrsführung,
  • Brückenüberbau,
  • Antrieb,
  • E-Technik,
  • Antriebshaus,
  • Liegenschaften

und miteinander kombiniert.

 

Die Vorzugsvarianten enthalten jeweils eine in sich geschlossene und logische Kombination der Teilbereiche und stellen folgende Möglichkeiten dar:

  • Instandsetzung-1: Grundinstandsetzung des Hubbrückenensembles, Nutzung der ehemaligen Eisenbahnhubbrücke als Straßen- und Gehwegbrücke.
  • Instandsetzung-2: Grundinstandsetzung des Hubbrückenensembles, Nutzung der ehemaligen Eisenbahnhubbrücke als Geh- und Radwegbrücke.
  • Instandsetzung-3: Grundinstandsetzung des Hubbrückenensembles, Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung.
  • Neubau-1: Neubau einer beweglichen Brücke an einem neuen Standort, Erhalt des Hubbrückenensembles als Denkmal.
  • Neubau -2: Neubau einer beweglichen Brücke am alten Standort Hubbrückenensemble.

 

1. Instandsetzungsvarianten:

Den drei Instandsetzungsvarianten ist gemein, dass die vorhandene Bausubstanz im größtmöglichen Umfang erhalten bleibt. Die bisherigen Untersuchungen haben ergeben, dass die Bauwerke noch erhaltungsfähig sind, und mit annehmbarem Aufwand auf die notwendigen Standards hinsichtlich Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu bringen sind. An den Brücken werden diverse Bauteile, aufgrund von Querschnittsminderungen infolge Korrosion oder Defiziten aus der Nachrechnung, ausgetauscht. Die Maßnahmen führen jedoch nicht zu einer optischen Veränderung des Tragwerks, im Vergleich zum ursprünglichen Brückenüberbau. Auch die ursprüngliche Tragfähigkeit wird dadurch nicht verändert, jedoch für die nächsten Jahrzehnte erhalten. Schwerlastverkehr, mit nach StVO zugelassenen Abmessungen und Gewichten, kann die Brücke ungehindert nutzen. Aus geometrischen Gründen sind die Brücken nicht geeignet für Sondertransporte mit größeren Abmessungen oder höheren Gewichten.

In allen Fällen spricht sich das Wasserstraßenneubauamt Magdeburg für eine vollständige Erneuerung der Elektro- und Antriebstechnik aus, da diese keinen gültigen Standards mehr entsprechen und auch aus Sicht der Arbeitssicherheit problematisch sind. Hier wird es noch Verhandlungen geben, da die vorhandene Technik maßgeblicher Bestandteil des schützenswerten Denkmalbestandes von bundesweiter Bedeutung ist.

Die Unterschiede in den Instandsetzungsvarianten liegen in drei verschiedenen möglichen Verkehrsführungen und den damit verbundenen Anbindungen an den vorhandenen Straßen.

Bei den ersten beiden Instandsetzungsvarianten wird die Eisenbahnhubbrücke mit in eine Nutzung für den Verkehr einbezogen. Aufgrund der Entwidmung der Hafenbahnstrecke längs der Untertrave und der Hafenstraße ist die WSV nicht mehr in der Pflicht, diese Brücke zu erhalten oder zu ertüchtigen. Deswegen bedeutet die Aktivierung und Nutzung der Eisenbahnhubbrücke einen Mehraufwand, der entsprechend durch die Hansestadt Lübeck zu übernehmen ist.

 

1.1 Instandsetzung-1:

Es ist eine grundlegende Sanierung des vollständigen Brückenensembles vorgesehen, also der Eisenbahnhubbrücke, der Straßenhubbrücke sowie der Gehwegbrücke. Da beide Hubbrücken in voller Funktionsfähigkeit hergestellt werden, ist die Antriebstechnik doppelt vorzusehen.

Durch eine neue Fahrbahn auf der ehemaligen Eisenbahnhubbrücke wird der Straßenverkehr, sowie der Geh- und Radverkehr in eine Richtung je Brücke geführt. Der frühere Holzbohlenbelag wird durch eine Stahlfahrbahn ersetzt.

Für den stadteinwärtigen Verkehr ist eine neue Streckenführung auf dem ehemaligen Gleis mit einer Anbindung an den Bestand und Querungshilfen für den Geh- und Radverkehr erforderlich. Dafür ist das Gelände beiderseits der Brücke um ca. 1,00 m anzuheben, weil das derzeitige Niveau der Eisenbahnhubbrücke in der Verkehrslage das Passieren der Stadtrundfahrt-Barkassen nicht zulassen würde. Bei dem ursprünglichen, gelegentlichen Zugverkehr fiel das nicht ins Gewicht, bei einem kontinuierlichen Straßenverkehr käme es hier zu erheblichen Konflikten.

Seitens des Denkmalschutzes und der Stadtbildpflege/UNESCO ist eine Ertüchtigung der Eisenbahnbrücke vorstellbar, wird aber kritisch gesehen, da hier umfangreiche Anpassungen an der Brückenanlage und der Kaikante vorgenommen werden müssen. Fraglich ist die Anpassung an das vorhandene Straßenniveau und die Herstellung einer Fahrbahn auf der Eisenbahnbrücke sowie deren dann veränderte dauerhafte Position.

Aus verkehrsplanerischer Sicht sollte die durchaus mögliche Verbesserung in der Verkehrsführung hinter den Argumenten der geschichtlichen Bewertung des Bauwerks zurückstehen, zumal die langfristige Verkehrsberuhigung der Altstadt („Verkehrswende“) spätere Möglichkeiten auf der Straßenhubbrücke eröffnet.

Die Niveau-Anpassung an den Ufern auf den jetzigen Kaiflächen wurde im Zuge der Machbarkeitsstudie nicht untersucht, das Alter der Anlage und die Gründungen lassen jedoch einen Ersatzneubau, verbunden mit erheblichen zusätzlichen Kosten für die Anhebung um ca. 1 m erwarten (Abtrag der zusätzlichen Lasten).

Die Gesamtkosten für die Sanierung werden mit ca. 16.375.000,- EUR geschätzt. Davon wird die Hansestadt Lübeck einen Anteil von 4.980.000,- EUR an der Investition zu tragen haben, und weitere 4.345.000,- EUR für die Ablösung der Betriebs- und Unterhaltungskosten, in Summe 9.320.000,- EUR.

 

1.2 Instandsetzung-2:

Diese Variante gleicht der ersten Variante weitgehend. Der Unterschied besteht darin, dass der Kfz-Verkehr in der jetzigen Führung bleibt und die Eisenbahnhubbrücke für den Geh- und Radverkehr angebunden wird.

Damit wäre verbunden, dass große Anteile der Verkehrsteilnehmenden die Straße jeweils vor und hinter der Straßenhubbrücke queren müssen und damit u. U. das Angebot gar nicht wahrnehmen. Gleichzeitig wären erhebliche Behinderungen für den Kfz-Verkehr durch die Querungshilfen zu erwarten.

Die Gesichtspunkte des Denkmalschutzes, der Stadtbildpflege/UNESCO, sowie die technischen Randbedingungen (Niveauanpassung um 1 m) entsprechend denen der Variante Instandsetzung-1.

Die Gesamtkosten für die Sanierung werden mit ca. 16.200.000,- EUR geschätzt. Davon wird die Hansestadt Lübeck einen Anteil von 4.820.000,- EUR an der Investition zu tragen haben, und weitere 4.220.000,- EUR für die Ablösung der Betriebs- und Unterhaltungskosten, in Summe 9.045.000,- EUR.

 

1.3 Instandsetzung-3:

Bei dieser Variante ist eine grundlegende Sanierung nur der Straßenhubbrücke, sowie der Gehwegbrücke vorgesehen. Die Eisenbahnhubbrücke wird lediglich auf den Stand gebracht, dass sie nicht mehr weiter verfällt, und ihr Eigengewicht für die Zukunft hält. Aufgrund der Entwidmung der Hafenbahnstrecke längs der Untertrave und Hafenstraße, ist die WSV nicht mehr in der Pflicht, diese Brücke zu erhalten, oder zu ertüchtigen.

Die Aufteilung des Verkehrs ändert sich nicht gegenüber dem jetzigen Bestand. Das bedeutet, dass die Fahrradfahrenden gemeinsam mit den Kfz die Fahrbahn nutzen. Angesichts der Beschränkung auf 30 km/h und der davor und dahinter liegenden Knotenpunkte ist das eine akzeptable Lösung vor dem Hintergrund eines historisch einmaligen Bauwerks. Eine Auswertung der Unfallzahlen der letzten vier Jahre ergab, dass es auf der Brücke zu keinen polizeilich aufgenommenen Unfällen kam, und auch bei den angrenzenden Knotenpunkten waren keine Unfälle mit Fahrradbeteiligung gemeldet.

Die Zufußgehenden nutzen ein eigenes Bauwerk, das über zwei Treppenanlagen, unabhängig vom Kfz-Verkehr und von möglichen Öffnungen der Brücke, jederzeit begehbar ist.

Für Mobilitätseingeschränkte (Rollstuhl, Rollator) ist keine Möglichkeit der gefahrlosen Nutzung des Bauwerks vorhanden, da die Notgehwege auf der Straßenhubbrücke bei weitem nicht die erforderlichen Breiten aufweisen. Eine Nutzung der Straße ist unter dem Ansatz einer zeitgemäßen Barrierefreiheit nicht akzeptabel.

Die Barrierefreiheit wird unabhängig von den Arbeiten der WSV untersucht und ist voraussichtlich über das Herstellen von einer Aufzuganlage, jeweils an beiden Seiten der Gehwegbrücke, möglich. Diese wird aus denkmalfachlicher Sicht zwar als schwer umsetzbar angesehen, ist aber grundsätzlich vorstellbar.

Bei den weiteren Verhandlungen mit der WSV soll eine Option einer späteren Aktivierung der Eisenbahnbrücke gewahrt bleiben, falls in Zukunft dieser Wunsch bestehen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen sollten.

Die Gesamtkosten für die Sanierung werden mit ca. 12.690.000,- EUR geschätzt. Diese, sowie die Betriebs- und Unterhaltungskosten, sind vollständig von der WSV zu tragen.

Die Ergänzung im Nachgang mit zwei Aufzuganlagen wird mit 540.000,- EUR geschätzt, diese wären vollständig durch die Hansestadt Lübeck zu übernehmen und zu unterhalten.

 

 

2. Neubauvarianten:

Das Wasserstraßenneubauamt Magdeburg hat neben den Instandsetzungsvarianten auch zwei Möglichkeiten für einen Ersatzneubau der Brücken ausgearbeitet. Neubauten haben den Vorteil, dass sie den aktuellen Bedürfnissen entsprechend geplant und gebaut werden können und dann eine lange Standzeit garantieren. Deswegen ist ein Neubau langfristig wirtschaftlicher als die Instandsetzung und Ertüchtigung von Bauwerken, die ihre Standzeit erfüllt haben.

Die Bedürfnisse einer barrierefreien Kanalquerung und Einhaltung aller Standards bezüglich des Geh-, Rad- und Kfz-Verkehrs kann nur durch den Neubau einer Brücke erreicht werden. Ebenso auch die Möglichkeit, zukünftig Sondertransporte mit Überabmessungen oder größeren Gewichten über diese Achse in die Innenstadt zu leiten (z. B. Mobilkrane, die die Kirchturmspitzen erreichen können), wäre nur mit einer Neubaulösung zu realisieren.

Da die beiden Neubauvarianten jedoch zu einer erheblichen Veränderung des Stadtbildes führen und durch den Denkmalschutz und die Stadtbildpflege/UNESCO in keiner Weise gebilligt werden können, werden diese beiden Varianten hier nur kurz vorgestellt, werden aber nicht für eine Umsetzung vorgeschlagen.

 

2.1 Neubau-1:

Es wird ein Neubau einer beweglichen Brücke an einem neuen Standort vorgesehen. Die Lage ist zwischen der jetzigen Lage der Hubbrücken und der Burgtorbrücke, dafür muss die Verkehrsführung vollständig angepasst werden, und eine Verlegung der Verkehrsknotenpunkte wird erforderlich. Diese Variante ist die Einzige, bei der die Bauarbeiten nicht zu einer erheblichen Einschränkung des laufenden Verkehrs führen, da die Bestandsbrücken während der Errichtung der neuen Querung weiterhin genutzt werden können.

Nach der Errichtung der neuen Brücke wird das historische Hubbrückenensemble nach einer vereinfachten Instandsetzung ohne Nutzung als Denkmal erhalten.

Diese Maßnahmenvariante bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung des Eindrucks der Welterbestätte, der Denkmale Hubbrücken und Burgtorbrücke als auch der Rehderschen Hafenplanung. Denkmalfachlich würde diese Vorgehensweise negativ beschieden werden.

 

2.2 Neubau-2:

Bei dieser Variante wird ein Ersatzneubau einer beweglichen Brücke am gleichen Standort des jetzigen Hubbrückenensembles durchgeführt. Ggf. könnten die historischen Türme erhalten werden.

Diese Maßnahmenvariante bedeutet einen erheblichen Eingriff in die zu schützende Denkmalsubstanz der Hubbrücken und eine Beeinträchtigung der Welterbestätte. Mit dem Abbruch der Brücken wird ein wesentlicher substanzieller Bestandteil des Ensembles vernichtet.

 

 

In der Anlage sind die Varianten nebeneinander dargestellt mit den jeweiligen Kosten und den Stellungnahmen der beteiligten Bereiche.

 

 

3. Einheitliche Stellungnahme der Hansestadt Lübeck

Für die Bildung einer einheitlichen und abgestimmten Stellungnahme wurden folgende Bereiche beteiligt:

  • Bereich Stadtgrün und Verkehr: Fachliche und monetäre Bewertung,
  • Bereich Denkmalschutz: Denkmalschutzfachliche Bewertung
  • Bereich Stadtplanung und Bauordnung: Stadtbild/UNESCO, Verkehrsplanung

Nach Abwägung der Argumente aller beteiligten Bereiche spricht sich die Verwaltung für die Variante I-3 aus, die eine grundlegende Sanierung der Straßenhubbrücke sowie der Gehwegbrücke vorsieht und Sicherung der Eisenbahnhubbrücke als museales Objekt. Diese Variante ist auch die Vorzugsvariante der WSV und wird dort von höchster Ebene (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) unterstützt.

 

Folgende Vorteile sprechen für diese Variante:

  • Die Verkehrsführung für den Kfz- und Rad-Verkehr bleibt erhalten,
  • Günstigste Lösung hinsichtlich Investitions-, Unterhaltungs- und Betriebskosten,
  • Erhalt des historischen Antriebs der Eisenbahnhubbrücke als schützenswerter Denkmalbestand von bundesweiter Bedeutung,
  • Vollständiger Erhalt des Erscheinungsbildes des Hubbrückenensembles (EHB festgesetzt), keine Änderungen des Stadtbildes,
  • Erhaltung der historischen Bausubstanz, Denkmalschutz bleibt erhalten.

 

Folgende Nachteile sind in Kauf zu nehmen:

  • Keine barrierefreie Querung für den Geh- und Radverkehr (Verbesserung durch nachträglichen Anbau einer Aufzugsanlage),
  • Keine verbesserte Leistungsfähigkeit hinsichtlich des Schwerlastverkehrs (Tragfähigkeit, Lichtraum).

 

Neben der grundsätzlichen Übereinstimmung dieser Lösung mit der WSV sollen im weiteren Verfahren noch folgende Punkte verhandelt werden:

  • Anforderungen an den zukünftigen Antrieb, der mit dem Erhalt der mehrheitlich noch vorhandenen historischen technischen Anlagen zum Heben und Senken der beweglichen Brückenteile maßgeblicher Bestandteil der schützenswerten Denkmalbestandes von bundesweiter Bedeutung ist.
  • Eine Ergänzung der Treppen durch Aufzuganlagen an der festen Gehwegbrücke zur Erlangung der Barrierefreiheit.
  • Die Option einer späteren Aktivierung der Eisenbahnbrücke, falls in Zukunft dieser Wunsch bestehen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen sollten.

 

 

Zusammenfassung:

Die beiden hauptsächlichen Sichtweisen auf das Hubbrückenensemble hinsichtlich des Denkmalschutzes bzw. einer möglichen Verbesserung der verkehrlichen Nutzung schließen sich gegenseitig aus. Eine weitgehende Erhaltung des Denkmals lässt eine Verbesserung der verkehrlichen Situation an dieser Stelle nicht zu, umgekehrt führt eine merkbare Verbesserung der Verkehrssituation zu Verlusten bei dem Erhalt des Denkmals.

Aufgrund der Einmaligkeit des Bauwerks und des prägenden Beitrags zu der Silhouette der nördlichen Altstadt empfiehlt die Verwaltung die Instandsetzungsvariante 3 ohne eine Aktivierung der Eisenbahnhubbrücke.

Ein weiterer Vorteil bei Umsetzung dieser Variante besteht darin, dass primär für die Hansestadt Lübeck keine Kosten anfallen, da es sich um eine reine Wiederherstellungsmaßnahme des vorhandenen Zustandes handelt. Die WSV ist unterhaltungspflichtig für die Anlage und nimmt diese Pflicht wahr, auch hinsichtlich des Denkmalschutzes. Deswegen wird die Eisenbahnhubbrücke ebenfalls saniert, aber nicht mehr für Verkehre ertüchtigt.

Sekundär ist die Hansestadt Lübeck bestrebt, eine Barrierefreiheit herzustellen, und ggf. fallen Kostenbeteiligungen an, wenn bestimmte Teile der Antriebstechnik erhalten bleiben.

 

Aus diesen Gründen macht die Verwaltung folgenden Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, gegenüber der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung die von dort empfohlenen Instandsetzungsvariante 3 mit der reinen Wiederherstellungsmaßnahme der Hubbrücken im vorhandenen Zustand ohne eine Aktivierung der Eisenbahnhubbrücke zu fordern.

 

 


Anlagen


Anlage 1: Bewertungsmatrix

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Bewertungsmatrix (310 KB)    
Stammbaum:
VO/2020/09391   Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/09391-01   Antrag des Senior:innenbeirats zur Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag des Seniorenbeirates
VO/2020/09391-02   Antrag des AM Detlev Holst (Die Unabhängigen): Kostentragung und Leistungsumfang bei der Instandsetzung der Hubbrücke   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09391-03   AM Christopher Lötsch + AM Ulrich Pluschkell - Antrag zu: Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09391-04   Dringlichkeitsantrag des Bauausschusses: Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   5.061 - Fachbereichs-Dienste   Antrag eines Ausschusses/Beirates
2020/09391-03-01   Bericht zu dem Antrag der AM Christopher Lötsch & AM Ulrich Pluschkell zur Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Bericht öffentlich