Auszug - Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030)  

15. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 5.1
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 09.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:48 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2020/08588 Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Siemensen, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Kaschel und Herrn Siemensen von der Lübeck Port Authority und bittet um Erläuterung des vorliegenden Hafenentwicklungsplanes. Herr Siemensen erläutert dem Ausschuss die Vorlage anhand einer Präsentation (Anlage II).

 

Zur Berücksichtigung der festen Fehmarnbeltquerung sprechen Herr Leber und Herr Kaschel. Eine Prognose hierzu würde eher im Bereich der Spekulation liegen und gestaltet sich schwierig.

 

Herr Alt spricht das mögliche Szenario der Aufhebung der Häfen direkt in der Stadt an. Herr Kaschel erläutert hierzu, dass der kalkulierte Flächenverbrauch die vorhandenen Flächen bereits maximal ausnutzt. Neue Flächen sollen nur entwickelt werden, wenn dies nötig ist. Um die gesamten Flächen aus der Stadt zu verlegen wären eine sehr langfristige Planung und ein erheblicher Kostenaufwand erforderlich.

 

Herr Dr. Flasbarth äußert sich zur etablierten Hafenentwicklungsgruppe positiv. Zur Prognose aus dem Hafenentwicklungsplan äußert sich Herr Dr. Flasbarth kritisch, da diese aus seiner Sicht eine Hockeystick-Entwicklung aufzeigt. Die Entwicklung war demnach also lange flach und steigt dann deutlich an. Herr Kaschel verweist hierzu auf ein verifiziertes Szenario auf Basis der erhobenen Daten. Herr Kaschel strebt eine regelmäßige Fortschreibung des Entwicklungsplanes an, da der letzte Hafenentwicklungsplan aus 1996 stammt. Herr Simon verweist zu den Einschränkungen in der bisherigen Entwicklung u. a. auf die Restriktionen zum russischen Markt und dem Weggang der Papierlogistik.

 

Zur Entwicklung der Trave sprechen Herr Lengen, Herr Kaschel und Herr Siemensen. Grundsätzlich ist es Bestrebung der LPA, die Trave wieder in die Kategorie A des Bundes zu heben. Die Kosten für ein mögliches Vertiefen der Trave können noch nicht beziffert werden. Grundsätzlich sind z. B. über dem Herrentunnel bis zu 10,20m Tiefe möglich.

 

Zum Thema der Flächenentwicklung am Skandinavienkai sprechen Herr Dr. Flasbarth und Herr Kaschel. Der Hafenentwicklungsplan geht hier von 5 Mio. Tonnen mehr Umschlag aus. Hierfür werden entsprechende Flächen für das Terminalareal benötigt.

 

Zu den etwaigen Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Hafenentwicklungsplan und der aus diesen entstehenden Bruttowertschöpfung sprechen Herr Lehrke und Herr Kaschel. Es wären Investitionen von Bund, Land, der Hansestadt Lübeck aber auch von privaten Unternehmen erforderlich. Die gesamte Höhe lässt sich nur anhand von groben Kalkulationswerten berechnen. Die Bruttowertschöpfung ist von der LPA bisher nicht geprüft worden, da sich dies sehr aufwändig gestalten würde. Ziel des Hafenentwicklungsplanes ist vielmehr, den Raum für eine mögliche Entwicklung zu reservieren und ein klares Signal der Bereitschaft zur Entwicklung seitens der Entscheider zu setzen.

 

Zur Verbindlichkeit des Entwicklungsplanes sprechen Frau Grädner und Herr Kaschel. Der Plan schafft lediglich Rahmenbedingungen, es entstehen hieraus keine Ansprüche.

 

Herr Simon verweist auf die wichtige Bedeutung der Reservierung von Flächen in der Raumplanung bzw. des Flächennutzungsplanes. Bei der Neuerschließung von Gewerbegebieten war dies zum Teil nicht gegeben. Der Aufwand der nachträglichen Anpassung der Nutzungspläne ist hierbei aufwändig und kostet viel Zeit.

 

Zum Umweltverträglichkeitsgutachten und dessen Kriterien sprechen Frau Grädner und Herr Siemensen. Grundsätzlich greift der Plan nicht in geschützte Biotope und FFH-Gebiete ein. Im Gutachten wird ausgewertet, wie sensibel der betroffene Raum ist.

 

Zur Schaffung von LNG-Konzepten äußert sich Herr Dr. Flasbarth kritisch, da er diese für nicht zielführend hält. Herr Siemensen verweist hierzu auf 2 Reedereien die auf diese Technik umstellen und die entsprechende Versorgung entsprechend nachfragen.

 

Herr Simon stellt den Antrag, die Vorlage auf die nächste Sitzung im Mai zu vertagen, da er noch Beratungsbedarf auf Grund des erheblichen Umfanges des Planes sieht. Herr Krause fragt hierzu bei Herrn Kaschel nach, ob die Vertagung den Zeitplan vor erhebliche Probleme stellen würde. Herr Kaschel verweist hierzu auf die ohnehin lange Planungsphase und sieht eine Beratung und Beschlussfassung im Mai als vertretbare Verzögerung an.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:

 

  1. Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
  2. Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
  3. Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
  4. Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch

a)   Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;

b)   Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen;

c)   Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser;

  1. Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch

a)   Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;

b)   Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen;

  1. Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
  2. Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit

a)   der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;

b)   der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);

c)   der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;

d)   Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen;

  1. Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
  2. Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
  3. Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

 

 

 


Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Vorlage auf

die Sitzung im Mai zu vertagen.

(15 Ja-Stimmen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage II Hafenentwicklungsplan 2030 (4050 KB)