Auszug - Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030)  

33. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 04.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/08588 Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Siemensen, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Wie bereits unter TOP 1 festgelegt, werden diese Vorlage und die Anträge unter TOP 6.1. 6.1.1, 7.1 und 7.2 gemeinsam behandelt.

Die Diskussion ist unter diesem Tagesordnungspunkt wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen Tagesordnungspunkt.

 

Herr Müller-Horn erläutert verschiedenste Aspekte aus der Vorlage und dem dazugehörigen Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030) und begründet hierzu seine kritische Haltung. Insbesondere stellt er das Erfordernis der Befassung mit den Einzelmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung und benennt das Verhältnis des Fachplans zu dem ebenfalls in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan.

 

Herr Howe führt aus, dass es wichtig sei, dass die Natur und die Umwelt mit dem HEP 2030 in Einklang gebracht werden, und er deshalb den Antrag unter TOP 7.2 gestellt habe.

 

Frau Haltern merkt an, dass die Hafenentwicklung vorangetrieben werden müsse, da Lübeck eine Hafenstadt sei. Sie werde den Antrag unter TOP 6.1 ablehnen und dem unter TOP 6.1.1 zustimmen. Eine kontinuierliche Überprüfung alle sieben Jahre sehe sie allerdings als kritisch an, hier müsse ein anderer Zeitraum festgeschrieben werden.

Herr Kaschel führt aus, dass eine Überprüfung bzw. Fortschreibung alle vier bis fünf Jahre realistisch umsetzbar sei.

 

Frau Mählenhoff spricht die zehn zu beschließenden Punkte im Beschlussvorschlag an und beantragt, dass im Beschlussvorschlag unter Punkt 7, der sich teilweise mit den Punkten vier bis sechs widerspreche, hinter einem zusätzlichen Unterpunkt e) folgende Formulierung stehen müsse:

7e) Die Klimaschutzbedeutung für Flächennutzung und für Verkehrstrassen mit zu überprüfen.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob es möglich sei, eine Vertiefung der Trave über dem Herrentunnel zu realisieren.

Herr Kaschel merkt an, dass er diese Information zur Niederschrift nachreichen werde.

Nachträglich zur Niederschrift:

Die LPA hat eine technische Machbarkeitsstudie beauftragt, aus der als Ergebnis hervorgeht, dass eine Vertiefung der Trave über dem Herrentunnel von 10,20m grundsätzlich möglich wäre.

 

Herr Leber schlägt vor, die Formulierung des Beschlussvorschlags folgendermaßen zu ändern:

 

„Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.

 

Die vorliegenden Unterlagen (oder Daten, Fakten, Analysen und Empfehlungen) zeigen Rahmenbedingungen und Entwicklungspotential für die weitere Hafenentwicklung auf und dienen insoweit als fachliche Grundlage für die zukünftige Planung von Maßnahmen und Projekten.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt den HEP kontinuierlich und zeitnah anzupassen und fortzuschreiben. Organisatorische Anpassungsbedarfe hierzu sind zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

 

Der Bürgermeister macht Vorschläge zum weiteren Vorgehen und schlägt zur gegebenen Zeit auf der Grundlage des HEP 2030 konkrete Maßnahmen und Projekte vor, die einen angemessenen Detaillierungsgrundgrad aufweisen, entsprechende Gutachten sowie Kosten- / Nutzen-Aspekte berücksichtigen.

 

Nachfolgende Eckpunkte finden besondere Berücksichtigung:

  1. Die Entwicklung und Umsetzung der Dachmarke „PORT OF LÜBECK“ wird fortgeführt.
  2. Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des FNP übernommen.
  3. Abgeleitete Infrastrukturprojekte werden im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Berücksichtigung des NIP-Ansatzes (Nature Inclusive Planning) kontinuierlich weiterentwickelt.
  4. Die Flächenentwicklung wird sichergestellt durch
    a) das Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;
    b) das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivität durch infrastrukturelle Maßnahmen;
    c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser.
  5. Die seewärtige Erreichbarkeit wird sichergestellt durch
    a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;
    b) Ermittlung der notwendigen Anpassung des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen.
  6. Den Hinterlandanbindungen wird Rechnung getragen durch Ermittlung der notwendigen Anpassungen.
  7. Ein „Klimaschutzplan“ für den Hafen wird unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure aufgestellt. Besonderes Augenmerk wird gerichtet aus
    a) die Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;
    b) die Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);
    c) die Erarbeitung eines CO²-Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;
    d) das Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen.
  8. Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre entwickelt.
  9. Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit wird weiterhin analysiert und Entwicklungspotentiale werden erarbeitet.
  10. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten“

 

Herr Rathcke möchte wissen, ob das unter Punkt 4c) genannte Vorkaufsrecht nur für die Hansestadt Lübeck gelte oder auch für private Betreiber und er schlägt vor, die Fortführung des HEP nicht alle vier bis fünf Jahre sondern schon nach zwei bis drei Jahren umzusetzen.

Herr Kaschel erläutert, dass es nach seinem Rechtsverständnis nur der öffentlichen Hand vorbehalten sei, das Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen.

 

Herr Rathcke bittet, dies bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 12.05.2020 zu klären.

 

Herr Müller-Horn führt aus, dass auch er zum Lübecker Hafen stehe, und er regt an eine jeweilige Fortschreibung dann umzusetzen, wenn es neue Erkenntnisse gebe und nicht erst nach vier bis fünf Jahren. Seiner Meinung nach sei es auch sinnvoller, ein Gesamtkonzept umzusetzen, als immer nur Einzelmaßnahmen. Und es müsse eine Abstimmung mit dem FNP erfolgen.

 

Herr Dr. Brock erläutert, dass das Vorkaufsrecht nur durch die öffentliche Hand in Anspruch genommen werden könne und auch dann, um ggf. private Vorhaben zu realisieren. Er sehe die Vorlage zum HEP als ein sehr gutes Statement zum Lübecker Hafen in den nächsten 10 bis 15 Jahren an. Eine Vertiefung der Trave sei seiner Meinung notwendig, um die Schiffbarmachung dieser zu gewährleisten und nicht der Natur bzw. Umwelt zu schaden.

 

Herr Pluschkell sieht es als wichtig an, dass der HEP beschlossen werde, zumal die Erstellung des FNP auch noch in diesem Jahr begonnen werden solle. Auch er sei für kürzere Intervalle in der Aktualisierung des HEP.

 

Herr Vorkamp sieht den Ansatz von Herrn Leber als sehr gut an und bezweifelt die praktische Umsetzung der großen Investitionen. Auch seien seiner Meinung nach hier nur langfristige Planungen berücksichtigt und nicht die aktuellen Probleme. Seiner Auffassung nach erscheine das ganze Gefüge nicht stimmig zu sein.

 

 

Der Vorsitzende beantragt für eine Beratung eine Unterbrechung der Sitzung (17:15 Uhr).

Nach Beendigung der Unterbrechung führt der Vorsitzende die Sitzung weiter fort (17:20 Uhr)

 

Der Vorsitzende schlägt Herrn Leber vor, dass seine doch sehr umfassenden gemachten Vorschläge, die den Ausschussmitgliedern nicht schriftlich vorlägen, nicht hier und heute als Antrag gestellt und abgestimmt werden sollten, da dies zu umfangreich sei, sondern dass er diese Änderungen als Antrag in der Bürgerschaft stellen könne, wenn der HEP dort final entschieden werden solle.

Herr Leber stimmt diesem Vorgehen zu.

 

Der Vorsitzende lässt über die vier Anträge unter TOP 6.1, 6.1.1, 7.1 und 7.2 abstimmen (Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen Tagesordnungspunkten).

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Frau Mählenhoff abstimmen, den Beschlussvorschlag um den Punkt 7e) zu erweitern.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag von Frau Mählenhoff: 6 Stimmen

Gegen den Antrag:    9 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Frau Mählenhoff mehrheitlich ab.

 


 

Beschluss:

Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:

 

  1. Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
  2. Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
  3. Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
  4. Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch

a)   Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;

b)   Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen;

c)   Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser;

  1. Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch

a)   Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;

b)   Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen;

  1. Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
  2. Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit

a)   der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;

b)   der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);

c)   der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;

d)   Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen;

  1. Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
  2. Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;

Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Fortschreibung des HEP hat alle drei Jahre zu erfolgen und ist der Bürgerschaft in der Form eines Berichtes vorzulegen. Gegenstand des Berichtes sind Teilmaßnahmen im Rahmen des Anpassungsbedarfs und deren Kosten auf der Grundlage belastbarer Daten. (Beschluss aus TOP 7.1 – geänderter Punkt 1) Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

 


 

Der Vorsitzende lässt über die geänderte Vorlage (siehe TOP 7.1 – Punkt 1) abstimmen:

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich die Vorlage in geänderter Form (TOP 7.1 – Punkt 1) zu beschließen.