Auszug - Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030)  

16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 22:07 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2020/08588 Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Siemensen, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Leber beantragt die Abstimmung in der Fassung des Wirtschaftsausschusses/KBT.

 

Es sprechen BM Jansen, BM Simon, BM Stolzenberg, BM Fürter, BM Flasbarth, BM Lehrke, BM Lehrke beantragt zusätzlich die Abstimmung in der Fassung des Bauausschusses.

 

Es sprechen BM Mählenhoff, BM Petereit, BM Simon erneut, BM Rathcke, BM Steffen, BM Stolzenberg erneut. Es sprechen weiter BM Lehrke erneut und Senatorin Hagen.

 

Die Vorsitzende lässt wie folgt abstimmen:

 

  1. Zu TOP 9.3.3 (mehrheitlich abgelehnt - s. unter TOP 9.3.3).

 

  1. Zu TOP 9.3.2 (mehrheitlich abgelehnt - s. unter TOP 9.3.2)

 

  1. Zu TOP 9.3.1 (mehrheitlich angenommen - s. unter TOP 9.3.1)

 

  1. Über die  Fassung des Wirtschaftsausschusses, die wie folgt lautet::

 

Der Satz  „Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:“ wird gestrichen.
Stattdessen eingefügt:

„Der Hafenentwicklungsplan zeigt Rahmenbedingungen und Entwicklungspotentiale für die weitere Hafenentwicklung auf. Konkret dient der HEP als fachliche Grundlage für die Planung zukünftiger Maßnahmen und Projekten, über die die Gremien jeweils auf Vorschlag des Bürgermeisters gesondert entscheiden.

Der Bürgermeister wird beauftragt den HEP 2030 kontinuierlich und zeitnah fortzuschreiben. Organisatorische Anpassungsbedarfe sind zu ermitteln und notwendige Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

Als wesentliche Eckpunkte der weiteren Entwicklung werden betrachtet:“

Der Satz „und bittet den Bürgermeister

die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen

Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.“ wird gestrichen

 

      

Abstimmungsergebnis in der Fassung  des Wirtschaftsausschusses:

 Mehrheitliche Annahme:

Ja-Stimmen: 33

Nein-Stimmen: 12

Enthaltung: 1

 

Durch die Beschlussfassung in der Fassung des Wirtschaftsausschusses erledigt sich die Abstimmung über die Empfehlung des Bauausschusses.

 


 

 

 

 

 

Beschluss: in geänderter und ergänzter Fassung (gestrichen bzw. fett/kursiv)

 

Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:

 

„Der Hafenentwicklungsplan zeigt Rahmenbedingungen und Entwicklungspotentiale für die weitere Hafenentwicklung auf. Konkret dient der HEP als fachliche Grundlage für die Planung zukünftiger Maßnahmen und Projekten, über die die Gremien jeweils auf Vorschlag des Bürgermeisters gesondert entscheiden.

Der Bürgermeister wird beauftragt den HEP 2030 kontinuierlich und zeitnah fortzuschreiben. Organisatorische Anpassungsbedarfe sind zu ermitteln und notwendige Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

Als wesentliche Eckpunkte der weiteren Entwicklung werden betrachtet:“

 

  1. Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
  2. Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
  3. Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
  4. Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch

a)   Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;

b)   Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen;

c)   Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser;

  1. Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch

a)   Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;

b)   Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen;

  1. Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
  2. Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit

a)   der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;

b)   der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);

c)   der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;

d)   Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen;

  1. Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
  2. Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
  3. Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe. und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Hafenentwicklungsplan 2030 und insbesondere die Anlage 1 (Begründung zur Vorlage) wie folgt zu präzisieren:

 

  • Zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Lübecker Häfen ist die Ausgestaltungen von Kaianlagen am Skandinavienkai und in allen Mittelhäfen (inkl. der Erweiterung des Lehmannkai I – ehemaliges EON-Gelände) entsprechend der Dimensionen der künftigen Referenzschiffe zu planen (S. 12, Tabelle 1)
  • Um eine flexible Nutzung der Kaianlagen mit unterschiedlichen Schiffstypen zu gewährleisten, ist für Skandinavienkai und alle Mittelhäfen eine durchgängig Fahrwassertiefe von mindestens 10,5 m beim Aufgabenträger (Bund) einzufordern.
  • Die durch den Herrentunnel z. Z. vorhandenen Restriktionen beim Fahrwasser sind nicht als gegeben hinzunehmen und im Hafenentwicklungsplan „festzuschreiben“ (z. B. Anlage 1, S. 26, letzter Absatz, S. 27, erster Absatz), sondern es ist ein Handlungsbedarf zur Beseitigung der Hemmnisse zu definieren und im Plan zu dokumentieren.
  •  

Die Beseitigung der im Bereich des Herrentunnels aktuell noch vorhandenen Restriktionen beim Fahrwasser sind durch geeignete Baumaßnahmen möglichst zeitnah zu beheben (Fahrwassertiefe mindestens 10,5 m, Fahrwasserbreite), so dass CTL und Lehmannkai I (inkl. der Erweiterungen) künftig vollumfänglich von den Referenzschiffen genutzt werden können und perspektivisch auch noch die Möglichkeit besteht (bei Bedarf und Wirtschaftlichkeit), den Vorwerker Hafen begrenzt an die wachsenden Schiffsgrößen (sowie für den Anlauf von Panmax-Schiffen mit höherer Beladung/größerem Tiefgang)  anzupassen. Hierzu sind Gespräche mit dem Aufgabenträger (Bund) aufzunehmen.
 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 


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Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

31

Nein-Stimmen

15

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum