Auszug - Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030)  

16. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 5.1
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:56 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/08588 Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Siemensen, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Leber verweist auf seinen Änderungsantrag unter TOP 5.1.1. hin und erläutert diesen.

 

Herr Simon informiert, dass in der CDU derzeit noch Beratungsbedarf besteht und kündigt daher für die Sitzung der Bürgerschaft einen Ergänzungsantrag der CDU an.

 

Aus Sicht von Herrn Dr. Flasbarth wäre ein konkreterer und transparenterer Prozess zum Hafenentwicklungsplan gut gewesen. Für die Grünen kündigt Herr Dr. Flasbarth eine Ablehnung der Vorlage an. Hierzu sprechen Herr Reinhardt, Herr Simon und Herr Schindler.

 

Herr Lehrke verweist auf einen Ergänzungsantrag der Unabhängigen im Bauausschuss, aus dem sich eine jährliche Berichtspflicht gegenüber der Bürgerschaft ergibt.

 

Der Antrag aus dem Bauausschuss vom 04.05.2020 wird wie folgt verlesen:

 

Antrag:

Punkt 10 der Vorlage wird wie folgt ergänzt:

 

Nach dem ersten Satz (Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP.) wird Folgendes eingefügt:

„Die Fortschreibung des HEP hat jährlich zu erfolgen und ist der Bürgerschaft in der Form eines Berichtes vorzulegen. Gegenstand des Berichtes sind Teilmaßnahmen im Rahmen des Anpassungsbedarfs und deren Kosten auf der Grundlage belastbarer Daten.“

 

Zusätzlich wir der Punkt 10 am Schluss ergänzt um folgenden letzten Satz:

„Für die innerstädtischen Häfen und hafenstandorte ist eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen. Wird im Hinblick auf den Investitionsbedarf keine Mindestrentabilität erreicht, ist zeitnah ein Ausstiegszenario zu entwickeln.“

 

Ein Abstimmungsergebnis bzw. eine Niederschrift der Sitzung liegt dem Ausschuss nicht vor. Herr Kaschel verweist zum Inhalt des Antrages auf den erheblichen Mehraufwand, der in diesem Umfang kaum leistbar wäre. Hierzu spricht Herr Leber.

 

Zum Entwicklungsprozess des Hafenentwicklungsplanes und dessen Beschlussauswirkung sprechen der Vorsitzende, Frau Grädner, Herr Kaschel und Herr Senator Schindler. Es wird hierbei lediglich ein Rahmenplan für die strategische Ausrichtung beschlossen.

 

Herr Lehrke stellt folgenden Ergänzungsantrag:

 

Punkt 10 der Vorlage wird wie folgt ergänzt:

Nach dem ersten Satz (Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP.) wird Folgendes eingefügt: „Die Fortschreibung des HEP hat alle 3 Jahre zu erfolgen und ist der Bürgerschaft in der Form eines Berichtes vorzulegen. Gegenstand des Berichtes sind Teilmaßnahmen im Rahmen des Anpassungsbedarfs und deren Kosten auf der Grundlage belastbarer Daten.“

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über die Anträge von Herrn Leber und Herrn Lehrke und anschließend über die Vorlage selbst abstimmen:

 

 


 

Beschluss:

Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:

 

  1. Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
  2. Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
  3. Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
  4. Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch

a)   Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;

b)   Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen;

c)   Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser;

  1. Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch

a)   Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;

b)   Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen;

  1. Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
  2. Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit

a)   der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;

b)   der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);

c)   der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;

d)   Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen;

  1. Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
  2. Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
  3. Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

 

 


Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

lehnt den Ergänzungsantrag

von Herrn Lehrke mehrheitlich ab.

(5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimme)

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, gemäß

geändertem Beschlussvorschlag (Antrag AM Leber)

zu entscheiden.

(13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum