Auszug - Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - Städtebaulicher Entwurf  

28. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 03.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08456 Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - Städtebaulicher Entwurf
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß TOP 1 werden diese Vorlage und der Antrag unter TOP 7.1 zusammen behandelt. Das Abstimmungsergebnis ist unter dem jeweiligen TOP wiedergegeben.

 

Frau Ley stellt den Städtebaulichen Entwurf mit einer Präsentation vor, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob die geplanten Solaranlagen auf den Dächern von einem Betreiber installiert werden sollen oder von jedem Hausbesitzer selber.

Frau Ley führt aus, dass im Rahmen der Erstellung des Energiekonzeptes hierzu Empfehlungen erarbeitet werden. Diese Empfehlungen werden stadtintern und mit den Stadtwerken diskutiert werden, ggf. vor Verkauf der Grundstücke entsprechende Bindungen im zugehörigen städtebaulichen Vertrag bzw. im Kaufvertrag festgelegt.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob die ursprünglich angesetzte Zeitschiene zur Fertigstellung des Satzungsbeschlusses im dritten Quartal 2020 eingehalten werde.

Frau Ley weist darauf hin, dass es weiterhin geplant sei, über den Satzungsbeschluss im September / Oktober 2020 abstimmen zu lassen.

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, warum die Abwicklung erst jetzt erfolge, zumal der Wettbewerb bereits im Juli 2017 stattgefunden habe und warum eine Nutzung von Einfamilienhäusern hier ausgeschlossen sei.

Frau Ley merkt an, dass die Verwaltung als Voraussetzung der weiteren Planung und späteren Realisierung verschiedene Arbeitsschritte leisten musste, zum Beispiel das Installieren eines Amphibienschutzzaunes über zwei Vegetationsperioden sowie die Freigabe des Grundstücks durch den Kampfmittelräumdienst, der aufgrund der dortigen Arbeitsüberlastung 20 Wochen für die Stellungnahme benötigt habe. Im Vorfeld der Planung war der Zeitbedarf so nicht absehbar.

Bezüglich der Einfamilienhäuser führt sie aus, dass im Umfeld des Gebietes bereits viele Einfamilienhäuser im Bestand vorhanden seien und aufgrund der vorhandenen Altersstruktur der Bewohner:innen könne erwartet werden, dass hier ein Generationswechsel stattfinden werde. Zur Unterstützung dieses Aspektes, sollen im geplanten Wohnquartier Möglichkeiten für altengerechte Wohnformen geschaffen werden. Außerdem habe die Planung von freistehenden Einzelhäusern regelmäßig die Folge, dass sich aufgrund des erforderlichen Flächenbedarfs die Anzahl der Wohneinheiten insgesamt reduziere, was insbesondere an diesem gut integrierten Standort fachlich negativ bewertet werde.

 

Herr Leber spricht die Lage des geplanten Quartierparkhauses in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung an.

Frau Ley bestätigt, dass die prominente Lage des Parkhauses eine gute Gestaltung und angemessene Einbindung in die Umgebung erfordere und weist darauf hin, dass die Quartriersgarage an der dortigen Stelle den erforderlichen Lärmschutz zur Schlutuper Straße sicherstelle. Anders als bei einer Tiefgarage bestünde hier sogar die Möglichkeit des Rückbaus.

 

Frau Rosenfeld plädiert dafür, mutig im Zusammenhang mit der Anzahl der Stellplätze zu sein und diese noch zu reduzieren. Ihrer Meinung nach werde es noch viel Kfz-Verkehr im Quartier geben. Sie möchte weiter wissen, ob auch Mehrgenerationenwohnungen mit eingeplant seien.

Frau Ley weist darauf hin, dass es momentan noch einen recht hohen Bedarf an Stellplätzen für Pkw gäbe und äußert die Befürchtung, dass bei einem geringen Angebot, die Erschließungsfläche zugeparkt werden könnte. Der städtebauliche Entwurf setze jedoch auf ein ausgewogenes Konzept mit hoher Flexibilität, daher sei es möglich, die Stellflächen später zu reduzieren und anders zu nutzen.

 

Herr Howe merkt an, dass in diesem Entwurf schon viele Aspekte seines Antrages mit aufgenommen seien und er diesen Entwurf unterstütze.

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, ob ein möglicher Flächentausch der Quartiersgarage mit dem auf der anderen Straßenseite geplanten Palliativzentrum in Erwägung gezogen worden sei.

Frau Ley weist darauf hin, dass die Verwaltung keinen Zugriff auf diese Fläche auf der anderen Straßenseite habe. Allerdings sehe sie dies als eine interessante Anregung.

 

Herr Müller-Horn merkt an, dass er hoffe, dass der Satzungsbeschluss möglichst schnell von der Verwaltung umgesetzt werde. Das Quartiersparkhaus sehe er im Zusammenhang mit den Kostenexplosionen in anderen Wohngebieten, in denen Tiefgaragen erreichtet werden, als positiv an. Seiner Meinung nach müssten aber auch noch die Kosten der Erschließung transparent gemacht werden.

Frau Ley erläutert, dass die Wirtschaftlichkeit der Energiekonzeption in der Ausschreibung mit gefordert wurde. Das aufgeforderte Ingenieurbüro habe jedoch darauf hingewiesen, dass diesbezüglich lediglich eine grobe Kostenschätzung möglich sei.

 

Herr Vorkamp plädiert dafür, dass im Zuge der Erschließung dieser Fläche auch der nördliche Fuß- und Radweg in Richtung Albert-Schweitzer-Schule mit verbessert werde.

 

Herr Müller-Horn regt an, dass bei dieser Maßnahme auch zusätzlich zu den 30% sozialen Wohnungsbau auch noch die 20% auf dem zweiten Förderweg geprüft werden.

 

Herr Lötsch merkt an, dass die CDU-Fraktion den Antrag unter TOP 7.1 ablehnen werde, da hierin die Überarbeitung aller in Bearbeitung befindlicher B-Pläne gefordert werde. Dies würde zu Verzögerungen führen und es sei nun mal wichtig, schnellstmöglich Wohnraum zu schaffen.

 

Herr Stabe sieht es ebenfalls als nicht zielführend an, wenn es bezüglich der aktuellen B-Pläne weitere Prüfungen im Verfahren gäbe.

 

Herr Leber findet viele der geforderten Ideen aus dem Antrag von Herrn Howe gut, sieht allerdings in dem letzten unter Nr. 4 geforderten Punkt einen Zwang, welcher zu Problemen führen werde.

 

Frau Blankenburg sieht den vorgestellten Entwurf als sehr gut an und merkt an, dass sie den geforderten Zwang aus dem Antrag nicht mittragen werde.

 

Frau Belchhaus weist auf die Steuerungsgruppe „Klimaschutz“ hin, die bereits viele der im Antrag unter TOP 7.1 geforderten Aspekte berücksichtige, bzw. welche zum Teil auch bereits gesetzlich vorgeschrieben seien. Sie weist darauf hin, dass es bald einen Bericht der Steuerungsgruppe hierzu geben werde.

 

Herr Dr. Brock weist noch einmal darauf hin, dass die CDU kein Gegner des Klimaschutzes sei, sondern danach strebe, die gesetzlichen Vorgaben des BauGB in Bezug auf energetische Bauweise zu berücksichtigen.

 

Herr Howe merkt an, dass die in seinem Antrag gestellten Forderungen in keiner Weise radikal seien und es auch keinen Zwang geben solle.

 

Herr Müller-Horn merkt an, dass viele Vorschläge aus dem Antrag bereits Standard seien, weshalb es ihm unverständlich sei, dass man den gesamten Antrag ablehnen müsse.

 

 


Beschluss:

1. Der Bauausschuss nimmt den Bericht „Gebrauchsanweisung zum städtebaulichen Entwurf“ des Bebauungsplanes 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Der Bauausschuss stimmt dem städtebaulichen Entwurf als Grundlage des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld (Anlage 2) zu.
 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.


 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.2 - Neues Wohnquartier_Vorlage_Entwurf_07-32-00 (3503 KB)